Rechtsprechung
EuGH, 12.12.2006 - C-380/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 - Wahl der Rechtsgrundlage -Artikel 95 EG und 152 EG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Deutschland / Parlament und Rat
Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 - Wahl der Rechtsgrundlage -Artikel 95 EG und 152 EG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- EU-Kommission
Deutschland / Parlament und Rat
Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 - Wahl der Rechtsgrundlage -Artikel 95 EG und 152 EG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- EU-Kommission
Deutschland / Parlament und Rat
Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Gesundheitsschutz , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Vorschriften über die Organe
- Kanzlei Prof. Schweizer
EU-Richtlinie mit Tabakwerbeverbot rechtswirksam
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von Art. 3 und 4 der Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen; Einheitliche ...
- Judicialis
EG Art. 230; ; EG Art. 95; ; EG Art. 152; ; Richtlinie 2003/33/EG Art. 3; ; Richtlinie 2003/33/EG Art. 4
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Bundesrepublik Deutschland./Europäisches Parlament und Rat der EU. Gemeinschaftsrechtliches Verbot der Tabakwerbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung: Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 - Wahl der Rechtsgrundlage - Artikel 95 EG und 152 EG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DER GERICHTSHOF WEIST DIE VON DEUTSCHLAND GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER TABAKWERBUNG ERHOBENE KLAGE AB
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Deutschland / Parlament und Rat
Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 - Wahl der Rechtsgrundlage - Artikel 95 EG und 152 EG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- wettbewerbszentrale.de (Leitsatz und Kurzinformation)
Art. 230 EG; Art. 3, 4 RL 2003/33/EG
Rechtsentwicklung - Abweisung der Klage gegen Tabakwerberichtlinie
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Tabakwerbeverbot
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Das EU-Tabakwerbeverbot ist rechtmäßig
- beck.de (Kurzinformation)
Tabakwerbeverbot
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klage gegen europäisches Tabakwerbeverbot abgewiesen - Deutschland scheitert vor dem Europäischen Gerichtshof
- 123recht.net (Pressebericht, 12.12.2006)
Deutschland scheitert mit Klage gegen Tabak-Werbeverbote // Werberichtlinie der EU-Kommission
- 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 6.12.2005)
Europäisches Tabak-Werbeverbot auf dem Prüfstand // Europäischer Gerichtshof verhandelt über Klage Deutschlands
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 95 EG; Art. 3, 4 RL 2003/33/EG (Tabakwerberichtlinie)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 10. September 2003 (FAX am: 9. September 2003).
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 der Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen (ABl. L 152, ...
Verfahrensgang
- EuGH, 13.09.2005 - C-380/03
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03
- EuGH, 12.12.2006 - C-380/03
Papierfundstellen
- NVwZ 2007, 561
- EuZW 2007, 46
Wird zitiert von ... (55)
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten …
Insbesondere wenn es sich um einen Rechtsakt mit allgemeiner Geltung handelt, dem sich der von den Unionsorganen verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zügen entnehmen lässt, kann nicht für jede der fachlichen Entscheidungen, die die Organe getroffen haben, eine spezifische Begründung verlangt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 67, vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 108, …sowie vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 76). - EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und …
Ebenso umfassen Richtlinien, die den freien Verkehr von Informationsdienstleistungen (Presse, Radio, Fernsehen, Internet) sicherstellen sollen, im Hinblick auf seine Sicherstellung Bestimmungen, die Verbote in Bezug auf Tabakwerbung harmonisieren und einem Ziel des öffentlichen Gesundheitsschutzes dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 3 bis 11). - EuGH, 04.05.2016 - C-358/14
Die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse ist gültig
In diesem Zusammenhang reicht zwar die bloße Feststellung von Unterschieden zwischen den nationalen Regelungen nicht aus, um die Heranziehung von Art. 114 AEUV zu rechtfertigen, etwas anderes gilt jedoch im Fall von Unterschieden zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die geeignet sind, die Grundfreiheiten zu beeinträchtigen und sich auf diese Weise unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts auszuwirken (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 84 und 95, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 59 und 60, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 30, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 29, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 37, und Vodafone u. a., C-58/08, EU:C:2010:321, Rn. 32).Nach ständiger Rechtsprechung kann Art. 114 AEUV außerdem zwar als Rechtsgrundlage herangezogen werden, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, doch muss das Entstehen solcher Hindernisse wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken (Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 61, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 31, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 30, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 38, und Vodafone u. a., C-58/08, EU:C:2010:321, Rn. 33).
