Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93   

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https://dejure.org/1994,197
EuGH, 15.12.1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 (https://dejure.org/1994,197)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 (https://dejure.org/1994,197)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 (https://dejure.org/1994,197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Zuständigkeit des Gerichtshofes; Verpflichtung zur Entscheidung; Ablehnung einer Entscheidung mit der Begründung, es könnte eine Regelungslücke im nationalen Recht entstehen, wenn das nationale Gericht die Konsequenzen aus dem ...

  • EU-Kommission

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes Gleiches Entgelt für Männer und Frauen; Überstundenzuschlag für Vollzeitbeschäftigte; Zahlung eines Überstundenzuschlags bei Überschreitung der tarifvertraglichen Regelarbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Verpflichtung zur Entscheidung - Ablehnung einer Entscheidung mit der Begründung, es könnte eine Regelungslücke im nationalen Recht entstehen, wenn das nationale Gericht die Konsequenzen aus dem ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117 EWG vom 10.2.1975 Art. I
    Teilzeitbeschäftigte: Tarifliche Vergütung von Überstunden - Kein Verstoß gegen Art. 119 EWG-Vertrag bei Überstundenzuschlägen erst nach Überschreiten der Regelarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleiches Entgelt - Vergütung der von Teilzeitarbeitskräften geleisteten Überstunden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 218
  • DVBl 1995, 145
  • BB 1995, 153
  • DB 1995, 49
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    13 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalska, Slg. 1990, I-2591) ausgeführt hat, haben für den Fall, daß das nationale Gericht die Bestimmungen eines Tarifvertrags wegen Verstosses gegen Artikel 119 EWG-Vertrag unangewendet lässt, die Angehörigen der benachteiligten Gruppe entsprechend dem Umfang ihrer Beschäftigung Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer.

    24 Diese Art der Prüfung entspricht dem bisherigen Vorgehen des Gerichtshofes in diesem Bereich (vgl. insbesondere Urteil Kowalska, a. a. O., und Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    24 Diese Art der Prüfung entspricht dem bisherigen Vorgehen des Gerichtshofes in diesem Bereich (vgl. insbesondere Urteil Kowalska, a. a. O., und Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    12 Was das Bestehen dieser "Regelungslücke" angeht, ist im übrigen darauf hinzuweisen, daß das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund seines zwingenden Charakters nicht nur für Behörden verbindlich ist, sondern sich auch auf alle die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen erstreckt (vgl. Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (Jenkins, Slg. 1981, 911) ausgeführt hat, soll dieser Artikel im wesentlichen die konkrete Anwendung des in Artikel 119 des Vertrages genannten Grundsatzes des gleichen Entgelts erleichtern, berührt jedoch in keiner Weise den Inhalt oder die Tragweite dieses Grundsatzes, so wie er in dieser Vorschrift definiert ist.
  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    9 Wenn die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (siehe Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 20).
  • EuGH, 28.11.1991 - C-186/90

    Durighello / INPS

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    8 Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbar Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache zu entscheiden, ob für den Erlaß seines Urteils die Einholung einer Vorabentscheidung erforderlich ist (vgl. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, und Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773).
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    8 Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbar Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache zu entscheiden, ob für den Erlaß seines Urteils die Einholung einer Vorabentscheidung erforderlich ist (vgl. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, und Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773).
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Der Gerichtshof hat einen Vergleich der Gesamtvergütung vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Teilzeitbeschäftigte die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte erhielten, wenn sie die tarifvertraglich festgesetzte Regelarbeitszeit überschritten und dann ebenfalls Überstundenzuschläge erhielten (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 - [Helmig ua.] Rn. 26 ff., Slg. 1994, I-5727) .
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83, Slg. 1984, I-1892 ; Urteil vom 15. Dezember 1994, Stadt Lengerich u.a./Helmig u.a., C-399/92, Slg. 1994, I-5738 ; Urteil vom 6. Dezember 2007, Voß/Land Berlin, C-300/06, Slg. 2007, I-10592 ; Schlussanträge Warner vom 28. Januar 1981, Jenkins/Kingsgate, C-96/80, Slg. 1981, I-929 ; Lemke, in: v. der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, Art. 21 GRC Rn. 6; Jarass, in: ders., Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 21 GRCh Rn. 11; Rowe, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 1, Art. 23 GRC Rn. 39; Graser/Reiter, in: Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019, Art. 21 GRC Rn. 12; Hölscheidt, in: Meyer/ders., Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 21 GRCh Rn. 38).
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Dabei wird stets nur die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts zu der Vereinbarkeit eines solchen Ausschlusses mit den Entgeltgleichheitsregelungen des damaligen Art. 119 EWG-Vertrag und des Art. 1 der Richtlinie 75/117/EWG (ABl. EG L 45 vom 19. Februar 1975 S. 19) sowie zu Art. 3 GG herangezogen (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 - [Helmig ua.] Rn. 27 ff., Slg. 1994, I-5727; für den BAT BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II der Gründe, BAGE 83, 327; für den Manteltarifvertrag Chemie BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II der Gründe, BAGE 80, 173) .
  • EuGH, 19.10.2023 - C-660/20

    Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn

    Einerseits habe der Gerichtshof in einem ersten Ansatz - im Urteil vom 15. Dezember 1994, Helmig u. a. (C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93, EU:C:1994:415, Rn. 26 ff.) - befunden, dass eine unterschiedliche Behandlung immer dann vorliege, wenn bei gleicher Zahl aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleisteter Stunden die Vollzeitbeschäftigten gezahlte Gesamtvergütung höher sei als die Teilzeitbeschäftigten gezahlte.
  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

    Der Gerichtshof hat einen Vergleich der Gesamtvergütungen vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Teilzeitbeschäftigte die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte erhielten, wenn sie die tarifvertraglich festgesetzte Regelarbeitszeit überschritten und dann ebenfalls Überstundenzuschläge erhielten (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - [Helmig ua.] Rn. 26 ff.) .

    Zwei Kammern des Landesarbeitsgerichts Nürnberg haben auf die Entscheidung des Gerichtshofs in den Rechtssachen Helmig ua. Bezug genommen und ausgeführt, dass die Gesamtvergütung zu betrachten sei (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - [Helmig ua.]) .

    b) Ist für die Prüfung einer Ungleichbehandlung dagegen auf die Gesamtvergütung abzustellen, wie der Gerichtshof in den Rechtssachen Helmig ua. angenommen hat, scheidet eine schlechtere Behandlung von Teilzeitbeschäftigten aus (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - [Helmig ua.] Rn. 26 ff.) .

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Das vorstehende Auslegungsergebnis verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 -; EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 -) .
  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um

    a) Der Senat geht davon aus, dass wesentliche Maßgaben zur Beantwortung der ersten Vorlagefrage den Urteilen des Gerichtshofs in Sachen Helmig ua. (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:415 - Rn. 23, 26 ff.) , Elsner-Lakeberg (EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02, EU:C:2004:320 - Rn. 15, 17) und Voß (EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06, EU:C:2007:757 - Rn. 27, 30 ff.) zu entnehmen sind.

    Dabei wird nach Auffassung des Senats insbesondere auch im Urteil Helmig ua. (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:415 - Rn. 26 ff.) keine abweichende Methode des Vergleichs des Entgelts verwendet.

    cc) Vor diesem Hintergrund neigt der Senat zu der Auffassung, dass in Anbetracht des Urteils Helmig ua. (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:415 - Rn. 31) in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens keine Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten vorliegt, soweit § 10 Ziffer 7 Satz 2 MTV die Zahlung von Entgeltzuschlägen für Überstunden nur bei Überschreiten der tarifvertraglich festgelegten Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten vorsieht, nicht aber bei Überschreiten der individuellen Arbeitszeit eines/einer jeden Beschäftigten.

    Mit der Regelung in § 10 Ziffer 7 Satz 2 MTV haben die Tarifvertragsparteien ersichtlich die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Helmig ua. (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:415 - Rn. 26 ff.) sowie die damit im Einklang ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zu Letzterer näher BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 30) berücksichtigt.

    Dabei sind sie erkennbar der Auffassung gewesen, dass eine tatsächliche Ungleichheit erst entstünde, wenn bei der gleichen Anzahl von Arbeitsstunden bestimmte Beschäftigte pro Arbeitsstunde den Überstundenzuschlag erhielten und andere nicht (vgl. zu vergleichbaren Überlegungen Generalanwalt Darmon in den Schlussanträgen vom 19. April 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:156 - [Helmig ua.] Rn. 22 f., 29) .

