Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 27.02.2014 - C-396/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2690
EuGH, 27.02.2014 - C-396/12 (https://dejure.org/2014,2690)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - C-396/12 (https://dejure.org/2014,2690)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - C-396/12 (https://dejure.org/2014,2690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den ELER - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Kürzung oder Streichung der Zahlungen bei Verstoß gegen die Vorschriften über die anderweitigen Verpflichtungen - Begriff des vorsätzlichen Verstoßes"

  • Europäischer Gerichtshof

    Van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren

    Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den ELER - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Kürzung oder Streichung der Zahlungen bei Verstoß gegen die Vorschriften über die anderweitigen Verpflichtungen - Begriff des vorsätzlichen Verstoßes

  • EU-Kommission

    Van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren

    Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den ELER - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Kürzung oder Streichung der Zahlungen bei Verstoß gegen die Vorschriften über die anderweitigen Verpflichtungen - Begriff des vorsätzlichen Verstoßes“

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Verhaltens Dritter bei Verstoß gegen anderweitige Verpflichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik; Kürzung der Beihilfe für die umweltschonende Landbewirtschaftung bei rechtswidriger Ausbringung von Dung durch Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung des Verhaltens Dritter bei Verstoß gegen anderweitige Verpflichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik; Kürzung der Beihilfe für die umweltschonende Landbewirtschaftung bei rechtswidriger Ausbringung von Dung durch Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Raad van State - Niederlande - Auslegung von Art. 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. November 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ...

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.03.2013 - C-420/11

    Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Verletzung des

    Auszug aus EuGH, 27.02.2014 - C-396/12
    Demnach ist dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung autonom und einheitlich auszulegen, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung seiner gewöhnlichen Bedeutung, des Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu ermitteln ist (vgl. u. a. Urteil vom 14. März 2013, Leth, C-420/11, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19

    Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen;

    Einem Betriebsinhaber ist ein Verstoß gemäß Art. 91 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013 als Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung unmittelbar anzulasten, wenn ihm ein eigener - vorsätzlicher oder fahrlässiger - Verursachungsbeitrag vorzuwerfen ist, der aber dem Verstoß nicht unmittelbar zugrunde liegen muss (EuGH, Urt. v. 27.2.2014 - C-396/12 -, A.M. van der Ham u.a., juris Rn. 50).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt Vorsatz voraus, dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschrift über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt (vgl. zu Art. 67 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004: EuGH, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O, Rn. 37; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31.13 -, juris Rn. 20 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 -, juris Rn. 77).

    Ein Beihilfenempfänger kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann für einen Verstoß gegen anderweitige Verpflichtungen durch einen Dritten, der im Auftrag eines Begünstigten Arbeiten verrichtet, verantwortlich gemacht werden, wenn der Begünstigte bei der Auswahl des Dritten, dessen Überwachung oder den ihm gegebenen Anweisungen vorsätzlich oder fahrlässig handelt (EuGH, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., Rn. 49 ff.).

    Die Haftung eines Begünstigten für sein eigenes fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten kann dabei unabhängig davon festgestellt werden, ob der Dritte, der den Verstoß gegen die Vorschriften über die anderweitigen Verpflichtungen verursacht hat, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (EuGH, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., Rn. 51; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.4.2017 - 10 LA 40/16 -, n.v., UA S. 4 f.; Kammerurt.

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 13a ZB 15.1384

    Überprüfbarkeit der erstinstanzlichen Feststellung des Sachverhalts

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt Vorsatz voraus, "dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschrift über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt" (EuGH, U.v. 27.2.2014 - C-396/12 - AUR 2014, 147 Rn. 37 zu Art. 67 Abs. 1 VO [EG] Nr. 796/2004 als Vorgängerbestimmung des Art. 72 Abs. 1 VO [EG] Nr. 1122/2009; vgl. auch BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 3 C 31.13 - RdL 2015, 137 Rn. 20 f. sowie NdsOVG, U.v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 - RdL 2016, 260).

    Nach der bereits genannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt Vorsatz voraus, "dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschrift über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt" (EuGH, U.v. 27.2.2014 - C-396/12 - AUR 2014, 147 Rn. 37 zu Art. 67 Abs. 1 VO [EG] Nr. 796/2004 als Vorgängerbestimmung des Art. 72 Abs. 1 VO [EG] Nr. 1122/2009).

    Damit ist geklärt, dass der bedingte Vorsatz ausreicht, um vorsätzliches Verhalten annehmen zu können (EuGH, U.v. 27.2.2014 - C-396/12 - a.a.O.).

