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   EuGH, 16.10.2003 - C-433/02   

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https://dejure.org/2003,4897
EuGH, 16.10.2003 - C-433/02 (https://dejure.org/2003,4897)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - C-433/02 (https://dejure.org/2003,4897)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - C-433/02 (https://dejure.org/2003,4897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vergütung für den Urheber im Fall des öffentlichen Verleihs seiner literarischen oder künstlerischen Werke

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Richtlinie 92/100 des Rates, Artikel 5 Absatz 3
    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Vermiet- und Verleihrecht an geschützten Werken - Richtlinie 92/100 - Vergütung für den Urheber im Fall des öffentlichen Verleihs - Möglichkeit der Mitgliedstaaten, für bestimmte Einrichtungen eine Ausnahme ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Belgien gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums ; Nichtdurchführung ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/100/EWG Art. 1; ; Richtlinie 92/100/EWG Art. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Vermiet- und Verleihrecht an geschützten Werken - Richtlinie 92/100 - Vergütung für den Urheber im Fall des öffentlichen Verleihs - Möglichkeit der Mitgliedstaaten, für bestimmte Einrichtungen eine Ausnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht => Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs Mitgliedstaaten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 29. November 2002

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums - Unterbliebene ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2003, 1011
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-433/02
    Selbst wenn andere Mitgliedstaaten das öffentliche Verleihrecht, wie es von der Richtlinie vorgesehen ist, nicht richtig durchführen sollten, so genügt insoweit der Hinweis, dass ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung die Nichterfüllung seiner gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nicht damit rechtfertigen kann, dass andere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen ebenfalls nicht erfüllten (vgl. Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Slg. 2001, I-4881, Randnr. 56).
  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-433/02
    Es ist zunächst festzustellen, dass es in Ermangelung hinreichend genauer gemeinschaftsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Gemeinschaftsrecht und insbesondere durch die Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-419/01

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-433/02
    Was schließlich die Schwierigkeiten der Bundesbehörden angeht, die Zustimmung der Gliedstaaten dazu zu erreichen, dass den öffentlichen Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 1 Absatz 3 der Richtlinie fallen, für den öffentlichen Verleih eine Vergütungspflicht auferlegt werden soll, so kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-419/01, Kommission/Spanien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Zum anderen entspricht dieser Ermessensspielraum der Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der es in Ermangelung hinreichend genauer Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um die Beachtung der Richtlinie zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003, Kommission/Belgien, C-433/02, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    39 Im Übrigen ist es in Ermangelung hinreichend genauer gemeinschaftsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Gemeinschaftsrecht und insbesondere durch die Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (siehe in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19).

    Wenn es daher die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschenden Umstände nicht zulassen, die maßgeblichen Kriterien für eine sinnvolle Unterscheidung zwischen Kategorien von Einrichtungen festzulegen, so ist die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 allen betroffenen Einrichtungen aufzuerlegen (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 20).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-36/05

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    33 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass es in Ermangelung hinreichend genauer gemeinschaftsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Gemeinschaftsrecht und insbesondere durch die betreffende Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19).

    Wenn es daher die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschenden Umstände nicht zulassen, die maßgeblichen Kriterien für eine sinnvolle Unterscheidung zwischen Kategorien von Einrichtungen festzulegen, so ist die Pflicht zur Zahlung der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Vergütung allen betroffenen Einrichtungen aufzuerlegen (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

    7 - Urteile Painer (C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 101 bis 103), SENA (EU:C:2003:68, Rn. 38) und Kommission/Belgien (C-433/02, EU:C:2003:567, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal

    22 - Urteil vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02 (Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-36/05

    Kommission / Spanien

    5 - Die Kommission zitiert das Urteil in der Rechtssache C-433/02 (Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 20).
  • EuGH, 22.06.2004 - C-155/03

    Kommission / Frankreich

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-419/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-4947, Randnr. 22, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-191/04

    Kommission / Frankreich

    p. I-4947, point 22, et du 16 octobre 2003, Commission/Belgique, C-433/02, Rec.
  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 44/05

    Zur Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus der Tätigkeit eines Familien- und

    Ferner verbietet es der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer den Mitgliedstaaten lediglich, eine ihnen eingeräumte Befugnis, die Einzelheiten einer vorgesehenen Befreiungsvorschrift regeln zu können, dahingehend auszuüben, dass auf die Person des Dienstleistenden, die Rechtsform, in der diese ihre Tätigkeit ausüben oder danach zu differenzieren, ob die Tätigkeit erlaubt ist oder nicht, abzustellen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Februar 2005 Edith Linneweber C 433/02 und Savvas Akritidis C 462/02, Deutsches Steuerrecht 2005, 371 ).
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