Rechtsprechung
EuGH, 11.11.2015 - C-422/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Pujante Rivera
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a - Begriff der Arbeitnehmer, die "in der Regel" in dem betreffenden Betrieb "beschäftigt" sind - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 - Begriffe "Entlassung" und ...
- Europäischer Gerichtshof
Pujante Rivera
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a - Begriff der Arbeitnehmer, die "in der Regel" in dem betreffenden Betrieb "beschäftigt" sind - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 - Begriffe "Entlassung" und ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Berechnung des Schwellenwerts für eine Massenentlassungsanzeige ("Pujante Rivera")
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Massenentlassung - Aufhebungsvertrag kann mitzählen
- arbeitsrecht-hessen.de
Massenentlassung - Aufhebungsvertrag kann mitzählen
- hensche.de
Befristeter Arbeitnehmer, Massenentlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
SOPO - Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers, einer einseitigen und erheblichen Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile zu seinen Lasten zuzustimmen, stellt eine Entlassung im Sinne der Richtlinie über Massenentlassungen dar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entlassung im Sinne der Richtlinie über Massenentlassungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
EuGH weitet Schutz vor Massenentlassungen aus: Auch Aufhebungsverträge können beim Schwellenwert mitzählen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufhebung eines Arbeitsvertrags
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Europäischer Gerichtshof: Auch Aufhebungsverträge können Entlassungen sein
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Massenentlassung - Aufhebungsvertrag kann mitzählen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
EuGH stärkt Rechte bei Massenentlassung
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Massenentlassungen durch die Hintertür - Auch eine Gehaltskürzung kann eine Entlassung sein
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Massenentlassungsrichtlinie und Arbeitnehmerbegriff
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Aufhebungsvertrag nach geänderten Arbeitsbedingungen als Entlassung i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Pujante Rivera
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a - Begriff der Arbeitnehmer, die "in der Regel" in dem betreffenden Betrieb "beschäftigt" sind - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 - Begriffe ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
- EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 927
- ZIP 2015, 2292
- EuZW 2016, 25
- NZA 2015, 1441
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 09.07.2015 - C-229/14
Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Insoweit ist zunächst festzustellen, dass der Begriff "Arbeitnehmer' in dieser Bestimmung nicht durch Verweisung auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten definiert werden kann, sondern innerhalb der Unionsrechtsordnung autonom und einheitlich ausgelegt werden muss (Urteil Balkaya, C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 33).Sodann ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Begriff des Arbeitnehmers anhand objektiver Kriterien zu definieren ist, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Betroffenen kennzeichnen, und das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien, C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 17, und Balkaya, C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 34).
Für die Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie 98/59 ist die Natur des Arbeitsverhältnisses ohne Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteil Balkaya, C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 35 und 36).
Zum einen dürfen die den Anwendungsbereich der Richtlinie 98/59 festlegenden Begriffe - wie der Begriff "Entlassung' in Art. 1 Abs. 1 Unterabs.1 Buchst. a - nämlich in Anbetracht der Zielsetzung der Richtlinie, die ausweislich ihres zweiten Erwägungsgrundes insbesondere den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen verstärken soll, nicht eng ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Balkaya, C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 44).
- EuGH, 18.01.2007 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Schließlich ist in Bezug auf die Frage, ob diese Arbeitnehmer bei der Berechnung der in Art. 1 Abs. 1 Unterabs.1 Buchst. a Ziff. i und ii der Richtlinie 98/59 genannten Schwellenwerte als im Sinne dieser Bestimmung "in der Regel' in dem betreffenden Betrieb beschäftigt anzusehen sind, darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinie nicht dahin ausgelegt werden kann, dass die Berechnungsmodalitäten für diese Schwellenwerte und damit diese Schwellenwerte selbst zur Disposition der Mitgliedstaaten stehen, da eine derartige Auslegung es den Mitgliedstaaten erlaubte, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu verändern und ihr somit ihre volle Wirksamkeit zu nehmen (Urteil Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 47).Da eine solche einzelstaatliche Regelung nämlich geeignet ist, der Gesamtheit der von bestimmten Betrieben mit gewöhnlich mehr als 20 Arbeitnehmern beschäftigten Arbeitnehmer - und sei es zeitweilig - die Rechte vorzuenthalten, die ihnen nach der Richtlinie 98/59 zustehen, beeinträchtigt sie die praktische Wirksamkeit dieser Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Urteil Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 48).
