Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2010 - C-38/09 P   

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https://dejure.org/2010,5276
EuGH, 15.04.2010 - C-38/09 P (https://dejure.org/2010,5276)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - C-38/09 P (https://dejure.org/2010,5276)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - C-38/09 P (https://dejure.org/2010,5276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen (EG) Nrn. 2100/94 und 1239/95 - Landwirtschaft - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte - Allgemeine Bekanntheit der Sorte - Beweis - Pflanzensorte SUMCOL 01

  • Europäischer Gerichtshof

    Schräder / CPVO

    Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen (EG) Nrn. 2100/94 und 1239/95 - Landwirtschaft - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte - Allgemeine Bekanntheit der Sorte - Beweis - Pflanzensorte SUMCOL 01

  • EU-Kommission PDF

    Schräder / CPVO

    Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen (EG) Nrn. 2100/94 und 1239/95 - Landwirtschaft - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte - Allgemeine Bekanntheit der Sorte - Beweis - Pflanzensorte SUMCOL 01

  • EU-Kommission

    Schräder / CPVO

    Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen (EG) Nrn. 2100/94 und 1239/95 - Landwirtschaft - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte - Allgemeine Bekanntheit der Sorte - Beweis - Pflanzensorte SUMCOL 01“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen (EG) Nrn. 2100/94 und 1239/95 - Landwirtschaft - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte - Allgemeine Bekanntheit der Sorte - Beweis - Pflanzensorte SUMCOL 01

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schräder / CPVO

    Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen (EG) Nrn. 2100/94 und 1239/95 - Landwirtschaft - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte - Allgemeine Bekanntheit der Sorte - Beweis - Pflanzensorte SUMCOL 01

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Herrn Ralf Schräder gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Siebte Kammer) vom 19. November 2008 in der Rechtssache T-187/06, Ralf Schräder gegen Gemeinschaftliches Sortenamt, eingelegt am 29. Januar 2009

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 591
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.11.2002 - C-184/01

    Hirschfeldt / EUA

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-38/09
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung Rügen, die sich gegen nichttragende Gründe eines Urteils des Gerichts richten, ohne Weiteres zurückweist, da sie nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen können und ihnen daher keine Wirkung zukommt (Urteil vom 7. November 2002, Hirschfeldt/AEE, C-184/01 P, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 48).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-38/09
    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweismittel, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen würde (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, und vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 35).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-38/09
    Dem Gericht obliegt es nämlich, die Rechtmäßigkeit der von der Beschwerdekammer erlassenen Entscheidung dadurch zu überprüfen, dass es die von der Beschwerdekammer vorgenommene Anwendung des Unionsrechts insbesondere auf den ihr vorliegenden Sachverhalt einer Kontrolle unterzieht; jedoch kann das Gericht für die Ausübung dieser Kontrolle nicht Tatsachen berücksichtigen, die vor ihm neu vorgetragen worden sind (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, Slg. 2007, I-2213, Randnr. 54).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-38/09
    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweismittel, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen würde (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, und vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 35).
  • EuG, 19.11.2008 - T-187/06

    Schräder / CPVO (SUMCOL 01) - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Pflanzensorte

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-38/09
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Schräder die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19. November 2008, Schräder/CPVO (SUMCOL 01) (T-187/06, Slg. 2008, II-3151, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung des Beschlusses der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) vom 2. Mai 2006 (Sache A 003/2004, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.
  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-38/09
    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die nicht der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt, sofern dem Gericht vorgelegte Beweismittel nicht verfälscht worden sind oder sich die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts nicht aus den Akten ergibt (Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, Slg. 2008, I-6619, Randnr. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    PepsiCo verweist auf ein neueres Urteil des Gerichtshofs über Pflanzensorten (Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, Slg. 2010, I-3209, Randnr. 77) und trägt vor, dass die akribische Prüfung der Unterschiede und Ähnlichkeiten der in Rede stehenden Geschmacksmuster, die das Gericht vorgenommen habe, über die Aufgabe des Gerichts nach Art. 61 Abs. 2 der Verordnung Nr. 6/2002 hinausgegangen sei.
  • EuG, 13.07.2018 - T-275/17

