Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 16.09.1999 - C-414/97   

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https://dejure.org/1999,1094
EuGH, 16.09.1999 - C-414/97 (https://dejure.org/1999,1094)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.1999 - C-414/97 (https://dejure.org/1999,1094)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - C-414/97 (https://dejure.org/1999,1094)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr und Erwerb von Waffen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nicht konforme nationale Rechtsvorschriften

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Nichtbestehen einer Verpflichtung des Mitgliedstaats, alle seine Verteidigungsmittel vorzubringen

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Spanien ; Innergemeinschaftliche Einfuhr und Erwerb von Waffen ; Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem ; Inhalt und Umfang der Mehwertsteuer nach der sechsten Richtlinie; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb von Waffen

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 14; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c Teil B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Innergemeinschaftlicher Waffenerwerb

  • datenbank.nwb.de

    Einfuhr und Erwerb von Waffen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nicht konforme nationale Rechtsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 28c, Richtlinie 77/388/EWG Art 28c, EWGRL 388/77 Anhang F, Richtlinie 77/388/EWG Anhang F
    Einfuhrumsatzsteuer; Militärmaterial; Munition; Rüstungsgüter

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 2 Nr. 2, 14, 18a und 28c Teil B der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) - Befreiung, die für Einfuhren und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Rüstungsgegenständen, Munition und anderem ausschließlich für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 2096
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.09.1999 - C-414/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt der ordnungsgemäße Ablauf des vorprozessualen Verfahrens eine durch den Vertrag vorgeschriebene wesentliche Garantie nicht nur für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür dar, daß sichergestellt ist, daß das eventuelle streitige Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnr. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90, Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073, Randnr. 7) konnte das Königreich Spanien, nachdem es die Lieferung von Waffen, Munition und ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät aus anderen Mitgliedstaaten durch das am 1. Januar 1986 in Kraft getretene Gesetz Nr. 30/85 der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung unterworfen hatte, anschließend nicht mehr von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese Tätigkeiten nach Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie weiterhin von der Steuer zu befreien.

    Was den Anwendungsbereich des durch die Richtlinie 91/680 eingeführten Artikels 28 Absatz 3a betrifft, der das Königreich Spanien ermächtigt, die in Anhang F Nummern 23 und 25 genannten Umsätze zu befreien, so ist eine solche Befreiung als Ausnahme eng auszulegen (vgl. Urteil Kommission/Spanien vom 17. Oktober 1991, Randnr. 9) und räumt die Vertragsverletzung durch das Königreich Spanien nur teilweise aus.

  • EuGH, 27.10.1992 - C-74/91

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.09.1999 - C-414/97
    Nach ständiger Rechtsprechung steht nämlich Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie schon seinem Wortlaut nach der Einführung neuer Befreiungstatbestände entgegen (vgl. Urteile vom 8. Juli 1986 in der Rechtssache 73/85, Kerrutt, Slg. 1986, 2219, Randnr. 17, und vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 15).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 16.09.1999 - C-414/97
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 26) entschieden hat, sieht der Vertrag Ausnahmen für den Fall einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur in den Artikeln 36, 48, 56, 223 und 224 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 30 EG, 39 EG, 46 EG, 296 EG und 297 EG) vor, die begrenzte außergewöhnliche Tatbestände regeln.
  • EuGH, 08.07.1986 - 73/85

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    Auszug aus EuGH, 16.09.1999 - C-414/97
    Nach ständiger Rechtsprechung steht nämlich Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie schon seinem Wortlaut nach der Einführung neuer Befreiungstatbestände entgegen (vgl. Urteile vom 8. Juli 1986 in der Rechtssache 73/85, Kerrutt, Slg. 1986, 2219, Randnr. 17, und vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 15).
  • EuGH, 17.10.1991 - C-35/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.09.1999 - C-414/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90, Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073, Randnr. 7) konnte das Königreich Spanien, nachdem es die Lieferung von Waffen, Munition und ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät aus anderen Mitgliedstaaten durch das am 1. Januar 1986 in Kraft getretene Gesetz Nr. 30/85 der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung unterworfen hatte, anschließend nicht mehr von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese Tätigkeiten nach Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie weiterhin von der Steuer zu befreien.
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Auch aus den vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidungen ergibt sich, dass vom Gerichtshof der Europäischen Union im Hinblick auf geforderte Abwägungen oder Darlegungen nicht etwa auf eine dementsprechende Begründungspflicht des nationalen Gesetzgebers rekurriert wird, sondern auf dessen prozessuale Darlegungs- und Beweislast (EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 22, 24); denn auch die erst im Verfahren benannten Rechtfertigungsgründe des beklagten Staates werden in die Entscheidung einbezogen (EuGH Rs. C-147/03, Slg. 2005, I-5969, 5992, Rdn. 63, 64, 67, 71; vgl. auch Cremer aaO S. 673 f.).

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

    Allein in diesem Rahmen kann ein Mangel an Begründung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber von Bedeutung sein, wenn die Geeignetheit der beschränkenden Maßnahme zur Erreichung eines legitimen Zwecks oder ihre Verhältnismäßigkeit deshalb gegebenenfalls nicht überprüft werden kann (vgl. EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 22; Rs. C-170/04, Slg. 2007, I-4071, 4107, Rdn. 50).

  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Insoweit muss der Mitgliedstaat, der diese Ausnahmen in Anspruch nehmen möchte, nachweisen, dass die betreffenden Befreiungen nicht die Grenzen der genannten außergewöhnlichen Fälle überschreiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 1999, Kommission/Spanien, C-414/97, Slg. 1999, I-5585, Randnr. 22).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-38/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zollfreie

    Aus dem Urteil vom 16. September 1999, Kommission/Spanien (C-414/97, Slg. 1999, I-5585), zu Befreiungen von der Mehrwertsteuer gehe hervor, dass die insbesondere in Art. 296 EG vorgesehenen Abweichungen vom Vertrag eng auszulegen seien.

    Der Ansatz des Gerichtshofs im Urteil Kommission/Spanien beziehe sich auf die Frage, inwieweit die Vorschriften der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) im Hinblick auf Art. 296 EG anwendbar seien.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Urteil Kommission/Spanien die dort fragliche Vertragsverletzung deshalb bejaht, weil das Königreich Spanien nicht nachgewiesen hatte, dass die im spanischen Recht vorgesehene Befreiung der Einfuhr und des Erwerbs von Waffen, Munition und ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät von der Mehrwertsteuer gemäß Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG durch die Notwendigkeit einer Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen gerechtfertigt war (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 53).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97   

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https://dejure.org/1999,20286
Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97 (https://dejure.org/1999,20286)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.03.1999 - C-414/97 (https://dejure.org/1999,20286)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. März 1999 - C-414/97 (https://dejure.org/1999,20286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr und Erwerb von Waffen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nicht konforme nationale Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    Siehe auch Urteil vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87 (Stichting Uitvöring Financïele Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    (14) - Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95 (SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.07.1986 - 73/85

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    (15) - In seinem Urteil vom 8. Juli 1986 in der Rechtssache 73/85 (Kerrutt, Slg. 1986, 2219, Randnr. 17) hat der Gerichtshof erklärt, daß die Vorschrift des Artikels 28 Absatz 3 Buchstabe b "schon ihrem Wortlaut nach der Einführung neuer Befreiungstatbestände oder der Ausweitung bereits bestehender Befreiungen nach dem Inkrafttreten der Richtlinie entgegen[steht]".
  • EuGH, 24.05.1988 - 122/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    Dieser Grundsatz wurde gegenüber der Befreiung nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie für entgeltliche Dienstleistungen aufgestellt, er lässt sich jedoch offensichtlich auch auf die Befreiungen des Artikels 28 Absatz 3 Buchstabe b anwenden (siehe hierzu die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Vilaça zum Urteil vom 24. Mai 1988 in der Rechtssache 122/87, Kommission/Italien, Slg. 1988, 2685, Nr. 22),.
  • EuGH, 23.01.1986 - 39/85

    Bergeres-Becque / Service interrégional des douanes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    Diese Entscheidung wurde durch das Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85 (Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259, Randnr. 7) bestätigt.
  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    Siehe entsprechend die Urteile vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-306/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2133, Randnr. 22), vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077) und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 5).
  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    Siehe entsprechend die Urteile vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-306/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2133, Randnr. 22), vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077) und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 5).
  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    (10) - Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul, Slg. 1982, 1409, Randnr. 14) besteht bei Einfuhrumsätzen der Steuertatbestand allein darin, "daß ein Gegenstand in das Innere eines Mitgliedstaats gelangt, unabhängig davon, ob ein Rechtsgeschäft zugrunde liegt, ob die Leistung gegen Entgelt oder unentgeltlich, durch einen Steuerpflichtigen oder eine Privatperson ausgeführt wird".
  • EuGH, 19.12.1968 - 13/68

    Salgoil / Ministero del commercio con l'estero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    (12) - Siehe Urteil vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil, Slg. 1968, 680), in dem der Gerichtshof unter Bezugnahme auf die Artikel 36, 224 und 226 EG-Vertrag erklärt hat: "Zwar messen diese Vorschriften dem Interesse des betroffenen Mitgliedstaates besondere Bedeutung zu.
  • EuGH, 28.04.1993 - C-306/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
    Siehe entsprechend die Urteile vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-306/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2133, Randnr. 22), vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077) und vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 5).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-207/96

    Kommission / Italien

  • EuGH, 17.10.1991 - C-35/90

    Kommission / Spanien

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