Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010

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   EuGH, 02.09.2010 - C-399/08 P   

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https://dejure.org/2010,1587
EuGH, 02.09.2010 - C-399/08 P (https://dejure.org/2010,1587)
EuGH, Entscheidung vom 02.09.2010 - C-399/08 P (https://dejure.org/2010,1587)
EuGH, Entscheidung vom 02. September 2010 - C-399/08 P (https://dejure.org/2010,1587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutsche Post

    Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Deutsche Post

    Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...

  • EU-Kommission

    Commission / Deutsche Post

    Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutsche Post

    Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.9.2010)

    Post AG gewinnt Streit um angebliche Paket-Subventionen // Schlappe für EU-Kommission und Post-Wettbewerber

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 1. Juli 2008 in der Rechtssache T-266/02, Deutsche Post AG, unterstützt durch Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 1. Juli 2008 in der Rechtssache T-266/02 (Deutsche Post/Kommission), mit dem das Gericht die Entscheidung 2002/753/EG der Kommission vom 19. Juni 2002 über Maßnahmen der Bundesrepublik ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 788
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 17.07.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung,

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/Ufex u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 125, und vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, Slg. 2008, I-5497, Randnr. 63).

    Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile Enirisorse, Randnr. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 59, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 79).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, festgestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von den Unternehmen, denen sie zugutekommt, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 27, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 87, Enirisorse, Randnr. 31, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 80).

    Ein derartiger Ausgleich ist im konkreten Fall jedoch nur dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 88, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 61, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 81).

    Insbesondere darf der Ausgleich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 32, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 92, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 66, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 84).

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    38 und 39, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 56, und vom 17. November 2009, Presidente del Consiglio dei Ministri, C-169/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).

    Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile Enirisorse, Randnr. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 59, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 79).

    Ein derartiger Ausgleich ist im konkreten Fall jedoch nur dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 88, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 61, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 81).

    Insbesondere darf der Ausgleich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 32, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 92, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 66, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 84).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-53/00

    Ferring

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    93 und 94 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass die Kommission sehr wohl zu einer solchen Prüfung verpflichtet gewesen sei, und zwar selbst dann, wenn, wie sie im vorliegenden Fall geltend mache, die Voraussetzungen, die in den Urteilen vom 22. November 2001, Ferring (C-53/00, Slg. 2001, I-9067), und vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, Slg. 2003, I-7747), aufgestellt worden seien, nicht vorgelegen hätten.

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, festgestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von den Unternehmen, denen sie zugutekommt, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 27, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 87, Enirisorse, Randnr. 31, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 80).

    Insbesondere darf der Ausgleich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 32, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 92, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 66, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 84).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    So muss es sich, damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnrn.

    Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile Enirisorse, Randnr. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 59, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 79).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, festgestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von den Unternehmen, denen sie zugutekommt, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 27, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 87, Enirisorse, Randnr. 31, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 80).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    Wie sich aus Art. 230 EG ergibt, ist Gegenstand der Nichtigkeitsklage die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der dort aufgeführten Gemeinschaftsorgane, so dass mit der Prüfung der im Rahmen einer solchen Klage geltend gemachten Klagegründe ein Ersatz für die umfassende Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens weder bezweckt noch bewirkt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 103).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-184/01

    Hirschfeldt / EUA

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    Nach ständiger Rechtsprechung können Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (Urteile vom 7. November 2002, Hirschfeldt/EUA, C-184/01 P, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 48, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148, und Beschluss vom 9. März 2007, Schneider Electric/Kommission, C-188/06 P, Randnr. 64).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    Nach ständiger Rechtsprechung können Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (Urteile vom 7. November 2002, Hirschfeldt/EUA, C-184/01 P, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 48, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148, und Beschluss vom 9. März 2007, Schneider Electric/Kommission, C-188/06 P, Randnr. 64).
  • EuGH, 09.03.2007 - C-188/06

    Schneider Electric / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    Nach ständiger Rechtsprechung können Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (Urteile vom 7. November 2002, Hirschfeldt/EUA, C-184/01 P, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 48, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148, und Beschluss vom 9. März 2007, Schneider Electric/Kommission, C-188/06 P, Randnr. 64).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die von den Gemeinschaftsgerichten ausgeübte Kontrolle der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten - wie der im vorliegenden Fall - durch die Kommission notwendigerweise auf die Prüfung beschränken, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 279, und vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a., C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 85).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

  • EuGH, 17.11.2009 - C-169/08

    DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN

  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

    Dazu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung als staatliche Beihilfen Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die unmittelbar oder mittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

    Was den zweiten und den dritten Teil dieses Rechtsmittelgrundes angeht, die die Rechtshängigkeit im Verhältnis zur Rechtssache T-231/00 betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen können und daher ins Leere gehen (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dazu ist festzustellen, dass als staatliche Beihilfen nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteil Kommission/Deutsche Post, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutsche Post, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.02.2016 - C-446/14

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Dienstleistungen

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Belgien/Kommission, C-142/87, EU:C:1990:125, Rn. 25, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 121, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 38).

