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   EuGH, 10.04.2008 - C-398/06   

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EuGH, 10.04.2008 - C-398/06 (https://dejure.org/2008,33793)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - C-398/06 (https://dejure.org/2008,33793)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - C-398/06 (https://dejure.org/2008,33793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzungsklage - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 26)

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 25. September 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich der Niederlande

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Gemeinschaftsvorschriften über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Nationale Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis, wonach hinsichtlich wirtschaftlich nicht aktiver und aus dem Erwerbsleben ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16

    Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen

    Vielmehr sind auch die zu deren Ausfüllung erlassenen Verwaltungsregelungen zu berücksichtigen, welche Auswirkungen auf die betroffenen Ausländer haben (EuGH, Urteil Toprak/ Oguz, a.a.O., Rn. 30 und 32, unter Bezugnahme auf das zur Richtlinie 68/360/EWG ergangene Urteil vom 10. April 2008 - C-398/06 [Kommission ./. Niederlande] -, dort vgl. Verfahrensgegenstand und Rn. 12 f.,ndl. Volltext unter curia.europa.eu).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Im Urteil vom 10. April 2008, Kommission/Niederlande (C-398/06), hat der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit einer Ausländerrundverfügung im Hinblick auf das abgeleitete Unionsrecht über die Freizügigkeit geprüft, die den in den Ausgangsverfahren umstrittenen Rundverfügungen vergleichbar war.
  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

    Schließlich ist daran zu erinnern, dass das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit nicht uneingeschränkt besteht, sondern den im Vertrag und in den Bestimmungen zu seiner Durchführung vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen unterworfen werden darf (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. April 2000, Kaba, C-356/98, Slg. 2000, I-2623, Randnr. 30, vom 6. März 2003, Kaba, C-466/00, Slg. 2003, I-2219, Randnr. 46, und vom 10. April 2008, Kommission/Niederlande, C-398/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
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