Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2007 - C-434/05   

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https://dejure.org/2007,2122
EuGH, 14.06.2007 - C-434/05 (https://dejure.org/2007,2122)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - C-434/05 (https://dejure.org/2007,2122)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - C-434/05 (https://dejure.org/2007,2122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und Abs. 2 - Bei einer Lehreinrichtung beschäftigter Lehrer, der gegen Entgelt einer anderen Lehreinrichtung zur Verfügung gestellt wird

  • Europäischer Gerichtshof

    Horizon College

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und Abs. 2 - Bei einer Lehreinrichtung beschäftigter Lehrer, der gegen Entgelt einer anderen Lehreinrichtung zur Verfügung gestellt wird

  • EU-Kommission PDF

    Horizon College

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und Abs. 2 - Bei einer Lehreinrichtung beschäftigter Lehrer, der gegen Entgelt einer anderen Lehreinrichtung zur Verfügung gestellt wird

  • EU-Kommission

    Horizon College

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW

    EG, Sechste Richtlinie 77/388/EWG

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Befreiungen bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer; Einstufung der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten vom Unterrichtenden an die Studierenden als Gemeinwohl; Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und Abs. 2 - Bei einer Lehreinrichtung beschäftigter Lehrer, der gegen Entgelt einer anderen Lehreinrichtung zur Verfügung gestellt wird

  • datenbank.nwb.de

    Ist die entgeltliche Lehrergestellung an andere Lehreinrichtung steuerbefreit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Horizon College

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und Abs. 2 - Bei einer Lehreinrichtung beschäftigter Lehrer, der gegen Entgelt einer anderen Lehreinrichtung zur Verfügung gestellt wird

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 2. Dezember 2005 in dem Rechtsstreit Stichting Regionaal Opleidingen Centrum Noord-Kennemerland/West-Friesland (Horizon College) gegen Staatssecretaris van Financiën

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i
    Dienstleistung; Steuerbefreiung; Unterricht; Zeitarbeit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe i der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1450
 
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Wird zitiert von ... (80)

  • EuGH, 14.03.2019 - C-449/17

    A & G Fahrschul-Akademie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Bei dieser Sachlage hat der Gerichtshof zum einen befunden, dass die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten vom Unterrichtenden an die Studierenden ein besonders wichtiger Bestandteil der Unterrichtstätigkeit ist (Urteil vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, EU:C:2007:343, Rn. 18).

    Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112 umfasst mithin Tätigkeiten, die sich sowohl wegen ihrer spezifischen Art als auch aufgrund des Rahmens, in dem sie ausgeübt werden, abheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, EU:C:2007:343, Rn. 20).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in Art. 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 15, vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 15, und vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding, C-242/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).

    Daher entspricht es nicht dem Sinn dieser Regel einer engen Auslegung, wenn die zur Umschreibung der in Art. 13 genannten Befreiungen verwendeten Begriffe so ausgelegt werden, dass sie den Befreiungen ihre Wirkung nehmen (vgl. Urteile Horizon College, Randnr. 16, Haderer, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. November 2009, Don Bosco Onroerend Goed, C-461/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere in Bezug auf den Begriff "Unterricht" hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Studierende zwar ein besonders wichtiger Bestandteil der Unterrichtstätigkeit im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Sechsten Richtlinie ist, diese Tätigkeit aber aus einer Gesamtheit von Elementen besteht, zu denen neben denjenigen, die die zwischen den Unterrichtenden und den Studierenden zustande kommenden Beziehungen betreffen, gleichzeitig auch diejenigen gehören, die den organisatorischen Rahmen der Einrichtung ausmachen, in der der Unterricht erteilt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Horizon College, Randnrn. 18 bis 20).

