Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.2003 - C-378/01   

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https://dejure.org/2003,8146
EuGH, 20.03.2003 - C-378/01 (https://dejure.org/2003,8146)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - C-378/01 (https://dejure.org/2003,8146)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - C-378/01 (https://dejure.org/2003,8146)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Schutzgebiete - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Schutzgebiete - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Schutzgebiete; Erhaltung der wild lebenden Vogelarten

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/409/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung des Artikels 4 Absätze 1, 2 und 3 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Mangelnde Einrichtung ausreichender Schutzgebiete - Mangelnde Übermittlung aller ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-378/01
    Zweitens ist hervorzuheben, dass weder die wirtschaftlichen noch die freizeitbedingten Erfordernisse, die in Artikel 2 der Richtlinie genannt sind, bei der Auswahl und Abgrenzung eines Schutzgebiets berücksichtigt werden können (in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96, Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 59).

    Somit kann in Anbetracht des wissenschaftlichen Wertes des IBA-Verzeichnisses 89 und mangels Vorlage irgendeines wissenschaftlichen Beweises seitens der Italienischen Republik dafür, dass die Verpflichtungen aus Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Richtlinie dadurch erfüllt werden können, dass andere als die in diesem Verzeichnis aufgeführten Gebiete mit einer kleineren Gesamtfläche als diese zu Schutzgebieten erklärt werden, dieses Verzeichnis, obwohl es für den betreffenden Mitgliedstaat rechtlich nicht verbindlich ist, vom Gerichtshof als Bezugsgrundlage verwendet werden, um zu beurteilen, ob die Italienische Republik zahlen- und flächenmäßig ausreichende Gebiete zu Schutzgebieten im Sinne der vorgenannten Bestimmungen der Richtlinie erklärt hat (in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-378/01
    In erster Linie ist daran zu erinnern, dass Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Gebiete, die den in diesen Bestimmungen festgelegten ornithologischen Kriterien entsprechen, zu Schutzgebieten zu erklären (in diesem Sinne Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Einleitend ist erstens daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Gebiete, die den in diesen Bestimmungen festgelegten ornithologischen Kriterien entsprechen, zu BSG zu erklären (Urteil vom 20. März 2003, Kommission/Italien, C-378/01, Slg. 2003, I-2857, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Anders verhielte es sich dann, wenn Irland wissenschaftliche Beweise dafür vorgelegt hätte, dass die Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie dadurch erfüllt werden können, dass andere als die in diesem Verzeichnis aufgeführten Gebiete mit einer kleineren Gesamtfläche als diese zu BSG erklärt werden (vgl. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 18).

  • EuGH, 26.04.2018 - C-97/17

    Kommission / Bulgarien

    Außerdem seien die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung befugt, mit wissenschaftlichen Beweisen zu belegen, dass die Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie dadurch erfüllt werden könnten, dass andere als die im IBA-Verzeichnis aufgeführten Gebiete mit einer kleineren Gesamtfläche als diese zu BSG erklärt würden (Urteil vom 20. März 2003, Kommission/Italien, C-378/01, EU:C:2003:176, Rn. 18).

    So hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass in Anbetracht des wissenschaftlichen Charakters des IBA-Verzeichnisses und mangels irgendeines von einem Mitgliedstaat vorgelegten wissenschaftlichen Beweises dafür, dass die Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie dadurch erfüllt werden können, dass Gebiete mit einer kleineren Gesamtfläche als jener, die sich aus diesem Verzeichnis ergibt, zu BSG erklärt werden, dieses Verzeichnis als Bezugsgrundlage verwendet werden kann, um zu beurteilen, ob ein Mitgliedstaat im Sinne dieses Art. 4 Abs. 1 zahlen- und flächenmäßig ausreichende Gebiete zu BSG erklärt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 2003, Kommission/Italien, C-378/01, EU:C:2003:176, Rn. 18, und vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland, C-418/04, EU:C:2007:780, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04

    Kommission / Irland - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden

    6 - Urteil vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-378/01 (Slg. 2003, I-2857).

    24 - Das Kriterium C.6 war nicht ausdrücklich in der Liste der Kriterien für IBA 89 genannt, wohl aber in den Erläuterungen dazu, vgl. Anlage 7, S. 2, zur Klageschrift in der Rechtssache C-3/96 (Kommission/Niederlande) und Anlage 16 zur Klageschrift in der Rechtssache C-378/01 (Kommission/Italien).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-378/01   

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https://dejure.org/2002,23349
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-378/01 (https://dejure.org/2002,23349)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.2002 - C-378/01 (https://dejure.org/2002,23349)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - C-378/01 (https://dejure.org/2002,23349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Schutzgebiete - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-378/01
    3: - [Betrifft nicht die deutsche Fassung.] 4: - Im Folgenden: IBA-Verzeichnis 89.5: - Vgl. u. a. Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96 (Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 55).

    7: - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (Randnr. 61).

    S. 405 bis 407.9: - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (Randnr. 68).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-378/01
    Vgl. ferner Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 26).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-378/01
    6: - Vgl. u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-883, Randnr. 20).
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