Rechtsprechung
EuGH, 20.09.2001 - C-390/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen zwischen Erzeugern - Sonderlasten - Staatliche Beihilfen - Artikel 4 Buchstaben b und c des Vertrages - Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS - Beihilfekodex für den Steinkohlenbergbau - Unmittelbare Wirkung ...
- Europäischer Gerichtshof
Banks
- EU-Kommission
Banks
EGKS-Vertrag, Artikel 4 Buchstaben b und c; Allgemeine Entscheidung Nr. 3632/93
1. EGKS - Beihilfen für den Steinkohlenbergbau - Bestimmungen über diskriminierende Unterscheidungen zwischen Erzeugern - Beihilfen und Sonderlasten - Unterscheidung
- EU-Kommission
Banks
- Wolters Kluwer
Lizenzen für den Abbau von Rohkohle; Diskriminierungen zwischen Erzeugern; Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus ; Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS; Beihilfekodex für den Steinkohlenbergbau; Jeweilige Zuständigkeiten der Kommission ...
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 4 Buchst. b; ; EGKS-Vertrag Art. 4 Buchst. c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. EGKS - Beihilfen für den Steinkohlenbergbau - Bestimmungen über diskriminierende Unterscheidungen zwischen Erzeugern - Beihilfen und Sonderlasten - Unterscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung des Artikels 4 Buchstaben b und c EGKS-Vertrag und der Entscheidung 3632/93/EGKS der Kommission vom 28. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus - Pflicht der Inhaber von Kohleförderlizenzen zur ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (24)
- EuGH, 13.04.1994 - C-128/92
Banks / British Coal
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind die Bestimmungen des Artikels 4 EGKS-Vertrag nur dann selbständig anwendbar, wenn es an spezielleren Normen fehlt; haben diese Bestimmungen in andere Vorschriften des EGKS-Vertrags Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind die Regelungen, die sich auf eine und dieselbe Bestimmung beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (Urteil Groupement des industries sidérurgiquesluxembourgeoises/Hohe Behörde, S. 90, Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92, Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 11, und Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94, Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnr. 16).Eine Bestimmung des EGKS-Vertrags kann zudem nur dann unmittelbare Wirkung haben und unmittelbar in der Person des Einzelnen Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu schützen haben, wenn sie klar und unbedingt ist (Urteil Banks, Randnr. 15).
Ist eine Bestimmung von Artikel 4 EGKS-Vertrag nicht selbständig anwendbar, so kann sie keine unmittelbare Wirkung haben (vgl. Urteile Banks, Randnr. 16, und Hopkins u. a., Randnr. 26).
Daraus folgt, dass ein Einzelner mangels einer Entscheidung der Kommission die Vereinbarkeit einer Beihilfe vor den nationalen Gerichten nicht in Frage stellen kann (vgl. analog dazu hinsichtlich der Artikel 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag Urteil Banks, Randnrn.
- EuGH, 02.05.1996 - C-18/94
Hopkins u.a.
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind die Bestimmungen des Artikels 4 EGKS-Vertrag nur dann selbständig anwendbar, wenn es an spezielleren Normen fehlt; haben diese Bestimmungen in andere Vorschriften des EGKS-Vertrags Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind die Regelungen, die sich auf eine und dieselbe Bestimmung beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (Urteil Groupement des industries sidérurgiquesluxembourgeoises/Hohe Behörde, S. 90, Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92, Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 11, und Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94, Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnr. 16).Ist eine Bestimmung von Artikel 4 EGKS-Vertrag nicht selbständig anwendbar, so kann sie keine unmittelbare Wirkung haben (vgl. Urteile Banks, Randnr. 16, und Hopkins u. a., Randnr. 26).
17 und 18, und hinsichtlich Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag Urteil Hopkins u. a., Randnr. 27).
