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   EuGH, 02.04.2009 - C-394/07   

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https://dejure.org/2009,5850
EuGH, 02.04.2009 - C-394/07 (https://dejure.org/2009,5850)
EuGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - C-394/07 (https://dejure.org/2009,5850)
EuGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - C-394/07 (https://dejure.org/2009,5850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • EU-Kommission PDF

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • EU-Kommission

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Ausschlusses des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung bei Versagung von Anerkennung und Vollstreckung durch das Gericht des ersuchten Staats - [Marco Gambazzi gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Ausschlusses des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung bei Versagung von Anerkennung und Vollstreckung durch das Gericht des ersuchten Staats - [Marco Gambazzi gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte d'Appello di Milano (Italien) eingereicht am 22. August 2007 - Marco Gambazzi / DaimlerChrysler Canada Inc., CIBC Mellon Trust Company

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 26 und 27 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens - Entscheidung, deren Anerkennung der öffentlichen Ordnung des ersuchten Staates zuwiderliefe - Beschluss, mit dem eine Prozesspartei wegen Nichteinhaltung einer richterlichen Verfügung an ihrer Verteidigung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1938
  • EuZW 2009, 422
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-394/07
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. März 2000, Krombach (C-7/98, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 23), entschieden, dass der Gerichtshof, auch wenn es nicht seine Sache ist, den Inhalt der öffentlichen Ordnung eines Vertragsstaats zu definieren, doch über die Grenzen zu wachen hat, innerhalb deren sich das Gericht eines Vertragsstaats auf diesen Begriff stützen darf, um der Entscheidung eines Gerichts eines anderen Vertragsstaats die Anerkennung zu versagen.

    Es muss sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (Urteil Krombach, Randnr. 37).

    In Bezug auf die Ausübung der Verteidigungsrechte, auf die sich die Vorlagefrage bezieht, hat der Gerichtshof daran erinnert, dass sie für die Gestaltung und Durchführung eines fairen Prozesses von herausragender Bedeutung ist und zu den Grundrechten gehört, die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und den internationalen Übereinkünften zum Schutz der Menschenrechte ergeben, bei denen die Mitgliedstaaten mitgewirkt haben oder denen sie beigetreten sind, unter denen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, unterzeichnet in Rom am 4. November 1950, besondere Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil Krombach, Randnrn.

    Auf diese Grundsätze hat der Gerichtshof selbst in seinem Urteil Krombach Bezug genommen und in den Randnrn.

  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-394/07
    Er hat jedoch ausgeführt, dass es dafür, dass solche Entscheidungen in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens fallen, genügt, dass es sich um solche gerichtlichen Entscheidungen handelt, denen, bevor in einem anderen Staat ihre Anerkennung und Vollstreckung beantragt wurde, im Urteilsstaat nach unterschiedlichen Modalitäten ein kontradiktorisches Verfahren vorangegangen ist oder hätte vorangehen können (Urteil vom 21. Mai 1980, Denilauler, 125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-394/07
    Die Frage der Vereinbarkeit der vom Gericht des Urteilsstaats erlassenen Ausschlussmaßnahme mit der öffentlichen Ordnung des ersuchten Staates ist im Hinblick auf das Verfahren als Ganzes und anhand sämtlicher Umstände zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 68).
  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Es muss sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Anerkennungs- oder Vollstreckungsmitgliedstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, Urteil 28. März 2000, C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-01935 Rn. 37; vom 11. Mai 2000, C-38/98, Renault, Slg. 2000, I-02973 Rn. 30; vom 2. April 2009, C-394/07, Gambazzi, Slg. 2009, I-2563 Rn. 27; vom 28. April 2009, C-420/07, Apostolides, Slg. 2009, I-3571 Rn. 59; vom 6. September 2012, C-619/10, RIW 2012, 781 Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Vgl. auch Urteile Krombach (Rn. 25 bis 27 und 45), und vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 28, 29 und 48).

    57 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 48).

    58 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 20).

    59 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 48 und 49).

    90 Urteil vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 46).

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Es müsse sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltende Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...]).

    Eine solche Beschränkung kann deswegen nur dann nicht als offensichtliche und unverhältnismäßige Beeinträchtigung dieser Rechte angesehen werden, wenn sie sehr hohen Anforderungen genügt (vgl. EuGH Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07 -veröffentlicht bei [...] Tz. 29 ff.).

