Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2013 - C-426/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16786
EuGH, 18.07.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,16786)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,16786)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,16786)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt

  • Europäischer Gerichtshof

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt

  • EU-Kommission

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt“

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf nach Unternehmensübergang verhandelte und geschlossene Kollektivverträge; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court of the United Kingdom

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bindung des Betriebserwerbers an dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag nur bei Möglichkeit der Einflussnahme ("Alemo-Herron u.a.")

  • Betriebs-Berater

    Betriebserweber ist nicht an dynamische Tarifklauseln gebunden

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Tarifvertrag, Bezugnahmeklausel, Betriebsübergang: Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Dynamische Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergängen

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung von Kollektivverträgen nach Betriebsübergang (hier: dynamische Verweisung auf nach Betriebsübergang verhandelte und abgeschlossene Klauseln)

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf nach Unternehmensübergang verhandelte und geschlossene Kollektivverträge; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court of the United Kingdom

  • datenbank.nwb.de

    Fortgeltung von Kollektivverträgen nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang: Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge bindet nicht immer den Erwerber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Dynamische Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergängen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebserweber ist nicht an dynamische Tarifklauseln gebunden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebserwerber ist nicht an dynamische Tarifklauseln gebunden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine dynamische Verweisung auf Tarifverträge nach Betriebsübergang

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Geltung von dynamischen Verweisungsklauseln nach einem Betriebsübergang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geltung von dynamischen Verweisungsklauseln nach einem Betriebsübergang

Besprechungen u.ä. (5)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 613a; RL 2001/23/EG Art. 3
    Bindung des Betriebserwerbers an dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag nur bei Möglichkeit der Einflussnahme ("Alemo-Herron u. a.")

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht des Betriebserwerbers zur Anwendung von arbeitsvertraglich vereinbarten Tarifverträgen, die der Erwerber nicht beeinflussen kann

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechung zu den arbeitsvertraglichen dynamischen Bezugnahmeklauseln auf dem Prüfstand?

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aus für dynamische Bezugnahmeklauseln?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Killed by friendly fire?"

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 12. August 2011 - Mark Alemo-Herron u. a./Parkwood Leisure Ldt

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Supreme Court of the United Kingdom - Auslegung von Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1686
  • EuZW 2013, 747
  • NZA 2013, 835
  • BB 2013, 2035
  • BB 2013, 2483
  • DB 2013, 1851
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Zwar darf die Anwendung einer solchen Bestimmung in einer Richtlinie nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH nicht dazu führen, dass der Wesensgehalt des Rechts des Arbeitgebers auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt wird (vgl. zu Art. 8 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen: EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 36) .
  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Hieraus ergibt sich insbesondere, dass der Erwerber in der Lage sein muss, nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 25, und vom 11. September 2014, Österreichischer Gewerkschaftsbund, C-328/13, EU:C:2014:2197, Rn. 29).

    Insbesondere impliziert Art. 3 der Richtlinie 2001/23 in Zusammenschau mit der unternehmerischen Freiheit, dass es dem Erwerber möglich sein muss, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens, an dem er beteiligt ist, seine Interessen wirksam geltend zu machen und die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 33).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Dass eine solche im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG) , ist mit der vom EuGH in den Rechtssachen Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt und Alemo-Herron ua. (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - und 18. Juli 2013 - C-426/11 -) vorgenommenen Auslegung der RL 2001/23/EG vereinbar.

    (1) Der EuGH verlangt, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22) .

    (bb) Auch der EuGH verlangt für einen Betriebserwerber keine voraussetzungsfreien Änderungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Möglichkeit von "erforderlichen" Anpassungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; so auch Bayreuther NJW 2017, 2158, 2159) .

    Auch in den von der Revision angeführten Urteilen des EuGH (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 27; 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof]) war weder eine absenkende Angleichung der Entgelthöhe noch die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrags Gegenstand der Entscheidung; in beiden Fällen blieb es - bei "Obsiegen" des Arbeitgebers - im Ergebnis bei der statischen Anwendung des "unternehmensfremden" Tarifvertrags.

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Es bedarf - anders als zB im Recht des Vereinigten Königreichs, das der Entscheidung des Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) zugrunde lag - keiner gesonderten individualvertraglichen Verweisung (§ 4 Abs. 1 TVG) .

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 -) entschieden, Art. 3 RL 2001/23 sei dahin gehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt sei vorzusehen, dass die Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verwiesen, gegenüber dem Erwerber durchsetzbar seien, wenn dieser nicht die Möglichkeit habe, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang abgeschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen.