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Der Grundsatz des gleichen Entgelts steht nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus, 170/84, Slg. 1986, 1607, Randnrn. 29 und 30, vom 15. Dezember 1994, Helmig u. a., C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93, Slg. 1994, I-5727, Randnr. 20, sowie vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg, C-285/02, Slg. 2004, I-5861, Randnr. 12).

    In diesem Zusammenhang liegt eine Ungleichbehandlung immer dann vor, wenn bei gleicher Arbeit und gleicher Anzahl Stunden, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, die Vollzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung höher ist als die Teilzeitbeschäftigten gezahlte (Urteil Helmig u. a., Randnr. 26).

  • LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92

    Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten

    Hierauf hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15.12.1994 - Rs C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 -, NZA 1995, 218 = DB 1995, 49 entschieden:.

    Nach Verkündung dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.1994, aaO., hat der Vorsitzende der erkennenden Berufungskammer mit schriftlicher Verfügung vom 21.12.1994 beim Bundesministerium des Inneren, bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, bei der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und bei der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, die sämtlich Tarifvertragsparteien des BAT sind, um schriftliche Auskunft dazu gebeten, warum im BAT trotz der Verkürzung der tariflichen Regelarbeitszeit mit Wirkung ab dem 01.04.1990 auf 38, 5 Wochenstunden weiterhin vorgesehen ist, dass nur ab Überschreiten der in § 15 Abs. 1 Satz 1 BAT festgeschriebenen Regelarbeitszeit der Überstundenzuschlag nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a BAT zu zahlen ist.

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 15. Dezember 1994 - verbundene Rechtssachen C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 - entschieden hat, verstößt die Regelung über die Abgeltung von Mehrarbeitsstunden nach § 34 BAT nicht gegen das Recht der Europäischen Union.".

    Die geltende Tariflage ist vom Europäischen Gerichtshof mit Urteil vom 15. Dezember 1994 - verbundene Rechtssachen C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 - für rechtens gehalten worden.".

    Sie ist auch begründet, da einerseits aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.1994, aaO., für den vorliegenden Rechtsstreit bindend feststeht, dass die Regelungen im BAT , nach denen der Überstundenzuschlag.

    aa) Soweit die erkennende Berufungskammer in ihrem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof vom 20.10.1992 - 17 Sa 1035/92 -, aaO., noch zu der Ansicht geneigt hat, die angeführten Bestimmungen im BAT könnten wegen mittelbarer Geschlechterdiskriminierung gegen Art. 119 Abs. 1 EWG -Vertrag i.V.m. Art. 1 Richtlinie verstoßen, ist jetzt die erkennende Berufungskammer an die vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 15.12.1994, aaO., auf den Vorlagebeschluss der erkennenden Berufungskammer vertretene Auffassung gebunden, dass die angeführten Bestimmungen des BAT nicht gegen Art. 119 Abs. 1 EWG -Vertrag i.V.m. Art. 1 Richtlinie verstoßen.

    Denn da der Europäische Gerichtshof gemäß Art. 177 EWG -Vertrag auf entsprechende Vorlage durch ein nationales Gericht über die Auslegung des EWG -Vertrages "entscheidet" und damit über eine im Vorabentscheidungsverfahren ihm unterbreitete Rechtslage befindet, handelt es sich bei dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.1994, aaO., nicht um eine bloße Empfehlung, sondert um eine rechtskräftige und das vorlegende Berufungsgericht bindende Entscheidung (EuGH, Urteil vom 03.02.1977 - Rs. 52/76 -).

    Dagegen ist einerseits mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.1994, aaO., davon auszugehen, dass die angeführten Bestimmungen im BAT schon keine Ungleichbehandlung zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bewirken.

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 - Rn. 26, EuGHE I 1994, 5727; BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; ErfK/Preis 8. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 31 f.).

    Dies steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Vollzeit- und Teilzeitkräfte ungleich vergütet werden, wenn für jeweils die gleiche Stundenzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (15. Dezember 1994 - C-399/92 - Rn. 26, EuGHE I 1994, 5727).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

  • LAG Nürnberg, 13.06.2019 - 3 Sa 348/18

    Teilzeit - Überstundenzuschlag - öffentlicher Dienst - kommunale Krankenhäuser

  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Praxair MRC

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 372/20

    Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

  • LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

  • VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05

    Einführung einer fixen Mindeststundenzahl für Beamte als Voraussetzung für die

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich gegen Angelika Helmig und Waltraud Schmidt gegen Deutsche

  • VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Oberstudienrätin auf die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15

    Überstundenzuschläge TVöD-K - Teilzeitbeschäftigter - Wechselschicht

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 558/96

    Rechtmäßigkeit von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte -

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 64/08

    Kindergeldanspruch für schwangere Kinder während des Mutterschutzes

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-660/20

    Lufthansa CityLine - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie

  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

  • EuGH, 06.02.1996 - C-457/93

    Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 6 A 1434/07
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • LAG Hessen, 07.11.2002 - 9 Sa 462/02

    Elternteilzeit; Mehrarbeit; Mehrflugstunden; Ungleichbehandlung

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

  • LAG Düsseldorf, 11.07.2017 - 14 Sa 340/17

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 335/95
  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1996 - C-1/95

    Hellen Gerster gegen Freistaat Bayern. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1624/01

    Anspruch auf Mehrflugstundenvergütung des Cockpitpersonals

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01

    Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 350/93

    Öffentlicher Dienst; Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 645/93
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 453/94
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 420/93
  • LAG Düsseldorf, 16.11.2017 - 13 Sa 536/17

    Mehrarbeit bei Teilzeit

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06

    Voß - Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • LAG Köln, 08.05.2009 - 4 Sa 1225/08

    mittelbare Diskriminierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 2323/02

    Berechtigung für eine Schichtzulage; Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97

    Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2000 - 11 Sa 936/00

    Anspruch auf Zusatzurlaub; Überwiegende Arbeit mit infektiösem Material i.S.d. §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - 6 A 2261/05

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf anteilige Besoldung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2008 - 6 A 2446/05

    Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Anspruchs teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 540/95

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente bei bedarfsorientierter

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-196/02

    Nikoloudi

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 6 A 2445/05

    Sachliche und von Faktoren einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 275/94

    Überstundenzuschläge nach tarifvertraglichen Bestimmungen - Leistung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-236/98

    JämO

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-5/02

    Becker

  • ArbG Oldenburg, 31.05.2017 - 2 Ca 78/17

    Diskriminierungsverbot; Mehrarbeitszuschläge; Teilzeitbeschäftigte

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95

    Kathleen Hill und Ann Stapleton gegen The Revenue Commissioners und Department of

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94

    Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung

  • LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter

  • LAG Hamm, 08.12.1998 - 6 Sa 674/98

    Gewährung einer betrieblichen Witwenrente ; Anwartschaft auf die zugesagte

  • EuG, 15.09.1998 - T-140/95

    Ryanair / Kommission

  • LAG Bremen, 06.08.1997 - 2 Sa 164/96

    Nichtberücksichtigung von teilzeitbeschäftigten, über 55 Jahre alten Lehrern bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 6 A 3421/05
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark gegen Dansk Industri, vormals Industriens

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-457/93

    Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. gegen Johanna Lewark. -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2014 - 7 Sa 352/14

    Auslegung Tarifvertrag AWO pro : m. gGmbH - Teilzeitbeschäftigung -

  • ArbG Hamburg, 29.04.1996 - 21 Ca 100/95

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte

  • VG Köln, 12.07.2006 - 3 K 8852/04

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Vergütung von Mehrarbeit an Beamte des

  • VG Minden, 17.01.2013 - 4 K 1687/10

    Begriffliche Zurechnung der sich in Altersteilzeit befindenden Lehrkräften zu den

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,24524
Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92 (https://dejure.org/1994,24524)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.1994 - C-399/92 (https://dejure.org/1994,24524)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 1994 - C-399/92 (https://dejure.org/1994,24524)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Stadt Lengerich gegen Angelika Helmig und Waltraud Schmidt gegen Deutsche Angestellten-Krankenkasse und Elke Herzog gegen Arbeiter-Samariter-Bund Landverband Hamburg eV und Dagmar Lange gegen Bundesknappschaft Bochum und Angelika Kussfeld gegen Firma Detl

