Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 01.06.1994 - C-388/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2958
EuGH, 01.06.1994 - C-388/92 (https://dejure.org/1994,2958)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - C-388/92 (https://dejure.org/1994,2958)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - C-388/92 (https://dejure.org/1994,2958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    1. Handlungen der Organe; Verfahren des Zustandekommens; Anhörung des Parlaments; Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 173; EWG-Vertrag Art. 75
    1. Handlungen der Organe - Verfahren des Zustandekommens - Anhörung des Parlaments - Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenverkehr mit Kraftomnibussen innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind - Erneute Anhörung des Europäischen Parlaments.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-65/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-388/92
    10 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments während des Gesetzgebungsverfahrens in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis ein, das Parlament immer dann erneut anzuhören, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen dem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, und vom 5. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-13/92, C-14/92, C-15/92 und C-16/92, Drießen u. a., Slg. 1993, I-4751, Randnr. 23).

    21 Insoweit ist daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des Verkehrs, wie sie insbesondere in den Artikeln 59 und 60 des Vertrages niedergelegt sind, durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik erreicht werden muß (vgl. Urteil vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83, Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 62).

  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-388/92
    21 Insoweit ist daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des Verkehrs, wie sie insbesondere in den Artikeln 59 und 60 des Vertrages niedergelegt sind, durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik erreicht werden muß (vgl. Urteil vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83, Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 62).
  • EuGH, 05.10.1993 - C-13/92

    Driessen u.a. / Minister van Verkeer en Waterstaat

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-388/92
    10 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments während des Gesetzgebungsverfahrens in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis ein, das Parlament immer dann erneut anzuhören, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen dem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, und vom 5. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-13/92, C-14/92, C-15/92 und C-16/92, Drießen u. a., Slg. 1993, I-4751, Randnr. 23).
  • EuGH, 04.02.1982 - 817/79

    Buyl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-388/92
    15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann der Rat von einer erneuten Anhörung absehen, wenn die erlassene Verordnung weitgehend dem vom Parlament ausgedrückten Wunsch entspricht (vgl. Urteil vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl u. a./Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23).
  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige

    Wesentliche Änderungen, die eine erneute Anhörung des Parlaments erforderlich machen, sind solche, die die geschaffene Regelung in ihrem Kern berühren oder sich auf das System des Vorschlags im Ganzen auswirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 1994, Parlament/Rat, C-388/92, EU:C:1994:213, Rn. 13 und 18).
  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer / Rat

    126 Die Klägerinnen beanstanden, der Rat habe die ihm nach Artikel 43 EG-Vertrag obliegende Pflicht missachtet, das Parlament jedesmal erneut anzuhören, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweiche, zu dem das Parlament bereits angehört worden sei, es sei denn, die Änderungen entsprächen im wesentlichen dem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067).

    Diese Befugnis ist Ausdruck des grundlegenden demokratischen Prinzips, daß die Völker durch eine repräsentative Versammlung an der Ausübung der Hoheitsgewalt beteiligt sind (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juni 1997 in der Rechtssache C-392/95, Parlament/Rat, Slg. 1997, I-3213, Randnr. 14, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95, Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315, Randnr. 45).

    131 Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Pflicht, das Parlament in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen während des Gesetzgebungsverfahrens anzuhören, immer dann eine erneute Anhörung, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von dem Text abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, sofern die Änderungen nicht im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch entsprechen (vgl. Urteile Parlament/Rat, Randnr. 15, und Eurotunnel u. a., Randnr. 46).

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Die zweite Entscheidung müsse daher wegen Verletzung wesentlicher Formvorschriften für nichtig erklärt werden (Schlußanträgedes Generalanwalts Gand, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 707, 709 bis711, des Generalanwalts Warner, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2267, 2293, und des Generalanwalts Sir Gordon Slynn in den Rechtssachen 228/82 und229/82, Ford/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1984, Slg.1984, 1129, 1147, 1173; einige Klägerinnen verweisen auch auf die Rechtsprechungzur Verletzung der Anhörungspflicht: Urteil des Gerichtshofes vom 21. Dezember1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 78, Urteil RoquetteFrères/Rat sowie Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90,Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, vom 5. Oktober 1993 in den RechtssachenC-13/92, C-14/92, C-15/92 und C-16/92, Driessen u. a., Slg. 1993, I-4751, und vom1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067).
  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

