Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008

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   EuGH, 06.11.2008 - C-405/07 P   

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https://dejure.org/2008,2355
EuGH, 06.11.2008 - C-405/07 P (https://dejure.org/2008,2355)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2008 - C-405/07 P (https://dejure.org/2008,2355)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2008 - C-405/07 P (https://dejure.org/2008,2355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG - Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen - Einzelstaatliche abweichende Bestimmung, die die Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG - Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen - Einzelstaatliche abweichende Bestimmung, die die Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter ...

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG - Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen - Einzelstaatliche abweichende Bestimmung, die die Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter ...

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG - Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen - Einzelstaatliche abweichende Bestimmung, die die Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Maßnahmen gegen Luftverunreinigung unter Vorwegnahme einer Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter Neufahrzeuge mit Dieselmotor; Auslegung der Sorgfaltspflicht und der Begründungspflicht nach Art. ...

  • Judicialis

    EG Art. 95 Abs. 5; ; Richtlinie 98/69/EG Art. 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Niederlande / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG - Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen - Einzelstaatliche abweichende Bestimmung, die die Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 3. September 2007 vom Königreich der Niederlande gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 27. Juni 2007 in der Rechtssache T-182/06, Königreich der Niederlande / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 27. Juni 2007, Königreich der Niederlande / Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-182/06), mit dem das Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung 2006/372/EG der Kommission vom 3. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 35
  • EuZW 2009, 18
  • NZV 2009, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 27.06.2007 - T-182/06

    Niederlande / Kommission - Rechtsangleichung - Abweichende einzelstaatliche

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Königreich der Niederlande die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 2007, Niederlande/Kommission (T-182/06, Slg. 2007, II-1983, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Klage des Königreichs der Niederlande auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/372/EG der Kommission vom 3. Mai 2006 zum Entwurf der vom Königreich der Niederlande nach Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag notifizierten einzelstaatlichen Bestimmungen zur Festlegung von Grenzwerten für die Partikelemissionen von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor (ABl. L 142, S. 16, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 2007, Königreich der Niederlande/Kommission (T-182/06), wird aufgehoben.

  • EuGH, 21.01.2003 - C-512/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission notifiziert werden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80, sowie vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ und müssen daher gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls sind die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen von der Kommission abzulehnen (vgl. Urteile Deutschland/Kommission, Randnr. 81, sowie Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, Randnr. 58).

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass zu diesen Garantien u. a. die Verpflichtung des zuständigen Organs gehört, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen und seine Entscheidung hinreichend zu begründen (vgl. Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, vom 7. Mai 1992, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/Kommission, C-258/90 und C-259/90, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 26, sowie auch Spanien/Lenzing, Randnr. 58).
  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass zu diesen Garantien u. a. die Verpflichtung des zuständigen Organs gehört, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen und seine Entscheidung hinreichend zu begründen (vgl. Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, vom 7. Mai 1992, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/Kommission, C-258/90 und C-259/90, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 26, sowie auch Spanien/Lenzing, Randnr. 58).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG -

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission notifiziert werden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80, sowie vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss der Gemeinschaftsrichter nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteil vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 57 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Was schließlich den Einwand der Kommission gegen den zweiten Rechtsmittelgrund betrifft, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Umstand, dass ein Rechtsmittel oder ein Rechtsmittelgrund nicht alle Gründe erfasst, die das Gericht zu einer bestimmten Stellungnahme zu einer Frage veranlasst haben, nicht die Unzulässigkeit dieses Rechtsmittelgrundes zur Folge hat (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 67, und Beschluss vom 23. September 2005, Andolfi/Kommission, C-357/04 P, Randnr. 24).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Die Frage, ob das Gericht aus diesen Tatsachen zu Recht schließen konnte, dass die Kommission weder ihre Sorgfaltspflicht noch ihre Begründungspflicht verletzt hat, ist eine Rechtsfrage, die der Nachprüfung durch den Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. Urteile vom 20. November 1997, Kommission/V, C-188/96 P, Slg. 1997, I-6561, Randnr. 24, sowie auch vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 453).
  • EuGH, 20.11.1997 - C-188/96

