Rechtsprechung
EuGH, 22.01.2009 - C-377/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des Wertverlusts von Beteiligungen an nicht gebietsansässigen Gesellschaften
- Europäischer Gerichtshof
STEKO Industriemontage
Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des Wertverlusts von Beteiligungen an nicht gebietsansässigen Gesellschaften
- EU-Kommission
STEKO Industriemontage
Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des Wertverlusts von Beteiligungen an nicht gebietsansässigen Gesellschaften
- EU-Kommission
STEKO Industriemontage
Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des Wertverlusts von Beteiligungen an nicht gebietsansässigen Gesellschaften“
- IWW
- Judicialis
EG Art. 56
- datenbank.nwb.de
Abzug des Wertverlusts von Beteiligungen an nicht gebietsansässigen Gesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
STEKO Industriemontage
Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des Wertverlusts von Beteiligungen an nicht gebietsansässigen Gesellschaften
- axisrechtsanwaelte.de
(Kurzinformation)
Europarechtswidrigkeit der Übergangsregelung zu § 8 b KStG hinsichtlich der unterschiedlichen Sachbehandlung von Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Halbeinkünfteverfahren
- Steuerbefreiungen gem. KStG
- Steuerbefreiungen gem. § 8b KStG
Sonstiges (5)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 8. August 2007 - STEKO Industriemontage GmbH gegen Finanzamt Speyer-Germersheim
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EG Art 56, KStG § 8b Abs 3, KStG § 34 Abs 4 S 1 Nr 2
Abzugsverbot von Gewinnminderungen, Kapitalgesellschaft, Beteiligung, Auslandsbeteiligungen, Inlandsbeteiligungen - pwc.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Gewinnminderungen bei Auslandsbeteiligungen in 2001
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs - Auslegung von Artikel 56 EG - Körperschaftsteuer - Übergangsvorschriften für das Jahr 2001, wonach eine Gesellschaft die Wertminderung der von ihr gehaltenen ausländischen Aktien nicht abziehen darf
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 6 K 2727/04
- BFH, 04.04.2007 - I R 57/06
- EuGH, 22.01.2009 - C-377/07
- BFH, 22.04.2009 - I R 57/06
Papierfundstellen
- BStBl II 2011, 95
Wird zitiert von ... (49)
- EuGH, 12.06.2018 - C-650/16
Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Anwendung unterschiedlicher Steuerregelungen auf eine inländische Gesellschaft, je nachdem, ob sie eine gebietsansässige oder eine gebietsfremde Betriebsstätte hat, kein zulässiges Kriterium für die Beurteilung der objektiven Vergleichbarkeit der Situationen sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2009, STEKO Industriemontage, C-377/07, EU:C:2009:29, Rn. 33). - BFH, 12.10.2016 - I R 80/14
Unionsrecht und Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit …
Der im Inland ansässige und deshalb unbeschränkt Steuerpflichtige steht im Hinblick auf Auslandsbeteiligungen grundsätzlich in einer vergleichbaren Situation wie hinsichtlich Inlandsbeteiligungen (z.B. EuGH-Urteil STEKO Industriemontage vom 22. Januar 2009 C-377/07, EU:C:2009:29, Rz 30 ff., Slg. 2009, I-299, BStBl II 2009, 95). - BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen …
Die Beschränkung des Abzugsverbots auf negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, verstößt gegen Art. 56 EG (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage GmbH", IStR 2009, 133).a) Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage GmbH" (Internationales Steuerrecht - IStR - 2009, 133) entschieden hat, steht Art. 56 EG bei einer Sachlage, bei der eine inländische Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit weniger als 10 % beteiligt ist, einer Regelung entgegen, wonach ein Verbot des Abzugs von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer solchen Beteiligung für Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft früher in Kraft tritt als für Beteiligungen an einer inländischen Gesellschaft.
Dies gilt jedenfalls für Beteiligungen von unter 10 %, da in diesen Fällen Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften im Hinblick auf den Abzug der Gewinnminderungen bis zum Veranlagungszeitraum 2001 gleichbehandelt wurden (EuGH-Urteil in IStR 2009, 133, Rz 51).