    Sei dies nicht möglich, sei die Vertragsfreiheit des Betriebserwerbers in einem Ausmaß reduziert, dass dies den Wesensgehalt seines Grundrechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 31 ff.) .

    Das Recht auf negative Vereinigungsfreiheit ist - ebenso wie in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 31)  - nicht Gegenstand des Verfahrens.

    Soweit der Gerichtshof in den Entscheidungen Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 25) und Österreichischer Gewerkschaftsbund (11. September 2014 - C-328/13 - Rn. 29) darauf hingewiesen hat, die Richtlinie diene nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen, sondern sie solle auch einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer einerseits und denen des Erwerbers andererseits gewährleisten, geht das vorlegende Gericht davon aus, dass dem kein abweichendes Verständnis der Richtlinie zugrunde liegt.

    Die Bindung an die aufgrund privatautonomer Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsvertrags gewordenen Kollektivregelungen führt - anders als in dem dem Vorabentscheidungsverfahren Alemo-Herron ua. zugrunde liegenden Fall - nicht dazu, dass der Erwerber keine Möglichkeit hätte, sich von den in Bezug genommenen Arbeitsbedingungen zu lösen (zu diesem Erfordernis vgl. EuGH 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 33 ff.) .

    Soweit der Gerichtshof in der Rechtssache Alemo-Herron ua. dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen hat, dass es sich um den Übergang eines Unternehmens vom öffentlichen auf den privaten Sektor handelte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 26 f.) , ist für das hiesige Ausgangsverfahren auf einen weiteren wesentlichen tatsächlichen Unterschied hinzuweisen.

    Sei es dem Erwerber nicht möglich, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens seine Interessen wirksam geltend zu machen oder die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln, sei seine Vertragsfreiheit so erheblich reduziert, dass hierdurch der Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt sein könne (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 32 ff.) .

    Der Gerichtshof hat in der Entscheidung Alemo-Herron ua. ausgeführt, Art. 3 iVm. Art. 8 RL 2001/23 verwehre es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu erlassen, die zwar für die Arbeitnehmer günstiger seien, aber den Wesensgehalt des Rechts des Erwerbers auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnten (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 36) .

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Im Hinblick auf den durch Art. 47 der Charta gewährten Schutz ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift nicht darauf abzielt, das in den Verträgen vorgesehene Rechtsschutzsystem und insbesondere die Bestimmungen über die Zulässigkeit direkter Klagen bei den Gerichten der Europäischen Union zu ändern, wie auch aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42, und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Anderes ergibt sich nicht aus der "Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 8, AP Nr. 10 zu Richtlinie 2001/23/EG).
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14

    Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Es bedarf - anders als zB im Recht des Vereinigten Königreichs, das der Entscheidung des Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) zugrunde lag - keiner gesonderten individualvertraglichen Verweisung (§ 4 Abs. 1 TVG) .

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 -) entschieden, Art. 3 RL 2001/23 sei dahin gehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt sei vorzusehen, dass die Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verwiesen, gegenüber dem Erwerber durchsetzbar seien, wenn dieser nicht die Möglichkeit habe, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang abgeschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen.

    Sei dies nicht möglich, sei die Vertragsfreiheit des Betriebserwerbers in einem Ausmaß reduziert, dass dies den Wesensgehalt seines Grundrechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 31 ff.) .

    Das Recht auf negative Vereinigungsfreiheit ist - ebenso wie in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 31)  - nicht Gegenstand des Verfahrens.

    Soweit der Gerichtshof in den Entscheidungen Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 25) und Österreichischer Gewerkschaftsbund (11. September 2014 - C-328/13 - Rn. 29) darauf hingewiesen hat, die Richtlinie diene nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen, sondern sie solle auch einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer einerseits und denen des Erwerbers andererseits gewährleisten, geht das vorlegende Gericht davon aus, dass dem kein abweichendes Verständnis der Richtlinie zugrunde liegt.

    Die Bindung an die aufgrund privatautonomer Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsvertrags gewordenen Kollektivregelungen führt - anders als in dem dem Vorabentscheidungsverfahren Alemo-Herron ua. zugrunde liegenden Fall - nicht dazu, dass der Erwerber keine Möglichkeit hätte, sich von den in Bezug genommenen Arbeitsbedingungen zu lösen (zu diesem Erfordernis vgl. EuGH 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 33 ff.) .

