Rechtsprechung
EuGH, 14.09.1999 - C-391/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Simons & Moll-Simons
- Europäischer Gerichtshof
Gschwind
- EU-Kommission
Gschwind
EG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 2 [nach Änderung jetzt Artikel 39 Absatz 2 EG]
Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Entgelt - Einkommensteuern - Nationale Regelung, die die Gewährung einer gebietsansässigen Eheleuten gewährten Steuervergünstigung an gebietsfremde Eheleute von einem bestimmten Einkommen abhängig macht - Zulässigkeit - ...
- EU-Kommission
Gschwind
- Wolters Kluwer
Steuervergünstigung für gebietsansässige Eheleute ; Gemeinsame Bemessungsgrundlage durch das "Splitting-Verfahren" ; Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht ; Veranlagung von Verheirateten
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewährung des Splitting-Tarifs bei Wohnsitz im Ausland
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EGV Art. 39; ; EStG § 1 Abs. 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gleichbehandlung Gebietsfremder nach Art. 48 EG-Vertrag (jetzt: Art. 39 EG-Vertrag)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einkommensgrenzen im deutschen EStG für im Ausland ansässige Grenzpendler sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
- Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 48, EStG § 1 Abs 3 Satz 2, EStG § 1a Abs 1 Nr 2, EStG § 26 Abs 1 Satz 1
Ehegatten; Grenzpendler; Splitting - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln - Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) in bezug auf nationale Einkommensteuerrechtsvorschriften - Stellung der in Deutschland beschäftigten Grenzgänger - Verweigerung der sich aus dem "Splitting" ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2000, 941
- EuZW 2000, 60
- BB 2000, 25
- DB 1999, 2041
- BStBl II 1999, 841
Wird zitiert von ... (106)
- EuGH, 22.06.2017 - C-20/16
Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In …
Die Verpflichtung, die persönliche und familiäre Situation zu berücksichtigen, kann den Beschäftigungsmitgliedstaat nur dann treffen, wenn der Steuerpflichtige sein gesamtes oder fast sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus einer in diesem Staat ausgeübten Tätigkeit erzielt und in seinem Wohnsitzmitgliedstaat keine nennenswerten Einkünfte hat, so dass dieser nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen und familiären Situation ergeben (…vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 36, vom 14. September 1999, Gschwind, C-391/97, EU:C:1999:409, Rn. 27…, vom 16. Mai 2000, Zurstrassen, C-87/99, EU:C:2000:251, Rn. 21 bis 23…, vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, EU:C:2002:750, Rn. 89, …sowie vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 44). - BFH, 05.11.2019 - X R 23/17
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn …
(1) Der EuGH hat --wie bereits aufgezeigt-- seit seiner Entscheidung in der Rs. Schumacker vom 14.02.1995 den auch vorliegend zu beachtenden Grundsatz aufgestellt, dass bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Regelfall der Wohnsitzstaat verpflichtet ist, dem Steuerpflichtigen sämtliche mit seiner persönlichen und familiären Situation zusammenhängenden steuerlichen Vergünstigungen zu gewähren und nur dann hiervon entpflichtet wird, wenn der Steuerpflichtige in einem anderen Staat (fast) sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen erzielt (EU:C:1995:31, Rz 32, 36, Slg. 1995, I-225; nachfolgend u.a. EuGH-Urteile Gilly vom 12.05.1998 - C-336/96, EU:C:1998:221, Rz 49 f., Slg. 1998, I-2793; Gschwind vom 14.09.1999 - C-391/97, EU:C:1999:409, Rz 27, Slg. 1999, I-5451; Zurstrassen vom 16.05.2000 - C-87/99, EU:C:2000:251, Rz 21, Slg. 2000, I-3337). - EuGH, 12.06.2003 - C-234/01
Gerritse
31 bis 33, vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97, Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 22, und Asscher, Randnr. 44) falle die Pflicht zur Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse eines Steuerpflichtigen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Wohnsitzstaates und nicht den des Staates der Einkunftsquelle, es sei denn, der Wohnsitzstaat könne mangels ausreichender dort zu versteuernder Einkünfte dieser Besteuerungspflicht nicht nachkommen, so dass im wirtschaftlichen Ergebnis letztlich keiner der beiden Staaten der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bei der Veranlagung Rechnung tragen würde.Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Hinblick auf die direkten Steuern in einem Staat in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation, denn das Einkommen, das ein Gebietsfremder im Hoheitsgebiet eines Staates erzielt, stellt meist nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte dar, deren Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt, und die persönliche Steuerkraft des Gebietsfremden, die sich aus der Berücksichtigung seiner Gesamteinkünfte sowie seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergibt, kann am leichtesten an dem Ort beurteilt werden, an dem der Mittelpunkt seiner persönlichen Interessen und seiner Vermögensinteressen liegt; dieser Ort ist in der Regel der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der betroffenen Person (Urteile Schumacker, Randnrn. 31 und 32, Gschwind, Randnr. 22, und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-87/99, Zurstrassen, Slg. 2000, I-3337, Randnr. 21).
Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, so ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, und Gschwind, Randnr. 23).
- EuGH, 10.09.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Wie sich aus dem Urteil vom 14. September 1999, Gschwind (C-391/97, Slg. 1999, I-5451), ergebe, könne ein Grenzgänger, wenn er mehr als 90 % seiner Einkünfte in Deutschland beziehe, nach § 1 Abs. 3 EStG beantragen, dort als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden, und habe damit die Möglichkeit zum Abzug von Sonderausgaben. - BFH, 06.04.2016 - I R 61/14
Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG - Umfang der …
Die für das Vorliegen einer solchen Beschränkung erforderliche objektive Vergleichbarkeit zu einem Steuerpflichtigen mit ausschließlich inländischen Einkünften (vgl. EuGH-Urteil Gschwind vom 14. September 1999 C-391/97, EU:C:1999:409, Rz 26) besteht aber lediglich hinsichtlich der Aufwendungen, die ausschließlich mit der wirtschaftlichen Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat im Zusammenhang stehen (Urteil des Gerichtshofs der European Free Trade Association --EFTA-- Seabrokers AS vom 7. Mai 2008 E-7/07, IStR 2009, 315, Rz 56 f.; vgl. für die beschränkte Steuerpflicht EuGH-Urteile Gerritse vom 12. Juni 2003 C-234/01, EU:C:2003:340, Rz 27; Centro Equestre vom 15. Februar 2007 C-345/04, EU:C:2007:96, Rz 23). - EuGH, 10.05.2012 - C-39/10
Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1999, Gschwind (C-391/97, Slg. 1999, I-5451), und im Urteil Wallentin anerkannt habe, müsse ein Mitgliedstaat, der einen Steuerfreibetrag auf Einkünfte unterhalb eines bestimmten Betrags gewähre, um den Steuerpflichtigen das Existenzminimum zu sichern, einen solchen Vorteil folglich auch Gebietsfremden einräumen, da er entsprechend der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen gewährt wird.Eine Diskriminierung kann aber nur darin bestehen, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. u. a. Urteile Schumacker, Randnr. 30, Gschwind, Randnr. 21, und vom 22. März 2007, Talotta, C-383/05, Slg. 2007, I-2555, Randnr. 18).
Gebietsansässige und Gebietsfremde befinden sich jedoch im Hinblick auf die direkten Steuern in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation, da das Einkommen, das ein Gebietsfremder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erzielt, meist nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte darstellt, deren Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt, und die persönliche Steuerkraft des Gebietsfremden, die sich aus der Berücksichtigung seiner Gesamteinkünfte sowie seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergibt, leichter an dem Ort beurteilt werden kann, an dem der Mittelpunkt seiner persönlichen Interessen und seiner Vermögensinteressen liegt und der in der Regel der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der betroffenen Person ist (vgl. u. a. Urteile Schumacker, Randnrn. 31 und 32, und Gschwind, Randnr. 22).
In Randnr. 34 des Urteils Schumacker hat der Gerichtshof entschieden, dass es in der Regel in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands nicht diskriminierend ist, wenn ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen versagt, die er Gebietsansässigen gewährt (vgl. Urteil Gschwind, Randnr. 23).