    Weiter ist zu prüfen, ob die vom Schuldner vorgetragenen Gründe, insbesondere seine Bedenken gegen eine Vollmacht zur generellen Verwendung gegenüber nicht bezeichneten Auskunftspflichtigen, sein Ansehen beschädigen und damit auch sein Persönlichkeitsrecht verletzen können (EuGH vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...] Tz. 40 ff.).

    Nur im Rahmen einer Abwägung dieser Umstände kann entschieden werden, ob die von Art. 103 Abs. 1 GG geschützten Grundwerte verletzt sind (EuGH vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...] Tz. 45 ff.).

    Dass ihm diese Möglichkeit durch den Ausschluss aus dem Verfahren genommen wurde, obwohl das Ziel der Klärung seiner Einkommensverhältnisse schon auf andere Weise erreicht werden konnte, hält den Grundsätzen des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes auf rechtliches Gehör nicht stand (vgl. insoweit auch EuGH Urteil vom 2. April 2009 - C-394/07 - veröffentlicht bei [...]).

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EuGH, Entscheidung vom 22.08.2007 - C-394/07 (https://dejure.org/2007,84478)
EuGH, Entscheidung vom 22. August 2007 - C-394/07 (https://dejure.org/2007,84478)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - C-394/07 (https://dejure.org/2008,18319)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - C-394/07 (https://dejure.org/2008,18319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gambazzi

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren wegen Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung

  • EU-Kommission PDF

    Marco Gambazzi gegen DaimlerChrysler Canada Inc. und CIBC Mellon Trust Company.

    Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom Verfahren vor dem Gericht des Urteilsstaats wegen Nichtbefolgung einer ...

  • EU-Kommission

    Marco Gambazzi gegen DaimlerChrysler Canada Inc. und CIBC Mellon Trust Company.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Corte d'appello di Milano - Italien. Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Versagungsgründe - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des ersuchten Staates - Ausschluss des Beklagten vom ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-394/07
    Diese Rechtssache gibt dem Gerichtshof die Möglichkeit, seine insbesondere im Urteil Krombach(3) aufgestellten Grundsätze zum verfahrensrechtlichen Ordre public weiter zu entwickeln.

    3 - Urteil vom 28. März 2000, Krombach (C-7/98, Slg. 2000, I-1935).

    14 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 22) und Renault (zitiert in Fn. 12, Randnr. 27).

    15 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 23) und Renault (zitiert in Fn. 12, Randnr. 28).

    16 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 37) und Renault (zitiert in Fn. 12, Randnr. 30).

    17 - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 37) und Renault (zitiert in Fn. 12, Randnr. 30).

    18 - Urteil Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 40), siehe auch Urteil Eurofood (zitiert in Fn. 17, Randnrn. 65 ff.).

    22 - Urteil Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 44), vgl. auch Urteil Eurofood (zitiert in Fn. 17), im Zusammenhang mit der Insolvenzverordnung.

    25 - Urteil Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 40).

  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-394/07
    9 - Urteil vom 2. Juni 1994, Solo Kleinmotoren (C-414/92, Slg. 1994, I-2237).

    10 - Urteil Solo Kleinmotoren (zitiert in Fn. 9, Randnr. 17).

    11 - Vgl. u. a. Urteile Solo Kleinmotoren (zitiert in Fn. 9, Randnr. 20), vom 29. April 1999, Coursier (C-267/97, Slg. 1999, I-2543, Randnr. 25) und Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 19).

    12 - Urteile Solo Kleinmotoren (zitiert in Fn. 9, Randnr. 20), Krombach (zitiert in Fn. 3, Randnr. 21) und vom 11. Mai 2000, Renault (C-38/98, Slg. 2000, I-2973, Randnr. 26).

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-394/07
    30 - Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006 (Slg. 2006, I-1145, Randnr. 18).

    31 - Gutachten 1/03 (zitiert in Fn. 30, Randnr. 19).

    32 - Gutachten 1/03 (zitiert in Fn. 30, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    17 - Vgl. zur früheren Rechtslage und zu Art. 25 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) meine Schlussanträge in der Rechtssache Gambazzi (C-394/07, EU:C:2008:748, Nrn. 20 bis 30).
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