Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002

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   EuGH, 13.06.2002 - C-382/99   

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https://dejure.org/2002,923
EuGH, 13.06.2002 - C-382/99 (https://dejure.org/2002,923)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2002 - C-382/99 (https://dejure.org/2002,923)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - C-382/99 (https://dejure.org/2002,923)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Mitteilung der Kommission über 'De-minimis'-Beihilfen - Tankstellen - Verbrauchsteuern - Gefahr der Kumulierung von Beihilfen - Schutzwürdiges Vertrauen - Grundsatz der Rechtssicherheit - Begründungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 5 und 93 [jetzt Artikel 10 EG und 88 EG] und Artikel 92 [nach Änderung jetzt Artikel 87 EG]; Mitteilung 96/C 68/06 der Kommission
    1. Staatliche Beihilfen Prüfung durch die Kommission Beihilfen geringer Höhe Mitteilung der Kommission über De-minimis-Beihilfen Pflicht zur vorherigen Anmeldung Fehlen Pflicht, bei Zweifeln an der Vereinbarkeit alle Einzelheiten anzugeben, die geeignet sind, die ...

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Staatliche und De-minimis-Beihilfen; Niederländische Tankstellen im deutschen Grenzgebiet; Schutzwürdiges Vertrauen; Grundsatz der Rechtssicherheit

  • Judicialis

    Entscheidung 1999/705/EWG; ; EGV Art. 91 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Mitteilung der Kommission über 'De-minimis'-Beihilfen - Tankstellen - Verbrauchsteuern - Gefahr der Kumulierung von Beihilfen - Schutzwürdiges Vertrauen - Grundsatz der Rechtssicherheit - Begründungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHE BEIHILFE ZUGUNSTEN VON 633 NIEDERLÄNDISCHEN TANKSTELLEN IM GRENZGEBIET ZU DEUTSCHLAND AB

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Niederlande / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(1999)2536 endg. der Kommission über die Beihilfen, die die Niederlande 633 im Grenzgebiet zwischen den Niederlanden und Deutschland gelegenen Tankstellen gewährt haben - Angeblich irrige Anwendung der Mitteilung der Kommission über "de ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 814 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 594 (Ls.)
  • EuZW 2002, 692
  • DVBl 2002, 1363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Ferner unterscheidet nach ständiger Rechtsprechung Artikel 92 Absatz 1 nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 27, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20).

    Dies gilt erst recht, wenn sich der Mitgliedstaat weigert, ein ausdrückliches Auskunftsersuchen der Kommission zu beantworten (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat im Rahmen der loyalen Zusammenarbeit redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 58).

    Ferner unterscheidet nach ständiger Rechtsprechung Artikel 92 Absatz 1 nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 27, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20).

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Daher ist, wenn ein Mitgliedstaat der Kommission die angeforderten Informationen nicht oder nur unvollständig liefert, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission namentlich im Hinblick auf die Begründungspflicht anhand der Informationen zu beurteilen, über die sie im Zeitpunkt ihres Erlasses verfügte (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnrn.

    Als Beihilfen gelten namentlich Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat, und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. insbesondere Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 13, vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 23, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 25).

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Da es an einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung fehlt, ist die Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt worden ist, nach den im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten vorzunehmen, soweit diese die vom Gemeinschaftsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen und der Grundsatz der Gleichwertigkeit mit den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, nicht verletzt wird (vgl. Urteile vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1993, 2633, Randnr. 19, und vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 12).
  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Da es an einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung fehlt, ist die Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt worden ist, nach den im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten vorzunehmen, soweit diese die vom Gemeinschaftsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen und der Grundsatz der Gleichwertigkeit mit den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, nicht verletzt wird (vgl. Urteile vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1993, 2633, Randnr. 19, und vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 12).
  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Daher kann sich ein Mitgliedstaat für die Anfechtung der Rechtmäßigkeit einer derartigen Entscheidung nicht auf Umstände berufen, die er der Kommission nicht im Verwaltungsverfahren zur Kenntnis gebracht hat (Urteil vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31).
  • EuGH, 04.04.1995 - C-350/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar angesehene Beihilfe aufzuheben, dient nach ständiger Rechtsprechung zur Wiederherstellung der früheren Lage (vgl. insbesondere Urteil vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-350/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-699, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    34 und 36, und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C 311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 42).
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Soweit die darin enthaltenen Orientierungsregeln nicht von den Bestimmungen des Vertrages abweichen, sind sie für das Organ bindend (vgl. Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtsache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 22; vom 24. März 1993 in der Rechtssache C 313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn.
  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
    Ferner unterscheidet nach ständiger Rechtsprechung Artikel 92 Absatz 1 nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 27, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 13.05.2020 - T-716/17