    Soweit der Gerichtshof in der Rechtssache Alemo-Herron ua. dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen hat, dass es sich um den Übergang eines Unternehmens vom öffentlichen auf den privaten Sektor handelte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 26 f.) , ist für das hiesige Ausgangsverfahren auf einen weiteren wesentlichen tatsächlichen Unterschied hinzuweisen.

    Sei es dem Erwerber nicht möglich, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens seine Interessen wirksam geltend zu machen oder die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln, sei seine Vertragsfreiheit so erheblich reduziert, dass hierdurch der Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt sein könne (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 32 ff.) .

    Der Gerichtshof hat in der Entscheidung Alemo-Herron ua. ausgeführt, Art. 3 iVm. Art. 8 RL 2001/23 verwehre es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu erlassen, die zwar für die Arbeitnehmer günstiger seien, aber den Wesensgehalt des Rechts des Erwerbers auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnten (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 36) .

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

    Sie sei aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) nicht an die dynamische Verweisung in § 2 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 27. September 1994 gebunden.

    Durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) werde dessen Rechtskraft durchbrochen.

    c) Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten kann vorliegend dahinstehen, ob die Rechtskraft des Zweiten Teilversäumnisurteils des Arbeitsgerichts Essen vom 12. Februar 2010 (- 7 Ca 3925/09 -) durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union überhaupt durchbrochen werden kann und ob das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) überhaupt den Inhalt hat, den die Beklagte dieser Entscheidung entnimmt.

    Selbst wenn beides der Fall sein sollte, würde das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) nicht zu einer Durchbrechung der Rechtskraft des Zweiten Teilversäumnisurteils des Arbeitsgerichts Essen vom 12. Februar 2010 (- 7 Ca 3925/09 -) führen.

    Demnach wären Art. 16 GRC und das Urteil in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) hier nur zu beachten, wenn eine unionsrechtlich geregelte Fallgestaltung iSd. Richtlinie 2001/23/EG vorläge.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten ist die in § 2 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 27. September 1994 enthaltene Verweisung auch nicht vor dem Hintergrund der Richtlinie 2001/23/EG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (insb. EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) - die auch bei der Auslegung und Anwendung von § 613a BGB zu berücksichtigen wäre - und wegen der in Art. 16 GRC getroffenen Regelung als statische Verweisung auf den BAT zu verstehen.

    Da kein Unternehmensübergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG vorliegt, kann vorliegend auch dahinstehen, ob vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) an das Vorliegen einer sog. Gleichstellungsabrede geringere Anforderungen zu stellen sind, als bislang vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen wurde (vgl. dazu zuletzt BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20 mwN) .

  • LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf die Anwendbarkeit

    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) sei nicht einschlägig.

    Ferner könne - wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) ergebe - eine dynamische Verweisung nicht angenommen werden, wenn der Erwerber eines Betriebs auf die in Bezug genommenen Tarifverträge nicht Einfluss nehmen könne.

    Einer Tarifdynamik stehe zudem die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) entgegen.

    Dem Anspruch der Klägerin stehe vorliegend auch nicht die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) entgegen.

    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zwingt nicht zu einer europarechtskonformen Auslegung dahingehend, dass der Betriebserwerber an die dynamische Klausel nicht gebunden ist (vgl. LAG Hamm 11. Juni 2015 - 17 Sa 1584/14 - zitiert nach juris; Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - NZA-RR 2015, 286 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2014 - 26 Sa 1130/14 - zitiert nach juris; 3. Dezember 2014 - 24 Sa 1126/14 - AE 2015, 126; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - zitiert nach juris; vgl. auch BeckOK TV-L/Bepler TV-L Anh. zu § 1 Exkurs: Tarifbindung und Tarifgeltung Rn 57a; Forst, DB 2013, 1847, 1849 f; zweifelnd ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 127a; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 280a; Meyer Anm. zu EuGH AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 10; aA Latzel RdA 2014, 110, 117; Lobinger NZA 2013, 945, 947 f.; Willemsen/Grau NJW 2014, 12 ).

    aa) Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich von der der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zugrunde liegenden zunächst bereits maßgeblich darin, dass es vorliegend nicht um einen Übergang eines Betriebs aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft geht.

    bb) Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen dem vorliegenden Verfahren und der Fallkonstellation der EuGH-Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) liegt darin, dass nach unbestrittenem Vortrag der Klägerin die Beklagte die Möglichkeit hat, nach § 5 Buchst. e der Satzung des K. Bremen vom 19. Dezember 1991 idF vom 6. Dezember 1999 beizutreten, und damit die zukünftige Tarifentwicklung aktiv zu beeinflussen.

    dd) Gegen eine Änderung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung unbedingter zeitdynamischer Bezugnahmeklauseln im Fall eines Betriebsübergangs auf einen nichttarifgebundenen Arbeitgeber im Licht der EuGH-Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) sprechen zudem Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Recht.