Der Streitfall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der dem EuGH-Urteil in IStR 2009, 133 zugrunde lag, nur dadurch, dass die Gewinnminderungen nicht auf einer unmittelbaren Beteiligung der Klägerin an den ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, sondern sich im Zusammenhang mit Anteilsscheinen an einem - zwischengeschalteten - Wertpapier-Sondervermögen ergeben.
bb) Die Ungleichbehandlung der negativen Aktiengewinne der Klägerin gegenüber negativen Aktiengewinnen aus Wertpapier-Sondervermögen mit Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften lässt sich nach dem EuGH-Urteil in IStR 2009, 133 nicht dadurch rechtfertigen, dass sie als Übergangsregelung auf das Streitjahr beschränkt ist.
Die bloße Möglichkeit des späteren Eintritts steuerfreier Aktiengewinne begründet dagegen keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem sofortigen Abzugsverbot für negative Aktiengewinne (EuGH-Urteile vom 29. März 2007 C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", Slg. 2007, I-2647 Rz 67; in IStR 2009, 133 Rz 54).
Sie entspricht den Aussagen der EuGH-Urteile in Slg. 2007, I-12357 und in IStR 2009, 133 und war damit bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH.
- FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 69/15
Investmentanteile: Außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. negativen …
Die Hinzurechnung des negativen Aktiengewinns widerspricht jedoch gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, soweit der negative Aktiengewinn auf Beteiligungen des Spezialfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften des Jahres 2001 zurückzuführen ist (vgl. Urteil des EuGH vom 22. Januar 2009, C 377/07, BStBl II 2011, 95, "Steko Industriemontage").Darüber hinaus streiten die Beteiligten im Rahmen der Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. Januar 2009 (C-377/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 95, "Steko Industriemontage") über die Saldierung von Gewinnminderungen auf Auslandsbeteiligungen mit im Jahre 2001 erzielten Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften.
Der Beklagte folgte der Ansicht der Klägerin, dass nach den Urteilen des EuGH vom 22. Januar 2009 (C-377/07, BStBl II 2011, 95, "Steko Industriemontage") und des BFH vom 22. April 2009 (I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66) das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8 b Absatz 3 KStG gegen die in Artikel 56 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - ABlEG - 1997, Nr. C 340, 1; jetzt Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - AEUV -, Amtsblatt der Europäischen Union.
Hilfsweise äußert die Klägerin die Ansicht, unter Anwendung der Urteile des EuGH vom 22. Januar 2009 (C-377/07, BStBl II 2011, 95, "Steko Industriemontage") und des BFH vom 22. April 2009 (I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66) sei lediglich ein Betrag in Höhe von 2.270.207,00 EUR außerbilanziell dem Gewinn hinzuzurechnen.
Eine Saldierung widerspreche zudem den Grundsätzen des Urteils des EuGH vom 22. Januar 2009 (C-377/07, BStBl II 2011, 95, "Steko Industriemontage") und sei schließlich auch nicht nach den Prinzipien für die Fondsrechnungslegung geboten.
Dies widerspreche - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht dem Urteil des EuGH vom 22. Januar 2009 (C-377/07, BStBl II 2011, 95, "Steko Industriemontage"), da nur das Ergebnis in den Aktiengewinn eingehe, welches sich auch ergeben hätte, wenn der Fonds nur in inländische Beteiligungen investiert hätte.
aa) Wie der EuGH in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 (C-377/07, BStBl II 2011, 95, "Steko Industriemontage") entschieden hat, steht Art. 56 EG bei einer Sachlage, bei der eine inländische Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit weniger als 10 % beteiligt ist, einer Regelung entgegen, wonach ein Verbot des Abzugs von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer solchen Beteiligung für Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft früher in Kraft tritt als für Beteiligungen an einer inländischen Gesellschaft.
Der Streitfall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der dem EuGH-Urteil vom 22. Januar 2009 (C-377/07, BStBl II 2011, 95, "Steko Industriemontage") zugrunde lag, nur dadurch, dass die Gewinnminderung nicht auf einer unmittelbaren Beteiligung der Klägerin an den ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, sondern sich im Zusammenhang mit Anteilsscheinen an einem - zwischengeschalteten - Wertpapier-Sondervermögen ergeben.
Entscheidungen des BFH zur Frage der Saldierung von Gewinnminderungen auf Auslandsbeteiligungen mit im Jahre 2001 erzielten Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 22. Januar 2009 (C-377/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 95, "Steko Industriemontage") und Anwendung des § 8 InvStG sind nicht ersichtlich.
- BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15
Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des …
bb) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gehören zu den Maßnahmen, die Art. 56 EG, Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. EuGH-Urteile Santander Asset Management SGIIC u.a. vom 10. Mai 2012 C-338/11 bis C-347/11, EU:C:2012:286, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2012, 432 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Bouanich vom 13. März 2014 C-375/12, EU:C:2014:138, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2014, 1115; Steko Industriemontage vom 22. Januar 2009 C-377/07, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95).Die nationalen Maßnahmen, die als "Beschränkungen" i.S. des Art. 56 Abs. 1 EG, Art. 63 AEUV eingestuft werden können, umfassen nicht nur Maßnahmen, die geeignet sind, den Erwerb von Aktien in anderen Mitgliedstaaten niedergelassener Gesellschaften zu verhindern oder zu beschränken, sondern auch Maßnahmen, die davon abhalten können, solche Beteiligungen an in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zu behalten (vgl. EuGH-Urteil Steko Industriemontage, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95, m.w.N.).
Dabei ist unerheblich, dass die Ungleichbehandlung nur während eines begrenzten Zeitraums besteht (vgl. EuGH-Urteile Steko Industriemontage, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95; Grønfeldt und Grønfeldt vom 18. Dezember 2007 C-436/06, EU:C:2007:820, Rz 15, BStBl II 2009, 432), denn dieser Umstand allein schließt nicht aus, dass die Ungleichbehandlung erhebliche Auswirkungen hat und dass der freie Kapitalverkehr somit tatsächlich beschränkt wird (vgl. EuGH-Urteil Steko Industriemontage, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95, m.w.N.).
Es gelten die Grundsätze des EuGH-Urteils Steko Industriemontage (EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95).
Soweit mit den Anwendungsregelungen des § 52 Abs. 4a Nr. 2, Abs. 8a EStG a.F. in Bezug auf Inlandsbeteiligungen ein reibungsloser Übergang des Anrechnungsverfahrens auf das Halbeinkünfteverfahren sichergestellt werden sollte, ist zwar nachvollziehbar, warum die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens für Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst ab dem Jahr 2002 eingeführt wurde (vgl. EuGH-Urteil Steko Industriemontage, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95).
d) An der richtigen Anwendung und Auslegung des Unionsrechts bestehen aufgrund der EuGH-Entscheidung Steko Industriemontage (EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95; vgl. hierzu nachfolgend: BFH-Urteil vom 22. April 2009 I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66) keine Zweifel.
- BFH, 22.04.2009 - I R 57/06
Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 4. April 2007 I R 57/06 (BFHE 217, 541, BStBl II 2007, 945) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage GmbH" (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2009, 133) zugrunde lag.Der Aussetzungsgrund ist entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in IStR 2009, 133 über die ihm vom Senat durch den Beschluss in BFHE 217, 541, BStBl II 2007, 945 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegte Rechtsfrage entschieden hat.
Der EuGH hat durch Urteil in IStR 2009, 133 jedoch entschieden, dass diese Rechtsfolge insoweit gegen Art. 56 EG verstößt, als ein Verbot des Abzugs von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung für Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft früher in Kraft tritt als für Beteiligungen an einer inländischen Gesellschaft.
