Weitere Entscheidung unten: EuGH, 18.07.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.2014 - C-42/13   

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https://dejure.org/2014,32936
EuGH, 06.11.2014 - C-42/13 (https://dejure.org/2014,32936)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2014 - C-42/13 (https://dejure.org/2014,32936)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2014 - C-42/13 (https://dejure.org/2014,32936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    'Cartiera dell''Adda und Cartiera di Cologno'

    Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz - Richtlinie 2004/18/EG - Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme - Art. 45 - Persönliche Lage des Bewerbers bzw. Bieters - Obligatorische Erklärung über die Person, die als "technischer ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz - Richtlinie 2004/18/EG - Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme - Art. 45 - Persönliche Lage des Bewerbers bzw. Bieters - Obligatorische Erklärung über die Person, die als 'technischer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auschluss wegen fehlender Erklärung ohne Nachforderung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber sind an eigene Vorgaben strikt gebunden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter macht irrtümliche und unvollständige Angaben: Ausschluss vom Verfahren! (VPR 2015, 4)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter macht irrtümliche und unvollständige Angaben: Ausschluss vom Verfahren! (IBR 2015, 22)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Amministrativo Regionale per la Lombardia - Auslegung von Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 38
  • ZfBR 2015, 86
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Im Übrigen führt das vorlegende Gericht unter Verweis insbesondere auf die Urteile Kühne & Heitz (C-453/00, EU:C:2004:17), Kapferer (C-234/04, EU:C:2006:178), Kempter (C-2/06, EU:C:2008:78) und Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506) aus, dass eine rechtskräftig gewordene nationale Entscheidung, wie das Urteil des Consiglio di Stato vom 31. März 2012, insoweit unangewandt gelassen werden könne, als sie dem Unionsrecht zuwiderlaufe.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Sie verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 108 bis 111).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Als Zweites ist für den Fall, dass das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vergabeverfahren eine Dienstleistungskonzession betrifft, darauf hinzuweisen, dass Dienstleistungskonzessionsverträge zum im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt zwar von keiner der Richtlinien erfasst wurden, mit denen der Unionsgesetzgeber den Bereich des öffentlichen Auftragswesens geregelt hat, die öffentlichen Stellen, die solche Verträge schlossen, jedoch die Grundregeln des AEU-Vertrags, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz, zu beachten hatten (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 46 bis 49, und Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 33), wenn an der betroffenen Dienstleistungskonzession insbesondere wegen ihrer Bedeutung und des Ortes der Erbringung der von dieser umfassten Leistungen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a., C-159/11, EU:C:2012:817, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Im Übrigen führt das vorlegende Gericht unter Verweis insbesondere auf die Urteile Kühne & Heitz (C-453/00, EU:C:2004:17), Kapferer (C-234/04, EU:C:2006:178), Kempter (C-2/06, EU:C:2008:78) und Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506) aus, dass eine rechtskräftig gewordene nationale Entscheidung, wie das Urteil des Consiglio di Stato vom 31. März 2012, insoweit unangewandt gelassen werden könne, als sie dem Unionsrecht zuwiderlaufe.
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Im Übrigen führt das vorlegende Gericht unter Verweis insbesondere auf die Urteile Kühne & Heitz (C-453/00, EU:C:2004:17), Kapferer (C-234/04, EU:C:2006:178), Kempter (C-2/06, EU:C:2008:78) und Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506) aus, dass eine rechtskräftig gewordene nationale Entscheidung, wie das Urteil des Consiglio di Stato vom 31. März 2012, insoweit unangewandt gelassen werden könne, als sie dem Unionsrecht zuwiderlaufe.
  • EuGH, 03.09.2009 - C-2/08

    Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts -

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Im Übrigen führt das vorlegende Gericht unter Verweis insbesondere auf die Urteile Kühne & Heitz (C-453/00, EU:C:2004:17), Kapferer (C-234/04, EU:C:2006:178), Kempter (C-2/06, EU:C:2008:78) und Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506) aus, dass eine rechtskräftig gewordene nationale Entscheidung, wie das Urteil des Consiglio di Stato vom 31. März 2012, insoweit unangewandt gelassen werden könne, als sie dem Unionsrecht zuwiderlaufe.
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Als Zweites ist für den Fall, dass das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vergabeverfahren eine Dienstleistungskonzession betrifft, darauf hinzuweisen, dass Dienstleistungskonzessionsverträge zum im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt zwar von keiner der Richtlinien erfasst wurden, mit denen der Unionsgesetzgeber den Bereich des öffentlichen Auftragswesens geregelt hat, die öffentlichen Stellen, die solche Verträge schlossen, jedoch die Grundregeln des AEU-Vertrags, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz, zu beachten hatten (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 46 bis 49, und Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 33), wenn an der betroffenen Dienstleistungskonzession insbesondere wegen ihrer Bedeutung und des Ortes der Erbringung der von dieser umfassten Leistungen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a., C-159/11, EU:C:2012:817, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09

    Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass es einem Gericht, das nicht in letzter Instanz entscheidet, freistehen muss, dem Gerichtshof die Fragen vorzulegen, bei denen es Zweifel hat, wenn es der Ansicht ist, dass es aufgrund der rechtlichen Beurteilung des übergeordneten Gerichts zu einem unionsrechtswidrigen Urteil gelangen könnte (vgl. Urteile Elchinov, C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 25 und 27, und Interedil, C-396/09, EU:C:2011:671, Rn. 35).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Titel III

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Was als Drittes die angeblichen Ungenauigkeiten und Lücken in der Sachverhaltsdarstellung betrifft, genügt, wie sich auch aus Rn. 29 des vorliegenden Urteils ergibt, die Feststellung, dass es allein Sache des nationalen Gerichts ist, den tatsächlichen Rahmen des Rechtsstreits zu bestimmen, der Anlass zu diesen Fragen gibt, und dass der Gerichtshof nicht befugt ist, sich zu der diesen Punkt betreffenden Beurteilung dieses Gerichts zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteil van Delft u. a., C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 114).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-396/09

    Interedil - Vorabentscheidungsersuchen - Befugnis eines unteren Gerichts, dem

    Auszug aus EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass es einem Gericht, das nicht in letzter Instanz entscheidet, freistehen muss, dem Gerichtshof die Fragen vorzulegen, bei denen es Zweifel hat, wenn es der Ansicht ist, dass es aufgrund der rechtlichen Beurteilung des übergeordneten Gerichts zu einem unionsrechtswidrigen Urteil gelangen könnte (vgl. Urteile Elchinov, C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 25 und 27, und Interedil, C-396/09, EU:C:2011:671, Rn. 35).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-180/11

    Bericap Záródástechnikai - Richtlinie 2004/48/EG - Vorschriften für die

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

  • EuGH, 30.05.2013 - C-604/11

    Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos - Richtlinie 2004/39/EG -

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • EuGH, 05.04.2017 - C-298/15

    Borta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Das Transparenzgebot soll insbesondere ausschließen, dass es zu einer Günstlingswirtschaft oder willkürlichen Entscheidungen des Auftraggebers kommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44, und vom 14. Juli 2016, TNS Dimarso, C-6/15, EU:C:2016:555, Rn. 22).

    Die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung sowie das Transparenzgebot verlangen auch, dass der Gegenstand des betreffenden Auftrags sowie die Kriterien für seine Vergabe vom Beginn des Verfahrens über die Vergabe dieses Auftrags an klar bestimmt sind und dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit zum einen alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die abgegebenen Angebote die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2012, Kommission/Niederlande, C-368/10, EU:C:2012:284, Rn. 56, 88 und 109, vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44, und vom 14. Juli 2016, TNS Dimarso, C-6/15, EU:C:2016:555, Rn. 23).

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann ein öffentlicher Auftraggeber es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht gestatten, sein ursprüngliches Angebot auf diese Weise zu präzisieren, ohne dadurch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung und das daraus folgende Transparenzgebot - die die öffentlichen Auftraggeber gemäß Art. 2 der Richtlinie 2004/18 zu beachten haben - zu verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 43).

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll, gebietet, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 110, und Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44).

    Die Verpflichtung zur Transparenz, die daraus folgt, soll im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers gegenüber bestimmten Bietern oder bestimmten Angeboten ausschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/CAS Succhi di Frutta, EU:C:2004:236, Rn. 111, und Cartiera dell'Adda, EU:C:2014:2345, Rn. 44).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Es verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher obliegt es gemäß Art. 2 der Richtlinie 2004/18 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs einem öffentlichen Auftraggeber, die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten (vgl. u. a. Urteile vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, und vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 42 und 43).

    Nach Rn. 46 des Urteils des Gerichtshofs vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345), kann der öffentliche Auftraggeber keine Behebung von Mängeln zulassen, die gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen zum Ausschluss des Angebots führen müssen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16

    MA.T.I. SUD

    22 Diese Formulierung wird den Urteilen vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46), und vom 10. November 2016, Ciclat (C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30), wiederholt.