Der Gerichtshof hat zudem entschieden, dass sich der Unionsgesetzgeber, wenn die Voraussetzungen für die Heranziehung von Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage erfüllt sind, auf diese Grundlage stützen kann, auch wenn dem Gesundheitsschutz bei den zu treffenden Entscheidungen maßgebliche Bedeutung zukommt (Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 62, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 32, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 31, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 39).
Insoweit wird nach Art. 168 Abs. 1 Unterabs. 1 AEUV bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt, und Art. 114 Abs. 3 AEUV verlangt ausdrücklich, dass bei Harmonisierungen ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleistet wird (Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 62, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 33, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 32, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 40).
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass, wenn Handelshemmnisse bestehen oder solche Hemmnisse wahrscheinlich entstehen werden, weil die Mitgliedstaaten hinsichtlich eines Erzeugnisses oder einer Erzeugnisgruppe divergierende Maßnahmen erlassen haben oder zu erlassen im Begriff sind, die ein unterschiedliches Schutzniveau gewährleisten und dadurch den freien Verkehr mit dem oder den betreffenden Erzeugnissen in der Union behindern, Art. 114 AEUV den Unionsgesetzgeber ermächtigt, tätig zu werden, indem er unter Beachtung von Abs. 3 dieses Artikels und der im AEU-Vertrag genannten oder in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die geeigneten Maßnahmen trifft (Urteile Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 34, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 33, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 41).
Außerdem ist zu beachten, dass die Verfasser des AEU-Vertrags mit dem Ausdruck "Maßnahmen zur Angleichung" in Art. 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber nach Maßgabe des allgemeinen Kontexts und der speziellen Umstände der zu harmonisierenden Materie einen Ermessensspielraum hinsichtlich der zur Erreichung des angestrebten Ergebnisses am besten geeigneten Angleichungstechnik, insbesondere in den Bereichen einräumen wollten, die durch komplexe technische Besonderheiten gekennzeichnet sind (vgl. Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 42, und Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 102).
Je nach den Umständen können diese Maßnahmen darin bestehen, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Vermarktung des oder der betreffenden Erzeugnisse zu genehmigen, eine solche Genehmigung an die Erfüllung bestimmter Bedingungen zu knüpfen oder sogar die Vermarktung eines oder einiger Erzeugnisse vorläufig oder endgültig zu verbieten (Urteile Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 35, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 34, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, EU:C:2005:449, Rn. 33, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 43).
- EuGH, 04.05.2016 - C-547/14
Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
In diesem Zusammenhang reicht zwar die bloße Feststellung von Unterschieden zwischen den nationalen Regelungen nicht aus, um die Heranziehung von Art. 114 AEUV zu rechtfertigen, etwas anderes gilt jedoch im Fall von Unterschieden zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die geeignet sind, die Grundfreiheiten zu beeinträchtigen und sich auf diese Weise unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts auszuwirken (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 84 und 95, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 59 und 60, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 30, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 29, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 37, und Vodafone u. a., C-58/08, EU:C:2010:321, Rn. 32).Nach ständiger Rechtsprechung kann Art. 114 AEUV außerdem zwar als Rechtsgrundlage herangezogen werden, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, doch muss das Entstehen solcher Hindernisse wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken (Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 61, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 31, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 30, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 38, und Vodafone u. a., C-58/08, EU:C:2010:321, Rn. 33).