    Das Gericht der EU verurteilt das Europäische Parlament und die EIB, jeweils

    Insoweit ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Definition in Art. 12a des Statuts auf einem objektiven Begriff beruht, der, selbst wenn er auf einer kontextuellen Einstufung von Handlungen und Verhaltensweisen von Beamten und Bediensteten beruht, die nicht immer leicht durchzuführen ist, jedoch nicht die Durchführung komplexer Beurteilungen derjenigen Art impliziert, die sich aus Begriffen wirtschaftlicher (vgl. zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen Urteil vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 86, und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40), wissenschaftlicher (vgl. zu den Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur [ECHA] Urteil vom 7. März 2013, Rütgers Germany u. a./ECHA, T-94/10, EU:T:2013:107, Rn. 98 und 99) oder technischer Art (vgl. zu den Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts [CPVO] Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77) ergeben können, die es rechtfertigen würden, der Verwaltung bei der Anwendung des fraglichen Begriffs einen Ermessensspielraum zuzuerkennen.
  • EuG, 15.12.2020 - T-425/15

    Schräder/ OCVV - Hansson (SEIMORA) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Im Übrigen steht es den Organen der Union im Hinblick auf die Art und Weise, in der sie sich vor dem Gerichtshof vertreten oder unterstützen lassen wollen, nach ständiger Rechtsprechung, und wie sich aus Art. 19 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt, frei, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen oder als Bevollmächtigten einen ihrer Beamten oder eine Person zu benennen, die nicht zu ihrem Personal gehört (Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit fällt, wenn ein Unionsorgan sich der Hilfe eines Anwalts bedient oder als Bevollmächtigten eine nicht zu seinem Personal gehörende Person benennt, deren Tätigkeit zu vergüten ist, eine solche Vergütung unter den Begriff der für das Verfahren notwendigen Aufwendungen, ohne dass dieses Organ nachweisen müsste, dass das Tätigwerden dieses Anwalts oder dieser Person objektiv gerechtfertigt war (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Für die Anwendung dieser Bestimmung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Einrichtungen der Union wie das CPVO mit diesen Organen gleichzusetzen (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 22).

    Was als Zweites die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass ein solches Interesse für den Kläger mit Sicherheit in Frage stand, da es in den Hauptsacheverfahren letztlich um die jeweiligen Rechte des Streithelfers und des Klägers auf dem Gebiet des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für Pflanzensorten ging (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 30).

  • EuGH, 08.11.2018 - C-308/18

    Schniga/ CPVO - Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz für

    Das Gericht ist dabei in Rn. 77 des angefochtenen Urteils zutreffend davon ausgegangen, dass dem CPVO angesichts des wissenschaftlich und technisch komplexen Charakters der Prüfung einer Kandidatensorte ein weiter Ermessensspielraum bei der Bewertung der Prüfungsergebnisse zusteht (siehe in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77, und vom 19. Dezember 2012, Brookfield New Zealand und Elaris/CPVO und Schniga, C-534/10 P, EU:C:2012:813, Rn. 50).

    Für die Feststellung und Beurteilung der relevanten Tatsachen sowie die Beweiswürdigung ist allein das Gericht zuständig (vgl. Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 69).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Beteiligten vor den Instanzen des [CPVO] nicht geltend gemachte Tatsachen im Stadium der Klage vor dem Gericht nicht mehr anführen können (vgl. Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 76).

  • EuG, 08.09.2022 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Im Hinblick auf die Anwendung dieser Bestimmung der Satzung sind die Einrichtungen der Union wie das EUIPO mit diesen Organen gleichzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 20 bis 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass dem oben in Rn. 13 angeführten Vorbringen des Klägers, mit dem die Notwendigkeit des Rückgriffs auf die Dienste eines externen Anwalts durch den Beklagten in Frage gestellt wird, nicht gefolgt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 23, und vom 25. März 2014, Marcuccio/Kommission, T-126/11 P-DEP, EU:T:2014:171, Rn. 30).

    Ferner können die im Rahmen der Honorarrechnung mit drei Stunden zu 270 Euro pro Stunde in Rechnung gestellten Kosten für die Reisezeit, wenn diese auch nur zum Teil in Ansatz gebracht wird, keinesfalls als vom Begriff der Aufwendungen, die für das Verfahren notwendig waren, im Sinne von Art. 140 Buchst. b der Verfahrensordnung erfasst angesehen werden (Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 37).

  • EuG, 08.09.2022 - T-169/17

    Pethke/ EUIPO - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Im Hinblick auf die Anwendung dieser Bestimmung der Satzung sind die Einrichtungen der Union wie das EUIPO mit diesen Organen gleichzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 20 bis 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass dem oben in Rn. 13 angeführten Vorbringen des Klägers, mit dem die Notwendigkeit des Rückgriffs auf die Dienste eines externen Anwalts durch den Beklagten in Frage gestellt wird, nicht gefolgt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 23, und vom 25. März 2014, Marcuccio/Kommission, T-126/11 P-DEP, EU:T:2014:171, Rn. 30).