    Germanwings/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Von Italien

    Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass bereits entschieden wurde, dass die Kommission bei der Prüfung einer Maßnahme veranlasst sein kann, zu prüfen, ob ein Vorteil so angesehen werden kann, dass er mittelbar anderen Wirtschaftsteilnehmern als dem unmittelbaren Empfänger des Transfers staatlicher Mittel zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 61 und 62).

    Dabei hat der Unionsrichter ebenfalls anerkannt, dass ein Vorteil, der bestimmten natürlichen oder juristischen Personen unmittelbar gewährt wird, einen mittelbaren Vorteil und damit eine staatliche Beihilfe für andere juristische Personen, die Unternehmen sind, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 22 bis 35, vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 38 und 60 bis 66, vom 4. März 2009, Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management/Kommission, T-445/05, EU:T:2009:50, Rn. 127 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission, T-177/07, EU:T:2010:233).

    Vielmehr kann, worauf zuvor bereits hingewiesen worden ist, sogar ein bestimmten natürlichen oder juristischen Personen unmittelbar gewährter Vorteil einen mittelbaren Vorteil darstellen und damit eine Beihilfe für andere juristische Personen, die Unternehmen sind (vgl. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 22 bis 35, vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 38 und 60 bis 66, vom 4. März 2009, Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management/Kommission, T-445/05, EU:T:2009:50, Rn. 127, sowie vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission, T-177/07, EU:T:2010:233), und zwar ohne dass in diesen Rechtssachen, in denen die zwischengeschaltete Stelle eine natürliche oder juristische Person war, verlangt wurde, dass die fraglichen Vorteile über eine Stelle weitergeleitet wurden, die von diesem Staat mit der Durchführung der Beihilfe speziell beauftragt oder dafür errichtet wurde.

    Da bei der Prüfung einer Maßnahme, worauf bereits zuvor hingewiesen worden ist, die Kommission dazu veranlasst sein kann, zu prüfen, ob ein Vorteil so angesehen werden kann, dass er mittelbar anderen Wirtschaftsteilnehmern als dem unmittelbaren Empfänger der Übertragung staatlicher Mittel gewährt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 61 und 62), ist davon auszugehen, dass, sofern wie im vorliegenden Fall nachgewiesen werden kann, dass ein Vorteil aus staatlichen Mitteln vom unmittelbaren Empfänger an einen Endempfänger weitergereicht wurde, es unerheblich ist, ob diese Weitergabe vom unmittelbaren Empfänger gemäß einer geschäftlichen Logik vorgenommen wurde oder im Gegenteil einem im Allgemeininteresse liegenden Ziel entsprach.

    Dies wird durch die Rechtsprechung bestätigt, nach der ein Vorteil, der bestimmten natürlichen oder juristischen Personen unmittelbar gewährt wird, einen mittelbaren Vorteil und damit eine staatliche Beihilfe für andere juristische Personen, die Unternehmen sind, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 22 bis 35, vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 38 und 60 bis 66, vom 4. März 2009, Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management/Kommission, T-445/05, EU:T:2009:50, Rn. 127, sowie vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission, T-177/07, EU:T:2010:233).

  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    98 Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass, wenn ein Mitgliedstaat ihr die angeforderten Informationen nicht oder nur unvollständig liefere, die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung anhand der Informationen beurteilt werden müsse, über die sie im Zeitpunkt des Erlasses verfügt habe (Urteil vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-382/99, Niederlande/Kommission, Slg. 2002, I-5163, Randnr. 49).
  • EuG, 12.09.2013 - T-347/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, dass die von Deutschland

    22 bis 35, und vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, Slg. 2002, I-5163, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

    Daher kann sich ein Mitgliedstaat für die Anfechtung der Rechtmäßigkeit einer derartigen Entscheidung nicht auf Umstände berufen, die er der Kommission im Verwaltungsverfahren nicht zur Kenntnis gebracht hat (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31, und vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-382/99, Niederlande/Kommission, Slg. 2002, I-5163, Randnr. 76).
  • EuG, 15.06.2010 - T-177/07

    Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer

    Die Klägerin macht geltend, die Kommission sei zu Unrecht mit Verweis auf die Urteile des Gerichtshofs vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission (C-156/98, Slg. 2000, I-6857), und vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission (C-382/99, Slg. 2002, I-5163), davon ausgegangen, dass die streitige Maßnahme, deren unmittelbare Begünstigte die Endkunden seien, bestimmten Betreibern mittelbar einen Vorteil im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG verschaffe.

    Drittens stehe der Ansicht der Klägerin das Urteil Niederlande/Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, entgegen, in dem bestätigt werde, dass sowohl der unmittelbar als auch der mittelbar Begünstigte als Begünstigter einer staatlichen Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG angesehen werden könne.

    Schließlich fügt sich die Pflicht eines Mitgliedstaats, den genauen Betrag der zurückzufordernden Beihilfen zu berechnen, in den größeren Rahmen der gegenseitigen Verpflichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten zur loyalen Zusammenarbeit bei der Durchführung der Bestimmungen des Vertrags über staatliche Beihilfen ein (Urteil Niederlande/Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnr. 91).

  • EuG, 13.05.2020 - T-607/17

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

    So kann ein unmittelbarer Vorteil für bestimmte natürliche oder juristische Personen für andere juristische Personen, die Unternehmen sind, einen mittelbaren Vorteil und damit eine staatliche Beihilfe darstellen (vgl. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 22 bis 35, vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 38 und 60 bis 66, und vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission, T-177/07, EU:T:2010:233).

    Da die Kommission bei der Prüfung einer Maßnahme dazu veranlasst sein kann, zu prüfen, ob ein Vorteil so angesehen werden kann, dass er mittelbar anderen Wirtschaftsteilnehmern als dem unmittelbaren Empfänger der Übertragung staatlicher Mittel gewährt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 61 und 62), ist davon auszugehen, dass, sofern wie im vorliegenden Fall nachgewiesen werden kann, dass ein Vorteil aus staatlichen Mitteln vom unmittelbaren Empfänger an einen Endempfänger weitergereicht wurde, es unerheblich ist, ob diese Weitergabe vom unmittelbaren Empfänger gemäß einer geschäftlichen Logik vorgenommen wurde oder im Gegenteil einem im Allgemeininteresse liegenden Ziel entsprach.

    Dies wird durch die Rechtsprechung bestätigt, nach der ein Vorteil, der bestimmten natürlichen oder juristischen Personen unmittelbar gewährt wird, einen mittelbaren Vorteil und damit eine staatliche Beihilfe für andere juristische Personen, die Unternehmen sind, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 22 bis 35, vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 38 und 60 bis 66, vom 4. März 2009, Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management/Kommission, T-445/05, EU:T:2009:50, Rn. 127, sowie vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission, T-177/07, EU:T:2010:233).

  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Die Orientierungsregeln, die sich die Kommission geben kann, um ihre künftige Praxis auf diesem Gebiet festzulegen, dürfen nämlich nicht von den Bestimmungen des EG-Vertrags abweichen (Urteile des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 22, und vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-382/99, Niederlande/Kommission, Slg. 2002, I-5163, Randnr. 24).