- EuGH, 09.03.1994 - C-188/92
TWD / Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833) im Kontext des EG-Vertrags entschieden hat, kann sich der Empfänger einer Beihilfe nicht auf die Ungültigkeit einer Entscheidung der Kommission berufen, mit der einem Mitgliedstaat aufgegeben wird, die ihm gezahlte Beihilfe zurückzufordern, wenn der Empfänger der Beihilfe es versäumt hat, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) zu verlangen, und dies ohne jeden Zweifel hätte tun können.Um die im Urteil TWD Textilwerke Deggendorf gewählte Lösung auf das Ausgangsverfahren übertragen zu können, müsste die Klage der Firma Banks vor den nationalen Gerichten jedoch zumindest darauf abzielen, die Gültigkeit der früheren Entscheidungen der Kommission, die sie hätte anfechten können, in Frage zu stellen.
- EuGH, 02.07.1974 - 173/73
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Daraus folgt, dass eine Beihilfe im Sinne von Artikel 4 Buchstabe c EGKS-Vertrag und der Entscheidung Nr. 3632/93 in einer Verringerung der Belastungen besteht, die normalerweise den Etat der Unternehmen in Anbetracht der Natur oder des Aufbaus der fraglichen Lastenregelung treffen (so auch zum Begriff der Beihilfe im Rahmen des EG-Vertrags Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 33), während eine Sonderlast eine zusätzliche, über diese normalen Belastungen hinausgehende Last ist.Unter diesen Umständen können die Zuschlagsempfänger nicht als Nutznießer eines Vorteils gegenüber den übrigen Marktteilnehmern angesehen werden (so auch Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 40).
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Wie der Gerichtshof ferner entschieden hat, ist die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit (vgl. u. a. Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 66, Urteil Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat national des négociants et transformateurs de saumon, Randnr. 12, Urteil vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 16, und Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 68). - EuGH, 06.07.1971 - 59/70
Niederlande / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Unter diesen Voraussetzungen hat der von der Kommission in ihren Erklärungen angesprochene Grundsatz, dass ihre Anrufung gemäß Artikel 35 EGKS-Vertrag insbesondere dann, wenn deutlich geworden ist, dass sie untätig bleiben will, nicht unbegrenzt verzögert werden darf (vgl. Urteil vom 6. Juli 1971 in der Rechtssache 59/70, Niederlande/Kommission, Slg. 1971, 639, Randnrn. - EuGH, 11.12.1973 - 120/73
Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Diese Bestimmung des EG-Vertrags hat, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, unmittelbare Wirkung und lässt in der Person des Einzelnen Rechte entstehen, die die nationalen Gerichte zu schützen haben (vgl. u. a. Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnr. 8). - EuGH, 20.03.1957 - 2/56
Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen …
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
In seinem Urteil vom 20. März 1957 in der Rechtssache 2/56 (Geitling/Hohe Behörde, Slg. 1957, 11, 44) hat der Gerichtshof jedoch die These zurückgewiesen, dass die Bestimmungen von Artikel 65 als Lex specialis die grundsätzlichen Bestimmungen von Artikel 4 Buchstabe b ausschlössen. - EuGH, 21.11.1991 - C-354/90
Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. / …
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Die nationalen Gerichte müssen dem Einzelnen, der sich auf eine solche Verletzung berufen kann, die Gewähr dafür bieten, dass daraus entsprechend ihrem nationalen Recht sämtliche Folgerungen sowohl bezüglich der Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der Beihilfemaßnahmen als auch bezüglich der Wiedereinziehung der unter Verletzung dieser Bestimmung gewährten finanziellen Unterstützungen oder eventueller vorläufiger Maßnahmen gezogen werden (Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90, Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat national des négociants et transformateurs de saumon, Slg. 1991, I-5505, Randnr. 12). - EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Im Bereich der staatlichen Beihilfen sind, soweit das im nationalen Recht vorgesehene Verfahren auf die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe anwendbar ist, die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften so anzuwenden, dass die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich gemacht wird (vgl. im Rahmen des EG-Vertrags u. a. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 12, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12), und ein Mitgliedstaat ist nicht berechtigt, sich auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung zu berufen, um sich der Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen zu entziehen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Deutschland vom 20. September 1990, Randnr. 18). - EuGH, 02.02.1989 - 94/87
Kommission / Deutschland
- EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
Wiljo / Belgischer Staat
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
- EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Idéal tourisme
- EuGH, 15.02.2001 - C-239/99
Nachi Europe
- EuGH, 10.06.1993 - C-183/91
Kommission / Griechenland
- EuGH, 14.12.1995 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat
- EuGH, 11.07.1996 - C-39/94
SFEI u.a.