    Ferner können die im Rahmen der Honorarrechnung mit 3 Stunden zu 270 Euro pro Stunde in Rechnung gestellten Kosten für die Reisezeit, wenn diese auch nur zum Teil in Ansatz gebracht wird, keinesfalls als vom Begriff der Aufwendungen, die für das Verfahren notwendig waren, im Sinne von Art. 140 Buchst. b der Verfahrensordnung erfasst angesehen werden (Beschluss vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:679, Rn. 37).

  • EuG, 24.09.2019 - T-112/18

    Pink Lady America/ OCVV - WAAA (Cripps Pink)

    Wenn Tatsachenfeststellungen und -würdigungen der Beschwerdekammer das Ergebnis komplexer Bewertungen im Bereich der Botanik oder der Genetik sind, die besondere Sachkenntnis oder besonderes wissenschaftliches oder technisches Wissen erfordern, kann das Gericht nach der Rechtsprechung prüfen, ob ein offensichtlicher Fehler vorliegt (Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77, und vom 19. November 2008, Schräder/CPVO [SUMCOL 01], T-187/06, EU:T:2008:511, Rn. 59 bis 63).

    Da die Prüfung der Frage der Neuheit in der vorliegenden Rechtssache nämlich keinen besonderen Sachverstand und keine besonderen fachlichen Kenntnisse erfordert, nimmt das Gericht nach der oben in Rn. 55 angeführten Rechtsprechung eine vollständige oder umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle vor (Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77, und vom 19. November 2008, Schräder/CPVO [SUMCOL 01], T-187/06, EU:T:2008:511, Rn. 65).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung dem Gericht obliegt, die Rechtmäßigkeit der von der Beschwerdekammer erlassenen Entscheidung dadurch zu überprüfen, dass es die von ihr vorgenommene Anwendung des Rechts der Europäischen Union unter Berücksichtigung insbesondere des ihr vorliegenden Sachverhalts einer Kontrolle unterzieht; bei der Ausübung dieser Kontrolle kann es aber keine Tatsachen berücksichtigen, die ihm neu vorgetragen worden sind (vgl. Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Juli 2017, Oksana, T-767/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:494, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.09.2013 - T-187/06

    Schräder / CPVO (SUMCOL 01) - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltshonorar -

    Mit Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO (C-38/09 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat der Gerichtshof das Rechtsmittel von Herrn Schräder zurückgewiesen und ihm die Kosten auferlegt.

    Da sich das CPVO und Herr Schräder hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten nicht geeinigt haben, hat das CPVO beim Gerichtshof (Rechtssache C-38/09 P-DEP) und beim Gericht (Rechtssache T-187/06 DEP I) jeweils die Festsetzung der Kosten beantragt.

    In der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-38/09 P DEP beantragt das CPVO, die erstattungsfähigen Kosten auf 26 287, 59 Euro zuzüglich 2 000 Euro als Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens festzusetzen.

  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Erstens wirft das HABM dem Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO (C-38/09 P, Slg. 2010, I-3209, Randnr. 77), vor, dass es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitigen Entscheidung die "fraglichen Gemeinschaftsgeschmacksmuster" sehr eingehend geprüft habe.
  • EuG, 11.04.2019 - T-765/17

    Kiku/ OCVV - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

    Wenn Tatsachenfeststellungen und -würdigungen der Beschwerdekammer das Ergebnis komplexer Bewertungen im Bereich der Botanik oder der Genetik sind, die besondere Sachkenntnis oder besonderes wissenschaftliches oder technisches Wissen erfordern, prüft das Gericht nach der Rechtsprechung, ob ein offensichtlicher Fehler vorliegt (Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77, und vom 19. November 2008, Schräder/CPVO [SUMCOL 01], T-187/06, EU:T:2008:511, Rn. 59 bis 63).

    Handelt es sich jedoch um Tatsachenwürdigungen, die keine besondere wissenschaftliche oder technische Komplexität aufweisen, nimmt das Gericht nach der oben in Rn. 37 angeführten Rechtsprechung eine vollständige oder umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle vor (Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77, und vom 19. November 2008, SUMCOL 01, T-187/06, EU:T:2008:511, Rn. 65).

