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   EuGH, 14.02.2008 - C-419/06   

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https://dejure.org/2008,31781
EuGH, 14.02.2008 - C-419/06 (https://dejure.org/2008,31781)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - C-419/06 (https://dejure.org/2008,31781)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - C-419/06 (https://dejure.org/2008,31781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzungsklage - Nichteinhaltung der Pflicht, die gewährten Beihilfen zurückzufordern - Verteidigungsmittel - Völlige Unmöglichkeit der Durchführung - Beurteilungskriterien (Art. 88 Abs. 2 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 14 Abs. 3) (vgl. Randnrn. ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 13. Oktober 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Hellenische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Nichterlass von Maßnahmen zur Befolgung der Entscheidung K(2005) 2076 der Kommission vom 14. September 2005 über die Rückforderung der Olympic Airlines gewährten Beihilfe

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

    Die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung ist vielmehr in einem anderen Verfahren, nämlich dem einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV, in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 2001, Kommission/Frankreich, C-261/99, Slg. 2001, I-2537, Randnr. 18, und vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, Randnr. 52).
  • EuG, 19.10.2022 - T-850/19

    Griechenland / Kommission

    Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung die Beseitigung einer rechtswidrigen Beihilfe im Wege der Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit und ist die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als mit dem Binnenmarkt unvereinbar angesehene Beihilfe zurückzunehmen, auf die Wiederherstellung der vorherigen Situation gerichtet (vgl. Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:89, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch diese Rückzahlung verliert nämlich der Begünstigte den Vorteil, den er auf dem Binnenmarkt gegenüber seinen Konkurrenten besaß, und die vor der Zahlung der Beihilfe bestehende Lage wird wiederhergestellt (vgl. Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:89, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit kann die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten staatlichen Beihilfe zwecks Wiederherstellung der Lage vor dieser Gewährung grundsätzlich nicht als eine Maßnahme betrachtet werden, die außer Verhältnis zu den Zielen der einschlägigen Vertragsbestimmungen stünde (vgl. Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:89, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.07.2009 - C-369/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND DOPPELT WEGEN UNTERBLIEBENER

    Unter diesen Umständen durfte sich die Kommission darauf beschränken, auf der Einhaltung der Verpflichtung zur Rückzahlung der fraglichen Beihilfebeträge zu bestehen und den zuständigen nationalen Behörden die Berechnung des genauen Betrags der zurückzufordernden Gelder und der hierfür anfallenden Zinsen zu überlassen (vgl. Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 26, und vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2004/343/EG der

    14 - Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland (C-419/06, Slg. 2008, I-0000, Randnrn. 53 f. und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 - Urteil Kommission/Griechenland, in Fn. 14 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    18 - Vgl. zuletzt Urteil Kommission/Griechenland, in Fn. 14 angeführt, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuG, 15.06.2010 - T-177/07

    Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer

    Es genügt nämlich, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 39, vom 18. Oktober 2007, Kommission/Frankreich, C-441/06, Slg. 2007, I-8887, Randnr. 29, und vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
  • EuG, 15.09.2016 - T-220/13

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission

    Toutefois, une impossibilité absolue est susceptible de justifier la non-récupération des aides d'État illégales (voir, en ce sens, arrêt du 14 février 2008, Commission/Grèce, C-419/06, non publié, EU:C:2008:89, point 39 et jurisprudence citée).
  • EuG, 13.09.2010 - T-415/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen

    In seinem Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland (C-419/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat der Gerichtshof, der von der Kommission nach Art. 88 Abs. 2 EG angerufen worden war, festgestellt, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 bis 4 der angefochtenen Entscheidung verstoßen hatte, dass sie innerhalb der gesetzten Fristen nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich waren, um die durch die angefochtene Entscheidung für rechtswidrig und unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärten Beihilfen zu beseitigen und von den Empfängern zurückzufordern.
  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

    Es genügt nämlich, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission, C-480/98, Slg. 2000, I-8717, Randnr. 25, vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 39, und vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-304/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

    Eine verspätete Wiedererlangung nach Ablauf der festgesetzten Fristen genügt den Anforderungen aus dem Vertrag nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland, C-419/06, Randnrn. 38 und 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Commissie/Duitsland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen -

    20 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Kommission/Griechenland (C-419/06, Rn. 38 und 61), und vom 13. Oktober 2011, Kommission/Italien (C-454/09, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-369/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

  • EuGH, 14.11.2016 - C-516/14
  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-591/14

    Kommission / Belgien

  • AG Düsseldorf, 11.02.2008 - 28 C 11228/07

    Qualifikation eines schuldrechtlichen Rückzahlungsanspruchs als

  • EuG, 13.09.2010 - T-416/05

    Olympiakes Aerogrammes / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-423/05

    Olympiaki Aeroporia Ypiresies / Kommission

  • EuGH, 21.03.2013 - C-613/11

    Kommission / Italien

  • LG Karlsruhe, 09.11.2007 - 9 S 114/07
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