- EuGH, 21.03.1991 - C-305/89
Italien / Kommission
- EuGH, 15.01.1985 - 250/83
Finsider / Kommission
- EuGH, 13.07.1962 - 17/61
Klöckner-Werke AG und Hoesch AG gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft …
- EuGH, 23.04.1956 - 7/54
Groupement des Industries Sidérurgiques Luxembourgeoises gegen Hohe Behörde der …
- EuGH, 23.02.1961 - 30/59
De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- EuGH, 01.12.1998 - C-200/97
Ecotrade
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2015 - C-357/14
Dunamenti Erőmű / Kommission
Drittens gibt die Rechtssache dem Gerichtshof Gelegenheit, die Grenze zwischen seinen Urteilen Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) und Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) zu verdeutlichen.Dunamenti Er?'m?± stützt sich auf Rn. 78 des Urteils Banks (C-390/98, EU:C:2001:456), wo der Gerichtshof Folgendes festgestellt hat: "Wenn ein Unternehmen, das eine Beihilfe erhalten hat, zum Marktpreis verkauft wurde, spiegelt der Kaufpreis ... grundsätzlich die Auswirkungen der zuvor gewährten Beihilfe wider, und der Verkäufer dieses Unternehmens bleibt Nutznießer der Beihilfe.
Die Kommission wertet Rn. 78 des Urteils Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) als obiter dictum und stützt sich stattdessen auf Rn. 81 des Urteils Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238), wo der Gerichtshof zunächst feststellte: "Im vorliegenden Fall behält das Unternehmen, dem rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt wurden, seine Rechtspersönlichkeit und übt weiterhin für eigene Rechnung die mit den staatlichen Beihilfen subventionierten Tätigkeiten aus." Danach fuhr er fort: "Normalerweise verbleibt der mit den fraglichen Beihilfen verbundene Wettbewerbsvorteil bei diesem Unternehmen, so dass ihm die Verpflichtung obliegt, einen Betrag in Höhe dieser Beihilfen zurückzuzahlen.
Nach Auffassung der Kommission hat sich der Gerichtshof in seinem Urteil Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) deutlich von dem Urteil Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) abgegrenzt.
Vorab ist festzustellen, dass die Urteile Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) und Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) beide die Frage betreffen, von wem die Beihilfe zurückzufordern ist, nicht aber die Frage, ob eine Beihilfe vorliegt.
Die Urteile Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) und Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) vertreten offenbar entgegengesetzte Auffassungen.
Obgleich das Urteil Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) nach dem Urteil Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) erging, wurde es von einer Kammer mit fünf Richtern, nämlich der Sechsten Kammer, verkündet, während das Urteil Banks von einer mit elf Richtern besetzten Kammer (der damaligen "Großen Kammer") verkündet und seither mehrfach zitiert wurde(42).
In Rn. 58 seines Urteils Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:619) stellte er zunächst fest: "[Wenn der Begünstigte seine Tätigkeit eingestellt und seine Vermögenswerte veräußert hat und dabei] das Beihilfeelement zum Marktpreis bewertet und in den Kaufpreis einbezogen [wurde, kann] der Käufer nicht als Nutznießer eines Vorteils gegenüber den übrigen Marktteilnehmern angesehen werden ... (…Urteil Deutschland/Kommission, Rn. 80)." In Rn. 83 des Urteils Kommission/Frankreich (C-37/14, EU:C:2015:90) erklärte er dann, dass der Verkauf des Empfängers der Beihilfe zu Marktbedingungen "- seine Vornahme unterstellt - für sich genommen nicht die Pflicht zur Rückforderung berührt, da der betreffende Mitgliedstaat weiterhin verpflichtet bleibt, die Beihilfe, je nach Lage des Falles , von dem verkauften Unternehmen (…Urteil Deutschland/Kommission, C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 81) oder vom Verkäufer (Urteile Banks, C-390/98, EU:C:2001:456, Rn. 78, sowie Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 180) zurückzufordern"(43), womit er erneut die Möglichkeit offenließ, die Beihilfe entweder vom Verkäufer oder von dem verkauften Unternehmen zurückzufordern, ohne das Unterscheidungskriterium zu nennen, das der Ausdruck "je nach Lage des Falles" impliziert.
Demgemäß versuchte Generalanwältin Sharpston in Nr. 57 ihrer Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, EU:C:2008:343) die Unterschiede zwischen den Urteilen Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) und Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) dadurch zu erklären, dass "[es im Fall Banks] um die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen [ging].
In der vorliegenden Rechtssache macht die Kommission geltend(47), dass das Urteil Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) den in Rn. 78 des Urteils Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) angeführten Grundsatz insoweit geändert habe, als die Beihilfe vom Empfänger zurückgefordert werden müsse, selbst wenn dieser zu Marktbedingungen verkauft worden sei und der Wert der Beihilfe in den Verkaufspreis einbezogen worden sei.
Die vorliegende Rechtssache sollte meines Erachtens dazu genutzt werden, die für die Rückforderung einer Beihilfe geltenden Grundsätze eindeutig festzulegen, wenn, wie im vorliegenden Fall ebenso wie in den Rechtssachen, die zu den Urteilen Banks (C-390/98, EU:C:2001:456), Italien und SIM 2 Multimedia/Kommission (C-328/99 und C-399/00, EU:C:2003:252), Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238) und Kommission/Frankreich (C-37/14, EU:C:2015:90) führten, das Unternehmen, das die Beihilfe empfangen hat, zu den Marktbedingungen verkauft wurde und der Wert der Beihilfe in den Verkaufspreis einbezogen wurde.
Erstens beweisen die Umstände der vorliegenden Rechtssache, d. h. die Privatisierung eines Unternehmens unmittelbar nach Gewährung einer Beihilfe, dass der in Rn. 78 des Urteils Banks (C-390/98, EU:C:2001:456) angeführte Grundsatz, wonach die Beihilfe von dem Verkäufer zurückgefordert werden kann, den Weg für einen straflosen Missbrauch des Rechts der staatlichen Beihilfen ebnet, soweit er den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, den staatlichen Unternehmen Beihilfen zu gewähren in dem Wissen, dass die Unternehmen, selbst wenn die Beihilfe eventuell für die Zukunft abgeschafft werden sollte, den historischen Vorteil, den sie bis zum Zeitpunkt seiner Abschaffung erhalten haben, dank der Privatisierung behalten können.
41 - Vgl. Urteile Banks (C-390/98, EU:C:2001:456, Rn. 77) und Deutschland/Kommission (…C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 80).
- EuGH, 18.07.2007 - C-119/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …
Auch um feststellen zu können, ob eine staatliche Maßnahme, die ohne Beachtung des in Art. 6 des Dritten Beihilfekodex geregelten Vorprüfungsverfahrens getroffen wurde, dieses Verfahren durchlaufen musste, kann sich ein nationales Gericht zur Auslegung des Beihilfebegriffs in Art. 4 Buchst. c EGKS-Vertrag und Art. 1 des Dritten Beihilfekodex veranlasst sehen (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 71). - EuGH, 24.10.2013 - C-214/12
Land Burgenland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Marktpreis der höchste Preis, den ein privater Investor unter normalen Wettbewerbsbedingungen für eine Gesellschaft in der Situation, in der sie sich befindet, zu zahlen bereit ist (vgl. Urteile vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 77, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 80).Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wurde nämlich ein Unternehmen, wenn es zum höchsten Preis erworben wird, den ein privater Kapitalgeber unter normalen Wettbewerbsbedingungen für diese Gesellschaft in der Situation, in der sie sich befand, zu zahlen bereit war, in jeder Hinsicht zum Marktpreis bewertet, und der Käufer kann nicht als Nutznießer eines Vorteils gegenüber den übrigen Marktteilnehmern angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Banks, Randnr. 77, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, Randnr. 80).