  • EuG, 27.10.2017 - T-102/13

    Heli-Flight / EASA - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren - Vertretung

  • EuG, 03.06.2020 - T-765/17

    Kiku/ OCVV - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und

  • EuGH, 05.10.2022 - C-488/16

    Freistaat Bayern/ Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise -

  • EuGH, 10.10.2013 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 19.12.2012 - C-534/10

    Brookfield New Zealand und Elaris / CPVO und Schniga - Rechtsmittel -

  • EuG, 13.07.2018 - T-377/17

    SQ/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beschwerde wegen Mobbings -

  • EuG, 20.01.2014 - T-186/11

    Schönberger / Parlament - Verfahren - Kostenfestsetzung - Vertretung eines Organs

  • EuG, 10.09.2015 - T-91/14

    Schniga / OCVV - Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer)

  • EuG, 29.06.2018 - T-218/17

    HF / Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 24 des Statuts

  • EuG, 11.12.2014 - T-283/08

    Longinidis / Cedefop - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren -

  • EuGH, 29.07.2010 - C-54/09

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • EuGH, 14.11.2013 - C-582/11

    Schwaaner Fischwaren / Rügen Fisch - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 14.06.2017 - C-546/12

    CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 08.06.2017 - C-625/15

    Schniga / CPVO - Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Antrag auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster

  • EuG, 10.03.2017 - T-364/14

    Penny-Markt / EUIPO - Boquoi Handels (B!O) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Rechte des geistigen Eigentums - Richtlinie 2004/48/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2014 - C-546/12

    Schräder / CPVO - Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Entscheidung

  • EuGH, 10.10.2023 - C-457/23

    Deutsche Lufthansa/ Ryanair u.a.

  • EuG, 18.09.2012 - T-133/08

    Schräder / OCVV - Hansson (LEMON SYMPHONY) - Pflanzenzüchtungen - Von Amts wegen

  • EuG, 23.02.2018 - T-445/16

    Schniga / CPVO (Gala Schnico) - Pflanzenzüchtungen - Antrag auf

  • EuG, 29.11.2016 - T-513/16

    Brune / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Öffentlicher Dienst -

  • EuG, 03.08.2023 - T-578/17

    a&o hostel and hotel Berlin/ Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 15.03.2021 - T-321/19

    Maternus/ EUIPO - adp Gauselmann (Jokers WILD Casino)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-534/10

    Brookfield New Zealand und Elaris / CPVO und Schniga - Gemeinschaftlicher

  • EuGH, 25.09.2018 - C-499/18

    Bayer CropScience und Bayer/ Kommission

  • EuG, 27.04.2020 - T-116/17

    Spiegel-Verlag Rudolf Augstein und Sauga / EZB - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-625/15

    Schniga / CPVO

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   Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009 - C-38/09 P   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - C-38/09 P (https://dejure.org/2009,20201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schräder / CPVO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnungen Nr. 2100/94 und Nr. 1239/95 - Entscheidung der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für die Pflanzensorte "SUMCOL 01" - ...

  • EU-Kommission PDF

    Schräder / CPVO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnungen Nr. 2100/94 und Nr. 1239/95 - Entscheidung der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für die Pflanzensorte "SUMCOL 01" - ...

  • EU-Kommission

    Schräder / CPVO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnungen Nr. 2100/94 und Nr. 1239/95 - Entscheidung der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für die Pflanzensorte ‚SUMCOL 01‘ - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009 - C-38/09
    11 - Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 18. Dezember 2008, Coop de France bétail et viande u. a./Kommission (C-101/07 P und C-110/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58), vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51), und Urteil vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, (C-266/06 P, Randnr. 72).

    12 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Coop de France bétail et viande u. a./Kommission, in Fn. 11 angeführt, Randnr. 59, Urteil General Motors/Kommission, in Fn. 11 angeführt, Randnr. 52, und Evonik Degussa/Kommission, in Fn. 11 angeführt, Randnr. 73.

  • EuG, 19.11.2008 - T-187/06

    Schräder / CPVO (SUMCOL 01) - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Pflanzensorte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009 - C-38/09
    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel beantragt Herr Ralf Schräder, das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 19. November 2008, Schräder/Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) (T-187/06(2), im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem das Gericht seine Klage gegen den Beschluss der Beschwerdekammer des CPVO (im Folgenden: Beschwerdekammer) vom 2. Mai 2006 (im Folgenden: angefochtener Beschluss) abgewiesen hat, mit dem sein Antrag auf Gewährung gemeinschaftlichen Sortenschutzes nach der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz(3) für die Pflanzensorte SUMCOL 01 (im Folgenden: Sorte SUMCOL 01 oder Kandidatensorte) zurückgewiesen worden war.

    - das Urteil des Gerichts vom 18. November 2008 (Siebte Kammer) in der Rechtssache T-187/06 aufzuheben,.

  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009 - C-38/09
    11 - Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 18. Dezember 2008, Coop de France bétail et viande u. a./Kommission (C-101/07 P und C-110/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58), vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51), und Urteil vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, (C-266/06 P, Randnr. 72).
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