  • VG Aachen, 06.11.2023 - 7 K 196/23
    vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-396/12 -, juris Rn. 49.

    vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-396/12 -, juris Rn. 50; Nds.OVG, Beschluss vom 02. Mai 2022 - 10 LC 73/21 -, juris Rn. 44; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 16. Dezember 2021 - 8 K 961/15 - juris Rn. 33; VG Lüneburg, Urteil vom 17. Februar 2021 - 1 A 165/19 -, juris Rn. 29; VG Würzburg, Urteil vom 24. November 2016 - W 3 K 15.132 -, juris Rn. 29.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 10 LA 142/18

    Cross-Compliance; Mitarbeiter; Pflanzenschutzmittel; Sorgfaltspflicht

    Einem Betriebsinhaber ist das Handeln eines von ihm beauftragten Dritten zuzurechnen, sofern er einen eigenen Verursachungsbeitrag gesetzt hat, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn er bei der Auswahl des Dritten, dessen Überwachung oder den ihm gegebenen Anweisungen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (Senatsbeschlüsse vom 18.04.2017 - 10 LA 40/16 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 27.02.2014 - C-396/12 -, juris (vgl. dort Rn. 43 ff.), und vom 17.09.2019 - 10 LA 201/17 -).

    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 27.02.2014 - C-396/12 -, juris Rn. 49) hat hierzu ausgeführt: "Damit ein durch die Beihilfe Begünstigter für ein Handeln oder ein Unterlassen eines Dritten verantwortlich gemacht werden kann, der in seinem Auftrag auf seinem Land Arbeiten verrichtet hat, muss folglich das Verhalten des Begünstigten selbst vorsätzlich oder fahrlässig gewesen sein." Die Entscheidung bezieht sich zwar auf andere Vorschriften als Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG) 73/2009, aus ihr ergeben sich aber allgemeine Kriterien für die Zurechnung eines Verstoßes gegen anderweitige Verpflichtungen, der auf Handlungen eines Dritten zurückgeht (Senatsbeschluss vom 18.04.2017 - 10 LA 40/16 -).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC-Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland;

    b) Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Kläger selbst vorsätzlich gegen die Pflicht verstoßen, vor dem Umbruch von Dauergrünland eine Genehmigung einzuholen, so dass es auf die etwaige Zurechnung (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 27.2.2014 - C-396/12 -, juris, Rn. 49) gesonderten Wissens seines Beraters nicht ankommt.

    "Vorsatz" setzt voraus, "dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschriften über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt (vgl. EuGH, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., Leitsatz 1 zu Art. 67 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 als Vorgängerbestimmung des Art. 72 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009, s. deren Entsprechungstabelle, sowie BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 20).

  • VGH Bayern, 01.02.2017 - 13a ZB 15.208

    Kürzung einer landwirtschaftlichen Betriebsprämie wegen Verstoßes gegen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Vorsatz voraussetzt, "dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschrift über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt" (EuGH, U.v. 27.2.2014 - C-396/12 - AUR 2014, 147 Rn. 37 zu Art. 67 Abs. 1 VO [EG] Nr. 796/2004 als Vorgängerbestimmung des Art. 72 Abs. 1 VO [EG] Nr. 1122/2009; vgl. auch BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 3 C 31.13 - RdL 2015, 137 Rn. 20 f. sowie NdsOVG, U.v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 - RdL 2016, 260).

    Vielmehr ist nach der genannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass der bedingte Vorsatz ausreicht, um vorsätzliches Verhalten annehmen zu können (EuGH, U.v. 27.2.2004 - C-396/12 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - 1 L 70/20

    Kürzung von Direktzahlungen wegen Cross-Compliance-Verstoßes

    Ein vorsätzlicher Verstoß gegen Cross-Compliance-Vorschriften liegt ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH vor, wenn der von der Zahlung Begünstigte diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-396/12 -, juris Rn. 37 zu Art. 67 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 796/2004 vom 21. April 2004 [ABl.
  • VG Düsseldorf, 09.09.2021 - 28 K 6001/19

    Naturschutz; Landschaftsschutz; Landschaftsplan; Landschaftselement; Hecke;

    Die Verantwortlichkeit des Klägers hat das Gericht vielmehr unter Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-396/12 -, juris Rn. 52, und des unionsrechtlichen Vorsatzbegriffs aus Sinn und Zweck der Cross-Compliance-Vorschriften der Art. 91 ff. VO (EU) Nr. 1306/2013 sowie dem unionsrechtlichen effet-utile-Grundsatz hergeleitet und angenommen, der Kläger habe die Handlungen seines Vaters billigend in Kauf genommen, und ihn treffe ein Organisationsverschulden, weshalb ihm dessen Handlungen zuzurechnen seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-442/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie (Fraude d'un employé) -

    32 Urteil vom 27. Februar 2014, van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren (C-396/12, EU:C:2014:98, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-667/16

    Nooren

    16 Vgl. zu den Verordnungen (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. 2003, L 270, S. 1) und (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. 2004, L 141, S. 18), die durch die Verordnungen Nrn. 73/2009 und 1122/2009 aufgehoben und ersetzt wurden, Urteile vom 11. März 2008, Jager (C-420/06, EU:C:2008:152, Rn. 71), und vom 27. Februar 2014, van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren (C-396/12, EU:C:2014:98, Rn. 52).

