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   EuGH, 01.04.2004 - C-389/02   

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https://dejure.org/2004,1722
EuGH, 01.04.2004 - C-389/02 (https://dejure.org/2004,1722)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.2004 - C-389/02 (https://dejure.org/2004,1722)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 2004 - C-389/02 (https://dejure.org/2004,1722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie 92/81/EWG - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c - Begriff der Schifffahrt

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft eG gegen Hauptzollamt Kiel.

    Steuerrecht - Harmonisierung - Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Richtlinie 92/81 - Befreiung des für die "Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft (einschließlich Fischerei); ... ausgenommen ... die private nichtgewerbliche Schifffahrt" verwendeten ...

  • EU-Kommission

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft eG gegen Hauptzollamt Kiel

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit über die Erhebung von Verbrauchsteuern auf Mineralöl als Schiffsbetriebsstoff im Hinblick auf Seebestattungen eines Bestattungsuntenehmers; Festlegung gemeinsamer Definitionen für alle verbrauchsteuerpflichtigen Mineralölerzeugnisse ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mineralölsteuer-Strukturrichtlinie: Jeder kommerzielle Zweck einer Schifffahrt führt zur Versagung der Steuerbefreiung

  • Judicialis

    Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle Art. 8 Abs. 1 Buchst. c; ; MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 4; ; MinöStV § 17 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie 92/81/EWG - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c - Begriff der Schifffahrt]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) - Auslegung des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe c Unterabsatz 1 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Begriff ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 717
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.06.1999 - C-346/97

    Braathens

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-389/02
    20 Eine solche autonome Auslegung der Befreiungen ist umso mehr geboten, als Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 92/81, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97 (Braathens, Slg. 1999, I-3419, Randnr. 31) entschieden hat, den Mitgliedstaaten eine Verpflichtung auferlegt, Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für bestimmte in dieser Bestimmung aufgeführte Tätigkeiten nicht der harmonisierten Verbrauchsteuer zu unterwerfen.
  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie

    Insoweit ergibt sich aus dem dritten und dem fünften Erwägungsgrund der Richtlinie 92/81, dass mit dieser eine Reihe gemeinsamer Definitionen für alle verbrauchsteuerpflichtigen Mineralölerzeugnisse sowie bestimmte obligatorische Befreiungen für diese Erzeugnisse auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden sollten (vgl. Urteil vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnrn. 17 und 18).

    Infolgedessen sind die Definitionen für die unter die Richtlinie 92/81 fallenden Erzeugnisse und die insoweit geltenden Befreiungen unter Berücksichtigung des Wortlauts der fraglichen Bestimmungen und der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele autonom auszulegen (vgl. Urteil Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Randnr. 19).

    Eine solche autonome Auslegung dieser Befreiungen ist umso mehr geboten, als Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 92/81 für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung vorsieht, Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für bestimmte in dieser Bestimmung aufgeführte Tätigkeiten nicht der harmonisierten Verbrauchsteuer zu unterwerfen (vgl. Urteile vom 10. Juni 1999, Braathens, C-346/97, Slg. 1999, I-3419, Randnr. 31, und Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Randnr. 20).

    Divergierende Auslegungen der in der Richtlinie 92/81 vorgesehenen Befreiungsverpflichtungen auf nationaler Ebene würden aber nicht nur das Ziel der Harmonisierung der gemeinschaftsrechtlichen Regelung und die Rechtssicherheit beeinträchtigen, sondern brächten auch die Gefahr einer Ungleichbehandlung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer mit sich (vgl. Urteil Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Randnr. 21).

    Somit ergibt sich aus dem Urteil Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, dass es auf den Zweck der durchgeführten Fahrt nicht ankommt, solange es sich dabei um eine Schifffahrt handelt, die eine entgeltliche Dienstleistung umfasst.

  • EuGH, 01.12.2011 - C-79/10

    Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass die in der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Bestimmungen über die Befreiungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit der genannten Richtlinie verfolgten Ziele autonom auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 19, vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, Slg. 2007, I-1793, Randnr. 22, und vom 11. November 2011, Sea Fighter, C-505/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).

    Schließlich stehen die bereits angeführten Urteile Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft und Jan De Nul dem Ergebnis in Randnr. 27 des vorliegenden Urteils nicht entgegen.

  • BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09

    Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin

    Hätte der Gemeinschaftsgesetzgeber bestimmte Arten kommerzieller Schifffahrt von der Befreiung ausnehmen wollen, hätte er dies ausdrücklich festlegen müssen (EuGH-Urteil vom 1. April 2004 C-389/02 - Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft -, Slg. 2004, I-3537).
  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3864/06

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer für das für die Durchführung

    Der Kläger trägt mit seiner Klage vor: Die Auslegung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81 durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinemUrteil vom 1. April 2004 Rs. C-389/02 (Slg. 2004, I-3537) sei auch für den Bereich der Luftfahrt maßgebend.

    Er könne sich auch nicht auf das EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-3537 berufen, weil im Ausgangsverfahren unstreitig gewesen sei, dass die durchgeführten Seefahrten eine entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen dargestellt hätten.

    Die Bestimmung unterscheide nicht nach dem jeweiligen Zweck der Schifffahrt, weil die Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Richtlinie verhindert werden sollten, unabhängig von der Art der betreffenden gewerblichen Schifffahrt auftreten könnten (EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-3537 Rdnr. 23 und 25; EuGH-Urteil vom 1. März 2007 Rs. C-391/05, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2007, 81 Rdnr. 36).

    Der Gemeinschaftsgesetzgeber hätte, wenn er über die private nichtgewerbliche Luftfahrt hinaus bestimmte Arten kommerzieller Luftfahrt von der obligatorischen Steuerbefreiung hätte ausnehmen wollen, eine solche Beschränkung der Befreiung ausdrücklich regeln müssen (EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-3537 Rdnr. 26 - zu Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81 -).

  • EuGH, 10.11.2011 - C-505/10

    Sea Fighter - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Befreiung

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich aus dem dritten und dem fünften Erwägungsgrund der Richtlinie 92/81 ergibt, dass mit dieser eine Reihe gemeinsamer Definitionen für alle verbrauchsteuerpflichtigen Mineralölerzeugnisse und bestimmte obligatorische Befreiungen für diese Erzeugnisse auf Unionsebene festgelegt werden sollten (vgl. Urteile vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 17, und vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, Slg. 2007, I-1793, Randnr. 21).

    Infolgedessen sind die diese Befreiungen betreffenden Bestimmungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit der Richtlinie 92/81 verfolgten Ziele autonom auszulegen (vgl. Urteile Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Randnr. 19, und Jan De Nul, Randnr. 22).

    In Unterabs. 2 dieser Bestimmung ist der Begriff der "privaten nichtgewerblichen Schifffahrt" als Verwendung von Wasserfahrzeugen "für andere als kommerzielle Zwecke" definiert (vgl. Urteil Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Randnr. 22).

  • BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05

    MinÖSt - steuerfreie Verwendung des Schiffsbetriebsstoffs

    Zwar sei die Schifffahrt bei einem Yachtversicherungsmakler nicht unmittelbares Ziel des ausgeübten Gewerbes, doch sei der Begriff der gewerblichen Schifffahrt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) zu Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle --Mineralölstrukturrichtlinie-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 316/12) in einem weiteren Sinne zu verstehen und insbesondere von dem Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt abzugrenzen (EuGH-Urteil vom 1. April 2004 Rs. C-389/02, EuGHE 2004, I-3537).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass der EuGH in seiner Entscheidung in EuGHE 2004, I-3537, lediglich zum Begriff der Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft Stellung genommen hat.

    Denn wie der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 2004, I-3537 entschieden hat, ist der in Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Mineralölstrukturrichtlinie gemeinschaftsrechtlich festgelegte Begriff der Schifffahrt dahin gehend auszulegen, dass jede Form der Schifffahrt unabhängig vom Zweck der jeweiligen Fahrt erfasst wird, sofern sie zu kommerziellen Zwecken erfolgt.

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

    In diesem Zusammenhang sei die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe (Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537) zu beachten, nach der jede Nutzung eines Schiffes zu kommerziellen Zwecken den Befreiungstatbestand erfülle.

    Dies belege die Rechtsprechung des EuGH zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen (Urteil in Slg. 2004, I-3537).

    Im Streitfall hat der EuGH bereits über die vergleichbare Richtlinienbestimmung zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen entschieden (Urteil in Slg. 2004, I-3537).

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

    In diesem Zusammenhang sei die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe (Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537) zu beachten, nach der jede Nutzung eines Schiffes zu kommerziellen Zwecken den Befreiungstatbestand erfülle.

    Im Streitfall hat der EuGH bereits über die vergleichbare Richtlinienbestimmung zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen entschieden (Urteil in Slg. 2004, I-3537).