Eine diskriminierende Unterscheidung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden im Sinne des Vertrags könnte nur vorliegen, wenn ungeachtet ihres Wohnsitzes in verschiedenen Mitgliedstaaten nachgewiesen wäre, dass sich beide Gruppen von Steuerpflichtigen in Bezug auf den Zweck und den Inhalt der fraglichen nationalen Vorschriften in einer vergleichbaren Lage befänden (vgl. Urteil Gschwind, Randnr. 26).
Folglich ist er in steuerlicher Hinsicht wie ein Ansässiger des Beschäftigungsmitgliedstaats zu behandeln, und dieser Staat hat ihm die steuerlichen Vorteile zu gewähren, die er für Ansässige vorsieht (vgl. u. a. Urteile Schumacker, Randnrn. 36 und 37, sowie Gschwind, Randnr. 27).
Wenn somit fast 50 % der Gesamteinkünfte des Betreffenden in seinem Wohnsitzmitgliedstaat erzielt werden, sollte dieser grundsätzlich in der Lage sein, die Steuerkraft des Betreffenden sowie seine persönliche Situation und seinen Familienstand entsprechend den nach den Rechtsvorschriften dieses Staates vorgesehenen Modalitäten zu berücksichtigen (vgl. Urteil Gschwind, Randnr. 29).
- EuGH, 25.01.2007 - C-329/05
Meindl - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 …
16 Das Finanzamt führt insbesondere aus, dass die Vereinbarkeit der Grenze von 90 % mit dem Gemeinschaftsrecht in den Urteilen vom 14. Februar 1995, Schumacker (C-279/93, Slg. 1995, I-225), und vom 14. September 1999, Gschwind (C-391/97, Slg. 1999, I-5451), bestätigt worden sei.22 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Diskriminierung nur vorliegen, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Situationen angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteile Schumacker, Randnr. 30, und Gschwind, Randnr. 21).
31 Der Fall im Ausgangsverfahren unterscheidet sich grundlegend von dem, der dem Urteil Gschwind zugrunde liegt, denn darin wurde der Umstand, dass die Gewährung einer Steuervergünstigung, wie sie Herr Meindl fordert, an gebietsfremde Eheleute davon abhängig gemacht wird, dass mindestens 90 % ihres Welteinkommens im Beschäftigungmitgliedstaat der Steuer unterliegen oder, wenn dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, dass ihre in diesem Staat nicht der Steuer unterliegenden ausländischen Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, für mit dem Vertrag vereinbar erklärt, sofern die Möglichkeit offen gehalten wird, ihre persönliche Lage und ihren Familienstand in ihrem Wohnsitzstaat zu berücksichtigen.
- BFH, 01.10.2014 - I R 18/13
Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht: Berechnung der …
aa) In diesem Zusammenhang hat der EuGH in seinem Urteil vom 14. September 1999 C-391/97, Gschwind (Slg. 1999, I-5451, BStBl II 1999, 841) die Rechtmäßigkeit der Einkunftsgrenzen (Wesentlichkeitsgrenzen) in § 1 Abs. 3 EStG 2002 ausdrücklich bestätigt, und zwar auch insoweit, als der Beschäftigungsstaat im Rahmen der Prüfung dieser Grenzen nicht verpflichtet ist, von seinem nationalen Einkünftebegriff abzuweichen und hiernach nicht steuerbare Vorgänge nur deshalb in die Grenzprüfung einzustellen, weil sie im Wohnsitzstaat des im Inland beschränkt Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterliegen.Zum einen deshalb nicht, weil der EuGH in dem bereits zitierten Urteil Gschwind in Slg. 1999, I-5451, BStBl II 1999, 841 die vom Kläger beanstandete Grenze ausdrücklich gebilligt hat.
- BFH, 10.01.2007 - I R 87/03
Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen …
Der Umstand, dass der Kläger die --gemeinschaftsrechtlich unbeanstandeten (vgl. EuGH-Urteil vom 14. September 1999 Rs. C-391/97 "Gschwind", EuGHE I 1999, 5491, BStBl II 1999, 841)-- einschränkenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG 1990 im Streitjahr nicht erfüllte, rechtfertigt eine darüber hinausgehende Antragsveranlagung derzeit nicht (…so eindeutig EuGH-Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 36, dort Tz. 50; s. zur Abgrenzung auch die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 6. Mai 2006 in jener Rechtssache, dort Tz. 64 ff.). - EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot
Aus den Urteilen vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-297/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451) ergebe sich, dass diese Mitgliedstaaten zur Gewährung solcher Vergünstigungen nicht verpflichtet gewesen seien, da die Einkünfte, die Herr de Groot 1994 außerhalb seines Wohnsitzstaats erzielt habe, nicht sein gesamtes oder nahezu sein gesamtes Familieneinkommen ausgemacht hätten.Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse in diesem Bereich jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und sich deshalb jeder offensichtlichen oder versteckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthalten müssen (Urteile Schumacker, Randnrn. 21 und 26, sowie Gschwind, Randnr. 20).
- EuGH, 09.02.2017 - C-283/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Einkommensteuer - Angehöriger …
- BFH, 09.02.2011 - I R 71/10
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Höchstbetragsberechnung gemäß § 34c Abs. …
- BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei …
- BFH, 14.07.2004 - I R 94/02
Vorlage an den EuGH: Steuerbefreiung einer gemeinnützigen beschränkt stpfl. …
- BFH, 15.05.2002 - I R 40/01
Progressionsvorbehalt in Wegzugsfällen
- EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - …
- BFH, 21.09.2005 - II R 56/03
§ 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach der …
- EuGH, 12.12.2013 - C-303/12
Imfeld und Garcet - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - …
- BFH, 20.08.2008 - I R 78/07
Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht - Ermittlung der …
- EuGH, 06.07.2006 - C-346/04
Conijn - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Einkommensteuererklärung - …
- BFH, 28.06.2005 - I R 114/04
Vorabentscheidungsersuchen an EuGH: Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit bei …
- EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
Barbier
- EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- EuGH, 01.07.2004 - C-169/03
Wallentin
- BFH, 26.05.2004 - I R 113/03
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
- FG Köln, 20.04.2012 - 4 K 1943/09
Keine Zusammenveranlagung wegen belgischem Arbeitslosengeld
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-283/15
X
- BFH, 13.11.2002 - I R 67/01
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
- FG München, 21.09.2007 - 8 K 1786/05
Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung von EU-Bürgern; Zusammenveranlagung …
- FG Berlin, 25.08.2003 - 9 K 9312/99
Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland
- EuGH, 18.03.2010 - C-440/08
Gielen - Direkte Besteuerung - Art. 43 EG - Gebietsfremder Steuerpflichtiger - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-374/04
Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-9/14
Kieback - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung von gebietsansässigen …
- BFH, 18.04.2013 - VI R 70/11
Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG; …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß …
- EuGH, 18.06.2015 - C-9/14
Kieback - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 15.07.2004 - C-501/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 16.05.2000 - C-87/99
UNVEREINBARKEIT DER LUXEMBURGISCHEN EINKOMMENSTEUERREGELUNG MIT DEM …
- BFH, 05.02.2001 - I B 140/00
Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige
- FG Berlin, 28.05.2001 - 9 K 9312/99
Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Verstoß des § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2014 - 1 K 385/11
Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten - Einkunftsgrenzen der §§ 1 Abs. 3 …
- FG Düsseldorf, 20.05.2021 - 9 K 3063/19
Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen bei der Besteuerung in den Niederlanden …
- EuGH, 22.03.2007 - C-383/05
Talotta - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
Ritter-Coulais
- BFH, 17.09.2007 - I B 96/07
Europarechtmäßigkeit der §§ 1 Abs. 3 , 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-182/06
Lakebrink und Peters-Lakebrink - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einkommensteuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
Wallentin
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 2505/05
Keine Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden
- FG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 6 K 337/16
Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte …
- EuG, 04.09.2009 - T-211/05
Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …
- FG Nürnberg, 10.01.2013 - 6 K 1643/12
Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit der Besteuerung beschränkt …
- BFH, 29.10.2008 - I B 84/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht …
- FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2004 - C-376/03
D.