    22 Zum Begriff "vorsätzlicher Verstoß" im Sinne von Art. 67 Abs. 1 der Verordnung Nr. 796/2004 (der Art. 72 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1122/2009 entspricht) siehe Urteil vom 27. Februar 2014, van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren (C-396/12, EU:C:2014:98, Rn. 27 bis 37).

  • VG Minden, 23.09.2015 - 11 K 2347/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2022 - 12 A 290/20

    Kürzung der Zuwendungen zu Zwecken des Vertragsnaturschutzes wegen Verstoßes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - 12 A 2832/17
  • VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 6/16

    Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Pflanzenschutz; Pflanzenschutzmittel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2018 - 1 L 41/17

    Bewilligung der Betriebsprämie für das Jahr 2013 nach VO (EG) 73/2009 (juris: EGV

  • EuGH, 07.12.2023 - C-329/22

    Zamestnik izpalnitelen direktor na Darzhaven fond "Zemedelie" (Apiculture

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2019 - 3 LA 4/17

    Einschlägige EU-Norm für die Beantragung einer Betriebsprämie für das Jahr 2012

  • VG Aachen, 25.08.2015 - 7 K 248/15

    Landwirt; Betriebsprämie; CC-Kürzung; Bestandsregister; HIT-Datenbank; Tierschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - 12 A 3103/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 12 A 2091/14
  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2021 - 8 K 961/15
  • VG Lüneburg, 17.02.2021 - 1 A 165/19

    Basisprämie; Betriebsfläche; Cross-Compliance-Verstoß; landwirtschaftliche

  • VG Regensburg, 29.10.2020 - RO 5 K 19.1542

    Schutz eines Biotops bei Grabenbau - Einhaltung von Cross Compliance Regeln

  • VG Minden, 11.02.2019 - 11 K 940/18
  • VG Minden, 15.11.2017 - 11 K 3611/16
  • VG Münster, 29.04.2015 - 9 K 228/14

    Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Betriebsprämie im Bereich der Kälbermast

  • VG Minden, 03.05.2017 - 11 K 1576/16
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12   

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https://dejure.org/2013,28479
Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12 (https://dejure.org/2013,28479)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - C-396/12 (https://dejure.org/2013,28479)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - C-396/12 (https://dejure.org/2013,28479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes - "cross-compliance" - Kürzung von Zahlungen bei Verstoß gegen Beihilfeanforderungen - Begriff des "vorsätzlichen Verstoßes" - Zurechnung des schuldhaften Verhaltens ...

  • EU-Kommission

    Van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes - ‚cross-compliance‘ - Kürzung von Zahlungen bei Verstoß gegen Beihilfeanforderungen - Begriff des ‚vorsätzlichen Verstoßes‘ - Zurechnung des ...

  • Wolters Kluwer

    Kürzung landwirtschaftlicher Beihilfen bei Verstoß gegen Vorschriften zur emissionsarmen Ausbringen von Dung durch Lohnunternehmer; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • rechtsportal.de

    Kürzung landwirtschaftlicher Beihilfen bei Verstoß gegen Vorschriften zur emissionsarmen Ausbringen von Dung durch Lohnunternehmer; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12
    25 - Zitiert in Fn. 15, Randnr. 64. Siehe auch das Urteil vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien (Fischotter, C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Randnr. 71), für absichtliches Verhalten.

    28 - Urteil Kommission/Spanien (Fischotter, zitiert in Fn. 25).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-72/11

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof präzisiert die Regelungen der Union zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12
    15 - Urteil vom 21. Dezember 2011, Afrasiabi u. a. (C-72/11, Slg. 2011, I-14285).

    18 - Urteil Afrasiabi u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 64).

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12
    22 - Vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, Slg. 2010, I-10761, Randnr. 57).

    23 - Urteil SGS Belgium u. a. (zitiert in Fn. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-442/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie (Fraude d'un employé) -

    Vgl. dazu auch meine Schlussanträge in der Rechtssache van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren (C-396/12, EU:C:2013:698, Nrn. 73 ff.).

    35 Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren (C-396/12, EU:C:2013:698, Nr. 76).

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