Daher würde jede nationale Regelung oder Auslegung dieses Begriffs, die darauf hinausliefe, dass die Kündigung des Arbeitsvertrags in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens keine "Entlassung' im Sinne der Richtlinie 98/59 wäre, deren Anwendungsbereich verändern und ihr damit ihre volle Wirksamkeit nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 47).
- EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Im vorliegenden Fall ist dieser Begriff dahin auszulegen, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (Urteile Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49 bis 51, und Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28).Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich Entlassungen von Beendigungen des Arbeitsvertrags, die ihnen unter den in Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 98/59 genannten Voraussetzungen gleichgestellt werden, durch die fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers unterscheiden (Urteil Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 56).
Zum anderen wollte der Unionsgesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die für die Unternehmen in der Union mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen (Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16, und Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48).
- EuGH, 08.06.1994 - C-383/92
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Zum anderen wollte der Unionsgesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die für die Unternehmen in der Union mit diesen Schutzvorschriften verbundenen Belastungen einander angleichen (Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16, und Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48). - EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Im vorliegenden Fall ist dieser Begriff dahin auszulegen, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (Urteile Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49 bis 51, und Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28). - EuGH, 13.05.2015 - C-392/13
Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Zur Beantwortung dieser Frage ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 67 seines Urteils Rabal Cañas (C-392/13, EU:C:2015:318) bereits entschieden hat, dass Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 98/59 dahin auszulegen ist, dass für die Feststellung des Vorliegens von "Massenentlassungen' im Sinne dieser Bestimmung individuelle Beendigungen von Arbeitsverträgen, die für eine bestimmte Zeit oder Tätigkeit geschlossen werden, nicht zu berücksichtigen sind, wenn diese Beendigungen bei Ablauf des Vertrags oder Erfüllung der Tätigkeit erfolgen. - EuGH, 13.02.2014 - C-596/12
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Sodann ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Begriff des Arbeitnehmers anhand objektiver Kriterien zu definieren ist, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Betroffenen kennzeichnen, und das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien, C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 17, und Balkaya, C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 34). - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Er darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 63, Zanotti, C-56/09, EU:C:2010:288, Rn. 15, sowie Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27). - EuGH, 08.09.2009 - C-478/07
DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Er darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 63, Zanotti, C-56/09, EU:C:2010:288, Rn. 15, sowie Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27). - EuGH, 20.05.2010 - C-56/09
Zanotti - Freier Dienstleistungsverkehr - Unionsbürgerschaft - Art. 18 EG und 49 …
Auszug aus EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Er darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 63, Zanotti, C-56/09, EU:C:2010:288, Rn. 15, sowie Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27).
- BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22
"in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG
(2) Ungeachtet dessen ist der Entscheidung des Gerichtshofs vom 11. November 2015 (- C-422/14 - [Pujante Rivera]) mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, dass das Tatbestandsmerkmal "in der Regel" in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der MERL nicht auf einen Stichtag, sondern auf die personelle Betriebsstärke bei gewöhnlichem Geschäftsgang abstellt.Bei den von ihm bei der Ermittlung der "in der Regel" Beschäftigten konkret berücksichtigten (befristet eingestellten) Arbeitnehmern handelte es sich ua. um Arbeitnehmer, deren Vertragsverhältnisse bereits etwa zwei Monate vor dem im Ausgangsverfahren maßgeblichen Entlassungszeitraum ausgelaufen waren (EuGH 11. November 2015 - C-422/14 - [Pujante Rivera] Rn. 13, 36) .
- ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung
Ebenso hat der EuGH zwischenzeitlich für die RL 59/98/EG (Massenentlassungsrichtlinie, kurz: MERL) entschieden, dass in unionsrechtlicher Auslegung Arbeitnehmer derjenige ist, welcher während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. EuGH 11. November 2015 - C-422/14 - Rn. 29 [Pujante Rivera], NZA 2015, 1441;… 9. Juli 2015 - C-229/14 - Rn. 34 [Balkaya], NZA 2015, 861) . - LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21
Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der …
Bezugspunkt der Konsultationspflicht ist mithin die Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. eine sonstige einseitig und zulasten des Arbeitnehmers aus nicht in dessen Person liegenden Gründen erhebliche Änderung des Arbeitsvertrags (vgl. EuGH 11.11.2015 - C-422/14 [Pujante Rivera], NZA 2015, 1441, Rn. 55).