Der Gerichtshof hat zudem entschieden, dass sich der Unionsgesetzgeber, wenn die Voraussetzungen für die Heranziehung von Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage erfüllt sind, auf diese Grundlage stützen kann, auch wenn dem Gesundheitsschutz bei den zu treffenden Entscheidungen maßgebliche Bedeutung zukommt (Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 62, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 32, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 31, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 39).
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 168 Abs. 1 Unterabs. 1 AEUV bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird, und Art. 114 Abs. 3 AEUV ausdrücklich verlangt, dass bei Harmonisierungen ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleistet wird (Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 62, Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 33, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 32, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 40).
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass, wenn Handelshemmnisse bestehen oder solche Hemmnisse wahrscheinlich entstehen werden, weil die Mitgliedstaaten hinsichtlich eines Erzeugnisses oder einer Erzeugnisgruppe divergierende Maßnahmen erlassen haben oder zu erlassen im Begriff sind, die ein unterschiedliches Schutzniveau gewährleisten und dadurch den freien Verkehr mit dem oder den betreffenden Erzeugnissen in der Union behindern, Art. 114 AEUV den Unionsgesetzgeber ermächtigt, tätig zu werden, indem er unter Beachtung von Abs. 3 dieses Artikels und der im AEU-Vertrag genannten oder in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die geeigneten Maßnahmen trifft (Urteile Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 34, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 33, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 41).
Außerdem ist zu beachten, dass die Verfasser des AEU-Vertrags mit dem Ausdruck "Maßnahmen zur Angleichung" in Art. 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber nach Maßgabe des allgemeinen Kontextes und der speziellen Umstände der zu harmonisierenden Materie einen Ermessensspielraum hinsichtlich der zur Erreichung eines angestrebten Ergebnisses am besten geeigneten Angleichungstechnik insbesondere in den Bereichen einräumen wollten, die durch komplexe technische Gegebenheiten gekennzeichnet sind (Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 42, und Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 102).
Je nach den Umständen können die in Art. 114 Abs. 1 AEUV genannten Maßnahmen darin bestehen, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Vermarktung des oder der betreffenden Erzeugnisse zu genehmigen, eine solche Genehmigung an die Erfüllung bestimmter Bedingungen zu knüpfen oder sogar die Vermarktung eines oder einiger Erzeugnisse vorläufig oder endgültig zu verbieten (Urteile Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 35, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 34, und Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 43).
- EuGH, 08.06.2010 - C-58/08
Die Roamingverordnung ist gültig
Zwar genügen die bloße Feststellung von Unterschieden zwischen den nationalen Vorschriften und die abstrakte Gefahr von Beeinträchtigungen der Grundfreiheiten oder von Wettbewerbsverzerrungen nicht, um die Wahl von Art. 95 EG als Rechtsgrundlage zu rechtfertigen, doch kann der Gemeinschaftsgesetzgeber ihn u. a. im Fall von Unterschieden zwischen den nationalen Vorschriften heranziehen, wenn diese Unterschiede geeignet sind, die Grundfreiheiten zu beeinträchtigen und sich auf diese Weise unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts auszuwirken (Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, Slg. 2006, I-11573, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen zu führen (Urteil vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, Slg. 2000, I-8419, Randnrn. 84 und 106).Allerdings muss ihr Entstehen wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken (Urteile vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. Februar 2009, 1rland/Parlament und Rat, C-301/06, Slg. 2009, I-593, Randnr. 64; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, Randnrn. 60 bis 64).
Zudem kann sich der Gemeinschaftsgesetzgeber, wenn die Voraussetzungen für die Heranziehung von Art. 95 EG als Rechtsgrundlage erfüllt sind, auf diese Grundlage stützen, auch wenn dem Verbraucherschutz bei den zu treffenden Entscheidungen maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Urteile vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Parlament und Rat, Randnr. 88, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Randnr. 62, und vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, Slg. 2005, I-6451, Randnr. 30).
