Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 06.07.2000 - C-402/98   

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https://dejure.org/2000,2956
EuGH, 06.07.2000 - C-402/98 (https://dejure.org/2000,2956)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.2000 - C-402/98 (https://dejure.org/2000,2956)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - C-402/98 (https://dejure.org/2000,2956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Marktorganisation - Rohtabak - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 711/95 des Rates und der Verordnungen (EG) Nrn. 1066/95 und 1067/95 der Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    ATB u.a.

  • EU-Kommission PDF

    ATB u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Bestimmung der vorzulegenden Fragen - Ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts

  • EU-Kommission

    ATB u.a.

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation; Quotenregelung für den Rohtabak-Sektor und Preise für Tabaksorten; Preise für Tabaksorten; Allgemeine Garantiehöchstwelle für die Gemeinschaft

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 711/95; ; Verordnung (EG) Nr. 1066/95; ; Verordnung (EG) Nr. 1067/95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Bestimmung der vorzulegenden Fragen - Ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio - Gültigkeit der Verordnungen Nrn. 711/95 des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 2075/92 über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak, 1066/95 und 1067/95 der Kommission mit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-402/98
    Die Kläger und die italienische Regierung weisen insoweit darauf hin, daß nach Randnummer 18 des Urteils vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89 (Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695; im folgenden: Urteil Crispoltoni I) das mit derEinführung einer Kontingentierung der Erzeugung angestrebte Ziel nicht erreicht werden könne, wenn die damit zusammenhängenden Maßnahmen verspätet zu einem Zeitpunkt getroffen würden, zu dem die Entscheidungen über die Ausweitung der Anbauflächen bereits getroffen und die Pflanzungen bereits erfolgt seien.

    Dies war jedoch bei den Verordnungen, um die es in der dem Urteil Crispoltoni I zugrunde liegenden Rechtssache ging, nicht der Fall.

    Der Gerichtshof hat jedoch, wie er in Randnummer 45 des Urteils vom 26. März 1998 in der Rechtssache C-324/96 (Petridi, Slg. 1998, I-1333) hervorgehoben hat, im Urteil Crispoltoni I zur rückwirkenden Anwendung der Höchstgarantiemengenregelung auf die Tabakernte 1988 Stellung bezogen; diese Regelung war aber den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unbekannt gewesen, sowohl was die Natur der neuen Maßnahmen zur Organisation des Tabakmarktes in der Gemeinschaft als auch was den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeht.

  • EuGH, 17.09.1998 - C-372/96

    Pontillo

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-402/98
    57 und 58, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-372/96, Pontillo, Slg. 1998, I-5091, Randnrn.

    Dies trifft auf den Fall der Bemessung der Prämien zu, die von einem Jahr zum anderen herabgesetzt werden können (vgl. Urteil Pontillo, Randnr. 28).

  • EuGH, 09.12.1965 - 44/65

    Hessische Knappschaft / Singer und Fils

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-402/98
    Da nur die nationalen Gerichtebestimmen können, welche Fragen dem Gerichtshof vorzulegen sind, können die Parteien die Fragen nicht inhaltlich ändern (vgl. insbesondere Urteil vom 9. Dezember 1965 in der Rechtssache 44/65, Singer, Slg. 1965, 1267, 1275).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-402/98
    Daraus folgt, daß sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung eines Vorteils berufen können, der sich für sie aus der Einführung der gemeinsamen Marktorganisation ergibt und ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt zugute gekommen ist (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnrn.
  • EuGH, 26.03.1998 - C-324/96

    Petridi

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-402/98
    Der Gerichtshof hat jedoch, wie er in Randnummer 45 des Urteils vom 26. März 1998 in der Rechtssache C-324/96 (Petridi, Slg. 1998, I-1333) hervorgehoben hat, im Urteil Crispoltoni I zur rückwirkenden Anwendung der Höchstgarantiemengenregelung auf die Tabakernte 1988 Stellung bezogen; diese Regelung war aber den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unbekannt gewesen, sowohl was die Natur der neuen Maßnahmen zur Organisation des Tabakmarktes in der Gemeinschaft als auch was den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeht.
  • EuGH, 12.09.1996 - C-254/94

    Fattoria autonoma tabacchi

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-402/98
    Dies gilt insbesondere für einen Fall wie den des Ausgangsverfahrens, in dem die anwendbare Gemeinschaftsregelung, nämlich Artikel 9 der Verordnung Nr. 2075/92, vorsah, daß die neue Regelung der unmittelbaren Zuteilung der Quoten an die Erzeuger von allen Mitgliedstaaten spätestens für die Ernte 1995 angewandt werden sollte, wobei die Mitgliedstaaten die Quoten nur noch übergangshalber für die Ernten 1993 und 1994 den Verarbeitungsunternehmen zuteilen konnten (vgl. zum letzten Punkt Urteil vom 12. September 1996 in den Rechtssachen C-254/94, C-255/95 und C-269/94, Fattoria autonoma tabacchi u. a., Slg. 1996, I-4235, Randnr. 36).
  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 267 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Verfahren des unmittelbaren Zusammenwirkens des Gerichtshofs und der Gerichte der Mitgliedstaaten vorsieht (vgl. u. a. Urteile SAT Fluggesellschaft, C-364/92, EU:C:1994:7, Rn. 9, und ATB u. a., C-402/98, EU:C:2000:366, Rn. 29).
  • EuGH, 30.11.2006 - C-376/05

    Autohaus Hilgert - Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge -

    28 Unter diesen Umständen ist, da Artikel 234 EG den Parteien eines bei einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsbehelf eröffnet, der Gerichtshof nicht gehalten, die Frage der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht zu prüfen, nur weil eine Partei diese Frage in ihren schriftlichen Erklärungen aufgeworfen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-402/98, ATB u. a., Slg. 2000, I-5501, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

    Damit haben auch nur die staatlichen Gerichte zu bestimmen, welche Fragen dem Gerichtshof vorzulegen sind; die Parteien können die Fragen inhaltlich nicht ändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Dezember 1965, Singer, 44/65, Slg. 1965, 1267, 1275, vom 17. September 1998, Kainuun Liikenne und Pohjolan Liikenne, C-412/96, Slg. 1998, I-5141, Randnr. 23, und vom 6. Juli 2000, ATB u. a., C-402/98, Slg. 2000, I-5501, Randnr. 29).
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https://dejure.org/2000,24306
Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2000 - C-402/98 (https://dejure.org/2000,24306)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.02.2000 - C-402/98 (https://dejure.org/2000,24306)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - C-402/98 (https://dejure.org/2000,24306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ATB u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Agricola Tabacchi Bonavicina Snc di Mercati Federica (ATB) u. a. gegen Ministero per le Politiche Agricole, Azienda di Stato per gli interventi nel mercato agricolo (AIMA) und Mario Pittaro.

    Gemeinsame Marktorganisation - Rohtabak - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 711/95 des Rates und der Verordnungen (EG) Nrn. 1066/95 und 1067/95 der Kommission

Verfahrensgang

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