- LAG Düsseldorf, 25.04.2019 - 11 Sa 481/18
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach …
Bezugspunkt der Konsultationspflicht ist mithin die Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. eine sonstige einseitig und zulasten des Arbeitnehmers aus nicht in dessen Person liegenden Gründen erhebliche Änderung des Arbeitsvertrags (vgl. EuGH v. 11.11.2015 - C-422/14 - [Pujante Rivera] Rn. 55). - EuGH, 21.09.2017 - C-429/16
Ciupa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - …
Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass aus Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 98/59, wonach diese Richtlinie nur dann Anwendung findet, wenn die Zahl der "Entlassungen" mindestens fünf beträgt, hervorgeht, dass die Richtlinie zwischen "Entlassungen" und "Beendigungen des Arbeitsvertrags ..., die auf Veranlassung des Arbeitgebers und aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erfolgen", unterscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 44 und 45).Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Richtlinie 98/59 dahin auszulegen ist, dass es unter den Begriff "Entlassung" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie fällt, wenn ein Arbeitgeber einseitig und zulasten des Arbeitnehmers aus nicht in dessen Person liegenden Gründen eine erhebliche Änderung der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrags vornimmt (Urteil vom 11. November 2015, Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 55).
- EuGH, 18.01.2024 - C-631/22
Ca Na Negreta
Somit ist dieser Begriff dahin auszulegen, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (vgl. entsprechend Urteil vom 11. November 2015, Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-300/19
Marclean Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
4 Vgl. Urteil vom 11. November 2015, Pujante Rivera (C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).5 Vgl. Urteile vom 11. November 2015, Pujante Rivera (C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 55), vom 21. September 2017, Ciupa u. a. (…C-429/16, EU:C:2017:711, Rn. 27), und vom 21. September 2017, Socha u. a. (…C-149/16, EU:C:2017:708, Rn. 25).
10 Vgl. u. a. Urteil vom 11. November 2015, Pujante Rivera (C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 354/21
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung; Arbeitnehmerüberlassung; …
Bezugspunkt der Konsultationspflicht ist mithin die Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. eine sonstige einseitig und zulasten des Arbeitnehmers aus nicht in dessen Person liegenden Gründen erhebliche Änderung des Arbeitsvertrags (vgl. EuGH v. 11.11.2015 - C-422/14 - [Pujante Rivera] Rn. 55). - LAG Düsseldorf, 12.09.2019 - 11 Sa 986/18
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach …
Bezugspunkt der Konsultationspflicht ist mithin die Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. eine sonstige einseitig und zulasten des Arbeitnehmers aus nicht in dessen Person liegenden Gründen erhebliche Änderung des Arbeitsvertrags (vgl. EuGH v. 11.11.2015 - C-422/14 - [Pujante Rivera] Rn. 55). - EuGH, 21.09.2017 - C-149/16
Socha u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - …
Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass aus Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 98/59, wonach diese Richtlinie nur dann Anwendung findet, wenn die Zahl der "Entlassungen" mindestens fünf beträgt, hervorgeht, dass die Richtlinie zwischen "Entlassungen" und "Beendigungen des Arbeitsvertrags ..., die auf Veranlassung des Arbeitgebers und aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erfolgen", unterscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 44 und 45).Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Richtlinie 98/59 dahin auszulegen ist, dass es unter den Begriff "Entlassung" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie fällt, wenn ein Arbeitgeber einseitig und zulasten des Arbeitnehmers aus nicht in dessen Person liegenden Gründen eine erhebliche Änderung der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrags vornimmt (Urteil vom 11. November 2015, Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 55).
