Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 17.09.2002 - C-413/99   

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https://dejure.org/2002,127
EuGH, 17.09.2002 - C-413/99 (https://dejure.org/2002,127)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2002 - C-413/99 (https://dejure.org/2002,127)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2002 - C-413/99 (https://dejure.org/2002,127)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers - Anspruch der Kinder auf Fortsetzung ihrer Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat - Artikel 10 und 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Unionsbürgerschaft - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumbast und R

  • EU-Kommission PDF

    Baumbast und R gegen Secretary of State for the Home Department.

    Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 12
    1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Recht der Kinder eines Arbeitnehmers auf Zugang zum Unterricht im Aufnahmemitgliedstaat - Aufenthaltsrecht zur weiteren Teilnahme am allgemeinen Unterricht - Ehescheidung der Eltern, Wegfall des Wanderarbeitnehmerstatus beim einzigen ...

  • EU-Kommission

    Baumbast und R

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers; Anspruch der Kinder auf Fortsetzung ihrer Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat; Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO Nr. 1612/68 Art. 12; EG Art. 18 Abs. 1
    Großbritannien (A), Wanderarbeitnehmer, Freizügigkeit, Familienangehörige, Ausbildung, Schulbesuch, Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, Geschiedene Eltern, Personensorge, Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • opinioiuris.de

    Baumbast und R

  • Judicialis

    Verordnung 1612/68/EWG Art. 10; ; Verordnung 1612/68/EWG Art. 12; ; Richtlinie 90/364/EWG; ; EGV Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers - Anspruch der Kinder auf Fortsetzung ihrer Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat - Artikel 10 und 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Unionsbürgerschaft - ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufenthaltsrecht zur Fortsetzung der Schulausbildung von Kindern und einem Elternteil trotz fehlender EU-Bürgerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Immigration Appeals Tribunal London (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Artikel 18 EG (früher Artikel 8a EG-Vertrag) und von Artikel 12 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3610
  • NJW 2017, 3060
  • NVwZ 2003, 466 (Ls.)
  • EuZW 2002, 761
  • FamRZ 2003, 355 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1616
  • DÖV 2003, 329
 
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Wird zitiert von ... (185)

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der abgeleitete Status der Unionsbürgerschaft und die Wahrung der mitgliedstaatlichen Staatsangehörigkeit bilden die Grenze für die in Art. 25 Abs. 2 AEUV angelegte Entwicklung der Unionsbürgerrechte und für die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. zur Bedeutung der Unionsbürgerschaft EuGH, Urteil vom 12. Mai 1998, Rs. C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, S. 1-2691 Rn. 62 f.; EuGH, Urteil vom 20. September 2001, Rs. C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, S. 1-6193 Rn. 31 f.; EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-413/99, Baumbast, Slg. 2002, S. 1-7091 Rn. 82; EuGH, Urteil vom 7. September 2004, Rs. C-456/02, Trojani, Slg. 2004, S. 1-7573 Rn. 31; EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Zhu, Slg. 2004, S. 1-9925 Rn. 25).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Jobcenter Krefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Zum anderen erfordert die Anerkennung eines eigenen Aufenthaltsrechts dieses Kindes, dass ein entsprechendes Aufenthaltsrecht des Elternteils, der die elterliche Sorge für dieses Kind tatsächlich wahrnimmt, anerkannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 63 und 75, sowie vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, EU:C:2010:83, Rn. 36).

    Ebenso wenig hat der Umstand, dass der betreffende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer ist, Auswirkungen auf dessen Aufenthaltsrecht nach Art. 10 der Verordnung Nr. 492/2011, das demjenigen des Kindes entspricht, für das er die elterliche Sorge tatsächlich wahrnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 63, 70 und 75, sowie vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, EU:C:2010:83, Rn. 37, 46 und 50).

    Im Übrigen können, wie sich aus der insbesondere in Rn. 37 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ergibt, die Rechte eines Arbeitnehmers aus der Union und seiner Familienangehörigen aus der Verordnung Nr. 492/2011 unter bestimmten Umständen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 70).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Dieses - historisch an die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Schaffung bestmöglicher Bedingungen für die Integration der Familie des Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat anknüpfende - Ausbildungsrecht des Kindes (vgl EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 - Slg 2002, I-7091 ff, juris RdNr 51 ff) setzt voraus, dass dieses Kind "in Ausbildung" mit seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Mitgliedstaat in der Zeit lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH impliziert das Ausbildungsrecht aus Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 gleichzeitig ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der sich weiterhin in Ausbildung befindlichen Kinder, das grundsätzlich bis zum Abschluss der Ausbildung und insbesondere besteht, solange sie tatsächlich im Aufnahmemitgliedstaat in das Schulsystem eingegliedert sind (EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 - Slg 2002, I-7091 ff, juris RdNr 53 f; EuGH Urteil vom 13.6.2013 - Rs C-45/12 - EAS Teil C VO Nr. 1408/71 Art. 1 Nr. 16, juris RdNr 46 und 52; EuGH Urteil vom 23.2.2010 - Rs C-480/08 - Slg 2010, I-1107, juris RdNr 36 und 53).