    So muss es sich, damit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 38 und 39, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, EU:C:2006:208, Rn. 56, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 39).

    Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen können oder die als wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, EU:C:2006:208, Rn. 59, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40).

  • EuG, 15.07.2020 - T-778/16

    Staatliche Beihilfen

    Was die Voraussetzung betrifft, wonach durch die fragliche Maßnahme ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt werden muss, so ist zu beachten, dass als staatliche Beihilfen nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia, C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 21).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 U 131/18

    Holzlieferverträge verstoßen gegen europäisches Beihilferecht

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, dass alle in dieser Bestimmung enthaltenen Umstände - kumulativ - erfüllt sind (Urteil vom 02.09.2010, C-399/08 P - juris Tz. 38 m.w.N. - Kommission/Deutsche Post).

    Damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, muss erstens dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden, muss es sich zweitens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, drittens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (EuGH, Urteil vom 02.09.2010, C-399/08 P - juris Tz. 39 m.w.N. - Kommission/Deutsche Post).

  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Der vorliegende Klagegrund betrifft speziell die dritte dieser Voraussetzungen, wonach Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, als staatliche Beihilfen gelten (Urteil des Gerichtshofs vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-7831, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-579/22

    Anglo Austrian AAB/ EZB und Far East - Rechtsmittel - Wirtschafts- und

    54 Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post (C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 63), Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO (C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 54).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    30 und 31, und vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 63).
  • EuGH, 09.10.2014 - C-522/13

    Ministerio de Defensa und Navantia

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So muss es sich, damit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein selektiver Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteil Kommission/Deutsche Post, EU:C:2010:481, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Als staatliche Beihilfen gelten nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteil Kommission/Deutsche Post, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.09.2019 - T-760/15

    Staatliche Beihilfen

    Was jedoch die Voraussetzung anbelangt, wonach die fragliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen muss, ist daran zu erinnern, dass als staatliche Beihilfen nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia, C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 21).

    Mit der Prüfung der im Rahmen einer solchen Klage geltend gemachten Klagegründe wird daher ein Ersatz für die umfassende Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens weder bezweckt noch bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 84).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-164/15

    Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine

  • EuG, 24.09.2019 - T-755/15

    Staatliche Beihilfen

  • EuG, 12.05.2021 - T-816/17

    Kein selektiver Vorteil einer luxemburgischen Tochtergesellschaft des

  • EuGH, 21.12.2011 - C-27/09

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen

  • EuGH, 04.06.2015 - C-15/14

    Der Gerichtshof bestätigt - wie schon zuvor das Gericht -, dass der zwischen dem

  • EuG, 09.06.2011 - T-277/00

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis -

  • EuG, 02.03.2012 - T-29/10

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über die verschiedenen

  • EuGH, 06.03.2018 - C-579/16

    Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 18.09.2018 - T-93/17

    Duferco Long Products / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlsektor -

  • EuGH, 24.10.2013 - C-77/12

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • EuGH, 27.10.2011 - C-47/10

    Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art.

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

  • EuGH, 08.03.2017 - C-660/15

    Viasat Broadcasting UK / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Art.

  • EuGH, 10.02.2011 - C-260/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-541/22

    García Fernández u.a./ Kommission und SRB

  • EuG, 06.04.2022 - T-508/19

    Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission

  • EuG, 12.11.2013 - T-499/10

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe,

  • EuGH, 19.09.2018 - C-438/16

    Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht der EU erneut prüfen muss, ob die

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-15/14

    Kommission / MOL - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vertrag zwischen dem

  • EuG, 13.12.2012 - T-199/11

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a,

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-535/22

    Aeris Invest/ Kommission und CRU

  • EuGH, 05.03.2015 - C-667/13

    Banco Privado Português and Massa Insolvente do Banco Privado Português - Vorlage

  • EuG, 13.12.2017 - T-712/15

    Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die

  • EuGH, 24.10.2013 - C-510/11

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbußen, die gegen die Kone-Gruppe wegen ihrer

