Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.2016 - C-424/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33958
EuGH, 19.10.2016 - C-424/15 (https://dejure.org/2016,33958)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2016 - C-424/15 (https://dejure.org/2016,33958)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - C-424/15 (https://dejure.org/2016,33958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ormaetxea Garai und Lorenzo Almendros

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/21/EG - Art. 3 - Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden - Institutionelle Reform - Fusion der nationalen Regulierungsbehörde mit anderen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ormaetxea Garai und Lorenzo Almendros

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/21/EG - Art. 3 - Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden - Institutionelle Reform - Fusion der nationalen Regulierungsbehörde mit anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Ormaetxea Garai und Lorenzo Almendros

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/21/EG - Art. 3 - Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden - Institutionelle Reform - Fusion der nationalen Regulierungsbehörde mit anderen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Diese Freiheit lässt die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteil vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-103/16

    Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt

    Diese Freiheit lässt die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteile vom 6. Oktober 2010, Base u. a., C-389/08, EU:C:2010:584, Rn. 24 und 25, und vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 29).
  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 C 4.17

    Vorgaben zur Entgeltberechnung kein zulässiger Regelungsgegenstand einer

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Wirksamkeit zu gewährleisten, wobei sie aber über einen weiten Wertungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Mittel und Wege zu ihrer Durchführung verfügen (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-424/15, Ormaetxea Garai und Lorenzo Almendros [ECLI:EU:C:2016:780] - Rn. 29).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-560/15

    Europa Way und Persidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische

    Nach Art. 3 Abs. 2 und 3 der Rahmenrichtlinie in Verbindung mit ihrem elften Erwägungsgrund haben die Mitgliedstaaten außerdem die Unabhängigkeit der NRB zu gewährleisten, damit diese ihre Befugnisse unparteiisch, transparent und innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausüben können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 2009, Kommission/Deutschland, C-424/07, EU:C:2009:749, Rn. 54, vom 17. September 2015, KPN, C-85/14, EU:C:2015:610, Rn. 54, und vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 33).

    Mit der Richtlinie 2009/140 beabsichtigte der Unionsgesetzgeber, wie sich aus deren 13. Erwägungsgrund ergibt, die Unabhängigkeit der NRB zu stärken, um eine wirksamere Anwendung des Rechtsrahmens zu gewährleisten und sowohl ihre Amtsgewalt zu stärken als auch ihre Entscheidungen vorhersehbarer zu machen (Urteile vom 28. Juli 2016, Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni, C-240/15, EU:C:2016:608, Rn. 32 und 34, sowie vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 45).

    Dieses Ziel der Stärkung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der NRB findet seinen Ausdruck in Art. 3 Abs. 3a der Rahmenrichtlinie (Urteil vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

    64 Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, Prezident Slovenskej republiky (C-378/19, EU:C:2020:462, Rn. 37), und Urteil vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros (C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-378/19

    Die Tatsache, dass in der Slowakei die Befugnis zur Ernennung und Entlassung des

    Diese Freiheit lässt somit die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteil vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Bedingungen verfügen die Mitgliedstaaten bei der Organisation und Strukturierung ihrer Regulierungsbehörden im Sinne von Art. 35 der Richtlinie 2009/72 über eine institutionelle Autonomie, die jedoch unter vollständiger Beachtung der in dieser Richtlinie festgelegten Ziele und Pflichten auszuüben ist (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.06.2023 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation)

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass die NRB bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Funktionen über eine weitreichende Befugnis verfügen, um die Regulierungsbedürftigkeit eines Marktes in jedem Einzelfall beurteilen zu können (Urteile vom 15. September 2016, Koninklijke KPN u. a., C-28/15, EU:C:2016:692, Rn. 36, sowie vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-560/15

    Europa Way und Persidera - Vorabentscheidungsersuchen - Elektronische

    39 Zur Möglichkeit der Übertragung von Regulierungsaufgaben auf mehrere innerstaatliche Stellen im Rahmen der institutionellen Autonomie der Mitgliedstaaten vgl. Urteile vom 6. März 2008, Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (C-82/07, EU:C:2008:143, Rn. 18, 19 und 24), vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584, Rn. 26), vom 17. September 2015, KPN (C-85/14, EU:C:2015:610, Rn. 53), und vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros (C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 30).
  • EuGH, 12.11.2020 - C-796/19