    Art. 12 Abs. 3 RL 2004/38/EG in seiner Anknüpfung an die EuGH-Rechtsprechung (vgl EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 - Slg 2002, I-7091, juris RdNr 63) - im deutschen Recht umgesetzt durch § 3 Abs. 4 FreizügG (vgl BT-Drucks 16/5065 S 210) - bestätigt dies.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99   

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https://dejure.org/2001,13578
Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99 (https://dejure.org/2001,13578)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.07.2001 - C-413/99 (https://dejure.org/2001,13578)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - C-413/99 (https://dejure.org/2001,13578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

    Andererseits wird auch die Auffassung vertreten, Art. 8 a Abs. 1 EG-Vertrag wiederhole und bündle deklaratorisch nur die Rechte, die einzelnen Personen bereits vor In-Kraft-Treten dieser Bestimmung nach Maßgabe der "Beschränkungen und Bedingungen" des übrigen Primärrechts zuerkannt gewesen seien bzw. die Vorschrift formuliere nur ein Rechtsprinzip, das ohne anderweitige gemeinschaftsrechtliche Konkretisierung nicht anwendbar sei (ablehnend Generalanwalt Geelhoed, Schlussanträge vom 5. Juli 2001 - Rs. C-413/99 - Baumbast und 'R - Rn. 101 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2018 - C-673/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet umfasst der Begriff "Ehegatte" im

    34 Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Baumbast und R (C-413/99, EU:C:2001:385, Nr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2001 - C-515/99

    Reisch

    28: - Schlussanträge vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-413/99 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 28 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-62/06

    ZF Zefeser - Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates - Nacherhebung von

    Es liegt somit nahe, sie bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts heranzuziehen (vgl. etwa die Bezugnahmen auf die Grundrechtecharta in den Schlussanträgen der Generalanwälte Alber vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache TNT Traco, C-340/99, Slg. 2001, I-4109, Nr. 94; Tizzano vom 8. Februar 2001 in der Rechtssache BECTU, C-173/99, Slg. 2001, I-4881, Nrn. 26-28; Mischo vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen D und Schweden/Rat, C-122/99 P und C-125/99 P, Slg. 2001, I-4319, Nr. 97; Jacobs vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache Niederlande/Parlament und Rat, C-377/98, Slg. 2001, Slg. I-7079, Nr. 197; Geelhoed vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache Baumbast, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Nrn. 59, 110; Ruiz-Jarabo Colomer vom 4. Dezember 2001 in der Rechtssache Überseering, C-208/00, Slg. 2002, I-9919, Nr. 59. In diesem Sinne auch Poiares Maduro, M., "The double constitutional life of the Charter of Fundamental Rights", Unión Europea y derechos fundamentales en perspectiva constitucional , Madrid 2004, S. 306; Schmitz T., "Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Konkretisierung der gemeinsamen europäischen Werte", Die Europäische Union als Wertegemeinschaft , Berlin 2005, S. 85, sowie Beyer, U./Oehme, C./Karmrodt, F., "Der Einfluss der Europäischen Grundrechtecharta auf die Verfahrensgarantien im Unionsrecht", Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht, Heft 34, November 2004, S. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics)

    50 Vgl. in diesem Sinne Urteil Baumbast (Rn. 89) und Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Baumbast (C-413/99, EU:C:2001:385, Nr. 116).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09

    Lassal - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet

    30 - Siehe den 3. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38. Siehe auch Iliopoulou, A., "Le nouveau droit de séjour des citoyens de l"Union et des membres de leur famille: la directive 2004/38/CE", Revue du Droit de l"Union Européenn e, 2004, S. 523 ff., 530, die mit Verweis auf Nr. 114 der Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache Baumbast (C-413/99, Slg. 2002, I-7091) die Auffassung vertritt, dass Art. 18 EG eine primärrechtliche Garantiefunktion für bereits eingeräumte Aufenthaltsrechte beinhaltet, an die sich der Gemeinschaftsgesetzgeber halten muss.
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