    Hat die Kommission einen solchen Rechtsakt erlassen, ist dieser für sie verbindlich (Urteile Deufil/Kommission, oben angeführt in Randnr. 29, Randnr. 22, Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 36, und Urteil Niederlande/Kommission, oben angeführt in Randnr. 29, Randnr. 54).

    197 Die De-minimis-Regel behandelt die in Artikel 87 Absatz 1 EG vorgesehene Bedingung der Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und erläutert, wie die Kommission diese Bedingung prüft, wobei sie den Grundsatz aufstellt, dass eine Beihilfe geringen Umfangs keine spürbare Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten hat (Urteil Niederlande/Kommission, oben angeführt in Randnr. 29, Randnrn.

  • EuG, 31.05.2006 - T-354/99

    Kuwait Petroleum (Nederland) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mitteilung der

    17 Am 9. Oktober 1999 erhob das Königreich der Niederlande beim Gerichtshof gegen die angefochtene Entscheidung eine unter dem Aktenzeichen C-382/99 eingetragene Klage.

    19 Mit Beschluss vom 9. März 2000 hat der Präsident der Ersten erweiterten Kammer des Gerichts gemäß Artikel 77 Buchstabe a der Verfahrensordnung des Gerichts nach Anhörung der Beteiligten das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache C-382/99 ausgesetzt.

    20 Am 13. Juni 2002 hat der Gerichtshof das Urteil Niederlande/Kommission in der Rechtssache C-382/99 (Slg. 2002, I-5163) erlassen, mit dem er die Klage abwiesen hat.

    36 Die Kommission stellt die Entscheidung zwar in das Ermessen des Gerichts, hält aber die Klagegründe und Ausführungen der Klägerin, die bereits vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-382/99 (Niederlande/Kommission) vorgebracht und in dem dort ergangenen Urteil (siehe oben, Randnr. 20) zurückgewiesen worden sind, für unzulässig.

  • EuG, 13.05.2020 - T-8/18

    easyJet Airline / Kommission

    Da die Kommission bei der Prüfung einer Maßnahme dazu veranlasst sein kann, zu prüfen, ob ein Vorteil so angesehen werden kann, dass er mittelbar anderen Wirtschaftsteilnehmern als dem unmittelbaren Empfänger der Übertragung staatlicher Mittel gewährt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 61 und 62), ist davon auszugehen, dass, sofern wie im vorliegenden Fall nachgewiesen werden kann, dass ein Vorteil aus staatlichen Mitteln vom unmittelbaren Empfänger an einen Endempfänger weitergereicht wurde, es unerheblich ist, ob diese Weitergabe vom unmittelbaren Empfänger gemäß einer geschäftlichen Logik vorgenommen wurde oder im Gegenteil einem im Allgemeininteresse liegenden Ziel entsprach.

    Dies wird durch die Rechtsprechung bestätigt, nach der ein Vorteil, der bestimmten natürlichen oder juristischen Personen unmittelbar gewährt wird, einen mittelbaren Vorteil und damit eine staatliche Beihilfe für andere juristische Personen, die Unternehmen sind, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 22 bis 35, vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 38 und 60 bis 66, vom 4. März 2009, Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management/Kommission, T-445/05, EU:T:2009:50, Rn. 127, sowie vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission, T-177/07, EU:T:2010:233).

    Was die vertraglich beteiligten Luftverkehrsunternehmen anbelangt, die von der Kommission als Endbegünstigte und damit tatsächliche Empfänger der streitigen Beihilfemaßnahmen angesehen wurden, steht zum einen allgemein das Fehlen einer förmlichen Bestimmung dieser Art von Begünstigten für sich genommen der Einstufung der Regelung als "Beihilferegelung" nicht entgegen, da ansonsten diesem Begriff durch eine Verpflichtung der Kommission, einschließlich in Fällen, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission (C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 22 bis 35), vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission (C-382/99, EU:C:2002:363), vom 4. März 2009, Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management/Kommission (T-445/05, EU:T:2009:50), und vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission (T-177/07, EU:T:2010:233), eine potenziell hohe Anzahl tatsächlicher individuelle Begünstigter zu prüfen, obwohl die Gewährung der Beihilfen an diese Begünstigten im Rahmen einer allgemeinen Regelung erfolgt ist, gegebenenfalls die praktische Wirksamkeit nehmen würde.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-649/20

