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   EuGH, 16.01.2014 - C-429/12   

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https://dejure.org/2014,148
EuGH, 16.01.2014 - C-429/12 (https://dejure.org/2014,148)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - C-429/12 (https://dejure.org/2014,148)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - C-429/12 (https://dejure.org/2014,148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 45 AEUV - Richtlinie 2000/78/EG - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Ermittlung des Stichtags für das Vorrücken auf der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Pohl

    Vorabentscheidungsersuchen - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 45 AEUV - Richtlinie 2000/78/EG - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Ermittlung des Stichtags für das Vorrücken auf der Gehaltsskala ...

  • EU-Kommission

    Pohl

    Vorabentscheidungsersuchen - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 45 AEUV - Richtlinie 2000/78/EG - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Ermittlung des Stichtags für das Vorrücken auf der Gehaltsskala ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Rahmen der Ruhegeldberechnung; Verjährungsfrist für die Aufwertung der zur Ermittlung des Vorrückungsstichtags zu berücksichtigenden Dienstzeiten; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Oberlandesgerichts Innsbruck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Rahmen der Ruhegeldberechnung; Verjährungsfrist für die Aufwertung der zur Ermittlung des Vorrückungsstichtags zu berücksichtigenden Dienstzeiten; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Oberlandesgerichts Innsbruck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Pohl

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht Innsbruck - Auslegung von Art. 6 Abs. 3 EUV, Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 45 AEUV sowie der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 433
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-89/10

    Q-Beef - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Abgaben, die

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-429/12
    Dabei dürfen diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. insbesondere Urteil vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, Slg. 2011, I-7819, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass sich der Beginn der Verjährungsfrist grundsätzlich nach dem nationalen Recht bestimmt und eine etwaige Feststellung des Unionsrechtsverstoßes durch den Gerichtshof für den Fristbeginn grundsätzlich unerheblich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Q-Beef und Bosschaert, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-429/12
    Falls Frage 1 bejaht wird: Steht das Unionsrecht in seinem gegenwärtigen Stand, insbesondere der Effektivitätsgrundsatz, nationalen Verjährungsvorschriften entgegen, nach denen der Anspruch eines Arbeitnehmers und später Pensionisten auf Entgeltnachzahlung und später Pensionsnachzahlung gegen seinen Arbeitgeber resultierend aus einer im Sinne der Frage 1 unionskonformen Anrechnung von ausländischen und vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erworbenen Vordienstzeiten, den dieser nach nationalem Recht nicht hatte und objektiv erst mit Verkündung der Urteile vom 30. November 2000, Österreichischer Gewerkschaftsbund (C-195/98, Slg. 2000, I-10497), und vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-5325), geltend machen konnte, zur Gänze verjährt wäre?.

    einer nationalen, gesetzlichen, am 27. Dezember 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2004 eingeführten Regelung entgegen, die auf Unionsrecht, insbesondere auf das Urteil Hütter, gestützte Ansprüche auf altersdiskriminierungsfreie Anrechnung von Vordienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr erworben wurden, und daraus resultierende Entgeltansprüche dadurch beseitigt, dass mit einer Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags gleichzeitig der Vorrückungszeitraum in den ersten drei Gehaltsgruppen um jeweils ein Jahr verlängert wird?.

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-429/12
    Der Äquivalenzgrundsatz verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (Urteil vom 15. April 2010, Barth, C-542/08, Slg. 2010, I-3189, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was den Grundsatz der Effektivität angeht, hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar ist, da solche Fristen nicht geeignet sind, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteil Barth, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-429/12
    Eine Vorabentscheidung ist, mit anderen Worten, nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur und wirkt daher grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ausgelegten Vorschrift zurück (Urteil vom 12. Februar 2008, Kempter, C-2/06, Slg. 2008, I-411, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.11.2000 - C-195/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND

    Auszug aus EuGH, 16.01.2014 - C-429/12
    Falls Frage 1 bejaht wird: Steht das Unionsrecht in seinem gegenwärtigen Stand, insbesondere der Effektivitätsgrundsatz, nationalen Verjährungsvorschriften entgegen, nach denen der Anspruch eines Arbeitnehmers und später Pensionisten auf Entgeltnachzahlung und später Pensionsnachzahlung gegen seinen Arbeitgeber resultierend aus einer im Sinne der Frage 1 unionskonformen Anrechnung von ausländischen und vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erworbenen Vordienstzeiten, den dieser nach nationalem Recht nicht hatte und objektiv erst mit Verkündung der Urteile vom 30. November 2000, Österreichischer Gewerkschaftsbund (C-195/98, Slg. 2000, I-10497), und vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-5325), geltend machen konnte, zur Gänze verjährt wäre?.
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    (2) Könnte nur ein "objektiv geeigneter" Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG beanspruchen, würde dies auch dazu führen, dass ihm die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier: durch die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte entgegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ua. EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23; vgl. auch BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 28) durch einen zu eng gefassten Vergleichsmaßstab praktisch unmöglich gemacht, jedenfalls aber übermäßig erschwert würde.
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    bb) Könnte nur ein "objektiv geeigneter" Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG oder materiellen Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG beanspruchen, würde dies auch dazu führen, dass die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier: durch die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte entgegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ua. EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23; vgl. auch BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 28) durch einen zu eng gefassten Vergleichsmaßstab praktisch unmöglich gemacht, jedenfalls aber übermäßig erschwert würde.
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Eine Auslegung von § 3 Abs. 2 AGG dahin, dass der Arbeitnehmer, der den Grund für die neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren iSv. § 3 Abs. 2 AGG regelmäßig nicht kennt, darzulegen und zu beweisen hätte, dass die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nicht vorliegen, wäre unvereinbar mit den Vorgaben des Unionsrechts, wonach dem Arbeitnehmer die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier: die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte nicht übermäßig erschwert werden darf (vgl. etwa EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23) .
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Eine solche Rechtsprechung würde die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier: durch die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte entgegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ua. EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23; vgl. auch BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 28) durch einen zu eng gefassten Vergleichsmaßstab praktisch unmöglich machen, jedenfalls aber übermäßig erschweren (vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 92 ff.; - 8 AZR 809/14 - Rn. 67 ff.; - 8 AZR 4/15 - Rn. 30 ff.) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    bb) Könnte nur ein "objektiv geeigneter" Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG beanspruchen, würde dies auch dazu führen, dass ihm die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier: durch die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte entgegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ua. EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23; vgl. auch BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 28) durch einen zu eng gefassten Vergleichsmaßstab praktisch unmöglich gemacht, jedenfalls aber übermäßig erschwert würde.

    Eine Auslegung von § 3 Abs. 2 AGG dahin, dass der Arbeitnehmer, der den Grund für die neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren iSv. § 3 Abs. 2 AGG regelmäßig nicht kennt, darzulegen und zu beweisen hätte, dass die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nicht vorliegen, wäre unvereinbar mit den Vorgaben des Unionsrechts, wonach dem Arbeitnehmer die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier: die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte nicht übermäßig erschwert werden darf (vgl. etwa EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23) .

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Eine Auslegung von § 3 Abs. 2 AGG dahin, dass der Arbeitnehmer, der den Grund für die neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren iSv. § 3 Abs. 2 AGG regelmäßig nicht kennt, darzulegen und zu beweisen hätte, dass die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nicht vorliegen, wäre unvereinbar mit den Vorgaben des Unionsrechts, wonach dem Arbeitnehmer die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier: die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte nicht übermäßig erschwert werden darf (vgl. etwa EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23) .
  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    In jedem Fall darf die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte (hier bezogen auf die Richtlinie 2000/78/EG) nicht durch einen zu eng gefassten Vergleichsmaßstab praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert (Grundsatz der Effektivität) werden (ua. EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23) .
  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

    Ein vorgeschaltetes Auskunftserteilungsverfahren würde jedenfalls dazu führen, dass dem Kläger die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte entgegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - wenn auch nicht praktisch unmöglich gemacht, so doch aber - übermäßig erschwert würde (vgl. EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23) .

    Dies steht auch in Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Vorgaben, wonach die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung - hier die Richtlinie 2000/78/EG - verliehenen Rechte weder praktisch unmöglich gemacht noch übermäßig erschwert werden darf (vgl. EuGH 16. Januar 2014 - C-429/12 - [Pohl] Rn. 23) und wonach im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, von den nationalen Gerichten sicherzustellen ist, dass eine Verweigerung von Informationen durch die beklagte Partei nicht die Verwirklichung der mit den Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2006/54/EG verfolgten Ziele zu beeinträchtigen droht (vgl. EuGH 19. April 2012 - C-415/10  - [Meister] Rn. 40) .

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

    Dabei dürfen diese Verfahren allerdings nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. EuGH NVwZ 2014, 433 Rn. 23; Slg 2011, I-78919 Rn. 32; Slg 2011, I-4043 Rn. 16 m.w.N.; EuZW 2009, 334 Rn. 48).

    Die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung - hier die nationale kenntnisabhängige Regelverjährungsfrist von drei Jahren - wahrt diese Grundsätze und führt nicht dazu, dass die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte dadurch praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert würde (vgl. EuGH NVwZ 2014, 433 Rn. 29; EuZW 2009, 334 Rn. 48), auch wenn ihr Ablauf naturgemäß die vollständige oder teilweise Abweisung der Klage zur Folge hat (EuGH Slg 2011, I-78919 Rn. 36 m.w.N.).

  • EuGH, 14.03.2018 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 45 AEUV -

    Verwirklicht das Verhalten eines Mitgliedstaats, der 100 % Eigentümer eines Bahntransportunternehmens und faktisch Dienstgeber der in diesen Unternehmen beschäftigten Bediensteten ist, wenn er die unionsrechtlichen Ansprüche dieser Bediensteten auf Entgeltnachzahlung wegen einer vom Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 18. Juni 2009, Hütter [C-88/08, EU:C:2009:381], vom 16. Januar 2014, Pohl [C-429/12, EU:C:2014:12], und vom 28. Januar 2015, ÖBB Personenverkehr [C-417/13, EU:C:2015:38]) festgestellten Diskriminierung unter anderem wegen des Alters, die auch in mehreren nationalen Gerichtsentscheidungen, u. a. auch des Obersten Gerichtshofs, anerkannt wurde, aus rein fiskalischen Gründen durch rückwirkende Gesetzesänderungen in den Jahren 2011 und 2015 zu beseitigen versucht, die vom Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine unionsrechtliche Haftung dieses Mitgliedstaats, insbesondere einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen Unionsrecht, etwa gegen die durch diese Entscheidungen des Gerichtshofs ausgelegten Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 der Richtlinie 2000/78?.
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 304/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13

    Starjakob - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Ungleichbehandlung wegen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78

  • EuGH, 17.11.2016 - C-348/15

    Stadt Wiener Neustadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene

  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2019 - C-664/17

    Ellinika Nafpigeia

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-441/14

    DI - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot

  • EuGH, 09.04.2014 - C-583/12

    Sintax Trading - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 -

  • VG Saarlouis, 06.10.2015 - 2 K 200/14

    Klage gegen dienstliche Regelbeurteilung (Finanzverwaltung)

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