Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 25.03.2010 - C-392/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11745
EuGH, 25.03.2010 - C-392/08 (https://dejure.org/2010,11745)
EuGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - C-392/08 (https://dejure.org/2010,11745)
EuGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - C-392/08 (https://dejure.org/2010,11745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist“

  • Wolters Kluwer

    Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen; Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen; Europäische Kommission gegen Königreich Spanien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen; Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen; Europäische Kommission gegen Königreich Spanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Pflicht zur Erarbeitung von Notfallplänen - Frist

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 9. September 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. 1997, L 10, S. 13) in der die durch die Richtlinie ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-392/08
    Zu der Erstellung mehrerer externer Notfallpläne im Jahr 2008 ist lediglich festzustellen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland, C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnr. 15).
  • EuGH, 27.01.2022 - C-347/20

    Zinātnes parks

    Angesichts dessen, dass die nationalen Verwaltungsbehörden über die für die Prüfung der ihnen vorgelegten Unterlagen erforderliche Zeit verfügen müssen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission C-263/95, EU:C:1998:47, Rn. 31, und vom 25. März 2010, Kommission/Spanien, C-392/08, EU:C:2010:164, Rn. 21), kann diesem Mitgliedstaat indessen nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er den Bewerbern für die Vorlage aller Informationen, die die zuständige Verwaltungsbehörde benötigt, eine Ausschlussfrist gesetzt hat, die vor dem Datum der Annahme der Projektvorschläge abläuft.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Da das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, befand, und später eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigt werden können (vgl. insbesondere Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 98, und vom 25. März 2010, Kommission/Spanien, C-392/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 26), werden diese Änderungen im vorliegenden Urteil nicht berücksichtigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    4 - Vgl. zuletzt Urteile vom 25. März 2010, Kommission/Spanien (C-392/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 26), vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 98), vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland (C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 15), vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland (C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnr. 15), und vom 30. Januar 2002, Kommission/Griechenland (C-103/00, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28940
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08 (https://dejure.org/2009,28940)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - C-392/08 (https://dejure.org/2009,28940)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - C-392/08 (https://dejure.org/2009,28940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) - Externe Notfallpläne - Frist

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) - Externe Notfallpläne - Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) - Externe Notfallpläne - Frist“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.10.2009 - C-30/09

    Kommission / Portugal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    6 - Dementsprechend hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg (C-289/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie Kommission/Belgien (C-342/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 2. April 2009, Kommission/Österreich (C-401/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Portugal (C-30/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bereits festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Art. 11 der Seveso-II-Richtlinie verletzt haben, weil noch nicht für alle Betriebe externe Notfallpläne bestanden.

    9 - Vgl. das Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fn. 6, Randnr. 17).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    7 - Siehe zur angemessenen Dauer des Verfahrens vor Gericht die Urteile vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (C-385/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 181 m.w.N.), und vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler/Kommission (C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 144 m.w.N.).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-428/05

    Laub - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Begriff der zu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    5 - Urteil vom 21. Juni 2007, Laub (C-428/05, Slg. 2007, I-5069, Randnr. 25).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-568/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    Vgl. zur Prüfung der angemessenen Frist für die Umsetzung eines Urteils in einem Vertragsverletzungsverfahren das Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn. 51 ff.).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    4 - Vgl. das Urteil vom 2. August 1993, Kommission/Spanien (C-355/90, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 11), zur Ausweisung besonderer Schutzgebiete für Vögel.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    7 - Siehe zur angemessenen Dauer des Verfahrens vor Gericht die Urteile vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (C-385/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 181 m.w.N.), und vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler/Kommission (C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 144 m.w.N.).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-401/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    6 - Dementsprechend hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg (C-289/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie Kommission/Belgien (C-342/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 2. April 2009, Kommission/Österreich (C-401/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Portugal (C-30/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bereits festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Art. 11 der Seveso-II-Richtlinie verletzt haben, weil noch nicht für alle Betriebe externe Notfallpläne bestanden.
  • EuGH, 12.03.2009 - C-289/08

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    6 - Dementsprechend hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg (C-289/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie Kommission/Belgien (C-342/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 2. April 2009, Kommission/Österreich (C-401/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Portugal (C-30/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bereits festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Art. 11 der Seveso-II-Richtlinie verletzt haben, weil noch nicht für alle Betriebe externe Notfallpläne bestanden.
  • EuGH, 12.03.2009 - C-342/08

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
    6 - Dementsprechend hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg (C-289/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie Kommission/Belgien (C-342/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 2. April 2009, Kommission/Österreich (C-401/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Portugal (C-30/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bereits festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Art. 11 der Seveso-II-Richtlinie verletzt haben, weil noch nicht für alle Betriebe externe Notfallpläne bestanden.
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