    Kommission/ Österreich (Autorité de sécurité ferroviaire) - Vertragsverletzung

    Demnach muss die institutionelle Autonomie, über die die Mitgliedstaaten bei der Organisation und Strukturierung der aufgrund einer Richtlinie eingerichteten Regulierungsbehörden verfügen, unter vollständiger Beachtung der in dieser Richtlinie festgelegten Ziele und Pflichten ausgeübt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16027
Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15 (https://dejure.org/2016,16027)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - C-424/15 (https://dejure.org/2016,16027)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - C-424/15 (https://dejure.org/2016,16027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ormaetxea Garai und Lorenzo Almendros

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/21/EG - Telekommunikationssektor - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Nationale Regulierungsbehörden - Erfordernis der Unabhängigkeit - Institutionelle Autonomie der Mitgliedstaaten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.04.2014 - C-288/12

    Durch die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Datenschutzbeauftragten hat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15
    Ist die Rechtsauffassung im Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237), auf den Fall übertragbar, dass die Leiter einer NRB für Telekommunikation vor Ablauf ihres Mandats aufgrund eines neuen Rechtsrahmens entlassen werden, mit dem eine Aufsichtsstelle errichtet wird, in der verschiedene NRB regulierter Bereiche zusammengefasst werden? Ist diese vorzeitige Amtsbeendigung, die allein auf dem Inkrafttreten eines neuen nationalen Gesetzes und nicht auf dem Verlust vorab in nationalen Rechtsvorschriften festgelegter persönlicher Voraussetzungen der Amtsinhaber beruht, mit Art. 3 Abs. 3a der Rahmenrichtlinie vereinbar?.

    In der Rechtssache, in der das Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237), ergangen ist, hatte der Gerichtshof im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage insbesondere die Frage zu prüfen, ob die in Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie enthaltene Anforderung, zu gewährleisten, dass die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten zuständige Kontrollstelle die ihr zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnimmt, die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats einschließt, die Dauer des Mandats einer solchen Stelle bis zu seinem ursprünglich vorgesehenen Ablauf zu beachten(17).

    Ich sehe daher keinen Grund, einer anderen als der im Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237), entwickelten Lösung zu folgen.

    In seinem Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237), hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass das vorzeitige Ende des Mandats einer Kontrollstelle die Gewährleistung der Unabhängigkeit beeinträchtigt und " [d]ies ... auch dann [gilt], wenn [dieses] Ende ... auf einer Umstrukturierung oder einer Änderung des Modells beruht; diese sind in einer Weise zu gestalten, dass sie die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften an die Unabhängigkeit erfüllen "(29).

    17 Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 50).

    18 Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 51).

    19 Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 53).

    20 Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 54).

  • EuGH, 17.09.2015 - C-85/14

    KPN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15
    12 Vgl. Urteil vom 17. September 2015, KPN (C-85/14, EU:C:2015:610, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 Vgl. Urteile vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584, Rn. 30), und vom 17. September 2015, KPN (C-85/14, EU:C:2015:610, Rn. 57).

  • EuGH, 06.03.2008 - C-82/07

    Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones - Elektronische Kommunikation -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15
    15 Vgl. Urteil vom 6. März 2008, Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (C-82/07, EU:C:2008:143, Rn. 25 bis 27).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-424/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15
    Sie verfügen daher über weitreichende Befugnisse, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009, Kommission/Deutschland (C-424/07, EU:C:2009:749)(27), festgestellt hat.
  • EuGH, 06.10.2010 - C-389/08

    Base u.a. - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/21/EG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15
    14 Vgl. Urteile vom 6. Oktober 2010, Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584, Rn. 30), und vom 17. September 2015, KPN (C-85/14, EU:C:2015:610, Rn. 57).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15
    Der Gerichtshof hat dies bereits in seinem Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland (C-518/07, EU:C:2010:125), betont, in dem er darauf hingewiesen hat, dass solche unabhängigen Stellen - im vorliegenden Fall bezog sich der Gerichtshof nicht nur auf die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten zuständigen deutschen Kontrollstellen, sondern auch auf andere im deutschen Rechtssystem bestehende Verwaltungsstellen - häufig Regulierungsfunktion haben oder Aufgaben wahrnehmen, die der politischen Einflussnahme entzogen sein müssen, dabei aber an das Gesetz gebunden und der Kontrolle durch die zuständigen Gerichte unterworfen bleiben(28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht