Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2005 - C-40/04   

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https://dejure.org/2005,3601
EuGH, 08.09.2005 - C-40/04 (https://dejure.org/2005,3601)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - C-40/04 (https://dejure.org/2005,3601)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - C-40/04 (https://dejure.org/2005,3601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Maschinen - Richtlinie 98/37/EG - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den Importeur zur Überprüfung der Sicherheit einer Maschine, der eine EG-Konformitätserklärung beigefügt ist, verpflichten

  • Europäischer Gerichtshof

    Yonemoto

  • EU-Kommission PDF

    Yonemoto

    Rechtsangleichung - Maschinen - Richtlinie 98/37/EG - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den Importeur zur Überprüfung der Sicherheit einer Maschine, der eine EG-Konformitätserklärung beigefügt ist, verpflichten

  • EU-Kommission

    Yonemoto

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen in einem Strafverfahren; Auslegung der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen; Auslegung von Art. 28 ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nationale Vorschriften können den Importeur nicht zur Überprüfung der Sicherheit einer Maschine mit CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung verpflichten

  • Judicialis

    Richtlinie 98/37/EG; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/37/EG; EG Art. 28; EG Art. 30
    Rechtsangleichung - Maschinen - Richtlinie 98/37/EG - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den Importeur zur Überprüfung der Sicherheit einer Maschine, der eine EG-Konformitätserklärung beigefügt ist, verpflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Yonemoto

    Rechtsangleichung - Maschinen - Richtlinie 98/37/EG - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den Importeur zur Überprüfung der Sicherheit einer Maschine, der eine EG-Konformitätserklärung beigefügt ist, verpflichten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des finnischen Korkein oikeus vom 30. Januar 2004 in der Sache Syuichi Yonemoto gegen Staatsanwaltschaft und Raine Pöyry

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus - Auslegung der Artikel 28 und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verpflichtung des Importeurs einer in einem anderen Mitgliedstaat hergestellten Maschine, zu überprüfen, ob diese mit den nationalen Sicherheitsbestimmungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 204
  • EuZW 2005, 689
  • BB 2005, 863
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.09.1996 - C-58/95

    Strafverfahren gegen Gallotti u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass nationale Bestimmungen, die Verstöße gegen die Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie mit Strafe bedrohen, mit der Richtlinie unvereinbar wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-58/95, C-75/95, C-112/95, C-119/95, C-123/95, C-135/95, C-140/95, C-141/95, C-154/95 und C-157/95, Gallotti u. a., Slg. 1996, I-4345, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.1996 - C-154/95

    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass nationale Bestimmungen, die Verstöße gegen die Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie mit Strafe bedrohen, mit der Richtlinie unvereinbar wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-58/95, C-75/95, C-112/95, C-119/95, C-123/95, C-135/95, C-140/95, C-141/95, C-154/95 und C-157/95, Gallotti u. a., Slg. 1996, I-4345, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.1996 - C-140/95

    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass nationale Bestimmungen, die Verstöße gegen die Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie mit Strafe bedrohen, mit der Richtlinie unvereinbar wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-58/95, C-75/95, C-112/95, C-119/95, C-123/95, C-135/95, C-140/95, C-141/95, C-154/95 und C-157/95, Gallotti u. a., Slg. 1996, I-4345, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.1996 - C-141/95

    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass nationale Bestimmungen, die Verstöße gegen die Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie mit Strafe bedrohen, mit der Richtlinie unvereinbar wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-58/95, C-75/95, C-112/95, C-119/95, C-123/95, C-135/95, C-140/95, C-141/95, C-154/95 und C-157/95, Gallotti u. a., Slg. 1996, I-4345, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.1996 - C-135/95

    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass nationale Bestimmungen, die Verstöße gegen die Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie mit Strafe bedrohen, mit der Richtlinie unvereinbar wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-58/95, C-75/95, C-112/95, C-119/95, C-123/95, C-135/95, C-140/95, C-141/95, C-154/95 und C-157/95, Gallotti u. a., Slg. 1996, I-4345, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.1996 - C-157/95

    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass nationale Bestimmungen, die Verstöße gegen die Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie mit Strafe bedrohen, mit der Richtlinie unvereinbar wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-58/95, C-75/95, C-112/95, C-119/95, C-123/95, C-135/95, C-140/95, C-141/95, C-154/95 und C-157/95, Gallotti u. a., Slg. 1996, I-4345, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-14/02

    ATRAL

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    55 Insbesondere können die Mitgliedstaaten trotz des in Artikel 28 EG enthaltenen Verbotes mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen Maßnahmen ergreifen, die durch einen der in Artikel 30 EG aufgeführten Gründe des Gemeinwohls oder eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten zwingenden Erfordernisse wie den Gesundheitsschutz gerechtfertigt sind, sofern sie u. a. die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten geeignet sind und nicht über das hinausgehen, was für die Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-14/02, ATRAL, Slg. 2003, I-4431, Randnr. 64 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • KAG Freiburg, 30.09.2011 - 8/11

    Verhängung einer Geldbuße

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-40/04
    The AIF/S, Organism authorized by the act from the Labour Department on 11/08/1992 has granted a type-tested certificate of conformity CE for the machine of the ITS2 type under the number 384-090A-0004-11-94 (n° AIF/S), on 8/11/1994.".
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-219/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston können Stellen, die das

    Die deutsche Regierung verweist für ihre Ansicht, dass benannte Stellen - jedenfalls gegenüber Anwendern in der Situation von Frau Schmitt - keine Haftung treffen könne, auf das Urteil Yonemoto des Gerichtshofs(24).

    Der Gerichtshof hat im Urteil Yonemoto (C-40/04, EU:C:2005:519) weiter festgestellt, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten keine präzise Verpflichtung in Bezug auf die straf- und zivilrechtliche Sanktionsregelung auferlegt, die das nationale Recht vorsehen kann.

    24 - Urteil vom 8. September 2005, Yonemoto (C-40/04, EU:C:2005:519).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 185/07

    One Touch Ultra

    Dem (Parallel-)Importeur dürfen demzufolge auch im Hinblick auf Art. 36 AEUV jedenfalls solche Pflichten auferlegt werden, deren Beachtung erforderlich ist, damit Produkte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit darstellen (vgl. auch EuGH, Urt. v. 8.9.2005 - C-40/04, Slg. 2005, I-7755 = NJW 2006, 204 Tz. 45 - Syuichi Yonemoto, zu vergleichbaren Regelungen über einen Konformitätsnachweis nach der Richtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen).
  • BGH, 21.12.2023 - I ZR 17/23

    Trockenluftkompressor

    (b) Soweit die Beklagte geltend macht, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Pflichtenkreis eines Importeurs einer Maschine (EuGH, Urteil vom 8. September 2005 - 40/04, Slg. 2005, I-7755 = NJW 2006, 204 [juris Rn. 44] - Yonemoto) ergebe sich, dass die Übertragung der Aufgaben des Herstellers auf die Ebene des Importeurs und damit auch des Händlers der Gesetzessystematik widerspreche, lässt sie unberücksichtigt, dass die entsprechende Entscheidung des Gerichtshofs zur Richtlinie 98/37/EG über Maschinen und damit zu einer Regelung ergangen ist, die - anders als Art. 14 der Verordnung (EU) 2017/745 - gerade keine originären Überprüfungspflichten des Händlers in Bezug auf die CE-Kennzeichnung vorsieht.
  • EuGH, 23.11.2006 - C-315/05

    Lidl Italia - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    40 Aus Artikel 2 in Verbindung mit den Artikeln 3 und 12 der Richtlinie 2000/13 geht somit zwar hervor, dass die Etikettierung bestimmter alkoholischer Getränke wie des im Ausgangsverfahren fraglichen Getränks vorbehaltlich bestimmter zulässiger Abweichungen die Angabe des tatsächlichen Alkoholgehalts der Getränke in Volumenprozent enthalten muss, doch bezeichnet diese Richtlinie anders als sonstige Gemeinschaftsrechtsakte, die Etikettierungspflichten aufstellen (vgl. u. a. die Richtlinie, um die es im Urteil vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-40/04, Yonemoto, Slg. 2005, I-7755, ging), nicht den Wirtschaftsteilnehmer, der dieser Etikettierungspflicht nachzukommen hat, und sie enthält auch keine Regel dafür, welcher Wirtschaftsteilnehmer bei einem Verstoß gegen diese Pflicht haftbar gemacht werden kann.
  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    Dies gilt umso mehr, als die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit gemäß Art. 10 EG die praktische Wirksamkeit der Richtlinien gewährleisten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. September 2005, Yonemoto, C-40/04, Slg. 2005, I-7755, Randnr. 58), was auch bedeutet, dass sie das innerstaatliche Recht im Licht der Ziele und der Grundsätze auszulegen haben, die der in Rede stehenden Richtlinie zugrunde liegen (vgl. zum Grundsatz der Auslegung im Licht einer Richtlinie Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juli 2007, Kofoed, C-321/05, Slg. 2007, I-5795, Randnr. 45).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der ihnen durch Art. 249 Abs. 3 EG zuerkannten Freiheit verpflichtet sind, diejenigen Formen und Mittel zu wählen, die für die Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit der Richtlinien am geeignetsten sind (Urteil Yonemoto, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 58), und ihr nationales Recht im Einklang mit diesen Richtlinien und den Grundfreiheiten des EG-Vertrags wie der Niederlassungsfreiheit anzuwenden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile Lindqvist, oben in Randnr. 181 angeführt, Randnr. 87, und Promusicae, oben in Randnr. 179 angeführt, Randnr. 68).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

    31 Was zweitens den ersten von der italienischen Regierung erhobenen Einwand der Unzulässigkeit betrifft, so ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG in der Tat nicht Sache des Gerichtshofes ist, sich zur Auslegung des nationalen Rechts oder dessen Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu äußern (vgl. u. a. Urteile vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 381, 399, und vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-40/04, Yonemoto, Slg. 2005, I-7755, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-434/22

    Latvijas valsts mezi - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der natürlichen

    45 Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, EU:C:1989:339, Rn. 23), vom 8. September 2005, Yonemoto (C-40/04, EU:C:2005:519, Rn. 59), und vom 3. April 2019, Powszechny Zak?‚ad Ubezpiecze?" na Zycie (C-617/17, EU:C:2019:283, Rn. 37).

    46 Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, EU:C:1989:339, Rn. 24), vom 8. September 2005, Yonemoto (C-40/04, EU:C:2005:519, Rn. 59), und vom 3. April 2019, Powszechny Zak?‚ad Ubezpiecze?" na Zycie (C-617/17, EU:C:2019:283, Rn. 37).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 2 U (Kart) 15/08

    Zulässigkeit von Einfuhrbeschränkungen für Pressfittings aus Italien

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine solche Maßnahme nur durch einen der in Art. 30 EG (nunmehr Art. 36 AEUV) aufgeführten Gründe des Gemeinwohls oder eines der in seiner Rechtsprechung aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie unter anderem die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was für die Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urt. v. 10. November 2005 - C-432/03, Kommission/Portugal, Rn. 42 sowie Urteile v. 22. Januar 2002 - C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Rn. 33; v. 20. Juni 2002 - C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Rn. 40 bis 42; v. 8. September 2005 - C-40/04, Yonemoto, Slg. 2005, I-7755, Rn. 55; übereinstimmend mit der im Urteil des EuGH vom 12. Juli 2012 - C-171/11 in der vorliegenden Sache, Rn. 23, geforderten "triftigen Rechtfertigung").
  • EuGH, 10.11.2005 - C-432/03

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG

    40 bis 42, und vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-40/04, Yonemoto, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    53 - Vgl. entsprechend Urteil vom 8. September 2005, Yonemoto (C-40/04, EU:C:2005:519, Rn. 51).
  • EuG, 07.11.2007 - T-374/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE UNVEREINBARKEIT DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-277/15

    Servoprax - Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika - Parallelvertrieb auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • LG Stade, 20.10.2021 - 8 O 19/21

    Einordnung eines Kompressors zur Erzeugung von Druckluft für eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-315/05

    Lidl Italia - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung und Aufmachung von

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-40/04   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-40/04 (https://dejure.org/2005,31551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - C-40/04 (https://dejure.org/2005,31551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - C-40/04 (https://dejure.org/2005,31551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Yonemoto

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Syuichi Yonemoto.

    Rechtsangleichung - Maschinen - Richtlinie 98/37/EG - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den Importeur zur Überprüfung der Sicherheit einer Maschine, der eine EG-Konformitätserklärung beigefügt ist, verpflichten

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Syuichi Yonemoto

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Angleichung der Rechtsvorschriften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.05.1989 - 25/88

    Strafverfahren gegen Wurmser u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-40/04
    8 - Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 25/88 (Slg. 1989, 1105, Randnrn. 18 f).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-14/02

    ATRAL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-40/04
    7 - Urteil vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-14/02, Atral SA, Slg. 2003, I-4431, Randnr. 44).
  • FG Hamburg, 21.01.1970 - I 93/68
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-40/04
    3 - Richtlinie 89/392/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen, geändert durch die Richtlinien 91/368/EWG des Rates vom 20. Juni 1991 (ABl. L 198, S. 16), 93/44/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 (ABl. L 175, S. 12) und 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (ABl. L 220, S. 19).
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