Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 06.10.2010 | Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 21.12.2011 - C-424/10, C-425/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,193
EuGH, 21.12.2011 - C-424/10, C-425/10 (https://dejure.org/2011,193)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - C-424/10, C-425/10 (https://dejure.org/2011,193)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - C-424/10, C-425/10 (https://dejure.org/2011,193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Daueraufenthalt - Art. 16 - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt aufgrund nationalen Rechts - Aufenthaltszeit, die vor dem Beitritt des Herkunftsmitgliedstaats des betreffenden Bürgers zur Union zurückgelegt worden ist

  • Europäischer Gerichtshof

    Ziolkowski

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Daueraufenthalt - Art. 16 - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt aufgrund nationalen Rechts - Aufenthaltszeit, die vor dem Beitritt des Herkunftsmitgliedstaats des betreffenden Bürgers zur Union zurückgelegt worden ist

  • EU-Kommission PDF

    Tomasz Ziolkowski (C-424/10) und Barbara Szeja und andere (C-425/10) gegen Land Berlin.

  • EU-Kommission

    Ziolkowski

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Daueraufenthalt - Art. 16 - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt aufgrund nationalen Rechts - Aufenthaltszeit, die vor dem Beitritt des Herkunftsmitgliedstaats des betreffenden Bürgers zur Union zurückgelegt worden ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Aufenthaltszeiten eines Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat vor dem Beitritt dieses Drittstaats zur Europäischen Union für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    Richtlinie 2004/38 Art. 7, Art. 16, FreizügG/EU § 2, § 4, § 4a, § 5 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Daueraufenthalt - Art. 16 - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt aufgrund nationalen Rechts - Aufenthaltszeit, die vor dem Beitritt des Herkunftsmitgliedstaats des betreffenden Bürgers zur Union zurückgelegt worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt ermöglicht, der die Voraussetzungen nach dem Unionsrecht erfüllt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltszeiten eines Drittstaatsangehörigen vor dem Beitritt des Drittstaats zur Europäischen Union

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 31. August 2010 - Tomasz Ziolkowski gegen Das Land Berlin

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht - Auslegung von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 121
  • DÖV 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (119)

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Dabei beschränkt erstens Art. 6 der Richtlinie 2004/38 für Aufenthalte bis zu drei Monaten die für das Aufenthaltsrecht geltenden Bedingungen oder Formalitäten auf das Erfordernis des Besitzes eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, und nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie besteht dieses Recht für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen fort, solange sie die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen (Urteil Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 39).

    Wie sich insbesondere aus dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt, soll damit u. a. verhindert werden, dass diese Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (Urteil Ziolkowski und Szeja, EU:C:2011:866, Rn. 40).

    Wie im 18. Erwägungsgrund der Richtlinie ausgeführt wird, sollte das einmal erlangte Recht auf Daueraufenthalt, um ein wirksames Instrument für die Integration in die Gesellschaft dieses Staates darzustellen, keinen Bedingungen unterworfen werden (Urteil Ziolkowski und Szeja, EU:C:2011:866, Rn. 41).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Hingegen soll die Richtlinie 2004/38 zwar die Ausübung des jedem Unionsbürger unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts erleichtern und verstärken, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (vgl. Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, Slg. 2008, I-6241, Randnrn. 82 und 59, vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-9217, Randnr. 30, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 28), doch soll sie auch - wie aus ihrem Art. 1 Buchst. a hervorgeht - näher die Bedingungen regeln, unter denen dieses Recht ausgeübt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile McCarthy, Randnr. 33, und vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 36 und 40), zu denen im Falle eines Aufenthalts von über drei Monaten die Bedingungen gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie gehören, wonach Unionsbürger, die die Arbeitnehmereigenschaft nicht oder nicht mehr besitzen, über ausreichende Existenzmittel verfügen müssen.

    Insbesondere dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38 ist zu entnehmen, dass diese Voraussetzung u. a. verhindern soll, dass diese Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (Urteil Ziolkowski und Szeja, Randnr. 40).

  • EuGH, 25.02.2016 - C-299/14

    Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten

    Nach dieser Bestimmung hat ein Unionsbürger nämlich das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, und nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie besteht dieses Recht für den Unionsbürger und seine Familienangehörigen fort, solange sie die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen (Urteile Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 39, sowie Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 70).
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Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.2010 - C-424/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33186
EuGH, 06.10.2010 - C-424/10 (https://dejure.org/2010,33186)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2010 - C-424/10 (https://dejure.org/2010,33186)
EuGH, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - C-424/10 (https://dejure.org/2010,33186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2011 - C-424/10, C-425/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4910
Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2011 - C-424/10, C-425/10 (https://dejure.org/2011,4910)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.09.2011 - C-424/10, C-425/10 (https://dejure.org/2011,4910)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. September 2011 - C-424/10, C-425/10 (https://dejure.org/2011,4910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ziolkowski

    Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Voraussetzungen für den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts - Begriff "rechtmäßiger Aufenthalt" - Bestimmung der erforderlichen Aufenthaltsdauer

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Ziolkowski

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Nach Ansicht des Generalanwalts Bot sind im Aufnahmemitgliedstaat allein nach nationalem Recht zurückgelegte Aufenthaltszeiten bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer eines Unionsbürgers für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts in ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    In den verbundenen Rechtssachen C-424/10 und C-425/10.

    Marlon Szeja (C-425/10).

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof die folgenden, in den beiden Rechtssachen C-424/10 und C-425/10 gleichlautenden Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2010 sind die Rechtssachen C-424/10 und C-425/10 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-434/09

    McCarthy - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der

    47 - Diverse Fragen zur Auslegung von Art. 16 der Richtlinie 2004/38 und insbesondere zum Begriff des "rechtmäßigen Aufenthalts" werfen auch die anhängigen Rechtssachen Dias (C-325/09), Ziolkowski (C-424/10) und Szeja (C-425/10) auf.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2013 - C-529/11

    Alarape und Tijani - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    22- C-424/10 und C-425/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-378/12

    Onuekwere - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

    7 - C-424/10 und C-425/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
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