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   EuGH, 09.02.2017 - C-441/15   

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https://dejure.org/2017,2180
EuGH, 09.02.2017 - C-441/15 (https://dejure.org/2017,2180)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - C-441/15 (https://dejure.org/2017,2180)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - C-441/15 (https://dejure.org/2017,2180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Madaus

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 3824 90 97 und 2106 90 92 - Pulverförmige Ware, die aus Calciumcarbonat (95 %) und modifizierter Stärke (5 %) besteht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Madaus

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 3824 90 97 und 2106 90 92 - Pulverförmige Ware, die aus Calciumcarbonat (95 %) und modifizierter Stärke (5 %) besteht

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Madaus

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 3824 90 97 und 2106 90 92 - Pulverförmige Ware, die aus Calciumcarbonat (95 %) und modifizierter Stärke (5 %) besteht

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.02.2016 - C-124/15

    Salutas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 30).

    Außerdem sind die von der WZO zum HS und von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (Urteil vom 17. Februar 2016, Salutas Pharma, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.04.2016 - C-233/15

    Oniors Bio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    Der Verwendungszweck der Ware ist jedoch nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (Urteile vom 16. Dezember 2010, Skoma-Lux, C-339/09, EU:C:2010:781, Rn. 47, und vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 33).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    Für die Zwecke der Einreihung in die geeignete Position kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Kriterium für ihre Tarifierung sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (Urteile vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41, und vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 47).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-339/09

    Skoma-Lux - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    Der Verwendungszweck der Ware ist jedoch nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (Urteile vom 16. Dezember 2010, Skoma-Lux, C-339/09, EU:C:2010:781, Rn. 47, und vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 33).
  • EuGH, 17.12.2009 - C-410/08

    Swiss Caps - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    Der Gerichtshof hat indessen bereits festgestellt, dass die Position 2106 der KN nach ihrem Wortlaut anderweit weder genannte noch inbegriffene Lebensmittelzubereitungen erfasst und dass es in den Erläuterungen zum HS für diese Position heißt, dass dazu u. a. als "Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnete Zubereitungen gehören, auf deren Verpackungen angegeben ist, dass sie der Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen (Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps, C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794, Rn. 31).
  • EuGH, 04.03.2015 - C-547/13

    Oliver Medical - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    Für die Zwecke der Einreihung in die geeignete Position kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Kriterium für ihre Tarifierung sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (Urteile vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41, und vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 47).
  • EuGH, 17.09.2015 - C-344/14

    Kyowa Hakko Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zolltarif- und

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    Das vorlegende Gericht ist somit zu der fraglichen Einreihung jedenfalls besser in der Lage (Urteil vom 17. September 2015, Kyowa Hakko Europe, C-344/14, EU:C:2015:615, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.1992 - C-14/91

    Sucrest / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "Stoffe mit Nährwert" auch chemische Erzeugnisse erfassen kann (Urteil vom 30. Januar 1992, SuCrest, C-14/91, EU:C:1992:48, Rn. 10).
  • EuGH, 12.04.2018 - C-227/17

    Medtronic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Das vorlegende Gericht ist somit zu der fraglichen Einreihung jedenfalls besser in der Lage (Urteil vom 9. Februar 2017, Madaus, C-441/15, EU:C:2017:103, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18

    B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)

    14 Urteile vom 9. Februar 2017, Madaus (C-441/15, EU:C:2017:103, Rn. 38), und vom 13. September 2018, Vision Research Europe (C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über

    68 Nach ständiger Rechtsprechung fällt im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, jede Beurteilung des Sachverhalts in die ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts (vgl. u. a. Urteile vom 8. Mai 2008, Danske Svineproducenter, C-491/06, EU:C:2008:263, Rn. 23, und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 27), zumal der Gerichtshof nicht unbedingt über alle hierfür unerlässlichen Angaben verfügt (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, EU:C:2007:363, Rn. 15, und vom 9. Februar 2017, Madaus, C-441/15, EU:C:2017:103, Rn. 35).
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