- EuGH, 10.02.2009 - C-301/06
DIE RICHTLINIE ÜBER DIE VORRATSSPEICHERUNG VON DATEN IST AUF EINE GEEIGNETE …
Der Gemeinschaftsgesetzgeber kann Art. 95 EG insbesondere im Fall von Unterschieden zwischen den nationalen Regelungen heranziehen, wenn diese Unterschiede geeignet sind, die Grundfreiheiten zu beeinträchtigen oder Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen und sich auf diese Weise unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts auszuwirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, Slg. 2006, I-11573, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Auch wenn Art. 95 EG als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, muss zudem das Entstehen solcher Hindernisse wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken (Urteil Deutschland/Parlament und Rat, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 16.05.2017 - T-122/15
Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen …
Darüber hinaus ist die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme mit der Beachtung des Ermessensspielraums, der den Unionsorganen bei ihrem Erlass eventuell eingeräumt wird, in Einklang zu bringen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09
BIO TABAK
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings entschieden, dass der Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" in Art. 3 Abs. 1 RL 2003/33/EG allein Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften oder Magazine erfasst, nicht dagegen andere Arten von Veröffentlichungen wie Mitteilungsblätter lokaler Vereine, Programmhefte kultureller Veranstaltungen, Plakate, Telefonbücher sowie insbesondere auch Hand- und Werbezettel (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - C-380/03, Slg. 2006, I-11573 = ZLR 2007, 337 Rn. 84 f. - Tabakwerbung II). - BGH, 18.11.2010 - I ZR 137/09
Unser wichtigstes Cigarettenpapier
Danach erfasst der Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie nur Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften und Magazine, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, nicht dagegen Mitteilungsblätter lokaler Vereine, Programmhefte kultureller Veranstaltungen, Plakate, Telefonbücher oder Hand- und Werbezettel (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - C-380/03, Slg. 2006, I-11573 Rn. 84-86 = EuZW 2007, 46).Wie sich aus Art. 52 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta ergibt, kann die Freiheit der Meinungsäußerung aber bestimmten, durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigten Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Ausnahmen gesetzlich vorgesehen sind, einem oder mehreren nach Art. 52 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta legitimen Zielen entsprechen, durch ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Ziel stehen (vgl. EuGH, EuZW 2007, 46 Rn. 154 zu Art. 10 EMRK).
Danach sind von dem Verbot diejenigen Veröffentlichungen ausgenommen, die sich nicht an eine breite Öffentlichkeit richten (EuGH, EuZW 2007, 46 Rn. 84, 86).
- EuGH, 08.05.2019 - C-450/17
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
Insbesondere in Rn. 68 des angefochtenen Urteils hat es zutreffend darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme mit der Beachtung des Ermessensspielraums, der den Unionsorganen bei ihrem Erlass eventuell eingeräumt wird, in Einklang zu bringen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.09.2015 - C-398/13
Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit …
- OLG München, 21.04.2016 - 6 U 2775/15
Tabakwerbung auf Tabakunternehmenswebseite
- OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06
Tabakwerbung im Online-Shop
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14
Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-358/14
Generalanwältin Kokott hält die neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig
- EuG, 16.03.2016 - T-100/15
Das Gericht bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht …
- OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 11/08
Tabakwerbeverbot: "Unser wichtigstes Cigarettenpapier"
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13
Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-157/14
Neptune Distribution
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-301/06
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT IST DIE RICHTLINIE ÜBER DIE …
- EuGH, 19.11.2013 - C-63/12
Der Rat der EU durfte den auf die "Angleichungsmethode" gestützten Vorschlag der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06
Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und …
- EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
Kommission / Deutschland - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen …
- OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 2 U 186/12
Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit des Herausgebers eines Werbeblattes bei …
- EuGH, 18.12.2007 - C-202/06
Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14