  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes

    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH kann eine eng mit einer begünstigten Tätigkeit verbundene Leistung steuerfrei sein, wenn die Haupttätigkeit selbst eine befreite Tätigkeit ist und sowohl die Haupttätigkeit als auch die damit eng verbundene Leistung von einer der in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG genannten Einrichtungen erbracht werden (vgl. EuGH-Urteile Kinderopvang Enschede vom 9. Februar 2006 - C-415/04, EU:C:2006:95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2006, Beilage 3, 256, Rz 21, 22; Horizon College vom 14. Juni 2007 - C-434/05, EU:C:2007:343, BFH/NV 2007, Beilage 4, 389, Rz 34, 36).

    aa) Leistungen nach Art. 134 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG, die eng mit den u.a. in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG genannten Tätigkeiten verbunden sind, können nur befreit werden, wenn sie zur Ausübung dieser steuerbefreiten Tätigkeiten unerlässlich sind (vgl. EuGH-Urteile Ygeia vom 1. Dezember 2005 - C-394/04 und C-395/04, EU:C:2005:734, BFH/NV 2006, Beilage 2, 127, Rz 26; Kinderopvang Enschede, EU:C:2006:95, BFH/NV 2006, Beilage 3, 256, Rz 25; Horizon College, EU:C:2007:343, BFH/NV 2007, Beilage 4, 389, Rz 38, m.w.N.).

    bb) Bei der Prüfung der Unerlässlichkeit der Leistungen ist zu berücksichtigen, ob die eng verbundene (gutachterliche) Leistung von solcher Art oder Qualität ist, dass davon auszugehen ist, dass ohne Mitwirken des Gutachters eine gleichwertige Einschätzung nicht zur Verfügung stünde und ohne Rückgriff auf ein derartiges Gutachten keine Gleichwertigkeit der Pflegekassenleistungen gewährleistet wäre bzw. dass diese Leistung notwendig ist und denen von begünstigten Einrichtungen entspricht (vgl. analog EuGH-Urteile Kinderopvang Enschede, EU:C:2006:95, BFH/NV 2006, Beilage 3, 256, Rz 27 ff.; Horizon College, EU:C:2007:343, BFH/NV 2007, Beilage 4, 389, Rz 39; Les Jardins de Jouvence, EU:C:2016:36, HFR 2016, 287, Rz 53).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - 6 K 1387/11

    Steuerbefreiung für Umsätze aus Mensabetrieb einer GmbH - Steuerfreiheit der

    Soweit sich aus dem Urteil des BFH vom 28.09.2006 - V R 57/05 (BFHE 215, 351; BStBl II 2007, 846) Abweichendes ergebe, sie dies überholt durch das EuGH-Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College (SLG 2007 I-04793).

    Soweit sich aus dem EuGH-Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College etwas anderes ergebe, greife die Vertrauensschutzregelung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 AO.

    Soweit sich aus dem Urteil des EuGH vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College etwas anderes ergebe, könne die Klägerin sich auf den Vertrauensschutz gemäß § 176 Abs. 1 Nr. 1 AO berufen.

    Durch Art. 13 Teil A der 6. EGRL, bzw. Art. 132 MwStSystRL sollen nicht sämtliche, sondern nur bestimmte, einzeln aufgeführte und genau beschriebene dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit werden; bei den Steuerbefreiungen handelt es sich um autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe (EuGH Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College, Rz. 14 und 15).

    Unterrichtstätigkeit besteht aus einer Gesamtheit von Elementen, zu denen auch die Leistungen gehören, die den organisatorischen Rahmen betreffen (EuGH Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College, Slg. 2007, I-04793, Rz. 20).

    Mit dem Hochschulunterricht eng verbundene Dienstleistungen liegen dann vor, wenn sie als Nebenleistungen zur Hauptleistung Unterricht erbracht werden (EuGH Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College, Rz. 28).

    Eine Nebenleistung liegt dann vor, wenn sie keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung unter bestmöglichen Bedingungen zu erhalten (EuGH Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College, Rz. 29).

    Bejaht werden kann eine Nebenleistung auch, indem die Essensgewährung unter den organisatorischen Rahmen des Hochschulunterrichts (Rz. 20 des EuGH-Urteils vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College) subsumiert wird.

    D.h. es muss sich um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder eine andere von dem Mitgliedsstaat anerkannte Einrichtung handeln (EuGH Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College, Rz. 34 und 35).

    In seinem Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College weist der EuGH darauf hin, dass Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchstabe a der 6.EGRL (ab 2007: Art. 133 MwStSystRL) es zulässt, dass die Mitgliedsstaaten die Anerkennung von anderen Einrichtungen als solche des öffentlichen Rechts von Bedingungen abhängig machen und dass nach nationalem Recht zu prüfen ist, ob solche zusätzlichen Bedingungen erfüllt sein müssen (Rz. 45).

    Eine Dienstleistung gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. i 6. EGRL, bzw. Art. 132 Abs. 1 lit. i MwStSystRL kann nur dann von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn sie für die Erteilung des Hochschulunterrichts unerlässlich ist (Art. 134 lit. a MwStSystRL, EuGH Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College, Rz. 38).

    Der Neutralitätsgrundsatz soll gewährleisten, dass gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer gleich behandelt werden (EuGH Urteil vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College, Rz. 42 und 43).

    Im Fall des EuGH-Urteils vom 14.06.2007 Rs. C-434/05 Horizon College wurde der Umstand, dass die Vergütung nur den vom Leistenden an die Lehrer zu zahlenden Gehalt entsprach, als nicht ausreichend erachtet für den Nachweis, dass die Tätigkeit - Überlassung der Lehrer - nicht zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen bestimmt war.

    Die analoge Anwendung des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO im Hinblick auf das EuGH-Urteil C-434/05 Horizon College kommt nicht in Betracht.

  • EuGH, 21.10.2021 - C-373/19

    Dubrovin & Tröger - Aquatics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Angesichts dieser Sachlage hat der Gerichtshof zum einen befunden, dass die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten vom Unterrichtenden an die Studierenden ein besonders wichtiger Bestandteil der Unterrichtstätigkeit ist (Urteile vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, EU:C:2007:343, Rn. 18, und vom 14. März 2019, A & G Fahrschul-Akademie, C-449/17, EU:C:2019:202, Rn. 21).

    Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112 umfasst mithin Tätigkeiten, die sowohl durch ihre spezifische Art als auch aufgrund des Rahmens, in dem sie ausgeübt werden, gekennzeichnet sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, EU:C:2007:343, Rn. 20, sowie vom 14. März 2019, A & G Fahrschul-Akademie, C-449/17, EU:C:2019:202, Rn. 24).

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Diese fakultativen Bedingungen für die Gewährung der betreffenden Befreiung können von den Mitgliedstaaten nach freiem Ermessen zusätzlich vorgesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn. 38 und 50, L. u. P., Randnr. 43, und vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 45).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu ermitteln, ob alle von Frau Zimmermann erbrachten Leistungen zur Ausübung der von der Steuer befreiten Tätigkeiten im Sinne der letztgenannten Vorschrift unerlässlich sind (vgl. entsprechend Urteil Horizon College, Randnrn. 38 bis 41).

  • EuGH, 08.10.2020 - C-657/19

    Finanzamt D - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Folglich müssen Dienstleistungen, die die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit betreffen, nicht unbedingt unmittelbar an die pflegebedürftigen Personen erbracht werden, um als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden angesehen werden zu können (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, EU:C:2007:343, Rn. 31 und 32).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    13 Teil A Nr. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG bezieht sich auf verschiedene Unterrichtsformen, ohne diese zu definieren (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2007 Rs. C-434/05, Horizon College, BFH/NV Beilage 2007, 389, UR 2007, 587).

    Es gibt aber keine Gründe dafür, den Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" in Art. 13 Teil A Nr. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG anders auszulegen als in Art. 13 Teil A Nr. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. EuGH-Urteil Horizon College in BFH/NV Beilage 2007, 389, UR 2007, 587 Rz 17 und 20 und Schlussanträge der Generalanwältin vom 8. März 2007 in den Rs. C-434/05, Horizon College, Slg. 2007, 4793, und C-445/05, Haderer, Slg. 2007, 4841 Rz 40).

  • BFH, 07.10.2010 - V R 12/10

    Verpflegung bei Seminaren grundsätzlich nicht steuerfrei - richtlinienkonforme

    aa) Dienstleistungen und Lieferungen (Umsätze) sind nur dann mit dem Unterricht "eng verbunden" und deshalb nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, wenn sie tatsächlich als Nebenleistungen zum Unterricht, der die Hauptleistung ist, erbracht werden (EuGH-Urteil vom 14. Juni 2007 C-434/05, Horizon College, Slg. 2007, I-4793, BFH/NV Beilage 2007, 389 Rdnr. 28).

