Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 28.11.2002 - C-392/01   

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https://dejure.org/2002,9564
EuGH, 28.11.2002 - C-392/01 (https://dejure.org/2002,9564)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - C-392/01 (https://dejure.org/2002,9564)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - C-392/01 (https://dejure.org/2002,9564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 97/55/EG - Vergleichende Werbung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung; Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Zeitpunkt der Beurteilung des Vorliegens einer ...

  • Judicialis

    EGV Art. 226; ; Richtlinie 97/55/EG; ; Richtlinie 84/450/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG] 2. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.03.2001 - C-276/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 28.11.2002 - C-392/01
    Außerdem kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die fehlende Umsetzung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20).
  • EuGH, 06.12.2001 - C-148/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 28.11.2002 - C-392/01
    Hierzu ist zu sagen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-143/02

    Kommission / Italien

    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7), und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die fehlende Durchführung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 28. November 2002 in der Rechtssache C-392/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-...., Randnr. 9).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-419/01

    Kommission / Spanien

    Insoweit genügt der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um zu rechtfertigen, dass eine Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt wurde (Urteil vom 28. November 2002 in der Rechtssache C-392/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-11111, Randnr. 9).
  • FG Hamburg, 02.09.2004 - IV 284/02

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung wegen Überschreitung der Fahrtdauer eines

    Auch der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns (vgl.EuGH, Urteil v. 19.2.2004, C-392/01, juris) steht einem Verständnis der Richtlinie in dem Sinne, dass jede auch noch so geringfügige Zeitüberschreitung zur Versagung des Anspruchs auf Ausfuhrerstattung führt, entgegen.
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-392/01   

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https://dejure.org/2002,24763
Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-392/01 (https://dejure.org/2002,24763)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - C-392/01 (https://dejure.org/2002,24763)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - C-392/01 (https://dejure.org/2002,24763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 97/55/EG - Vergleichende Werbung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.11.2000 - C-384/99

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-392/01
    L 290, S. 18.3: - Urteil vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-384/99 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16).
  • EuGH, 12.02.1998 - C-139/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-392/01
    4: - Urteil vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-139/97 (Kommission/Italien, Slg. 1998, I-605, Randnr. 11).
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