Pillbox 38 - Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, …
- EuG, 08.02.2023 - T-295/20
Energiebinnenmarkt und Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse: das …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07
Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia - Richtlinie 95/46 EG - Schutz …
- EuG, 26.09.2014 - T-630/13
DK Recycling und Roheisen / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System …
- EuG, 25.04.2013 - T-526/10
Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über die Vorschriften für den …
- EuG, 13.12.2017 - T-712/15
Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die …
- EuG, 30.04.2014 - T-17/12
Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-58/08
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE ROAMINGVERORDNUNG GÜLTIG
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07
Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung …
- OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 12/08
Tabakwerbeverbot: "Unser wichtigstes "Cigarettenpapier"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2022 - 4 A 1278/21
Untersagung des Inverkehrbringens von nichtselbsttätigen Waagen; Digitale Anzeige …
- EuG, 07.03.2013 - T-370/11
Der Beschluss der Kommission über die kostenlose Zuteilung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09
Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48 …
- EuG, 26.09.2014 - T-614/13
Romonta / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2009 - C-558/07
S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-482/17
Generalanwältin Sharpston schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage der …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-137/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-380/09
Melli Bank / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische …
- EuG, 26.09.2014 - T-634/13
Arctic Paper Mochenwangen / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System …
- EuG, 26.09.2014 - T-629/13
Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-265/07
Caffaro - Richtlinie 2000/35 - Art. 5 Abs. 1 - Bekämpfung von Zahlungsverzug im …
- EuG, 26.09.2014 - T-631/13
Raffinerie Heide / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den …
- EuG, 13.12.2017 - T-52/16
Crédit mutuel Arkéa/ EZB
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-15/10
Etimine - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-14/10
Nickel Institute - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie …
- LG Hamburg, 21.12.2007 - 408 O 196/07
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbskonforme positive Imagewerbung eines …
- EuG, 27.06.2018 - T-764/17
Autoridad Portuaria de Vigo/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-84/06
Antroposana u.a. - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Anthroposophische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - 4 A 1362/21
Digitale Anzeige; Anzeigeeinrichtung; Ausgangssignal; Bauartzulassung; …
- LG Hamburg, 06.02.2007 - 312 O 3/07
Zulässigkeit von Tabakwerbung im Internet bei Vorschaltung einer Anmeldeseite; …
Rechtsprechung
EuGH, 13.09.2005 - C-380/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Deutschland / Parlament und Rat
Rücknahme eines Streithilfeantrags
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Streithilfe
Verfahrensgang
- EuGH, 13.09.2005 - C-380/03
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03
- EuGH, 12.12.2006 - C-380/03
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Deutschland / Parlament und Rat
Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Rechtsgrundlage - Artikel 95 EG - Begründungspflicht - Verfahren der Mitentscheidung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundrechte - Freiheit der Meinungsäußerung
- EU-Kommission
Deutschland / Parlament und Rat
Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Rechtsgrundlage - Artikel 95 EG - Begründungspflicht - Verfahren der Mitentscheidung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundrechte - Freiheit der Meinungsäußerung
- EU-Kommission
Deutschland / Parlament und Rat
Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Gesundheitsschutz , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Vorschriften über die Organe
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - GENERALANWALT PHILIPPE LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE VON DEUTSCHLAND GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER TABAKWERBUNG ERHOBENE KLAGE ABZUWEISEN
- Jurion (Pressemitteilung)
Generalanwalt hält Klage Deutschlands gegen Richtlinie über Tabakwerbung für unbegründet
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Klage Deutschlands gegen Tabakwerbe-Richtlinie soll abgewiesen werden
- beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Generalanwalt für Ablehnung der Klage gegen Tabakwerbeverbot
Verfahrensgang
- EuGH, 13.09.2005 - C-380/03
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03
- EuGH, 12.12.2006 - C-380/03