  • FG Hamburg, 13.05.2009 - 4 K 53/08

    Mineralölsteuer: Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung von

    Im Übrigen hätte der Gemeinschaftsgesetzgeber, wenn er über die private nichtgewerbliche Schifffahrt hinaus bestimmte Arten kommerzieller Schifffahrt von der fraglichen Befreiung hätte ausnehmen wollen, eine solche Beschränkung der Befreiung in UAbs. 1 des Art. 8 Abs. 1 c) der RL Nr. 92/81 ausdrücklich festlegen müssen (zum Ganzen: EUGH, Urteil vom 01.04.2004, C-389/02, Slg. 2004 I-03537).

    Ausdrücklich entschied der EuGH, dass unter Schifffahrt jede Form der Schifffahrt unabhängig vom Zweck der jeweiligen "Fahrt" zu verstehen ist, wenn sie zu kommerziellen Zwecken erfolgt (EUGH, Urteil vom 01.04.2004, C-389/02, Slg. 2004 I-03537).

    Der Hauptzweck müsse insbesondere nicht in einer Beförderungsleistung bestehen (EuGH, Urteil vom 01.04.2004, C-389/02, Slg. 2004 I-03537).

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 28/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

    In diesem Zusammenhang sei die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe (Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537) zu beachten, nach der jede Nutzung eines Schiffes zu kommerziellen Zwecken den Befreiungstatbestand erfülle.

    Dies belege die Rechtsprechung des EuGH zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen (Urteil in Slg. 2004, I-3537).

    Im Streitfall hat der EuGH bereits über die vergleichbare Richtlinienbestimmung zur Steuerbefreiung von Schiffsbetriebsstoffen entschieden (Urteil in Slg. 2004, I-3537).

  • FG Hamburg, 30.08.2005 - IV 342/02

    Vorlage an den EuGH zu Hopperbaggereinsatz in Küstengewässern

  • FG Hamburg, 13.05.2009 - 4 K 157/08

    Mineralölsteuer: Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung von

  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 1873/06

    Steuerfreiheit von Flugbenzin bei Verwendung im Werksverkehr - Flüge zu

  • EuGH, 21.12.2011 - C-250/10

    Haltergemeinschaft - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

  • EuGH, 13.07.2017 - C-151/16

    Vakarų Baltijos laivų statykla - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3182/08

    Anspruch eines Luftfahrtunternehmens auf Vergütung von Mineralölsteuer;

  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 62/08

    Mineralölsteuer: Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung von

  • EuGH, 02.04.2009 - C-83/08

    Glückauf Brauerei - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern - Richtlinie

  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 161/08

    Energiesteuer: Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3193/08

    Vergütung der Mineralölsteuer und Energiesteuer für die Durchführung von

  • BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 268/08

    Mineralölsteuer: Kommerzielle Luftfahrt

  • FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08

    Energiesteuer: Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt

  • FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 141/07

    Mineralölsteuerrecht: Mineralölsteuererstattung für Luftfahrtbetriebsstoffe

  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07

    Energiesteuerrecht: Ausübung des Auswahlermessens

  • BFH, 30.05.2012 - VII B 15/11

    Keine Energiesteuerbefreiung für ein von einem Verein für eigene Transportzwecke

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 14/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

  • BFH, 21.01.2013 - VII B 44/12

    Energiesteuerbefreiung der gewerblichen Schifffahrt

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 11/04

    Mineralölsteuerbefreiung für den Tankinhalt eines aus Schweden in das

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 21/09

    Keine Steuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr

  • EuGH, 30.03.2006 - C-495/04

    Smits Koolhoven - Richtlinie 95/59/EG - Steuern auf den Verbrauch von Tabakwaren

  • FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von

  • FG Hamburg, 20.10.2005 - IV 148/04

    Mineralölsteuer: Befreiung von der Mineralölsteuer in der gewerblichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-31/17

    Cristal Union

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3898/08

    Vergütung nach Energiesteuergesetz bei Flügen eines Rechtsanwalts

  • FG Thüringen, 31.05.2012 - 2 K 897/10

    Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-391/05

    Jan De Nul - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Begriffe

  • FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21

    Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich

  • FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 261/03

    Besteuerung von Mineralöl als Betriebsstoff eines Kranschiffes

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2011 - C-505/10

    Sea Fighter - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle -

  • FG Hamburg, 21.10.2008 - 4 V 160/08

    Energiesteuer-Befreiung für gewerbliche Luftfahrtunternehmen

  • FG Hamburg, 26.03.2014 - 4 K 74/13

    Energiesteuerrecht: private nichtgewerbliche Schifffahrt durch eine gemeinnützige

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