    18 Das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments während des Gesetzgebungsverfahrens in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen schließt aber das Erfordernis ein, das Europäische Parlament immer dann erneut anzuhören, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. z. B. Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067, Randnr. 10, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 38).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und

    Die Verordnung Nr. 2454/92 wurde durch das Urteil vom 1. Juni 1994, Parlament/Rat (C-388/92, Slg. 1994, I-2067), für nichtig erklärt.
  • EuGH, 10.05.1995 - C-417/93

    Parlament / Rat

    17 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt das Erfordernis der Anhörung des Parlaments in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis ein, das Parlament immer dann erneut anzuhören, wenn der endgültig vom Rat verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist (vgl. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnr. 16, und vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    84 - Für einige Beispiele dieser Rechtsprechung vgl. Urteile vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (C-65/90, Slg. 1992, I-4593), vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Randnr. 32), vom 1. Juni 1994, Parlament/Rat (C-388/92, Slg. 1994, I-2067), vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission (C-156/93, Slg. 1995, I-2019), vom 7. März 1996, Parlament/Rat (C-360/93, Slg. 1996, I-1195), vom 18. Juni 1996, Parlament/Rat (C-303/94, Slg. 1996, I-2943, Randnrn.
  • EuGH, 10.06.1997 - C-392/95

    Parlament / Rat

    15 Ist das Europäische Parlament nach dem EG-Vertrag in einem bestimmten Gesetzgebungsverfahren anzuhören, so ist es nach ständiger Rechtsprechung erneut anzuhören, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, und die Änderungen nicht im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch entsprechen (vgl. insbesondere Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067, Randnr. 10, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95

    Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance. - Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' -

    (46) - In diesem Sinn Urteil vom 5. Juli 1995 (zitiert in Fußnote 45, Randnrn. 20 bis 22), Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

    16 - Urteil vom 1. Juni 1994, Parlament/Rat (C-388/92, Slg. 1994, I-2067).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-205/98

    GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE AUF DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-392/95

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Staatsangehörige von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,28434
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92 (https://dejure.org/1994,28434)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.1994 - C-388/92 (https://dejure.org/1994,28434)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 1994 - C-388/92 (https://dejure.org/1994,28434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,28434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union.

    Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenverkehr mit Kraftomnibussen innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind - Erneute Anhörung des Europäischen Parlaments

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-65/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    Vor Prüfung der Begründetheit ist zu bemerken, daß der Rat nicht(15) die Zulässigkeit der Klage bestreitet, wie er dies in der Rechtssache C-65/90(16) getan hatte.

    Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-65/90 ausgeführt habe, kann sich eine wesentliche Abweichung zwischen dem ursprünglichen Vorschlag und der letztlich erlassenen Verordnung nicht nur aus Änderungen der Methode oder sachlichen Änderungen, sondern auch daraus ergeben, daß Vorschriften im endgültigen Text nicht mehr erscheinen(29).

    Diese Frage hat jedoch eine bedeutende institutionelle Dimension, und, wie ich in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-65/90 ausgeführt habe, die Übertragung einer Zuständigkeit betreffend Schutzmaßnahmen auf die Kommission oder den Rat ist "... eine im Hinblick auf das institutionelle Gleichgewicht der Gemeinschaft bedeutende Frage"(49).

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    Generalanwalt Jacobs hat unter Bezugnahme auf das Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86(40) daran erinnert, daß.

    (40) - Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 38.

  • EuGH, 02.03.1994 - C-316/91

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    (20) - Ebenda, Randnr. 14. Vgl. auch Randnr. 16 des Urteils vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-0000).

    (41) - Schlussanträge in der Rechtssache C-316/91 (Parlament/Rat, zitiert in Fußnote 20, Nr. 25).

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    Vgl. auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 178) und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79 (Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    (21) - Randnr. 33 des Urteils vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333) und Randnr. 34 des Urteils vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 139/79 (Maïzena/Rat, Slg. 1980, 3393).
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    (21) - Randnr. 33 des Urteils vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333) und Randnr. 34 des Urteils vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 139/79 (Maïzena/Rat, Slg. 1980, 3393).
  • EuGH, 04.02.1982 - 817/79

    Buyl u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    Vgl. auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 178) und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79 (Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23).
  • EuGH, 07.06.1988 - 20/85

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    (47) - Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85 (Roviello, Slg. 1988, 2805, Schlussanträge, Nr. 7 am Ende).
  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92
    (3) - Rechtssache 13/83 (Slg. 1985, 1513).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht