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   EuGH, 12.02.2015 - C-374/14 P   

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https://dejure.org/2015,2276
EuGH, 12.02.2015 - C-374/14 P (https://dejure.org/2015,2276)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - C-374/14 P (https://dejure.org/2015,2276)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - C-374/14 P (https://dejure.org/2015,2276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Walcher Meßtechnik / HABM

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 181 - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HIPERDRIVE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Allgemeiner ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Walcher Meßtechnik / HABM

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Eintragung des Kennzeichens Hiperdrive für Einstell oder Verstellvorrichtungen zur Einstellung oder Verstellung der Position eines Werkstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Eintragung des Kennzeichens Hiperdrive für Einstell oder Verstellvorrichtungen zur Einstellung oder Verstellung der Position eines Werkstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Walcher Meßtechnik / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 181 - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HIPERDRIVE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c - Allgemeiner ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 30.05.2013 - C-14/12

    Shah / Three-N-Products Private

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Feststellungen zu den Merkmalen des relevanten Publikums und zu der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung oder der Einstellung dieses Publikums in den Bereich der Tatsachenwürdigungen fallen (vgl. u. a. Beschluss Shah/Three-N-Products Private, C-14/12 P, EU:C:2013:349, Rn. 28, sowie Urteil Intra-Presse/Golden Balls, C-581/13 P und C-582/13 P, EU:C:2014:2387, Rn. 62).
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
    Daher kann die Begründung des Gerichts implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (vgl. u. a. Urteil Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 64, und Beschluss Donaldson Filtration Deutschland/ultraair, C-450/13 P, EU:C:2014:2016, Rn. 48).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-450/13

    Donaldson Filtration Deutschland / ultra air - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
    Daher kann die Begründung des Gerichts implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (vgl. u. a. Urteil Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 64, und Beschluss Donaldson Filtration Deutschland/ultraair, C-450/13 P, EU:C:2014:2016, Rn. 48).
  • EuGH, 20.11.2014 - C-581/13

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts über die Eintragung des Zeichens

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Feststellungen zu den Merkmalen des relevanten Publikums und zu der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung oder der Einstellung dieses Publikums in den Bereich der Tatsachenwürdigungen fallen (vgl. u. a. Beschluss Shah/Three-N-Products Private, C-14/12 P, EU:C:2013:349, Rn. 28, sowie Urteil Intra-Presse/Golden Balls, C-581/13 P und C-582/13 P, EU:C:2014:2387, Rn. 62).
  • EuG, 22.05.2014 - T-95/13

    Walcher Meßtechnik / HABM (HIPERDRIVE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Walcher Meßtechnik GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Walcher Meßtechnik/HABM (HIPERDRIVE) (T-95/13, EU:T:2014:270, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 13. Dezember 2012 (Sache R 1779/2012-1) über die Anmeldung des Wortzeichens "HIPERDRIVE" als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 22.10.2014 - C-466/13

    Repsol / HABM

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
    Die Tatsachen- und Beweiswürdigung ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteil Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 68, und Beschluss Repsol/HABM, C-466/13 P, EU:C:2014:2331, Rn. 54).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
    Die Tatsachen- und Beweiswürdigung ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteil Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 68, und Beschluss Repsol/HABM, C-466/13 P, EU:C:2014:2331, Rn. 54).
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    europäische Rechtsprechung zu Abwandlungen beschreibender Angaben, die - soweit ersichtlich - nie darauf abgestellt hat, ob im Einzelfall eine aus jeweils beschreibenden Angaben zusammengesetzte Wortneuschöpfung vorliegt oder nicht (vgl. BGH GRUR 2005, 258, 259 - Roximycin, worin bestätigt wird, dass die Abwandlung "Roximycin" eine individualisierende Eigenart aufweise, weil sie klanglich und schriftbildlich ausreichend deutlich von dem Fachbegriff "Roxithromycin" abweiche; BPatG 30 W (pat) 36/14 - BLUCHROME; GRUR-RR 2008, 49, 50 - Lastminit; 26 W (pat) 9/08 - Aqua Alpina; EuG GRUR Int. 2008, 1037 Rdnr. 30 - BioGeneriX; GRUR Int. 2005, 839 Rdnr. 37 - MunichFinancialServices; Urt. v. 22. Mai 2014 - T-95/13 - HIPERDRIVE, BeckRS 2014, 80922, formal bestätigt durch EuGH, Beschl. v. 12. Februar 2015 - C- 374/14).
  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    europäische Rechtsprechung zu Abwandlungen beschreibender Angaben, die - soweit ersichtlich - nie darauf abgestellt hat, ob im Einzelfall eine aus jeweils beschreibenden Angaben zusammengesetzte Wortneuschöpfung vorliegt oder nicht (vgl. BGH GRUR 2005, 258, 259 - Roximycin, worin bestätigt wird, dass die Abwandlung "Roximycin" eine individualisierende Eigenart aufweise, weil sie klanglich und schriftbildlich ausreichend deutlich von dem Fachbegriff "Roxithromycin" abweiche; BPatG 30 W (pat) 36/14 - BLUCHROME; GRUR-RR 2008, 49, 50 - Lastminit; 26 W (pat) 9/08 - Aqua Alpina; EuG GRUR Int. 2008, 1037 Rdnr. 30 - BioGeneriX; GRUR Int. 2005, 839 Rdnr. 37 - MunichFinancialServices; Urt. v. 22. Mai 2014 - T-95/13 - HIPERDRIVE, BeckRS 2014, 80922, formal bestätigt durch EuGH, Beschl. v. 12. Februar 2015 - C- 374/14).
  • BPatG, 25.09.2018 - 28 W (pat) 606/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "GLYDE (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Die Buchstaben "I" und "Y" werden in der Werbesprache austauschbar verwendet (vgl. BPatG, Beschluss vom 8. März 2013, 28 W (pat) 555/11 - Happyness; EuG, T-95/13 - HlPERDRlVE, bestätigt durch EuGH, C-374/14).
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