    Gleiches Entgelt - Vergütung der von Teilzeitarbeitskräften geleisteten Überstunden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    (1) - 19, 30 Stunden pro Woche in der Rechtssache C-399/92, 23, 75 Stunden in der Rechtssache C-409/92, 30 Stunden in der Rechtssache C-425/92, nicht angegeben in der Rechtssache C-34/93, 3,75 Stunden x 6 Tage pro Woche in der Rechtssache C-50/93, 21 Stunden pro Woche, später 3/4 der regelmässigen wöchentlichen Arbeitszeit in der Rechtssache C-78/93.

    (3) - Siehe §§ 15 Absatz 1, 17 Absatz 1 und 35 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a des BAT, der in den Rechtssachen C-399/92, C-425/92 und C-78/93 anwendbar ist.

    Der Ersatzkassentarifvertrag, der in der Rechtssache C-409/92 anwendbar ist, der Knappschaftsangestelltentarifvertrag, der in der Rechtssache C-34/93 anwendbar ist, und der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Gebäudereinigerhandwerk, der in der Rechtssache C-50/93 anwendbar ist, enthalten entsprechende Vorschriften.

    (5) - In den Rechtssachen C-409/92 und C-50/93 wird nur die erste Frage gestellt.

    In den Rechtssachen C-425/92 und C-78/93 werden nur die ersten beiden Fragen gestellt.

  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    (17) - Urteil vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-360/90 (Bötel, Slg. 1992, I-3589, Randnr. 17).

    13, 19 und 20, und Bötel, Randnrn.

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    (14) - Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88 (Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnrn. 10 bis 12).

    (19) - A. a. O., Fußnote 13, Randnr. 27. Siehe auch die vorgenannten Urteile Rinner-Kühn, Randnr. 10, Kowalska, Randnrn.

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    Im Urteil Bilka(19) haben Sie folgende Regel aufgestellt: Eine Ungleichbehandlung liegt jedesmal vor, wenn die gesamte Vergütung, die den Vollzeitbeschäftigten gezahlt wird, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher ist als die, die den Teilzeitbeschäftigten gezahlt wird.

    (13) - Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 27).

  • EuGH, 13.12.1989 - 102/88

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    So haben Sie im Urteil Kowalska unter Bezugnahme auf das Urteil Ruzius-Wilbrink(28) ausgeführt:.

    (18) - Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-102/88 (Ruzius-Wilbrink, Slg. 1989, 4311, Randnr. 13).

  • EuGH, 01.07.1986 - 237/85

    Rummler / Dato-Druck

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    13 und 14 des Urteils vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 237/85 (Rummler, Slg. 1986, 2101).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    12 und 18), vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 11) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 21).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    (6) - Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    12 und 18), vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 11) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 21).
  • EuGH, 17.02.1993 - C-173/91

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
    (7) - Randnr. 12 des Urteils vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) und zuletzt Randnr. 13 des Urteils vom 17. Februar 1993 in der Rechtssache C-173/91 (Kommission/Belgien, Slg. 1993, I-673).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um

    Dabei sind sie erkennbar der Auffassung gewesen, dass eine tatsächliche Ungleichheit erst entstünde, wenn bei der gleichen Anzahl von Arbeitsstunden bestimmte Beschäftigte pro Arbeitsstunde den Überstundenzuschlag erhielten und andere nicht (vgl. zu vergleichbaren Überlegungen Generalanwalt Darmon in den Schlussanträgen vom 19. April 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:156 - [Helmig ua.] Rn. 22 f., 29) .
  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 372/20

    Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

    Dabei sind sie erkennbar der Auffassung gewesen, dass eine tatsächliche Ungleichheit erst entstünde, wenn bei der gleichen Anzahl von Arbeitsstunden bestimmte Beschäftigte pro Arbeitsstunde den Überstundenzuschlag erhielten und andere nicht (vgl. zu vergleichbaren Überlegungen Generalanwalt Darmon in den Schlussanträgen vom 19. April 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:156 - [Helmig ua.] Rn. 22 f., 29) .
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