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 16 K 567/01
Zusammenveranlagung unbeschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Front national / Parlament
- BFH, 20.08.2003 - I R 72/02
Berechnung der Einkunftsgrenzen i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG
- FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 14 K 2879/12
Kann ein EU-Bürger, der im Inland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2010 - 6 K 2559/09
Kürzung der absoluten Wesentlichkeitsgrenze des § 1 Abs. 3 EStG bei Wohnsitz des …
- EuGH, 19.11.2015 - C-632/13
Hirvonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-379/05
Amurta - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Dividendenausschüttung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-234/01
Gerritse
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-87/99
Zurstrassen
- FG Düsseldorf, 05.12.2002 - 8 K 4619/02
Grenzpendlerbesteuerung; Splittingtarif; Ausländische Einkünfte; …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
EuGH-Vorlage: Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zwischen EG und Schweiz; …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08
Gielen - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15
Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale …
- VG Berlin, 25.09.2009 - 1 A 224.07
Mitgliedschaft für EWR-Versicherer im Sicherungsfonds
- EuGH, 12.09.2002 - C-431/01
Mertens
- FG Düsseldorf, 25.04.2002 - 11 K 5753/99
Mindeststeuersatz; Beschränkte Steuerpflicht; Niederländer; Beiratstätigkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06
Renneberg - Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die …
- FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 16 K 4273/07
Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen und …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-512/03
Blanckaert - Freier Kapitalverkehr - Direkte Steuern - Einkommensteuer - …
- BFH, 13.08.2003 - I B 4/03
Grundsätzliche Bedeutung
- FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 6 K 1021/00
Steuerklasseneinreihung ausländischer Arbeitnehmerehegatten
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 2204/02
Progressionsvorteil; Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2002 - C-385/00
de Groot
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01
Schilling und Fleck-Schilling
- FG Düsseldorf, 20.05.2021 - 9 K 3168/19
Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen bei der Besteuerung in den Niederlanden …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter …
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 4435/11
Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Verfassungsrecht und Unionsrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-383/05
Talotta - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-168/01
Bosal
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-346/04
Conijn - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Direkte …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01
Busch
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4956/99
Europarechtswidrigkeit der Anwendung der Mindeststeuersatz-Regel auf Einkünfte …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-422/01
Skandia und Ramstedt
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-364/01
Barbier
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-141/99
AMID
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2004 - C-400/02
Merida
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 206/99
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01
Berücksichtigung der Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte eines …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4715/99
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG Baden-Württemberg, 06.06.2006 - 9 V 14/06
Freibeträge nach § 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 ErbStG auch für beschränkt …
- FG München, 01.03.2006 - 7 K 3966/03
Vorenthaltung einer Steuervergünstigung gegenüber einer Kapitalgesellschaft mit …
- FG Köln, 07.09.2004 - 8 K 4048/02
Betragsgrenzen für die Gewährung der fingierten unbeschränkten Steuerpflicht
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4957/99
Europarechtswidrigkeit der Anwendung der Mindeststeuersatz-Regel auf Einkünfte …
- FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
EG-Ausländer; beschränkte Steuerpflicht; Mindeststeuersatz; …
- FG Köln, 04.07.2013 - 11 V 1596/13
Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall …
- FG München, 22.09.2003 - 13 V 2774/03
Zur Steuerfreiheit für Stipendien eines Stipendiengebers in Großbritannien
- FG Hessen, 30.03.2000 - 7 K 565/00
Zusammenveranlagung; Diskriminierungsverbot; Einkommensgrenze; Gemeinschaftsrecht …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4957/99E
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4956/99E
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG Düsseldorf, 12.10.1999 - 17 V 4982/99
Verstoß der Geltung des Mindeststeuersatzes des § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-391/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Gschwind
- EU-Kommission
Frans Gschwind gegen Finanzamt Aachen-Außenstadt.
Verfahrensgang
- FG Köln, 27.10.1997 - 1 K 4228/97
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-391/97
- EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
- FG Köln - 1 K 4228/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)