  • EuG, 08.06.2022 - T-363/19

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09

    Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive

  • EuGH, 28.01.2016 - C-61/15

    Heli-Flight / EASA - Rechtsmittel - Zivilluftfahrt - Eingereichte Anträge auf

  • EuGH, 16.04.2015 - C-690/13

    Trapeza Eurobank Ergasias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die

  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung,

  • EuG, 20.09.2023 - T-131/16

    Steuervorbescheide (Tax rulings): Die Gesellschaften multinationaler Konzerne in

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-262/18

    Kommission/ Dôvera zdravotná poistʼovňa - Rechtsmittel - Staatliche

  • EuG, 15.12.2016 - T-37/15

    Abertis Telecom Terrestre / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-660/15

    Viasat Broadcasting UK / Kommission

  • EuG, 28.01.2016 - T-427/12

    Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen

  • EuG, 26.11.2015 - T-463/13

    Comunidad Autónoma de Galicia / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-47/10

    Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Von der Republik Österreich

  • EuG, 10.04.2019 - T-388/11

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Finanzierung der

  • EuG, 08.12.2011 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

  • EuG, 19.10.2022 - T-850/19

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 01.03.2017 - T-454/13

    SNCM / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21

    Rivière u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-556/19

    Eco TLC

  • EuG, 18.09.2015 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Briefzustellung - Maßnahmen

  • EuG, 11.09.2014 - T-425/11

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfe - Griechische Kasinos - System,

  • EuG, 08.04.2014 - T-319/11

    Das Gericht bestätigt das der ABN Amro auferlegte Beteiligungsverbot

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-262/12

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen fällt der französische Mechanismus

  • EuG, 20.09.2023 - T-278/16

    Atlas Copco Airpower und Atlas Copco / Kommission

  • EuG, 13.12.2017 - T-52/16

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

  • EuG, 26.11.2015 - T-541/13

    Abertis Telecom und Retevisión I / Kommission

  • EuG, 20.09.2023 - T-637/16

    ZF CV Systems Europe/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-579/16

    Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche

  • EuG, 03.07.2013 - T-209/11

    MB System / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland zugunsten der

  • EuG, 26.11.2015 - T-487/13

    Navarra de Servicios y Tecnologias / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-465/13

    Comunidad Autónoma de Cataluña und CTTI / Kommission

  • EuG, 05.02.2018 - T-208/16

    Ranocchia / ERCEA - Forschung und technologische Entwicklung - Aufrufe zur

  • EuGH, 04.09.2014 - C-227/13

    Albergo Quattro Fontane / Kommission

  • EuG, 28.11.2017 - T-254/16

    Steel Invest & Finance (Luxemburg) / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • SG Düsseldorf, 01.12.2010 - S 2 (14) KA 114/08

    Vertragsarztangelegenheiten

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3883
Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08 P (https://dejure.org/2010,3883)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.03.2010 - C-399/08 P (https://dejure.org/2010,3883)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. März 2010 - C-399/08 P (https://dejure.org/2010,3883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutsche Post

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutsche Post

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutsche Post

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts“

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 25.03.1998 - C-174/97

    FFSA u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    Nachdem das Gericht im Urteil FFSA u. a./Kommission festgestellt hatte, dass der Finanzausgleich in Form einer Steuervergünstigung eine staatliche Beihilfe darstellt, hat es entschieden, dass die Zahlung einer staatlichen Beihilfe nach Art. 86 Abs. 2 EG dann nicht unter das Verbot des Art. 87 EG fällt, wenn die betreffende Beihilfe nur die Mehrkosten ausgleichen soll, die dem mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen durch die Erfüllung der ihm übertragenen besonderen Aufgabe entstehen, und wenn ihre Gewährung erforderlich ist, um diesem Unternehmen die Erfüllung seiner Gemeinwohlverpflichtungen unter wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu ermöglichen(16).

    Im Urteil Ferring hat der Gerichtshof die Analyse des Vorteilsbegriffs durch das Gericht im Urteil FFSA u. a./Kommission (oben in Fn. 14 angeführt) verworfen.

    31 - Beschluss vom 25. März 1998, FFSA u. a./Kommission (C-174/97 P, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 33).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-34/01

    Enirisorse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    27 - Nr. 118. Vgl. auch die Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil vom 27. November 2003, Enirisorse (C-34/01 bis C-38/01, Slg. 2003, I-14243), ergangen ist, in denen Generalanwältin Stix-Hackl Zweifel an der Möglichkeit geäußert hat, die Lösung aus dem Urteil Ferring auf einen Fall anzuwenden, in dem die Gemeinwohlverpflichtungen nicht klar definiert waren.

    36 - Vgl. Urteil Enirisorse (oben in Fn. 27 angeführt) und Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg. 2008, II-81, Randnr. 160), in dem das Gericht entschieden hat, dass das Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg flexibel und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der darin enthaltenen Voraussetzungen anzuwenden ist.

  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    9 - Für den Bereich der Unternehmenszusammenschlüsse vgl. Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 39), und vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 56).

    11 - Beschluss vom 25. April 2002, DSG/Kommission (C-323/00 P, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 43), und Urteil Spanien/Lenzing (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 57).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    Schließlich hat Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der das Urteil GEMO ergangen ist, vorgeschlagen, die Beurteilung staatlicher Finanzierungen von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die von der Art des Zusammenhangs zwischen der gewährten Finanzierung und den auferlegten Gemeinwohlverpflichtungen und davon abhänge, wie klar diese Verpflichtungen definiert seien, anzuwenden(27).

    Quigley, C., European State aid law and policy, Hart, Oxford, 2009, S. 158 ff. Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache, in der das Urteil vom 20. November 2003, GEMO (C-126/01, Slg. 2003, I-13769), ergangen ist (Nrn. 94 und 95).

  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    Der BIEK rügt darüber hinaus, das Gericht habe gegen die im Urteil BUPA u. a./Kommission entwickelten Voraussetzungen verstoßen.

    36 - Vgl. Urteil Enirisorse (oben in Fn. 27 angeführt) und Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg. 2008, II-81, Randnr. 160), in dem das Gericht entschieden hat, dass das Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg flexibel und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der darin enthaltenen Voraussetzungen anzuwenden ist.

  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    Wie Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der das Urteil Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission ergangen ist, ausgeführt hat(6), müssen Gerichtshof und Gericht wie auch das nationale Gericht, wenn sie zu prüfen haben, inwieweit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 92 Abs. 1 des EG-Vertrags (nach Änderung jetzt Art. 87 Abs. 1 EG) einzustufen ist, - grundsätzlich und so weit wie möglich - eine erschöpfende materielle Kontrolle durchführen.

    5 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission (C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25), und vom 1. Juli 2008, Chronopost/UFEX u. a. (C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 141, im Folgenden: Chronopost II).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-526/04

    Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    47 - Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano in der Rechtssache Laboratoires Boiron (Urteil vom 7. September 2006, C-526/04, Slg. 2006, I-7529, Nr. 68).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    53 - Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148), und vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission (C-443/05 P, Slg. 2007, I-7209, Randnr. 137).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-552/03

    Unilever Bestfoods / Kommission - Rechtsmittel - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    Vgl. auch dazu, dass einer der Gründe den Tenor des angefochtenen Urteils tragen kann, Urteil vom 28. Oktober 2004, van den Berg/Rat und Kommission (C-164/01 P, Slg. 2004, I-10225, Randnr. 60), und Beschlüsse vom 28. September 2006, Unilever Bestfoods/Kommission (C-552/03 P, Slg. 2006, I-9091, Randnr. 148), und vom 13. März 2007, Arizona Chemical u. a./Kommission (C-150/06 P, Randnr. 47).
  • EuGH, 03.07.2003 - C-83/01

    Chronopost / Ufex u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
    32- Urteil vom 3. Juli 2003 (C-83/01 P, C-93/01 P und C-94/01 P, Slg. 2003, I-6993, im Folgenden: Chronopost I).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • EuGH, 11.11.2004 - C-186/02

    Ramondín und Ramondín Cápsulas / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 10.05.1990 - T-117/89

    Paul F. Sens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 25.04.2002 - C-323/00

    DSG / Kommission

  • EuGH, 02.06.1994 - C-326/91

    de Compte / Parlament

  • EuGH, 27.11.2003 - C-38/01

    Enirisorse - Wettbewerb

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

  • EuG, 10.05.2000 - T-46/97

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 07.02.1985 - 240/83

    Procureur de la République / ADBHU

  • EuGH, 13.03.2007 - C-150/06

    Arizona Chemical u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.10.2004 - C-164/01

    van den Berg / Rat und Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche

  • EuGH, 22.11.2001 - C-53/00

    Ferring

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 28.06.1988 - 3/86

    Kommission / Italien

  • EuGH, 18.07.2007 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Nichtaufnahme von

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 05.10.1989 - 290/87

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

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