    Generalanwalt Pikamäe schlägt vor, das Urteil des Gerichts teilweise aufzuheben

    Im Urteil Niederlande/Kommission(35) ging es um eine Regelung, die die Gewährung einer Subvention an die niederländischen Betreiber der Tankstellen im Grenzgebiet, vor allem entlang der deutschen Grenze, vorsah, um den Unterschied zwischen den geltenden Verbrauchsteuersätzen in den Niederlanden und in Deutschland zu verringern.

    35 Urteil vom 13. Juni 2002 (C-382/99, EU:C:2002:363).

    36 Urteil vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission (C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 62).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien / Kommission

  • EuG, 17.05.2019 - T-764/15

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 07.02.2024 - T-146/22

    Ryanair/ Kommission (KLM II ; COVID-19)

  • EuGH, 15.05.2019 - C-706/17

    Achema u.a.

  • EuG, 01.07.2010 - T-62/08

    ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO

  • EuG, 19.05.2021 - T-218/18

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Dem

  • EuG, 24.09.2019 - T-121/15

    Fortischem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-466/21

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 08.12.2000 - T-237/99

    BP Nederland u.a. / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-630/15

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission

  • EuG, 12.03.2020 - T-732/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

  • EuGH, 13.02.2014 - C-69/13

    Das nationale Gericht ist bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 6 B 10351/13

    Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung einer Entscheidung der Europäischen

  • EuG, 17.03.2015 - T-89/09

    Pollmeier Massivholz / Kommission - Staatliche Beihilfen - Staatliche Maßnahmen

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 19.09.2018 - T-68/15

    HH Ferries u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    Belgien / Kommission

  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

  • EuG, 20.12.2023 - T-216/21

    Ryanair und Malta Air/ Kommission (Air France ; COVID-19)

  • EuG, 01.02.2018 - T-423/14

    Larko / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 15.11.2018 - T-793/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, keine Einwände gegen die

  • EuG, 04.03.2009 - T-445/05

    Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management /

  • EuG, 07.12.2010 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer

  • EuG, 03.04.2003 - T-114/02

    BaByliss / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2010 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Zulässigkeit der Klage im ersten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 4 A 1370/16

    Voraussetzungen für die Erteilung einer erforderlichen

  • EuGH, 04.12.2013 - C-111/10

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Kommission gegen die Entscheidungen des

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

  • EuG, 20.12.2023 - T-494/21

    Ryanair und Malta Air/ Kommission () und Air France ; COVID-19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 4 A 1372/16

    Anspruch auf Zulassung der Berufung gegen einen Verwaltungsbescheid des VG über

  • EuG, 13.12.2018 - T-631/15

    Stena Line Scandinavia / Kommission

  • EuG, 03.04.2003 - T-119/02

    Royal Philips Electronics / Kommission

  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

  • EuG, 13.12.2017 - T-314/15

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die

  • EuGH, 04.12.2013 - C-121/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und

  • EuG, 11.02.2009 - T-25/07

    Iride und Iride Energia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Energiesektor -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-172/03

    Heiser

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04

    Casino France - Artikel 87 Absatz 1 EG - Abgabe auf die Verkaufsfläche -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 04.12.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 1 und

  • EuGH, 04.12.2013 - C-118/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18

    Arriva Italia u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-5/01

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 03.10.2002 - C-394/01

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07

    Kommission / MTU Friedrichshafen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • VG Köln, 04.07.2016 - 16 K 3213/16

    Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe zur Förderung der Sicherheit und der Umwelt