- BFH, 29.09.2021 - I R 40/17
Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung …
Nach zunächst erklärungsgemäßer Verbescheidung änderte das FA nach Ergehen der sog. STEKO-Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union STEKO Industriemontage vom 22.01.2009 - C-377/07, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95; Senatsurteil vom 22.04.2009 - I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66) die das Streitjahr 2005 betreffenden Bescheide und minderte Einkommen und Gewerbeertrag um insgesamt ... EUR, wovon ... EUR auf im Jahr 2001 realisierte Verluste mit ausländischen Aktien und ... EUR auf im Jahr 2002 realisierte Verluste mit ausländischen Aktien entfielen. - EuGH, 31.03.2011 - C-450/09
Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von …
Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass zu den Maßnahmen, die nach Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, u. a. solche gehören, die Gebietsfremde davon abhalten können, in einem Mitgliedstaat Investitionen zu tätigen oder zu halten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2009, STEKO Industriemontage, C-377/07, Slg. 2009, I-299, Randnrn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.11.2013 - C-322/11
K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr …
Verbotene Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 Abs. 1 AEUV sind u. a. Maßnahmen, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. Urteile vom 25. Januar 2007, Festersen, C-370/05, Slg. 2007, I-1129, Randnr. 24, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 40, vom 22. Januar 2009, STEKO Industriemontage, C-377/07, Slg. 2009, I-299, Randnr. 23, sowie Busley und Cibrian Fernandez, Randnr. 20). - BFH, 06.03.2013 - I R 14/07
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1. Januar 2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG verstößt gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit und bleibt im Erhebungszeitraum 2001 unangewandt (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage", Slg. 2009, I-299).b) Die rechtliche Ausgangssituation des Streitfalls ist insoweit vergleichbar mit dem vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, jetzt Gerichtshof der Europäischen Union, --EuGH-- entschiedenen Fall des Abzugsverbots für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8b Abs. 3 (i.V.m. Abs. 1) KStG 1999 n.F. (EuGH-Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07, "STEKO Industriemontage", Slg. 2009, I-299).
cc) Diese Benachteiligung der Beteiligung an Auslandskapitalgesellschaften verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-299).
Diese Erwägung lässt der EuGH ausdrücklich nicht zu, da er keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem steuerlichen Vorteil und dem Ausgleich dieses Vorteils zu erkennen vermag und auch eine enge Wechselwirkung nicht vorliegt (EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-299, Rz 52f).
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
EU-Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 7 Satz 3 und 4 KStG 2002
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
- EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
Busley und Cibrian Fernandez - Freier Kapitalverkehr - Immobilien - …
- BFH, 23.11.2021 - I R 5/18
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 und 57 EG - …
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
- BFH, 19.07.2017 - I R 87/15
Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei …
- BFH, 14.12.2011 - I R 92/10
Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei …
- FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen; Abzugsverbot; Teilwertabschreibungen
- BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der …
- FG Düsseldorf, 22.08.2014 - 11 K 2946/11
Gewinnwirksame Geltendmachung einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an …
- BFH, 23.05.2011 - I B 11/11
Ausschluss von Teilwertabschreibungen bei ausländischem Beteiligungsbesitz im …
- BFH, 11.04.2011 - I B 180/10
Ausschluss von Teilwertabschreibungen bei ausländischem Beteiligungsbesitz im VZ …
- BFH, 08.06.2010 - I B 199/09
Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG 1999 n. F. bei Auslandsbeteiligungen im VZ 2001
- FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07
Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen …
- FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14
Körperschaftsteuer 2005 - 2008 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2005 - 2008
- FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06
Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000
- FG Köln, 10.02.2010 - 13 K 18/06
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in …
- BFH, 16.12.2020 - I R 23/18
Kein Widerruf des Wahlrechts nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des …
- FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14
Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht …
- EuGH, 01.12.2011 - C-250/08
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten …
- FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07
Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile
- FG Köln, 02.09.2021 - 7 K 1333/19
Vorlage: Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien in Kanada für …
- EuGH, 15.09.2011 - C-132/10
Halley - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-670/21
BA (Successions - Politique sociale de logement dans l'Union) - Öffentlicher …
- FG Köln, 22.11.2011 - 13 K 2853/07
Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bei Nichtabziehbarkeit von nach DBA-USA …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-182/08
Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-480/16
Fidelity Funds
- FG Niedersachsen, 16.07.2015 - 6 K 196/13
Abziehbarkeit von ausländischen Quellensteuern bei der Ermittlung des …
- FG München, 08.12.2009 - 12 K 4089/06
Inländische Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG sind im Veranlagungszeitraum 2001 …
- FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06
Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10
SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung - …
- FG München, 13.12.2010 - 7 K 2662/09
Auslegung des Einspruchs - Europarechtswidrigkeit des § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999
- FG Münster, 15.03.2012 - 9 K 2139/07
Berücksichtigung von Forderungen eines Unternehmens gegenüber ihrer …
- FG München, 25.06.2019 - 6 K 1543/16
Besteuerungsgrundlage für Gewerbesteuer
- FG Köln, 16.11.2011 - 10 V 2336/11
Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte, …
- FG München, 16.07.2018 - 7 K 2547/17
Ausübung des Blockwahlrechts