Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 01.07.2010 - C-407/08 P   

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https://dejure.org/2010,918
EuGH, 01.07.2010 - C-407/08 P (https://dejure.org/2010,918)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - C-407/08 P (https://dejure.org/2010,918)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - C-407/08 P (https://dejure.org/2010,918)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Kartelle - Gipsplatten - Akteneinsicht - Belastende und entlastende Beweismittel - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Einheit - Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist - Erstmals im Gerichtsverfahren ...

  • openjur.de

    Art. 81 Abs. 1 EG; Art. 101 Abs. 1 AEUV
    Rechtsmittel; Kartelle; Gipsplatten; Akteneinsicht; Belastende und entlastende Beweismittel; Begriff des Unternehmens; Wirtschaftliche Einheit; Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist; Erstmals im Gerichtsverfahren vorgetragenes ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Knauf Gips / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Gipsplatten - Akteneinsicht - Belastende und entlastende Beweismittel - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Einheit - Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist - Erstmals im Gerichtsverfahren ...

  • EU-Kommission PDF

    Knauf Gips / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Gipsplatten - Akteneinsicht - Belastende und entlastende Beweismittel - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Einheit - Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist - Erstmals im Gerichtsverfahren ...

  • EU-Kommission

    Knauf Gips / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Gipsplatten - Akteneinsicht - Belastende und entlastende Beweismittel - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Einheit - Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist - Erstmals im Gerichtsverfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Verhalten im Verwaltungsverfahren vor der Kommission und Klage- bzw. Rechtsmittelbefugnis; Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsregeln [Gipsplatten-Markt]; Verantwortlichkeit eines Unternehmens für ein [der gleichen Familie gehörendes] anderes Unternehmen; Knauf Gips KG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhalten im Verwaltungsverfahren vor der Kommission und Klage- bzw. Rechtsmittelbefugnis; Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsregeln [Gipsplatten-Markt]; Verantwortlichkeit eines Unternehmens für ein [der gleichen Familie gehörendes] anderes Unternehmen; Knauf Gips KG ...

  • datenbank.nwb.de

    Belastende und entlastende Beweismittel - Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist - Erstmals im Gerichtsverfahren vorgetragenes Argument

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dem Gipsplattenmarkt verhängte Geldbuße von 85,8 Millionen Euro aufrecht

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Knauf Gips / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Gipsplatten - Akteneinsicht - Belastende und entlastende Beweismittel - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Einheit - Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist - Erstmals im Gerichtsverfahren ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsbeschränkungen durch verschiedene Konzern-Unternehmen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Knauf Gips KG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008 in der Rechtssache T-52/03, Knauf Gips KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften,

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008 in der Rechtssache T-52/03 (Knauf Gips/Kommission), mit dem das Gericht die Klage abgewiesen hat, die auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    Das angefochtene Urteil widerspreche insoweit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere dem Urteil vom 2. Oktober 2003, Aristrain/Kommission (C-196/99 P, Slg. 2003, I-11005), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die bloße Tatsache, dass das Gesellschaftskapital von zwei eigenständigen Handelsgesellschaften derselben Person oder Familie gehöre, nicht als Nachweis dafür ausreiche, dass diese beiden Gesellschaften eine wirtschaftliche Einheit bildeten.

    Anders als Knauf meint, hat das Gericht auch das Urteil Aristrain/Kommission nicht missverstanden.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    In diesem Zusammenhang ist unter dem Begriff des Unternehmens eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird (Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Gesellschaft ihr Marktverhalten autonom bestimmt, sind sämtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verbindungen zwischen dieser Gesellschaft und der als für das Handeln der Gruppe verantwortlich angesehenen Gesellschaft der Gruppe relevant sind und die von Fall zu Fall variieren und daher nicht abschließend aufgezählt werden können (vgl. entsprechend Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 74).

