Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 03.12.1998 - C-381/97   

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https://dejure.org/1998,1155
EuGH, 03.12.1998 - C-381/97 (https://dejure.org/1998,1155)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.1998 - C-381/97 (https://dejure.org/1998,1155)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - C-381/97 (https://dejure.org/1998,1155)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Verpachtung und Vermietung von Grundstücken - Recht, für eine Besteuerung zu optieren

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgocodex

  • EU-Kommission PDF

    Belgocodex

    Richtlinien des Rates 67/227, Artikel 2, und 77/388, Artikel 13 Teile B und C
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung für Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken - Optionsrecht für die Steuerpflichtigen - Nationale Rechtsvorschriften, mit denen ...

  • EU-Kommission

    Belgocodex

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem; Optionsrecht für eine Besteuerung im Fall der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken an Steuerpflichtige; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufhebung der Option für die Umsatzbesteuerung von Grundstücksvermietungen durch einen Mitgliedstaat

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Erste Richtlinie 67/227/EWG Art. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil C

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Rückwirkende Aufhebung eines Optionsrechts für bestimmte Grundstücksvermietungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGRL Art. 13 Teil Rs C
    Option bei der Umsatzbesteuerung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 227/67 Art 2, Richtlinie 67/227/EWG Art 2, EWGRL 388/77 Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 13
    Immobilienvermietung; Optionsrecht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Nivelles um Auslegung des Artikels 2 der ersten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (Richtlinie 67/227/EWG) - Mitgliedstaat, der sich ...

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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.10.1991 - C-35/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 03.12.1998 - C-381/97
    Die Klägerin des Ausgangsverfahrens kann sich für ihren Standpunkt nicht auf das Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073) berufen.

    Während des Übergangszeitraums durften die Mitgliedstaaten bestimmte Umsätze für eine gewisse Zeit weiter von der Mehrwertsteuer befreien, um den Übergang zu erleichtern und eine schrittweise Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften in den betreffenden Bereichen zu ermöglichen (Urteil Kommission/Spanien, Randnr. 9).

  • EuGH, 20.06.1996 - C-155/94

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus EuGH, 03.12.1998 - C-381/97
    Dieser Grundsatz, der in Artikel 2 der Ersten Richtlinie Ausdruck gefunden hat und im übrigen dem Gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, wie sich auch der vierten und der fünften Begründungserwägung der SechstenRichtlinie entnehmen läßt, besagt zwar, daß alle wirtschaftlichen Tätigkeiten gleich zu behandeln sind (Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94, Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 38).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 03.12.1998 - C-381/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten kraft dieser Befugnis den Steuerpflichtigen, die unter die Steuerbefreiungen der Sechsten Richtlinie fallen, gestatten, in allen Fällen, in bestimmten Grenzen oder auch nach bestimmten Modalitäten auf die Befreiung zu verzichten (Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 38).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Denn die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung und müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden (ständige Rechtsprechung des EuGH, z.B. EuGH-Urteile Salomie und Oltean vom 9. Juli 2015 C-183/14, EU:C:2015:454, Rz 30; Tomoiaga vom 9. Juli 2015 C-144/14, EU:C:2015:452, Rz 33; Elmeka vom 14. September 2006 C-181/04, C-182/04, C-183/04, EU:C:2006:563, Rz 31; Goed Wonen vom 26. April 2005 C-376/02, EU:C:2005:251, Rz 32; Belgocodex vom 3. Dezember 1998 C-381/97, EU:C:1998:589, Rz 26).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Dazu hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Mitgliedstaat, der von der in Artikel 13 Teil C der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und seinen Steuerpflichtigen das Recht eingeräumt hat, für eine Besteuerung bestimmter Grundstücksvermietungen zu optieren, dieses Optionsrecht durch ein späteres Gesetz aufheben und so die Befreiung wiedereinführen kann (Urteil vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-381/97, Belgocodex, Slg. 1998, I-8153, Randnr. 27).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

    a) Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind Teil der Rechtsordnung der Europäischen Union und müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Unionsrichtlinien einräumen, beachtet werden (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 3. Dezember 1998 C-381/97 --Belgocodex--, Slg. 1998, I-8153, HFR 1999, 232, Rz 26; --Goed Wonen-- in Slg. 2005, I-3445, BFH/NV Beilage 2005, 204, Rz 32).
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   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-381/97   

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https://dejure.org/1998,14670
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1998 - C-381/97 (https://dejure.org/1998,14670)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1998 - C-381/97 (https://dejure.org/1998,14670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgocodex

  • EU-Kommission PDF

    Belgocodex SA gegen Belgischer Staat.

    Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Verpachtung und Vermietung von Grundstücken - Recht, für eine Besteuerung zu optieren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-381/97
    7: Eine solche wurde wie auch die Kommission vorträgt für den Artikel 13 Teil B im Urteil in der Rechtssache 8/81 bejaht.

    In der Begründung führte der Gerichtshof u. a. aus, "daß Artikel 13 Teil C die Mitgliedstaaten keineswegs dazu berechtigt, die in Teil B vorgesehenen Steuerbefreiungen in irgendeiner Weise einzuschränken oder an Voraussetzungen zu knüpfen; er gibt den Staaten lediglich die Befugnis, den unter diese Steuerbefreiungen fallenden Steuerpflichtigen mehr oder weniger weitgehend die Möglichkeit zu eröffnen, selbst für eine Besteuerung zu optieren, wenn sie das für vorteilhaft halten." Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 39).

    13: Urteil in der Rechtssache 8/81 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 44).

    15: Urteil in der Rechtssache 8/81 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 38).

  • EuGH, 17.10.1991 - C-35/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-381/97
    8: Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073, Randnr. 7).

    9: Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-35/90 (Urteil zitiert in Fußnote 7, Slg. 1991, I-5073, 5079, Nummer 5).

  • EuGH, 08.07.1986 - 73/85

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-381/97
    11: Schlußanträge in der Rechtssache C-35/90 (zitiert in Fußnote 8, Nr. 5) und Urteil vom 8. Juli 1986 in der Rechtssache 73/85 (Slg. 1986, 2219, Randnr. 17).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-381/97
    14: Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93 (BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18).
  • EuGH, 26.10.1995 - C-144/94

    Ufficio IVA di Trapani / Italittica

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-381/97
    1967, 1301.5: Artikel 1 Absatz 1 lautet: "Die Mitgliedstaaten passen ihre gegenwärtige Mehrwertsteuerregelung den Bestimmungen der folgenden Artikel an." 6: Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-144/94 (Slg. 1995, I-3653).
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