- EuGH, 22.02.2024 - C-589/22
Resorts Mallorca Hotels International
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 586/18
Betriebsteilübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen …
- LAG Düsseldorf, 15.03.2019 - 6 Sa 587/18
Keine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Einheit bei einzelnen …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 647/18
- LAG Düsseldorf, 29.03.2019 - 6 Sa 657/18
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Massenentlassungsanzeige - …
- LAG Düsseldorf, 12.10.2021 - 3 Sa 294/21
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 648/18
- LAG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 Sa 107/21
Wet-Lease in Form von ACMIO-Verträgen in der Luftfahrt; Arbeitnehmerüberlassung; …
- LAG Düsseldorf, 10.05.2019 - 6 Sa 538/18
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 729/18
Betriebsteilübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen …
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 178/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 177/21
Arbeitsverhältnis; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 652/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 634/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 651/18
Merkmale eines Betriebsteilübergangs bei einem Luftverkehrsunternehmen
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-551/15
Pula Parking
- LAG Düsseldorf, 04.09.2019 - 7 Sa 565/18
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Nachteilsausgleich
- LAG Düsseldorf, 28.08.2019 - 12 Sa 810/18
Flugbetrieb: Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; örtliche …
- LAG Düsseldorf, 12.06.2019 - 4 Sa 533/18
- LAG Düsseldorf, 15.03.2019 - 6 Sa 753/18
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Massenentlassungsanzeige - …
- EuGH, 11.11.2020 - C-300/19
Marclean Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 653/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 742/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 745/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 649/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 743/18
- LAG Düsseldorf, 11.11.2021 - 13 Sa 96/21
Objektive Klagehäufung bei Betriebsübergang nach § 613a BGB ; …
- LAG Düsseldorf, 04.09.2019 - 7 Sa 570/18
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Nachteilsausgleich
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 744/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 748/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 747/18
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 115/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 12.06.2019 - 4 Sa 531/18
- LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 10 Sa 67/21
Teil einer Massensache in Zusammenhang mit der Insolvenz einer …
- LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 118/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 746/18
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15
NA
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 114/21
Kein Betriebsübergang im Rahmen von Wet-Lease; Entstehung eines …
- EuGH, 28.06.2018 - C-57/17
Checa Honrado - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Schutz der …
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 113/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15
NN (L)
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-305/16
Avon Cosmetics
- EuGH, 16.06.2016 - C-96/15
Saint Louis Sucre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Zucker - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-176/15
Riskin und Timmermans - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-255/16
Falbert u.a. - Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-226/16
Eni u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 994/2010 - …
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Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Pujante Rivera
Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Berechnung der numerischen Schwellenwerte für die Anwendung der Richtlinie - Berücksichtigung befristet beschäftigter Arbeitnehmer - Entlassungen gleichzustellende Beendigungen von Arbeitsverträgen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
- EuGH, 11.11.2015 - C-422/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (23)
- EuGH, 12.10.2004 - C-55/02
Kommission / Portugal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
9 - Urteile Kommission/Italien (…C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 16) und Balkaya (…C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 33); vgl. auch Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49).19 - Vgl. Urteile Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49 und 50) und Agorastoudis u. a. (…C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28).
23 - Vgl. Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16), Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48), Confédération générale du travail u. a. (…C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 43) und USDAW und Wilson (…C-80/14, EU:C:2015:291, Rn. 62).
25 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 56).
- EuGH, 09.07.2015 - C-229/14
Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
3 - Siehe nur die hierzu allein in diesem Jahr bereits ergangenen Urteile USDAW und Wilson (C-80/14, EU:C:2015:291), Lyttle u. a. (C-182/13, EU:C:2015:317), Rabal Cañas (C-392/13, EU:C:2015:318) und Balkaya (C-229/14, EU:C:2015:455).9 - Urteile Kommission/Italien (…C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 16) und Balkaya (C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 33); vgl. auch Urteil Kommission/Portugal (…C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49).
10 - Urteile Confédération générale du travail u. a. (…C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 47) und Balkaya (C-229,14, EU:C:2015:455, Rn. 33).
11 - Urteile Lawrie-Blum (…66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17), Allonby (…C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 67), Kiiski (…C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 25), Danosa (…C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 39), Kommission/Italien (…C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 17) und Balkaya (C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 34).
- EuGH, 18.01.2007 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
10 - Urteile Confédération générale du travail u. a. (C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 47) und Balkaya (…C-229,14, EU:C:2015:455, Rn. 33).12 - Urteil Confédération générale du travail u. a. (C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 49).
23 - Vgl. Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16), Kommission/Portugal (…C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48), Confédération générale du travail u. a. (C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 43) und USDAW und Wilson (…C-80/14, EU:C:2015:291, Rn. 62).
- EuGH, 30.04.2015 - C-80/14
Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
3 - Siehe nur die hierzu allein in diesem Jahr bereits ergangenen Urteile USDAW und Wilson (C-80/14, EU:C:2015:291), Lyttle u. a. (C-182/13, EU:C:2015:317), Rabal Cañas (C-392/13, EU:C:2015:318) und Balkaya (C-229/14, EU:C:2015:455).23 - Vgl. Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16), Kommission/Portugal (…C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48), Confédération générale du travail u. a. (…C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 43) und USDAW und Wilson (C-80/14, EU:C:2015:291, Rn. 62).
- EuGH, 13.02.2014 - C-596/12
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
9 - Urteile Kommission/Italien (C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 16) und Balkaya (…C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 33); vgl. auch Urteil Kommission/Portugal (…C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49).11 - Urteile Lawrie-Blum (…66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17), Allonby (…C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 67), Kiiski (…C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 25), Danosa (…C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 39), Kommission/Italien (C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 17) und Balkaya (…C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 34).
- EuGH, 08.06.1994 - C-383/92
Kommission / Vereinigtes Königreich
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23 - Vgl. Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 16), Kommission/Portugal (…C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 48), Confédération générale du travail u. a. (…C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 43) und USDAW und Wilson (…C-80/14, EU:C:2015:291, Rn. 62). - EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
11 - Urteile Lawrie-Blum (…66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17), Allonby (…C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 67), Kiiski (…C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 25), Danosa (C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 39), Kommission/Italien (…C-596/12, EU:C:2014:77, Rn. 17) und Balkaya (…C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 34). - EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
18 - Zur Notwendigkeit, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, vgl. Urteile SARPP (C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8), Aventis Pasteur (…C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 50), Fuß (…C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 39) und Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 37). - EuGH, 14.10.2010 - C-243/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
18 - Zur Notwendigkeit, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, vgl. Urteile SARPP (…C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8), Aventis Pasteur (…C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 50), Fuß (C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 39) und Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 37). - EuG, 25.05.2004 - T-154/01
Distilleria Palma / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14
21 - Vgl. etwa die Urteile Racke (…C-162/96, EU:C:1998:293, Rn. 49) und Distilleria Palma/Kommission (T-154/01, EU:T:2004:154, Rn. 45). - EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Allonby
- EuGH, 18.10.2011 - C-128/09
Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie …
- EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz …
- EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der …
- EuGH, 13.05.2015 - C-392/13
Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das …
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-182/13
Lyttle u.a.
- EuGH, 20.09.2007 - C-116/06
Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer …
- EuGH, 16.06.1998 - C-162/96
Racke
- EuGH, 13.05.2015 - C-182/13
Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen …
- EuGH, 02.12.2009 - C-358/08
IN EINEM GERICHTLICHEN VERFAHREN, DAS IRRTÜMLICH GEGEN DEN LIEFERANTEN EINES …
- BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 90/17
Massenentlassungsanzeige - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
Die Generalanwältin hat in ihren Schlussanträgen vom 3. September 2015 in der Sache Pujante Rivera (- C-422/14 - Rn. 36) gemeint, es könne weder auf eine Stichtags- noch auf eine Durchschnittsbetrachtung ankommen, sondern es sei die Anzahl der bei gewöhnlichem Geschäftsgang beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.Hingegen käme es auf die Dauer der Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers nicht an (so schon EuGH 11. November 2015 - C-422/14 - [Pujante Rivera] Rn. 32) .
Entlassung iSd. Vorschrift ist jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags (EuGH 11. November 2015 - C-422/14 - [Pujante Rivera] Rn. 48) .
Insofern steht nach der Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache Pujante Rivera (- C-422/14 - Rn. 40) fest, dass auch die "Gesamtbeschäftigtenzahl" des fraglichen Betriebs eine Rolle spielen soll, um den Arbeitgebern nicht eine "im Verhältnis zur Größe ihres Betriebs übermäßige Belastung aufzuerlegen".
Dort führte die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern dazu, dass die erforderliche Entlassungsquote kontinuierlich absänke (in diesem Sinne auch EuGH Schlussanträge der Generalanwältin 3. September 2015 - C-422/14 - [Pujante Rivera] Rn. 34 allerdings für befristet beschäftigte Arbeitnehmer, die beide Schwellenwerte zugunsten "eigener" Arbeitnehmer des Betriebsinhabers beeinflussen können, weil sie von diesem ggf. auch entlassen werden können) .
- EuG, 23.05.2019 - T-107/17
Steinhoff u.a. / EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und …
Somit stellt der Grundsatz pacta sunt servanda auch einen auf Verträge anwendbaren allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, wonach ein wirksam geschlossener Vertrag die Vertragsparteien bindet (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez, C-282/10, EU:C:2011:559, Nr. 96, und der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:544, Nr. 55).