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    Gleiches gelte für das Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission (T-9/99, Slg. 2002, II-1487), da in diesem Urteil das Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit darauf gestützt werde, dass alle Anteile der verschiedenen Gesellschaften von derselben Person als Anteilseigner gehalten würden, während im vorliegenden Fall sowohl an der Rechtsmittelführerin als auch an GKV je 22 Personen jeweils minderheitlich beteiligt seien.

    Gleiches gilt für das Urteil HFB u. a./Kommission des Gerichts, da aus Randnr. 343 des angefochtenen Urteils hervorgeht, dass das Gericht dieses Urteil nur als Beispiel angeführt hat, um die Relevanz bestimmter tatsächlicher Umstände für die Beurteilung des Bestehens einer wirtschaftlichen Einheit zu verdeutlichen, wie insbesondere die Tatsache, dass dieselbe Person Schlüsselfunktionen in den Verwaltungsorganen der Gesellschaften der Gruppe innehatte, dass sie bei den Treffen des Geschäftsführer-Clubs die einzelnen Gesellschaften vertrat und dass diesen im Rahmen des Kartells eine einzige Quote zugeteilt wurde.

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Knauf Gips KG, vormals Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG (im Folgenden: Knauf oder Rechtsmittelführerin), die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2008, Knauf Gips/Kommission (T-52/03, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 des EG-Vertrags gegen: BPB PLC, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA, Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E-1/37.152 - Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2008, Knauf Gips/Kommission (T-52/03), wird aufgehoben, soweit darin der Knauf Gips KG die Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlungen der Gesellschaften der Knauf-Gruppe zugewiesen wird.

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    Die Beurteilung der Tatsachen und der dem Gericht vorgelegten Beweise ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission, C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    Insbesondere sei das Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925), im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil die Rechtsmittelführerin weder von einer anderen Gesellschaft beherrscht werde noch eine andere Gesellschaft beherrsche.
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    Aus den Art. 256 AEUV, 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Abs. 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34, vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, Slg. 2002, I-1, Randnr. 68, sowie vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission (C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 121).
  • EuGH, 27.09.1988 - 117/85
    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Nachweis des Vorliegens einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG voraussetzt, dass die Kommission ernsthafte, genaue und übereinstimmende Beweise beibringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/95, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 127).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
    Aus den Art. 256 AEUV, 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Abs. 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34, vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, Slg. 2002, I-1, Randnr. 68, sowie vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission (C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 121).
  • EuGH, 11.01.1996 - C-89/95

    D / Kommission

  • EuGH, 08.01.2002 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 104/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

    Soweit aber Intel geltend macht, dass Herr D1 der Kommission entlastende Umstände mitgeteilt habe, die diese in einem angemessenen, Intel zugänglichen Protokoll hätte festhalten müssen, ist darauf hinzuweisen, dass es im Fall der Nichtübermittlung eines angeblich entlastenden Schriftstücks dem betroffenen Unternehmen obliegt, nachzuweisen, dass die Vorenthaltung dieses Schriftstücks den Verfahrensablauf und den Inhalt der Entscheidung der Kommission zu seinen Ungunsten beeinflussen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Unternehmen muss somit dartun, dass es das fragliche entlastende Schriftstück zu seiner Verteidigung hätte einsetzen können, und zwar in dem Sinne, dass das Unternehmen, wenn es sich im Verwaltungsverfahren darauf hätte berufen können, Gesichtspunkte hätte geltend machen können, die nicht mit den in diesem Stadium von der Kommission gezogenen Schlüssen übereinstimmten und daher, in welcher Weise auch immer, die von der Kommission in ihrer Entscheidung vorgenommenen Beurteilungen hätten beeinflussen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das betroffene Unternehmen muss folglich zum einen dartun, dass es zu bestimmten entlastenden Beweismitteln keinen Zugang hatte, und zum anderen, dass es diese zu seiner Verteidigung hätte einsetzen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 24).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das

    Diese wirtschaftliche Einheit besteht in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel, die dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt und die an einer Zuwiderhandlung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV beteiligt sein kann (Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 84 und 86).
  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Es genügt, dass das Bündel der von diesem Organ angeführten Indizien bei einer Gesamtbetrachtung dieses Erfordernis erfüllt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - C-407/08 P (https://dejure.org/2010,15206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Knauf Gips / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - Verstoß gegen Art. 81 EG - Verwaltungsverfahren - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Vorenthalten belastender Beweismittel - Vorenthalten entlastender Beweismittel - Vereinbarungen und abgestimmte ...