    Maßgeblich ist daher für die Steuerfreiheit als eng verbundener Umsatz wie auch als steuerfreie Nebenleistung, dass der Umsatz oder die Nebenleistung keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung unter den bestmöglichen Bedingungen zu erhalten (EuGH-Urteil Horizon College in Slg. 2007, I-4793, BFH/NV Beilage 2007, 389 Rdnr. 29).

    cc) Schließlich sind eng verbundene Umsätze und Nebenleistungen nach dem EuGH-Urteil Horizon College in Slg. 2007, I-4793, BFH/NV Beilage 2007, 389 Rdnrn. 38 ff. nach zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i i.V.m. Abs. 2 Buchst. b erster Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG nur steuerfrei, wenn diese Leistungen unerlässlich sind.

  • EuGH, 12.03.2015 - C-594/13

    "go fair" Zeitarbeit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Diese Regel einer engen Auslegung bedeutet somit nicht, dass die zur Definition der Steuerbefreiungen im Sinne von Art. 132 verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre Wirkung nähme (vgl. Urteile Horizon College, C-434/05, EU:C:2007:343, Rn. 16, Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 49, Zimmermann, C-174/11, EU:C:2012:716, Rn. 22, und Klinikum Dortmund, C-366/12, EU:C:2014:143, Rn. 26 und 27).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

  • BFH, 10.08.2016 - V R 14/15

    Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer

  • BFH, 21.08.2013 - V R 20/12

    EuGH-Vorlage zur Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und

  • BFH, 16.10.2013 - XI R 34/11

    Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer

  • BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08

    Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer

  • EuGH, 21.02.2013 - C-18/12

    Mesto zamberk - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs.

  • BFH, 14.01.2016 - V R 56/14

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungsleistungen

  • BFH, 18.02.2016 - V R 46/14

    Personenbezogene Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-699/15

    Brockenhurst College - Mehrwertsteuer - Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i

  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland

  • EuGH, 16.10.2008 - C-253/07

    DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN

  • EuGH, 07.10.2019 - C-47/19

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BFH, 10.01.2008 - V R 52/06

    Umsatzsteuerfreiheit für Kurse über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" möglich

  • EuGH, 04.05.2017 - C-699/15

    Brockenhurst College - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 1 K 3226/15

    Umsatzsteuerbefreiung von Schwimmkursen für Säuglinge und Kleinkinder

  • EuGH, 10.06.2010 - C-262/08

    CopyGene - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

  • BFH, 24.03.2021 - V R 1/19

    Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

  • FG Düsseldorf, 26.06.2009 - 1 K 859/08

    Befreiung von der Umsatzsteuer für Personalgestellungen und Beratungsleitungen

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 30/20

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des

  • EuGH, 30.09.2010 - C-581/08

    EMI Group - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 5 Abs. 6 Satz 2 - Begriff

  • FG Niedersachsen, 20.02.2020 - 11 K 170/19

    Steuerbefreiung für private Schulen oder andere allgemein bildende Einrichtungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

  • FG Düsseldorf, 09.11.2018 - 1 K 3578/15

    Steuerpflicht von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von

  • BFH, 29.03.2017 - XI R 6/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für

  • BFH, 12.12.2012 - XI R 36/10

    Warenmuster und Geschenke von geringem Wert i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3

  • BFH, 12.02.2009 - V R 47/07

    Umsatzsteuer bei entgeltlicher Schülerverpflegung durch einen privaten

  • FG Köln, 23.09.2015 - 9 K 1649/14

    Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

  • EuGH, 11.12.2008 - C-407/07

    Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing - Sechste

  • EuGH, 15.02.2017 - C-592/15

    British Film Institute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20

    Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im

  • EuGH, 23.11.2017 - C-246/16

    Di Maura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage

  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1768/17

    Rechtsstreit um die Umsatzsteuerfreiheit von sog. Supervisionsleistungen;

  • BFH, 16.12.2015 - XI R 52/13

    Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Unterbringung und Verpflegung von

  • FG Münster, 15.10.2014 - 5 K 4314/12

    Steuerbefreiung einer Personalgestellung durch einen gemeinnützig tätigen Verein

  • BFH, 23.07.2009 - V R 66/07

    Vorsteuerpauschalierung nach § 23 UStG i.V.m. § 70 UStDV - Übersetzer sind keine

  • BFH, 19.08.2021 - V R 21/20

    Zu "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen" i.S.