  • EuG, 01.03.2004 - T-210/99

    Gankema / Kommission

  • VG Köln, 12.08.2016 - 16 K 610/16

    Anspruch eines gewerblichen Betreibers von Güterkraftverkehr auf Gewährung einer

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17808
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99 (https://dejure.org/2002,17808)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.03.2002 - C-382/99 (https://dejure.org/2002,17808)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. März 2002 - C-382/99 (https://dejure.org/2002,17808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Mitteilung der Kommission über .De-minimis'-Beihilfen - Tankstellen - Verbrauchsteuern - Gefahr der Kumulierung von Beihilfen - Schutzwürdiges Vertrauen - Grundsatz der Rechtssicherheit - Begründungspflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    41: - Nach Auffassung des Gerichtshofes "[schließen][w]eder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens [von vornherein] aus, dass eine Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist, soweit sie die Voraussetzungen des Artikels 92 Absatz 1 EG-Vertrag erfüllt" (Urteil vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 39).

    Vgl. insbesondere auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen Urteil Deutschland/Kommission (Randnr. 49), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Ausnahme "von dem in Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag niedergelegten allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt ... eng auszulegen [ist]".

    66: - Vgl. insbesondere Urteil Deutschland/Kommission (Randnr. 25 sowie die dort zitierten Urteile).

    70: - Entgegen dem, was der Gerichtshof verlangt (vgl. insbesondere Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 26).

  • EuGH, 28.04.1993 - C-364/90

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    63: - Vgl. entsprechend Urteil vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-364/90 (Italien/Kommission, Slg. 1993, I-2097, Randnr. 20).

    65: - Vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 58).

    68: - Vgl. Urteil vom 21. März 1991 (Italien/Kommission, Randnr. 57).

  • EuG, 27.01.1998 - T-67/94

    Ladbroke Racing / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    61: - Ibidem, Nrn. 90 bis 92.62: - Vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 27. Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1998, II-1, Randnr. 189 sowie die dort zitierten Urteile).

    82: - Vgl. Fußnoten 63 und 64.83: - Vgl. z. B. Urteil Ladbroke Racing/Kommission (Randnrn. 187 und 189).

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    67: - Vgl. insbesondere Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 8), vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnrn.

    76: - Vgl. Urteil Frankreich/Kommission (Randnrn. 36 und 37).

  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    15 und 16); Kommission/Sytraval und Brink's France (Randnr. 63) und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-265/97 P (VBA/Florimex u. a., Slg. 2000, I-2061, Randnr. 93).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    Vgl. auch Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P (Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, insbesondere Randnrn.
  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    44: - Vgl. insbesondere Urteile vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 35) und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94 (Ijssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 42).
  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    65: - Vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 58).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    56: - Urteile vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82 (Niederlande und Leeuwarder Papierenwarefabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19); vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88 (Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
    64: - Ibidem, Randnr. 22. Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Belgien/Kommission (Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Slg. 1990, I-959), in denen es heißt, dass "der Umfang der von der Kommission geforderten Begründung vom Umfang der seitens der Staaten erhaltenen Informationen abhängen muss" (Nr. 13 letzter Absatz).
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 30.03.1993 - C-328/91

    Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

    Die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen [sind von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit], sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder wieder instand gesetzt worden sein; b) die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand ab dem Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen; c) die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden; d) die Güter befördernden Fahrzeuge müssen dem Unternehmen gehören oder von ihm auf Abzahlung gekauft oder gemietet sein, [...] ; e) die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen." 22: - Generalanwalt Léger weist darauf hin, dass zwischen der "De- minimis"-Mitteilung und der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass auch geringste Beihilfen den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen können (siehe dazu unten, Nr. 88), ein gewisser Widerspruch zu bestehen scheint (Schlussanträge vom 14. März 2002 in der Rechtssache C-382/99 [Niederlande/Kommission, Slg. 2002, I-0000, Nr. 45].

    30: - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache C-382/99 (Niederlande/Kommission, zitiert in Fußnote 22, Nr. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00

    Spanien / Kommission

    (Schlussanträge vom 14. März 2002 in der Rechtssache C-382/99 (Niederlande/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 45).

    40: - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache C-382/99 (Niederlande/Kommission, zitiert in Fußnote 36, Nr. 50).

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