  • EU-Kommission PDF

    Knauf Gips / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - Verstoß gegen Art. 81 EG - Verwaltungsverfahren - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Vorenthalten belastender Beweismittel - Vorenthalten entlastender Beweismittel - Vereinbarungen und abgestimmte ...

  • EU-Kommission

    Knauf Gips / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - Verstoß gegen Art. 81 EG - Verwaltungsverfahren - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Vorenthalten belastender Beweismittel - Vorenthalten entlastender Beweismittel - Vereinbarungen und abgestimmte ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Knauf Gips KG, vormals Gebrüder Knauf Gipswerke KG (im Folgenden auch: Rechtsmittelführerin), vom Gerichtshof u. a. die vollständige Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008 (T-52/03; im Folgenden: angefochtenes Urteil)(2).

    Mit Klageschrift, die am 13. Februar 2003 bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz einging und unter der Rechtssachennummer T-52/03 in das Register eingetragen wurde, beantragte die Knauf Gips KG die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung, soweit diese sie betraf, hilfsweise, eine angemessene Herabsetzung des ihr mit der angefochtenen Entscheidung auferlegten Bußgelds und die Verurteilung der Kommission in die Kosten.

    Nach Ansicht der Rechtsmittelführerin hat das Gericht erster Instanz in Randnr. 65 des angefochtenen Urteils ihren Vortrag aus der Klageschrift in der Rechtssache T-52/03 und einem gesonderten Schriftsatz vom 7. Juli 2006 in Bezug auf die Weigerung der Kommission, ihr Zugang zu entlastenden Beweismitteln zu gewähren, unzutreffend zusammengefasst.

    In der Rechtssache T-52/03 wurde der Sitzungsbericht den Parteien am 11. Dezember 2006 von der Kanzlei des Gerichts erster Instanz übermittelt, und die Parteien wurden aufgefordert, sich vor der mündlichen Verhandlung zu dem Bericht zu äußern.

    In Ermangelung jeglichen Einwands der Knauf Gips KG gegen den Sitzungsbericht in der Rechtssache T-52/03 und in Anbetracht dessen, dass der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz während des gesamten Verfahrens Zugang zu allen in den Akten jener Rechtssache enthaltenen Dokumenten hatte, sollte meiner Meinung nach das oben in Nr. 30 dargestellte Vorbringen der Rechtsmittelführerin zurückgewiesen werden.

    - das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008, Knauf Gips/Kommission (T-52/03), aufheben, soweit das Gericht entschieden hat, dass die Knauf Gips KG für das Handeln der Knauf-Gruppe verantwortlich gewesen sei, und ihren Klagegrund eines Verstoßes gegen Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962: Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81] und [82] des Vertrages zurückgewiesen hat;.

    25 - In ihrer Klageschrift in der Rechtssache T-52/03 und ihrem besonderen Schriftsatz vom 7. Juli 2006.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08
    Unter Verweis auf das Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission(68) hat das Gericht erster Instanz festgestellt, dass in einer solchen Situation die Klägerin im Verwaltungsverfahren - um das Recht darauf nicht zu verwirken - habe reagieren und dartun müssen, dass ihr die von der Knauf-Gruppe begangene Zuwiderhandlung trotz der von der Kommission festgestellten Gesichtspunkte nicht habe zugerechnet werden können.(69).

    46 - Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    72 - Vgl. entsprechend Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (in Fn. 46 angeführt, Randnr. 50).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08
    12 - Urteil vom 7. Januar 2004 (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123).
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