- EuG, 01.07.2009 - T-273/06
ISD Polska und Industrial Union of Donbass / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Wenn allerdings die Erlöse der Privatisierung letztlich dem Staat zugutegekommen seien, vereinige dieser die Eigenschaften des Verkäufers und des Beihilfegewährenden auf sich, so dass durch die Rückerstattung der Beihilfe nicht für die Wiederherstellung der früheren Situation gesorgt werden könne (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnrn.Hieraus folgt, dass die auf die Urteile Banks (oben in Randnr. 106 angeführt), SMI und CDA Datenträger Albrechts/Kommission (oben in Randnr. 109 angeführt) gestützten Argumente der Klägerinnen ISD und IUD für die vorliegende Rechtssache nicht relevant sind.
Im Urteil Banks hat der Gerichtshof nämlich die Möglichkeit geprüft, eine Rückzahlung der Beihilfe nach dem Verkauf des begünstigten Unternehmens zu verlangen.
Jedenfalls hat das Urteil Banks (oben in Randnr. 106 angeführt) keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung (siehe oben, Randnr. 116).
- EuGH, 22.04.2008 - C-408/04
Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Genehmigung der …
Mit dem ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes trägt Salzgitter vor, das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, als es angenommen habe, dass die Kommission die in der streitigen Entscheidung genannten Beihilfen zu Recht unter Art. 4 Buchst. c KS und nicht unter Art. 67 KS eingeordnet habe (Urteile vom 10. Mai 1960, Compagnie des hauts fourneaux et fonderies de Givors u. a./Hohe Behörde, 27/58 bis 29/58, Slg. 1960, 515, 539, vom 23. Februar 1961, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, 30/59, Slg. 1961, 3, 51, und vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 88).Das Urteil Kommission/Frankreich bejahe die Anwendung von Art. 67 KS auf nicht kohle- und stahlsektorspezifische Beihilfen und sei durch das Urteil vom 6. Juli 1971, Niederlande/Kommission (59/70, Slg. 1971, 639), und das Urteil Banks bestätigt worden.
Nach ständiger Rechtsprechung beziehen sich Art. 4 KS und Art. 67 KS auf zwei unterschiedliche Bereiche; mit Art. 4 werden bestimmte Maßnahmen der Mitgliedstaaten in dem Bereich, den der EGKS-Vertrag der Zuständigkeit der Gemeinschaft unterstellt, aufgehoben und untersagt, während Art. 67 bestimmten Beeinträchtigungen des Wettbewerbs begegnen soll, die sich zwangsläufig einstellen, wenn die Mitgliedstaaten von Befugnissen Gebrauch machen, die sie sich weiterhin vorbehalten haben (vgl. Urteil Banks, Randnr. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof schließt daraus, dass Art. 67 KS die allgemeinen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik treffen können, und die von den Mitgliedstaaten für andere Bereiche als die Kohle- und Stahlindustrie getroffenen Maßnahmen erfasst, die aber eine fühlbare Auswirkung auf die Wettbewerbsbedingungen in dieser Industrie haben können (Urteil Banks, Randnr. 88).
- EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI
Mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in ihrem innerstaatlichen Recht festzulegen, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Widerruf maßgebend ist, wobei die anwendbaren nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. im Wege der Analogie Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 121, und in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29). - EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
Unter diesen Umständen kann der Erwerber nicht als Nutznießer eines Vorteils gegenüber den übrigen Marktteilnehmern angesehen werden (in diesem Sinne auch Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 77). - Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2005 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich
Die Kommission beruft sich auf die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Banks(35), dass die Unmöglichkeit, eine Beihilfe in Form einer Befreiung von einer Abgabe zurückzufordern, nicht zu einer rückwirkenden Befreiung anderer Wirtschaftsteilnehmer von dieser Abgabe führen könne: "Die Schuldner einer Zwangsabgabe können sich nämlich nicht darauf berufen, dass die Befreiung anderer Personen eine staatliche Beihilfe darstelle, um sich der Zahlung dieser Abgabe zu entziehen." Sie führt für diese Ansicht ferner die Urteile EKW und Wein & Co., Idéal Tourisme sowie Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen(36) an und folgert, dass es möglicherweise keine geeignete gemeinschaftsrechtliche Lösung darstelle, allen Unternehmen einen Vergütungsanspruch einzuräumen.35 - Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98 (Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 80).
26 bis 29) (beide Urteile auch im Urteil Banks angeführt) und vom 13. Juni 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-430/99 und C-431/99 (Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, Slg. 2002, I-5235, Randnrn.
45 bis 48, unter Verweisung auf das Urteil Banks).
- EuGH, 05.10.2006 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 …
Wie sich jedoch aus der Rechtsprechung ergibt, können die Schuldner einer Abgabe sich nicht darauf berufen, dass die Befreiung anderer Unternehmen eine staatliche Beihilfe darstelle, um sich der Zahlung dieser Abgabe zu entziehen (vgl. Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 80, und vom 13. Juni 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-430/99 und C-431/99, Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, Slg. 2002, I-5235, Randnr. 47, sowie die Urteile Distribution Casino France u. a., Randnr. 42, und Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 43). - EuGH, 08.12.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Art. 88 Abs. 3 EG - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die …
Unter Berufung auf die Urteile vom 20. September 2001, Banks (C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-277/00
Deutschland / Kommission
- EuGH, 07.03.2018 - C-127/16
Frankreich muss einen Betrag von mehr als 642 Mio. Euro (ohne Zinsen) im Rahmen …
- EuGH, 20.03.2018 - C-537/16
Garlsson Real Estate u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf …
- EuGH, 08.05.2003 - C-328/99
Italien / Kommission
- EuGH, 26.09.2002 - C-351/98
Spanien / Kommission
- EuGH, 24.09.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
- EuGH, 07.09.2006 - C-526/04
Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG - …
- EuGH, 15.06.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-526/04
Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Abgabenvergünstigung für Großhändler …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-127/16
SNCF Mobilités / Kommission
- EuG, 01.07.2004 - T-308/00
Salzgitter / Kommission
- EuG, 15.09.2016 - T-220/13
Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99
Belgien / Kommission
- EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
Casino France - Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit; …
- EuGH, 15.07.2004 - C-501/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05
Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2002 - C-126/01
GEMO
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-449/14
DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission
- OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15
Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung; …
- EuG, 13.05.2015 - T-511/09
Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die …
- EuGH, 29.04.2004 - C-159/01
Niederlande / Kommission
- EuG, 13.09.2010 - T-415/05
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen …
- EuGH, 13.11.2008 - C-214/07
Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-308/01
GIL Insurance u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01
International Power (früher National Power ) / Kommission
- EuGH, 13.06.2002 - C-430/99
Sea-Land Service
- EuG, 11.07.2014 - T-533/10
DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission
- VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15
Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-66/14
Finanzamt Linz - Steuerrecht - Nationale Körperschaftsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04
Casino France - Artikel 87 Absatz 1 EG - Abgabe auf die Verkaufsfläche - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01
Enirisorse
