Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2023 - C-376/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30617
EuGH, 09.11.2023 - C-376/22 (https://dejure.org/2023,30617)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2023 - C-376/22 (https://dejure.org/2023,30617)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2023 - C-376/22 (https://dejure.org/2023,30617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Google Ireland u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/31/EG - Dienste der Informationsgesellschaft - Art. 3 Abs. 1 - Grundsatz der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat - Art. 3 Abs. 4 - Ausnahme vom Grundsatz des freien Verkehrs von Diensten der Informationsgesellschaft - ...

  • Betriebs-Berater

    Google, Meta, Tik Tok - Keine Auferlegung generell-abstrakter Maßnahmen

  • kanzlei.biz

    EU-Mitgliedsstaat darf keine abstrakt-generellen Regelungen zu Überprüfungsverfahren auf sozialen Netzwerken erlassen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telemedienrecht: Google Ireland u.a./Kommunikationsbehörde Austria

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter einer Kommunikationsplattform, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, keine generell-abstrakten Verpflichtungen auferlegen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen zusätzliche Verpflichtungen in anderem Mitgliedstaat als dem ihres Sitzes nur im konkreten Einzelfall auferlegt werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Nationale Plattformregulierung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen X

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet: Staaten dürfen nur Online-Dienste im eigenen Land regulieren

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Anwendbarkeit des nationalen Rechts auf internationale Träger sozialer Medien

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 201
  • GRUR 2024, 65
  • EuZW 2024, 137
  • MMR 2024, 157
  • K&R 2023, 788
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-376/22
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 3 Abs. 4 dieser Richtlinie die Mitgliedstaaten unter zwei kumulativen Voraussetzungen Maßnahmen ergreifen können, die im Hinblick auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft, der in den koordinierten Bereich fällt, von dem Grundsatz des freien Verkehrs von Diensten der Informationsgesellschaft abweichen (Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 83).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 2000/31, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, über einen Mechanismus der Aufsicht über potenziell beeinträchtigende Maßnahmen verfolgt wird, der es sowohl der Kommission als auch dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der betreffende Anbieter des Dienstes der Informationsgesellschaft niedergelassen ist, ermöglicht, dafür Sorge zu tragen, dass diese Maßnahmen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erforderlich sind (Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 91).

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-376/22
    Die Richtlinie 2000/31 beruht somit auf der Anwendung der Grundsätze der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat und der gegenseitigen Anerkennung, so dass im Rahmen des koordinierten Bereichs, der in Art. 2 Buchst. h dieser Richtlinie definiert ist, die Dienste der Informationsgesellschaft nur durch Vorschriften des Mitgliedstaats geregelt werden, in dessen Hoheitsgebiet die Anbieter dieser Dienste niedergelassen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 56 bis 59).
  • EuGH, 29.10.2010 - C-161/10

    Martinez und Martinez - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-376/22
    Die Richtlinie 2000/31 beruht somit auf der Anwendung der Grundsätze der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat und der gegenseitigen Anerkennung, so dass im Rahmen des koordinierten Bereichs, der in Art. 2 Buchst. h dieser Richtlinie definiert ist, die Dienste der Informationsgesellschaft nur durch Vorschriften des Mitgliedstaats geregelt werden, in dessen Hoheitsgebiet die Anbieter dieser Dienste niedergelassen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 56 bis 59).
  • EuGH, 15.09.2022 - C-4/21

    Fédération des entreprises de la beauté - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-376/22
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass zur Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, deren Wortlaut nicht ausdrücklich auf das nationale Recht Bezug nimmt, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 15. September 2022, Fédération des entreprises de la beauté, C-4/21, EU:C:2022:681, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12742
Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22 (https://dejure.org/2023,12742)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.06.2023 - C-376/22 (https://dejure.org/2023,12742)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2023 - C-376/22 (https://dejure.org/2023,12742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Google Ireland u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Kommunikationsplattform-Dienste - Regelung, durch die die Anbieter solcher Dienste verpflichtet werden, ein Überprüfungsverfahren für angeblich rechtswidrige Inhalte einzurichten - ...

