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   EuGH, 03.09.2014 - C-410/13   

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https://dejure.org/2014,23430
EuGH, 03.09.2014 - C-410/13 (https://dejure.org/2014,23430)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2014 - C-410/13 (https://dejure.org/2014,23430)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2014 - C-410/13 (https://dejure.org/2014,23430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt - Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 - Art. 38 - Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 - Art. 19 - Fischerei - Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene - Verpflichtung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Baltlanta

    Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt - Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 - Art. 38 - Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 - Art. 19 - Fischerei - Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene - Verpflichtung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt - Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 - Art. 38 - Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 - Art. 19 - Fischerei - Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene - Verpflichtung des ...

  • rechtsportal.de

    Förderung endgültiger Einstellung der Fangtätigkeit von Fischereifahrzeugen; Haftung eines Mitgliedstaates bei verfristeter Antragstellung nach Rechtskraft einer klagestattgebenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständige staatliche Stellen müssen Kommission nicht über bestimmte Gerichtsverfahren über Gewährung von Zuschüssen unterrichten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständige staatliche Stellen müssen Kommission nicht über bestimmte Gerichtsverfahren über Gewährung von Zuschüssen unterrichten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Baltlanta

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vilniaus apygardos administracinis teismas (Litauen) - Auslegung von Art. 38 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl. L 161, S. 1), von Art. 19 der Verordnung ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.11.2013 - C-388/12

    Comune di Ancona - Strukturfonds - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

    Auszug aus EuGH, 03.09.2014 - C-410/13
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 44 des Urteils Comune di Ancona (C-388/12, EU:C:2013:734) entschieden hat, dass der betreffende Mitgliedstaat gemäß den in Art. 38 Abs. 1 Buchst. e und h der Verordnung Nr. 1260/1999 vorgesehenen Verpflichtungen prüfen muss, ob eine Veränderung, die nicht von Art. 30 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1260/1999 erfasst wird, nicht eine Unregelmäßigkeit im Sinne der Art. 38 und 39 dieser Verordnung darstellt, für die infolgedessen die erforderlichen Finanzkorrekturen durchzuführen und die entsprechenden verloren gegangenen Beträge zurückzufordern und gegebenenfalls Verzugszinsen zu erheben sind.
  • EuGH, 11.09.2003 - C-207/01

    Altair Chimica

    Auszug aus EuGH, 03.09.2014 - C-410/13
    Drittens ist hinsichtlich der Abschnitte 6 und 7 der Leitlinien der Kommission zum einen darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte verpflichtet sind, diese Leitlinien, auch wenn sie keine bindenden Wirkungen entfalten sollen, bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn die Leitlinien Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener innerstaatlicher Rechtsvorschriften geben oder wenn sie verbindliche Vorschriften des Unionsrechts ergänzen sollen (vgl. entsprechend Urteile Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18, und Altair Chimica, C-207/01, EU:C:2003:451, Rn. 41).
  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus EuGH, 03.09.2014 - C-410/13
    Da der Begriff "Unregelmäßigkeit" in der Verordnung Nr. 1260/1999 nicht definiert ist, ist die Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs folglich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. Urteil Diakité, C-285/12, EU:C:2014:39, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus EuGH, 03.09.2014 - C-410/13
    Drittens ist hinsichtlich der Abschnitte 6 und 7 der Leitlinien der Kommission zum einen darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte verpflichtet sind, diese Leitlinien, auch wenn sie keine bindenden Wirkungen entfalten sollen, bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn die Leitlinien Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener innerstaatlicher Rechtsvorschriften geben oder wenn sie verbindliche Vorschriften des Unionsrechts ergänzen sollen (vgl. entsprechend Urteile Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18, und Altair Chimica, C-207/01, EU:C:2003:451, Rn. 41).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

    Auszug aus EuGH, 03.09.2014 - C-410/13
    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass das mit der Regelung der Union errichtete Subventionssystem insbesondere darauf beruht, dass der Begünstigte eine Reihe von Verpflichtungen erfüllt und dadurch Anspruch auf den vorgesehenen Zuschuss erhält (vgl. Urteil Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening u. a., C-383/06 bis C-385/06, EU:C:2008:165, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-260/14

    Județul Neamț

    Im Hinblick auf diese Ziele hat der Gerichtshof im Übrigen in Rn. 48 des Urteils Baltlanta (C-410/13, EU:C:2014:2134) entschieden, dass sich der Begriff "Unregelmäßigkeit" auf die "rechtswidrige Verwendung von Unionsmitteln" bezieht.