    Darin liegt ein wesentlicher Grund für eine Unübertragbarkeit der in der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) aufgestellten Grundsätze auf das deutsche Recht.

    (3) Dass im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes das in einer Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot sozial gerechtfertigt iSd. § 1 Abs. 2 KSchG sein muss, ist auch mit der vom EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) vorgenommenen Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie vereinbar, da der Gerichtshof nur fordert, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen.

    In dieser Entscheidung hat der EuGH erkannt, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG sei dahingehend auszulegen, "dass in einem Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitsbedingungen im Sinne dieser Bestimmung auch solche mit einem Kollektivvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen sind, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats trotz Kündigung dieses Vertrages weiter auf Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfasst waren, nachwirken, solange für diese Arbeitsverhältnisse nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam oder mit den betroffenen Arbeitnehmern nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird." Der EuGH hat ausgeführt, dass diese Regelung im Hinblick auf die Möglichkeit, den beim Betriebserwerber weitergeltenden Kollektivvertrag durch Einzelvereinbarungen zu ändern, den Erwerber nicht "daran hindern würde, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen." Damit stellt der EuGH auch hier wie in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) auf den Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit ab.

    Die Vertragsfreiheit, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) durch Art. 16 GRC als Bestandteil der geschützten Unternehmerfreiheit ansieht, ist durch die Bindung an eine von dem Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer vereinbarte unbedingte zeitdynamische Bezugnahmeklausel nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (so auch LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 67 ff., zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Da es sich nicht um ein absolutes Recht handele, erfolge seine Anwendung sehr häufig in Gegenüberstellung zu anderen Grundrechten (siehe Schlussanträge des Generalanwalts P. C. V. vom 19. Februar 2013 in der Rechtssache C-426/11 [A.-H. ua.], Celex-Nr. 62011CC0426, Rn. 50 ff.).

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Der nichtkirchliche Betriebserwerber wird durch die Bindung an die dynamische Bezugnahmeklausel nicht unter Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben in seiner unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt (vgl. hierzu EuGH 11. September 2014 - C-328/13  - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29; 18. Juli 2013 -  C-426/11  - [Alemo-Herron ua.] Rn .  33   ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 85/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 89/15

    Dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - Betriebs- bzw.

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 90/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

  • LAG Hamm, 11.06.2015 - 17 Sa 1584/14

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1103/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • EuGH, 26.03.2020 - C-344/18

    ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 543/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 167/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche

  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • ArbG Essen, 20.05.2014 - 2 Ca 5/14

    Dynamische Anwendung des Tarifwerks des TVöD auf das Arbeitsverhältnis; Bindung

  • LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18

    Equal-Pay - Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern - Richtlinienkonformität -

  • LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste

  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15

    Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 383/14

    Betriebsübergang; Gesellschafterwechsel

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 153/15
  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Hamm, 23.07.2015 - 8 Sa 1756/14

    Umfang des Eintritts des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten zum

  • LAG Sachsen, 02.02.2017 - 1 Sa 338/16

    Fortgeltung der AVR des Caritas-Verbandes bei Betriebsübergang auf einen nicht

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2015 - 5 Sa 780/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • ArbG Essen, 09.04.2014 - 6 Ca 186/14

    Keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15

    AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • ArbG Hagen, 19.03.2015 - 4 Ca 10/15

    Zahlung von Vergütungsdifferenzbeträgen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme

  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 632/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • EuGH, 28.04.2015 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2014 - 5 Sa 96/14

    Bindungswirkung einer kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel auf den BAT-O/TV-L

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 7 Sa 249/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • LAG Hamm, 23.07.2015 - 8 Sa 542/15
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-314/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón kann einem Internetprovider

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18

    ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 19 Sa 1654/14

    Eingruppierung eines Krankenpflegers in einer ehemals im Besitz des Landes

  • EuGH, 16.02.2023 - C-675/21

    Strong Charon

  • LAG Nürnberg, 07.03.2019 - 5 Sa 230/18

    Zurückweisung der Berufung

  • LAG Saarland, 09.04.2014 - 2 Sa 143/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Altvertrag - Betriebsübergang - Verbandsaustritt -

  • LAG Bremen, 12.08.2015 - 3 Sa 16/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die zwischen den Tarifvertragsparteien

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17

    TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 7 Sa 285/20

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2015 - 9 Sa 411/15

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich einer dynamischen Bezugnahme

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 56/13

    Anwendbarkeit tarifvertraglicher Vergütungsregelungen durch betriebliche Übung

  • LAG Sachsen, 20.09.2016 - 1 Sa 485/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 57/13
  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • EuG, 13.12.2018 - T-247/17

    Azarov / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14

    Keine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2014 - 4 Sa 1357/14

    Auslegung - Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14

    Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des

  • ArbG Düsseldorf, 05.09.2016 - 6 Ca 2332/16
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

  • LAG Köln, 23.09.2013 - 2 Sa 242/13

    Eingruppierung, Überleitung, Altenpflegerhelferin

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen

  • LAG Köln, 02.08.2016 - 12 Sa 78/16

    Rechtsfolgen der Fusion gesetzlicher Krankenkassen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 26 Sa 349/13

    Vergütungsfolgen bei Übergang von BA auf Optionskommune nach § 6c Abs. 1 Satz 1

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 379/17

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - 7 Sa 38/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • EuG, 06.11.2018 - T-560/17

    Fortischem/ Parlament und Rat

  • ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Zahlung der tariflichen Vergütung; Anpassung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13

    Anerkennungstarifvertrag - Bezugnahmeklausel - betriebliche Übung -

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 819/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15 14 BVL 5003/16 14 BVL 5004/16 14 BVL 5005/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

  • ArbG Essen, 13.03.2014 - 1 Ca 81/14

    Keine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Sachsen, 16.08.2016 - 3 Sa 606/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die in Arbeitsverträgen in Bezug genommenen

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12

    Betriebsübergang - Rettungswache - Teilkündigung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1851
Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,1851)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,1851)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,1851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 Abs. 3 - Tarifvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt - Dynamische Klauseln, die auf geltende oder künftige Kollektivverträge ...

  • EU-Kommission

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 Abs. 3 - Tarifvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt - Dynamische Klauseln, die auf geltende oder künftige Kollektivverträge ...

  • Wolters Kluwer

    Weitergeltung arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf gegenwärtige und künftige Kollektivverträge bei Betriebsübergang; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court

  • rechtsportal.de

    Weitergeltung arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf gegenwärtige und künftige Kollektivverträge bei Betriebsübergang; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15

    AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49

    Zweitens - und dies schließt sich an den vorhergehenden Punkt an und gilt selbst in Fällen einer "überschießenden Umsetzung" - hatte der Gerichtshof unlängst im Urteil Alemo-Herron u. a. den Schutz der Arbeitnehmer und die Rechte des Arbeitgebers im Hinblick auf die Unionsvorschriften über die Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer im Fall eines Unternehmensübergangs in ein Gleichgewicht zu bringen.

    10 - Insoweit ist der hier vorliegende Fall von den Sachverhalten der Urteile vom 16. Juli 2009, Mono Car Styling (C-12/08, EU:C:2009:466, Rn. 35 und 36) und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36), abzugrenzen.

    22 - Vgl. insoweit Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    32 - Urteil vom 18. Juli 2013 (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36) im Gegensatz zu den Schlussanträgen von Generalanwalt Cruz Villalón in jener Rechtssache (C-426/11, EU:C:2013:82, Nrn. 55 und 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17

    TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

    Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:82, Nr. 47).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Da es sich um kein absolutes Recht handelt, erfolgt seine Anwendung sehr häufig in Gegenüberstellung zu anderen Grundrechten (Schlussanträge des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón vom 19. Februar 2013 in der Rechtssache C-426/11, EUR-Lex - 62011CC0426 - DE, Rn. 50 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

    Wie Generalanwalt Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:82, Nr. 51) ausgeführt hat, schützen aber trotz dieser engen Verbindung das Grundrecht auf Eigentum und die unternehmerische Freiheit unterschiedliche rechtliche Situationen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-183/22

    Saint-Louis Sucre (Reconnaissance d'une organisation de producteurs) - Vorlage

    Als Beispiel für die Entsprechung von Art. 11 EMRK und Art. 12 Abs. 1 der Charta vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:82, Nrn. 42 ff.).
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