    In ähnlicher Weise ist das Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, (C-42/13, EU:C:2014:2345), formuliert, wo der Ausschluss des Bieters für rechtmäßig erachtet wurde, weil er in den Verdingungsunterlagen vorgeschrieben war.

    Im Hinblick auf die Rechtssache C-536/16 ist das Fehlen der eidesstattlichen Erklärung darüber, nicht vorbestraft zu sein, ähnlich einzuschätzen wie der (als nicht behebbar eingestufte) Mangel, um den es im Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345), ging.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20

    Zinātnes parks - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 -

    17 Urteile vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49), vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45), und vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 28).

    18 Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 50).

    20 Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45 und 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49 und 50), siehe aber auch Urteil vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-27/15

    Pizzo u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18 - Teilnahme an einem

    17 - Rechtssache Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44) mit Verweis auf das Urteil in der Rechtssache Kommission/CAS Succhi di Frutta (C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 108 bis 111).

    20 - Neben den bereits angeführten Rechtssachen Cartiera del'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345) und Kommission/CAS Succhi di Frutta (C-496/99 P, EU:C:2004:236) sind außerdem u. a. die Rechtssachen SIAC Construction (C-19/00, EU:C:2001:553), La Cascina (C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94), Manova (C-336/12, EU:C:13:647) und eVigilo (C-538/13, EU:C:2015:166) zu nennen.

    23 - Rechtssache Cartiera del'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15

    Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des

    54 - Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44).

    55 - Vgl. u. a. Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 10. Mai 2012, Kommission/Niederlande (C-368/10, EU:C:2012:284, Rn. 88).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso

    Ich weise für alle Fälle darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll, gebietet, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44, und eVigilo, C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 33).

    Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Verpflichtung zur Transparenz, die daraus folgt, im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers gegenüber bestimmten Bietern oder bestimmten Angeboten ausschließen soll (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44, und eVigilo, C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 34).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 51 der Richtlinie 2004/18 nicht dahin ausgelegt werden kann, dass der Auftraggeber die Behebung von Mängeln zulassen kann, die nach den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich zum Ausschluss des Bieters führen müssen (Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46, und vom 10. November 2016, Ciclat, C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30).
  • EuGH, 27.01.2022 - C-347/20

    Zinātnes parks

  • EuGH, 02.05.2019 - C-309/18

    Lavorgna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14

    Esaprojekt

  • VK Südbayern, 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

    Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • EuGH, 10.11.2016 - C-199/15

    Ciclat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 - Art.

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21

    e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16

    HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni

  • VG Karlsruhe, 10.03.2015 - 6 K 1327/13

    Zuweisung vorbehandelter gefährlicher Abfälle zur Sonderabfalldeponie; nicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Öffentliche Aufträge - Auswahlverfahren - Qualitative

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-46/15

    Ambisig

  • VK Brandenburg, 22.06.2016 - VK 5/16

    Gewässerunterhaltungsarbeiten sind Dienstleistungen!

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-486/16

    Bankia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherschutz

  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

  • VK Sachsen, 11.11.2015 - 1/SVK/035-15

    Mit Vorbehalt abgegebene Erklärung = nicht abgegebene Erklärung!

  • EuGH, 03.07.2018 - C-305/18

    Associazione "Verdi Ambiente e Società - Aps Onlus" u.a.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 1 VK 9/21

    Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

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Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2013 - C-42/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46465
EuGH, 18.07.2013 - C-42/13 (https://dejure.org/2013,46465)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-42/13 (https://dejure.org/2013,46465)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-42/13 (https://dejure.org/2013,46465)
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 03.07.2018 - C-305/18

    Associazione "Verdi Ambiente e Società - Aps Onlus" u.a.

    Cette exigence se reflète également dans la jurisprudence constante de la Cour, selon laquelle, étant donné la nature dérogatoire de la procédure accélérée, il incombe à la juridiction de renvoi qui demande l'application de cette procédure d'identifier, dans sa demande, les raisons pour lesquelles il peut être considéré que l'affaire exige effectivement son traitement dans de brefs délais (voir, en ce sens, ordonnances du président de la Cour du 18 juillet 2013, Cartiera dell'Adda, C-42/13, non publiée, EU:C:2013:508, point 11, et du 28 novembre 2013, Sähköalojen ammattiliitto, C-396/13, non publiée, EU:C:2013:811, point 15).
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