    30 - C-410/13, EU:C:2014:2134.

    32 - Vgl. hierzu Urteil Baltlanta (C-410/13, EU:C:2014:2134), in dem der Gerichtshof sich ausdrücklich auf Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung Nr. 1260/1999 in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturfondsinterventionen (ABl. L 63, S. 21) bezogen hat.

  • EuGH, 01.10.2020 - C-743/18

    Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds -

    Mit der Übernahme dieser Kontrolle sind die Mitgliedstaaten die Hauptgaranten für die effiziente und korrekte Verwendung von Unionsmitteln und tragen somit zur ordnungsgemäßen Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union bei (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2014, Baltlanta, C-410/13, EU:C:2014:2134, Rn. 44).

    Zu diesem Zweck können die genannten Behörden fordern, dass der Begünstigte, dem ein Zuschuss für die Durchführung seines Vorhabens bewilligt worden ist, eine solche verbindliche Zusage erteilt, bevor dieses Vorhaben in die betreffende Intervention aufgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2014, Baltlanta, C-410/13, EU:C:2014:2134, Rn. 56 bis 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.07.2022 - C-24/21

    PH (Interdiction régionale de mise en culture d'OGM) - Vorlage zur

    Denn auch wenn Leitlinien wie diejenigen im Anhang der Empfehlung vom 13. Juli 2010 als solche nicht verbindlich sind, müssen sie doch von den nationalen Gerichten bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt werden, besonders wenn sie Aufschluss über die Auslegung von durch innerstaatliche Rechtsvorschriften umgesetzten Unionsvorschriften geben können oder wenn sie verbindliche Vorschriften des Unionsrechts näher ausführen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2014, Baltlanta, C-410/13, EU:C:2014:2134, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-224/22

    Spanien/ Rat (Mesures de conservation complémentaires en Méditerranée

    À cet égard, en premier lieu, il convient de relever que la notion de « captures importantes " n'est pas définie par le droit de l'Union, et notamment par le règlement 2019/1022, de sorte que, conformément à une jurisprudence constante, la signification et la portée de ces termes doivent être déterminées conformément à leur sens habituel en langage courant, tout en tenant compte du contexte dans lequel ils sont utilisés et des objectifs poursuivis par la réglementation dont ils font partie (voir, en ce sens, arrêt du 3 septembre 2014, Baltlanta, C-410/13, EU:C:2014:2134, point 41 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-313/22

    ACHILLEION

    Denn erstens muss der betreffende Mitgliedstaat gemäß Art. 38 Abs. 1 Buchst. e und h der Verordnung Nr. 1260/1999 prüfen, ob eine Veränderung, die nicht von Art. 30 Abs. 4 dieser Verordnung erfasst wird und daher nicht anhand dieser letzteren Bestimmung zu beurteilen ist, nicht eine Unregelmäßigkeit im Sinne der Art. 38 und 39 dieser Verordnung darstellt, für die in der Folge die erforderlichen Finanzkorrekturen durchzuführen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2014, Baltlanta, C-410/13, EU:C:2014:2134, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-743/18

    Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds -

    Zur Rechtswirkung solcher Leitlinien vgl. Urteil vom 3. September 2014, Baltlanta (C-410/13, EU:C:2014:2134, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.01.2018 - T-91/16

    Italien / Kommission - ESF - Unter das Ziel 1 fallendes Operationelles Programm

    Le 28 mars 2017, 1e Tribunal a invité les parties, au titre des mesures d'organisation de la procédure prévues à l'article 89 du règlement de procédure du Tribunal, à produire leurs observations éventuelles sur les conséquences à tirer, dans le cadre de la présente affaire, des arrêts du 3 septembre 2014, Baltlanta (C-410/13, EU:C:2014:2134, point 9), du 4 septembre 2014, Espagne/Commission (C-197/13 P, EU:C:2014:2157, point 98), du 24 juin 2015, Allemagne/Commission (C-549/12 P et C-54/13 P, EU:C:2015:412, point 84), et du 21 septembre 2016, Commission/Espagne (C-140/15 P, EU:C:2016:708, point 35).
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