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-328/99
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-387/22
Nord Vest Pro Sani Pro - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-278/00
Griechenland / Kommission
- EuG, 12.09.2002 - T-89/00
Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat
- EuG, 13.09.2010 - T-416/05
Olympiakes Aerogrammes / Kommission
- EuG, 13.09.2010 - T-423/05
Olympiaki Aeroporia Ypiresies / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07
Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2004/343/EG der …
- EuGH, 27.10.2005 - C-276/04
Bricorama France
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-147/01
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER BESTIMMUNG DES INNERSTAATLICHEN RECHTS NICHT …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-448/01
EVN und Wienstrom
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-499/99
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-374/12
Valimar - Gemeinsame Handelspolitik - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - …
- EuGH, 27.10.2005 - C-267/04
Jaceli
- EuGH, 27.10.2005 - C-323/04
Dechrist Holding
- EuGH, 27.10.2005 - C-322/04
Casino France
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
Hackermüller
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Banks
- EU-Kommission
H.J. Banks & Co. Ltd gegen The Coal Authority und Secretary of State for Trade and Industry.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (23)
- EuG, 24.09.1996 - T-57/91
National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
16: - Vgl. Nr. 83 der Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1991, die in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Urteil vom 24. September 1996, Slg. 1996, II-1019) angefochten wurde. - EuG, 25.03.1999 - T-37/97
Forges de Clabecq / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
32: - S. 47.33: - A. a. O., S. 48 bis 51. Zu einem neueren Anwendungsfall dieser Ausführungen vgl. Urteil des Gerichts vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-37/97 (Forges de Clabecq/Kommission, Slg. 1999, II-859, Randnr. 141). - EuGH, 17.12.1959 - 14/59
Société des fonderies de Pont-à-Mousson gegen Hohe Behörde der Europäischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
13: - Urteil vom 17. Dezember 1959 in der Rechtssache 14/59 (Slg. 1959, 467, 498).
- EuGH, 20.03.1957 - 2/56
Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
31: - Urteil vom 20. März 1957 in der Rechtssache 2/56 (Geitling/Hohe Behörde, Slg. 1957, 11, 45). - EuGH, 23.04.1956 - 7/54
Groupement des Industries Sidérurgiques Luxembourgeoises gegen Hohe Behörde der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
12: - Urteil vom 23. April 1956 in den Rechtssachen 7/54 und 9/54 (Slg. 1955/56, 55, 92). - EuGH, 02.05.1996 - C-18/94
Hopkins u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
35: - Die Situation unterschied sich daher von der im Urteil Banks I, in dem die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 zusammen angewandt wurden, und von der im Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281), das die Auslegung der Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag betraf. - EuGH, 29.02.1996 - C-56/93
Belgien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
10: - Zur Situation im Rahmen des EGKS-Vertrags siehe unten, Nrn. 22 und 23.11: - Vgl. z. B. Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 19) und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93 (Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 10). - EuGH, 21.03.1991 - C-305/89
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
10: - Zur Situation im Rahmen des EGKS-Vertrags siehe unten, Nrn. 22 und 23.11: - Vgl. z. B. Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 19) und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93 (Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 10). - EuGH, 11.07.1996 - C-39/94
SFEI u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
9: - Vgl. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94 (SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60; Hervorhebung durch mich). - EuGH, 23.11.2000 - C-1/98
British Steel / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
36: - Schlussanträge vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen C-441/97 P (Urteil vom 23. November 2000, Slg. 2000, I-10293) und C-1/98 P (Urteil vom 23. November 2000, Slg. 2000, I-10349). - EuGH, 13.07.2000 - C-210/98
Salzgitter / Kommission
- EuG, 09.09.1999 - T-110/98
RJB Mining / Kommission
- EuGH, 24.02.1987 - 304/85
Falck / Kommission
- EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
- EuGH, 03.10.1985 - 214/83
Deutschland / Kommission
- EuGH, 12.07.1962 - 9/61
Regierung des Königreichs der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- EuGH, 23.02.1961 - 30/59
De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- EuGH, 21.06.1958 - 13/57
Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie, Gußstahlwerk Carl Bönnhoff, …
- EuGH, 13.04.1994 - C-128/92
Banks / British Coal
- EuGH, 01.12.1998 - C-200/97
Ecotrade
- EuGH, 09.03.1994 - C-188/92
TWD / Bundesrepublik Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-441/97
Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission
- EuGH, 23.11.2000 - C-441/97
Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission