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   EuGH, 12.07.2005 - C-403/03   

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https://dejure.org/2005,262
EuGH, 12.07.2005 - C-403/03 (https://dejure.org/2005,262)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2005 - C-403/03 (https://dejure.org/2005,262)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - C-403/03 (https://dejure.org/2005,262)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer - Möglichkeit für einen in Deutschland wohnenden Steuerpflichtigen, Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende frühere Ehefrau von seinen steuerpflichtigen Einkünften abzuziehen - Nachweis, dass die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schempp

  • EU-Kommission PDF

    Schempp

    Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer - Möglichkeit für einen in Deutschland wohnenden Steuerpflichtigen, Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende frühere Ehefrau von seinen steuerpflichtigen Einkünften abzuziehen - Nachweis, dass die ...

  • EU-Kommission

    Schempp

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Unionsbürgerschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Anerkennung der von einem Deutschen an seine in Österreich wohnende frühere Ehefrau gezahlten Unterhaltsleistungen als abzugsfähige Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuer ; Abzugsfähigkeit von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Diskriminierungsverbot und Freizügigkeit: Der Steuerabzug für Unterhaltsleistungen an den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen geschiedenen Ehegatten darf in Deutschland vom Nachweis abhängig gemacht werden, dass die Leistungen beim Empfänger steuerlich erfasst ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG Art. 12; ; EG Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 12; EG Art. 18
    Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer - Möglichkeit für einen in Deutschland wohnenden Steuerpflichtigen, Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende frühere Ehefrau von seinen steuerpflichtigen Einkünften abzuziehen - Nachweis, dass die ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterschiedliche Behandlung der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen für einen Ehepartner mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unterhalt für Österreich

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schempp

    Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer - Möglichkeit für einen in Deutschland wohnenden Steuerpflichtigen, Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende frühere Ehefrau von seinen steuerpflichtigen Einkünften abzuziehen - Nachweis, dass die ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhalt für Österreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2005)

    Kein Steuerabzug für Unterhaltszahlungen nach Österreich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Grenzüberschreitende Unterhaltszahlungen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1a Abs 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1, EGV Art 12, EGV Art 18 Abs 1
    Einkommensteuer; Österreich; Realsplitting; Sonderausgabe; Unterhalt; Wohnsitz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 12 EG und 18 Absatz 1 EG im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften über die Einkommensteuer - Abzugsfähigkeit einer an den früheren Ehegatten gezahlten und von diesem zu versteuernden Unterhaltsleistung von dem zu versteuernden Einkommen - keine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2763
  • NVwZ 2006, 191 (Ls.)
  • EuZW 2005, 503
  • FamRZ 2005, 1655
  • DVBl 2005, 1218 (Ls.)
  • BB 2005, 791
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    30 und 31, vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-148/02, Garcia Avello, Slg. 2003, I-11613, Randnrn.

    20 Der Rechtsprechung lässt sich jedoch auch entnehmen, dass die in Artikel 17 EG vorgesehene Unionsbürgerschaft hingegen nicht bezweckt, den sachlichen Anwendungsbereich des Vertrages auf interne Sachverhalte auszudehnen, die keinerlei Bezug zum Gemeinschaftsrecht aufweisen (Urteil vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96, Uecker und Jacquet, Slg. 1997, I-3171, Randnr. 23, und Urteil Garcia Avello, Randnr. 26).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    Der Unionsbürgerstatus ist nämlich dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen Anspruch auf die gleiche rechtliche Behandlung gibt (Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, Randnrn.
  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    22 und 23, und vom 15. März 2005 in der Rechtssache C-209/03, Bidar, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-365/02

    Lindfors

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    Aufgrund der Unterschiede im Steuerrecht der Mitgliedstaaten kann eine solche Verlagerung für den Bürger je nach Einzelfall Vor- oder Nachteile bei der mittelbaren Besteuerung haben (in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-365/02, Lindfors, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    34 Nach ständiger Rechtsprechung erfasst Artikel 12 EG jedoch nicht etwaige Ungleichbehandlungen, die sich für der Gerichtsbarkeit der Gemeinschaft unterliegende Personen oder Unternehmen aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, wenn diese für alle Personen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, nach objektiven Kriterien und ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gelten (in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-137/00, Milk Marque und National Farmers' Union, Slg. 2003, I-7975, Randnr. 124 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    20 Der Rechtsprechung lässt sich jedoch auch entnehmen, dass die in Artikel 17 EG vorgesehene Unionsbürgerschaft hingegen nicht bezweckt, den sachlichen Anwendungsbereich des Vertrages auf interne Sachverhalte auszudehnen, die keinerlei Bezug zum Gemeinschaftsrecht aufweisen (Urteil vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96, Uecker und Jacquet, Slg. 1997, I-3171, Randnr. 23, und Urteil Garcia Avello, Randnr. 26).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    22 Entgegen der Auffassung der deutschen und der niederländischen Regierung kann die Lage des Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der wie Herr Schempp von dem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht hat, nicht allein aus diesem Grund einer rein internen Situation gleichgestellt werden (in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2004 in der Rechtssache C-200/02, Zhu und Chen, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    21 und 26, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 75).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    28 Nach ständiger Rechtsprechung gebietet das Diskriminierungsverbot, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95, National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
    17 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, knüpft Artikel 17 Absatz 2 EG an den Status eines Unionsbürgers die im Vertrag vorgesehenen Pflichten und Rechte, darunter das Recht, sich in allen Situationen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, auf Artikel 12 EG berufen zu können (Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 62).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    Dass für ein Rechtsgebiet die Mitgliedstaaten zuständig sind, schließt aber nicht aus, dass die betreffenden nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1998, Bickel und Franz, C-274/96, Slg. 1998, I-7637, Randnr. 17 [betreffend eine nationale Regelung im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts], vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 25 [betreffend nationale Vorschriften über den Namen von Personen], vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 19 [betreffend nationale Vorschriften über direkte Steuern], und vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich, C-145/04, Slg. 2006, I-7917, Randnr. 78 [betreffend nationale Vorschriften über die Bestimmung der aktiv und passiv Wahlberechtigten für die Wahlen zum Europäischen Parlament]).

    17 Abs. 2 EG knüpft an diesen Status die im EG-Vertrag vorgesehenen Pflichten und Rechte, darunter das Recht, sich in allen vom sachlichen Anwendungsbereich des Unionsrechts erfassten Fällen auf Art. 12 EG zu berufen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 62, und Schempp, Randnr. 17).

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für eine Gesellschaft je nach dem Einzelfall steuerlich mehr oder weniger vorteilhaft oder nachteilig sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34, vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45, sowie vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, Slg. 2008, I-3747, Randnr. 37).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Die Lage eines Unionsbürgers, der - wie es auf alle Familienangehörigen der Beschwerdeführer der Ausgangsverfahren zutrifft - vom Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann jedoch nicht allein aus diesem Grund einer rein internen Situation gleichgestellt werden (vgl. Urteile vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 22, und McCarthy, Randnr. 46).
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   EuGH, 22.07.2003 - C-403/03   

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   Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-403/03   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.07.2004 - C-365/02

    Lindfors

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-403/03
    5 - Urteile vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-365/02 (Lindfors, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 34) und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01 (Weigel, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 55).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-403/03
    5 - Urteile vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-365/02 (Lindfors, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 34) und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01 (Weigel, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 55).
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