Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.2003 - C-434/01   

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https://dejure.org/2003,3330
EuGH, 06.11.2003 - C-434/01 (https://dejure.org/2003,3330)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - C-434/01 (https://dejure.org/2003,3330)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - C-434/01 (https://dejure.org/2003,3330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.

    Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Beweislast der Kommission - (Artikel 226 EG)

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien un

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen ; Genehmigung von Ausnahmen von der strengen ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen Art. 12 Abs. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG des Rate... s vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen Art. 16 Abs. 1; ; Conservation (Natural Habitats) Regulations 1994 (Vereinigtes Königreich)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Beweislast der Kommission; [Artikel 226 EG]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 12 und 16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-434/01
    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen darf (u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-434/01
    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen darf (u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Ihr obliegt es, dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, und Kommission/Deutschland, Randnr. 48).

    Daher hat die Kommission in der vorliegenden Rechtssache nachzuweisen, dass die Praxis in Finnland das strenge Schutzsystem beeinträchtigt, das nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie für Wölfe als in Anhang IV Buchst. a der Habitatrichtlinie genannte Tierart vorgesehen ist, weil die Ausnahmen von diesem System nicht unter Beachtung der Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie genehmigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 22).

  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Kommission dem Gerichtshof nämlich alle Anhaltspunkte liefern, die er zur Prüfung des Vorliegens der Vertragsverletzung benötigt, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen darf (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-117/02, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 80, und vom 26. April 2007, Kommission/Italien, C-135/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 26), im vorliegenden Fall auf die Vermutung, dass an einem Auftrag, der Dienstleistungen des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 betrifft und der in Randnr. 24 des vorliegenden Urteils beschriebenen Regelung unterliegt, zwangsläufig ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.
  • EuGH, 08.07.2010 - C-171/08

    Das Halten von "golden shares" an Portugal Telecom durch den portugiesischen

    Zur ersten Einrede der Unzulässigkeit ist von vornherein festzustellen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG der Kommission, die das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen hat, obliegt, dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, und vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland, C-342/05, Slg. 2007, I-4713, Randnr. 23).
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https://dejure.org/2003,22724
Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-434/01 (https://dejure.org/2003,22724)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - C-434/01 (https://dejure.org/2003,22724)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - C-434/01 (https://dejure.org/2003,22724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien un

    Umwelt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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