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   EuGH, 28.04.2022 - C-44/21   

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EuGH, 28.04.2022 - C-44/21 (https://dejure.org/2022,9308)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.2022 - C-44/21 (https://dejure.org/2022,9308)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 2022 - C-44/21 (https://dejure.org/2022,9308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Phoenix Contact

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 9 Abs. 1 - Europäisches Patent - Einstweilige Maßnahmen - Befugnis der nationalen Gerichte, eine einstweilige Maßnahme anzuordnen, um eine drohende Verletzung eines Rechts des geistigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 ; RL 2004/48/EG Art. 9 Abs. 1
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 9 Abs. 1 - Europäisches Patent - Einstweilige Maßnahmen - Befugnis der nationalen Gerichte, eine einstweilige Maßnahme anzuordnen, um eine drohende Verletzung eines Rechts des geistigen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen auch ohne Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren möglich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung darf nicht aufgrund fehlender Bewährung des Patents in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren versagt werden

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 811
  • EuZW 2022, 581
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Dabei müssen sie sämtliche nationalen Rechtsnormen berücksichtigen und die im nationalen Recht anerkannten Auslegungsmethoden anwenden, um ihre Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der fraglichen Richtlinie auszurichten (vgl. etwa EuGH 28. April 2022 - C-44/21 - [Phoenix Contact] Rn. 49; 19. April 2016 - C-441/14 - [DI] Rn. 31 mwN) .
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 121/22
    Ob sich an der Zulässigkeit dieser Handhabung durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-44/21 (GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting) etwas geändert hat (vgl. Kühnen, a.a.O., Rn. 81 ff; Deichfuß, GRUR 2022, 800; Keßler/Palzer, EuZW 2022, 562; Stierle, Mitt 2022, 277), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, weil sich der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung - wie sogleich darzulegen sein wird - vorliegend ohne Rücksicht auf einen etwaigen Vorrang einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung zum Verfügungspatent verbietet.

    Soweit sich die Verfügungsklägerin auf eine aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-44/21 (GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting) abzuleitende Vermutung der Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents beruft, folgt daraus ebenfalls nichts anderes.

  • EuGH, 27.04.2023 - C-628/21

    Castorama Polska und Knor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Dieser Art. 3 verpflichtet somit die Mitgliedstaaten und letztlich die nationalen Gerichte, Garantien dafür zu bieten, dass u. a. das in Art. 8 der Richtlinie genannte Auskunftsrecht nicht missbräuchlich verwendet wird (Urteil vom 28. April 2022, Phoenix Contact, C-44/21, EU:C:2022:309, Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 116/22
    Ob sich an der Zulässigkeit dieser Handhabung durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-44/21 (GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting) etwas geändert hat (vgl. Kühnen, a.a.O., Rn. 81 ff; Deichfuß, GRUR 2022, 800; Keßler/Palzer, EuZW 2022, 562; Stierle, Mitt 2022, 277), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, weil sich der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung - wie sogleich darzulegen sein wird - vorliegend ohne Rücksicht auf einen etwaigen Vorrang einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung zum Verfügungspatent verbietet.

    Soweit sich die Verfügungsklägerin auf eine aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-44/21 (GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting) abzuleitende Vermutung der Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents beruft, folgt daraus ebenfalls nichts anderes.

  • LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22

    Solarzelle 4

    Auch aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28.04.2022 (C-44/21) habe die Verfügungsklägerin für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung nicht bis zur Entscheidung der Einspruchsabteilung abwarten dürfen.

    Allerdings hat die Rechtsprechung bereits vor der Entscheidung Phoenix Contact/Harting des EuGH (GRUR 2022, 811) einen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hinreichend gesicherten Rechtsbestand auch ohne erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren angenommen - so etwa wenn sich die im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren vorgebrachten Einwendungen bei summarischer Prüfung als haltlos erweisen (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 Rn 18 - Harnkatheterset), das Erteilungsverfahren aufgrund Einwendungen Dritter wie ein kontradiktorisches Verfahren geführt wurde oder sich der gesicherte Rechtsbestand etwa dadurch ersehen lässt, dass namhafte Konkurrenten Lizenzen an dem Verfügungsschutzrecht genommen haben oder diese keine Rechtsbestandsverfahren initiiert haben, obwohl dies bei Zweifeln am Rechtsbestand zu erwarten wäre (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17 = GRUR-RS 2018, 1291 Rn. 45; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 14. Aufl. 2022, Kap. G Rn. 58 ff.).

    Auch nach Verkündung der Entscheidung des EuGH in der Sache Phoenix Contact / Harting (GRUR 2022, 811) am 28.04.2022, wonach es europarechtlich unzulässig ist, wenn "der Erlass einstweiliger Maßnahmen wegen der Verletzung von Patenten grundsätzlich verweigert wird, wenn das in Rede stehende Patent nicht zumindest ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat" , muss ein Patentinhaber grundsätzlich nicht vor einer erstinstanzlichen Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Dringlichkeit zu wahren.

  • LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23

    Erfindung, Vollziehung, Verletzung, Fachmann, Unterlassung, Patentanspruch,

    Dabei kommt es nach Auffassung der Patentstreitkammern des Landgerichts München I nicht darauf an, ob das Verfügungspatent ein kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren überstanden hat oder nicht (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 58 ff. - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod, jeweils mit Verweis auf EuGH GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting).
  • LG München I, 16.12.2022 - 21 O 12582/22

    Zeitliche Dringlichkeit bei notwendiger Untersuchung des mutmaßlich

    b) An dieser Konzeption von Grundsatz und Ausnahmen kann nach Überzeugung der Kammer (jedenfalls) seit dem Urteil des Unionsgerichtshofs vom 28.04.2022 in der Rechtssache C-44/21 - Phoenix Contact/Harting (GRUR 2022, 811) nicht festgehalten werden (vgl. LG München I GRUR 2022, 1808 Rn. 68 - Fingolimod; Heinze, GRUR 2022, 1795, 1798).

    a) Mit dem Unionsgerichtshof (vgl. EuGH GRUR Int 2020, 1071 Rn. 48 = BeckRS 2020, 490 - Paroxetin; GRUR 2022, 811 Rn. 41 - Phoenix Contact/Harting) geht die Kammer (jedenfalls) für europäische Patente davon aus, dass für sie ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Erteilung eine Vermutung der Gültigkeit streitet und sie ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang den unter anderem durch die RL 2004/48 gewährleisteten Schutz genießen.

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kommt vorliegend insoweit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere auch des Fehlens einer positiven kontradiktorischen Rechtsbestandsentscheidung, nur eine vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung in Betracht (vgl. EuGH GRUR 2022, 811 Rn. 46 - Phoenix Contact/Harting).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 80/22
    Allerdings hat die Rechtsprechung bereits vor der Entscheidung Phoenix Contact/Harting des EuGH (GRUR 2022, 811) einen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hinreichend gesicherten Rechtsbestand auch ohne erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren bei besonderen Sachverhaltskonstellationen angenommen - so etwa wenn sich die im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren vorgebrachten Einwendungen bei summarischer Prüfung als haltlos erweisen (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 Rn 18 - Harnkatheterset ), das Erteilungsverfahren aufgrund Einwendungen Dritter wie ein kontradiktorisches Verfahren geführt wurde oder sich der gesicherte Rechtsbestand etwa dadurch ersehen lässt, dass namhafte Konkurrenten Lizenzen an dem Verfügungsschutzrecht genommen haben oder diese keine Rechtsbestandsverfahren initiiert haben, obwohl dies bei Zweifeln am Rechtsbestand zu erwarten wäre (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17 = GRUR-RS 2018, 1291 Rn. 45; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 15. Aufl. 2023, Kap. G Rn. 60 ff.).

    Den vorgenannten Maßstäben steht das Urteil des EuGH " Phoenix/Harting" (Urt. v. 28.4.2022 - C-44/21, GRUR 2022, 811) nicht entgegen.

  • EuGH, 13.09.2022 - C-45/21

    Geldpolitik und Bankenabwicklung in der Eurozone: Der Gerichtshof präzisiert die

    Daher ist das - wenn auch legitime - Interesse der Rechtsuchenden daran, den Umfang der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte möglichst schnell zu klären, nicht geeignet, das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands im Sinne von Art. 105 Abs. 1 zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Phoenix Contact, C-44/21, EU:C:2022:309, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus können die wirtschaftliche Sensibilität einer Rechtssache oder die betroffenen wirtschaftlichen Interessen - so bedeutend und legitim sie auch sein mögen - für sich genommen die Anwendung des in Art. 105 vorgesehenen beschleunigten Verfahrens nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Phoenix Contact, C-44/21, EU:C:2022:309, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 79/22

    S1P-Rezeptormodulator

    Allerdings hat die Rechtsprechung bereits vor der Entscheidung Phoenix Contact/Harting des EuGH (GRUR 2022, 811) einen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hinreichend gesicherten Rechtsbestand auch ohne erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren bei besonderen Sachverhaltskonstellationen angenommen - so etwa wenn sich die im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren vorgebrachten Einwendungen bei summarischer Prüfung als haltlos erweisen (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 Rn 18 - Harnkatheterset ), das Erteilungsverfahren aufgrund Einwendungen Dritter wie ein kontradiktorisches Verfahren geführt wurde oder sich der gesicherte Rechtsbestand etwa dadurch ersehen lässt, dass namhafte Konkurrenten Lizenzen an dem Verfügungsschutzrecht genommen haben oder diese keine Rechtsbestandsverfahren initiiert haben, obwohl dies bei Zweifeln am Rechtsbestand zu erwarten wäre (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17 = GRUR-RS 2018, 1291 Rn. 45; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 15. Aufl. 2023, Kap. G Rn. 60 ff.).

    Den vorgenannten Maßstäben steht das Urteil des EuGH " Phoenix/Harting" (Urt. v. 28.4.2022 - C-44/21, GRUR 2022, 811) nicht entgegen.

  • EuGH, 15.09.2022 - C-669/20

    Veridos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/81/EG - Koordinierung

  • LG München I, 20.07.2022 - 7 O 6982/22

    Neubeginn der Dringlichkeitsfrist nach Urteil des EuGH

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 85/22
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 84/22
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 86/22
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 81/22
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 82/22
  • OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22

    Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 83/22
  • LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4c O 48/21

    Glatirameracetat

  • LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22

    Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-628/21

    Castorama Polska und Knor

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2022 - 20 U 51/22

    Einrede der fehlenden Prozesskostensicherheit auch im einstweiligen

  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5436/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag wegen Patentverletzung mehrere Jahre

  • LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22

    Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen

  • LG Düsseldorf, 22.09.2022 - 4b O 54/22

    Fumarsäuredimethylester-Zusammensetzung 2

  • LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 63/22

    Feste Darreichungsform II

  • LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22

    Feste Darreichungsform

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-545/21

    ANAS

  • EuGH, 13.10.2022 - C-698/20

    Gmina Wieliszew - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - Europäischer

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4a O 10/22
  • LG Düsseldorf, 22.09.2022 - 4b O 50/22

    Fumarsäuredimethylester-Zusammensetzung

  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5470/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag nach jahrelanger Kenntnis der

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