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

  • EuGH, 03.06.2010 - C-237/09

    De Fruytier - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d

  • FG Niedersachsen, 29.10.2015 - 5 K 316/14

    Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der in einer Tanzschule erbrachten

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 K 7102/20

    Keine Umsatzsteuerfreiheit von Tennistrainer-Honoraren

  • FG Münster, 15.03.2011 - 15 K 3840/08

    Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze einer gemeinnützigen GmbH i.R.v. Seminaren

  • VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091

    Vorlage von Bescheinigungen nach dem Umsatzsteuergesetz eines Nachhilfeinstituts

  • BFH, 15.12.2021 - XI R 3/20

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j

  • FG Münster, 15.07.2019 - 5 K 460/17

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung einer Personalgestellung durch

  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 27/14

    Pensionspferdehaltung: Vorliegen einer einheitlichen Pensionsleistung - Keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2011 - 14 A 448/10

    Potentialcheck für Schüler als eine auf einen Beruf oder auf eine vor einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-246/16

    Di Maura - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrecht - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG -

  • BFH, 28.01.2009 - XI R 77/07

    Umsatzsteuerfreiheit sog. "Erste-Hilfe-Kurse" einer GmbH

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7002/13

    Umsatzsteuer 2003 bis 2010

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-451/06

    Walderdorff - Mehrwertsteuer - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2016 - C-274/15

    Kommission / Luxemburg - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f

  • FG Düsseldorf, 19.07.2019 - 1 K 907/17

    Geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen nach Durchführung einer Betriebsprüfung

  • FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 2097/14

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 13 GewStG i.V.m. § 4 Nr. 21 UStG bei

  • FG München, 26.08.2015 - 2 K 1441/12

    Keine Steuerfreiheit für die Bereitstellung medizinischen Personals

  • FG München, 29.01.2015 - 14 K 1553/12

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog."Spartenbeiträgen" eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-581/08

    EMI Group - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 6 - Geschenke von geringem Wert -

  • EuGH, 13.01.2022 - C-513/20

    Termas Sulfurosas de Alcafache - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • FG Münster, 20.05.2021 - 5 K 730/19

    Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit der Übernahme seelischer Versorgung von

  • VG Berlin, 27.01.2011 - 20 A 121.08

    Bescheinigung zur Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz für Sprachkurse,

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame

  • VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092

    Klage auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem UStG

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-33/11

    A - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung nach Art. 15 Abs. 6 - Begriff

  • FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 10069/07

    Steuerbefreiung der Umsätze aus der Gestellung von Personal zum Betrieb eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-77/19

    Kaplan International colleges UK - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-375/21

    Sdruzhenie "Za Zemyata - dostap do pravosadie" u.a. - Vorabentscheidungsersuchen

  • VG Berlin, 12.05.2011 - 20 K 68.10

    Erteilung einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-434/05, C-445/05, Slg. I-0000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25225
Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-434/05, C-445/05, Slg. I-0000 (https://dejure.org/2007,25225)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.03.2007 - C-434/05, C-445/05, Slg. I-0000 (https://dejure.org/2007,25225)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. März 2007 - C-434/05, C-445/05, Slg. I-0000 (https://dejure.org/2007,25225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Horizon College

    Mehrwertsteuer - Befreiungen - Lehrpersonal, das einer Lehreinrichtung von einer anderen gegen Entgelt gestellt wird - Unterrichtung von Schülern in einer Lehreinrichtung durch einen selbständigen, von der Einrichtung bezahlten Lehrer

  • EU-Kommission PDF

    Horizon College

    Mehrwertsteuer - Befreiungen - Lehrpersonal, das einer Lehreinrichtung von einer anderen gegen Entgelt gestellt wird - Unterrichtung von Schülern in einer Lehreinrichtung durch einen selbständigen, von der Einrichtung bezahlten Lehrer

  • EU-Kommission

    Horizon College

    Abgaben , Mehrwertsteuer

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-319/12

    MDDP - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie

    2 - Vgl. zu den Vorteilen einer Besteuerung die ausführliche Darstellung in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston vom 8. März 2007, Horizon College und Haderer (C-434/05 und C-445/05, Slg. 2007, I-4793, Nrn. 20 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-543/14

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer -

    37 - C-434/05 und C-445/05, EU:C:2007:149, Nr. 64.
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