  • Betriebs-Berater

    Google, Meta, Tik Tok - Auferlegung zusätzlicher Verpflichtungen in anderen Mitgliedstaaten als der Sitz nur durch einzelfallbezogene Maßnahmen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Generalanwalt Szpunar: Plattformen wie Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen zusätzliche Verpflichtungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Sitzes nur in Bezug auf einen konkreten Einzelfall ergriffene Maßnahmen auferlegt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen zusätzliche Verpflichtungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Sitzes nur im konkreten Einzelfall auferlegt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    Es führt insoweit die Urteile Ker-Optika(15), Airbnb Ireland(16) und A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln)(17) an.

    Aus Gründen der Vollständigkeit möchte ich darauf hinweisen, dass die vorstehenden Erwägungen keinesfalls durch die Erkenntnisse aus den Urteilen Ker-Optika, Airbnb Ireland und A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) in Frage gestellt werden.

    Im Urteil Ker-Optika(47) hat der Gerichtshof festgestellt, dass die in diesem Urteil in Rede stehende nationale Regelung, soweit sie ein Verbot des Verkaufs von Kontaktlinsen über das Internet beinhaltete, nicht im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2000/31 als zum Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in angemessenem Verhältnis stehend angesehen werden konnte.

    Das vorlegende Gericht wollte nämlich in der Rechtssache, in der das Urteil Ker-Optika ergangen ist, wissen, ob das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach Kontaktlinsen nur in Fachgeschäften für den Verkauf medizinischer Hilfsmittel vertrieben werden dürfen und folglich ihr Vertrieb über das Internet verboten ist.

    Unter diesen Umständen kann die Bezugnahme auf diese Bestimmung im Urteil Ker-Optika(55) auf unterschiedliche Weise verstanden werden.

    15 Urteil vom 2. Dezember 2010 (C-108/09, im Folgenden: Urteil Ker-Optika, EU:C:2010:725).

    48 Urteil Ker-Optika (Rn. 28).

    49 Urteil Ker-Optika (Rn. 31).

    50 Urteil Ker-Optika (Rn. 41).

    51 Urteil Ker-Optika (Rn. [75]).

    52 Urteil Ker-Optika (Rn. 76).

    53 Urteil Ker-Optika (Rn. 78).

    54 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Ker-Optika (C-108/09, EU:C:2010:341, Nr. 21).

    56 Urteil Ker-Optika (Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-390/18

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    18 C-390/18, EU:C:2019:336, Nrn. 134 und 135.

    37 C-390/18, EU:C:2019:336, Nr. 135.

    38 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Airbnb Ireland (C-390/18, EU:C:2019:336, Nrn. 123 bis 125).

    39 C-390/18, EU:C:2019:336, Nr. 135.

  • EuGH, 29.10.2010 - C-161/10

    Martinez und Martinez - Verbindung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    35 Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 67 und 68).

    40 Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 64).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    26 Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 105).

    27 Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 131 und 133).

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    35 Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 67 und 68).

    40 Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 64).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-108/09

    Ker-Optika - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    54 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Ker-Optika (C-108/09, EU:C:2010:341, Nr. 21).
  • EuGH, 03.10.2019 - C-18/18

    Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    30 Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 35), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass "[e]in solcher spezifischer Fall ... u. a., wie im Ausgangsverfahren, in einer konkreten Information begründet sein [kann], die vom betreffenden Hosting-Anbieter im Auftrag eines bestimmten Nutzers seines sozialen Netzwerks gespeichert wurde und deren Inhalt von einem zuständigen Gericht des betreffenden Mitgliedstaats analysiert und beurteilt wurde, das diese Information nach Abschluss seiner Würdigung für rechtswidrig erklärt hat".
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22

    LEA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/26/EU - Kollektive

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, Nr. 84).
  • EuGH, 01.10.2020 - C-649/18

    Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    17 Urteil vom 1. Oktober 2020 (C-649/18, im Folgenden: Urteil A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], EU:C:2020:764).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
    16 Urteil vom 19. Dezember 2019 (C-390/18, im Folgenden: Urteil Airbnb Ireland, EU:C:2019:1112).
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