    Kommission / V

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Die Frage, ob das Gericht aus diesen Tatsachen zu Recht schließen konnte, dass die Kommission weder ihre Sorgfaltspflicht noch ihre Begründungspflicht verletzt hat, ist eine Rechtsfrage, die der Nachprüfung durch den Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. Urteile vom 20. November 1997, Kommission/V, C-188/96 P, Slg. 1997, I-6561, Randnr. 24, sowie auch vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 453).
  • EuGH, 23.09.2005 - C-357/04

    Andolfi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-405/07
    Was schließlich den Einwand der Kommission gegen den zweiten Rechtsmittelgrund betrifft, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Umstand, dass ein Rechtsmittel oder ein Rechtsmittelgrund nicht alle Gründe erfasst, die das Gericht zu einer bestimmten Stellungnahme zu einer Frage veranlasst haben, nicht die Unzulässigkeit dieses Rechtsmittelgrundes zur Folge hat (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 67, und Beschluss vom 23. September 2005, Andolfi/Kommission, C-357/04 P, Randnr. 24).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-360/14

    Nach dem Gericht bestätigt auch der Gerichtshof, dass die Kommission Deutschland

    Zudem muss die Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Art. 114 Abs. 4 AEUV alle relevanten Gesichtspunkte gebührend berücksichtigen und in ihrer endgültigen Entscheidung die wesentlichen Erwägungen darlegen, die zu ihrem Erlass geführt haben (vgl. entsprechend, zu den Anwendungsvoraussetzungen von Art. 95 Abs. 5 EG-Vertrag, jetzt Art. 114 Abs. 5 AEUV, Urteil Niederlande/Kommission, C-405/07, EU:C:2008:613, Rn. 67).

    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteile Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, und Niederlande/Kommission, C-405/07, EU:C:2008:613, Rn. 55).

    Ferner genügt zu einem etwaigen Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem SCHER und der Kommission der Hinweis, dass die Kommission im Rahmen eines Antrags auf Beibehaltung einzelstaatlicher Bestimmungen nach Art. 114 Abs. 4 AEUV die Begründetheit dieses Antrags selbst zu beurteilen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 67).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

    Diese Verpflichtung gilt insbesondere für das Verfahren nach Art. 95 Abs. 3 EG, bei dem die Berücksichtigung neuer Daten erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, Slg. 2008, I-8301, Randnr. 61).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Zudem bleibt die zuständige Behörde bei der Ausübung dieses Ermessens unter solchen Umständen verpflichtet, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (vgl. entsprechend Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, Slg. 2008, I-8301, Randnr. 56).
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung - Zurückweisung des Antrags der Niederlande zur ...

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung - Zurückweisung des Antrags der Niederlande zur ...

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung - Zurückweisung des Antrags der Niederlande zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07
    7 - Siehe zu Art, 95 Abs. 4 EG das Urteil vom 20. März 2003, Dänemark/Kommission (C-3/00, Slg. 2003, I-2643, Randnr. 84).

    17 - Urteile Dänemark/Kommission (zitiert in Fn. 7, Randnr. 48) und Land Oberösterreich/Kommission (zitiert in Fn. 8, Randnr. 38).

    22 - Vgl. die Urteile Dänemark/Kommission (zitiert in Fn. 7, Randnr. 48) und Land Oberösterreich/Kommission (zitiert in Fn. 8, Randnr. 39).

    23 - Urteil Dänemark/Kommission (zitiert in Fn. 7, Randnr. 114).

  • EuGH, 21.01.2003 - C-512/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07
    6 - Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80 ff.).

    8 - Urteile Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 80) und vom 13. September 2007, Land Oberösterreich/Kommission (C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).

    18 - Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 62).

    20 - Urteile Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 41) und Dänemark/Kommission (zitiert in Fn. 7, Randnr. 58).

  • EuG, 27.06.2007 - T-182/06

    Niederlande / Kommission - Rechtsangleichung - Abweichende einzelstaatliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07
    Das Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Niederlande/Kommission (T-182/06, Slg. 2007, II-1983) wird aufgehoben.

    3 - Urteil vom 27. Juni 2007, Niederlande/Kommission (T-182/06, Slg. 2007, II-1983).

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