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Rechtsprechung
   EuGH, 03.04.2008 - C-442/05   

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https://dejure.org/2008,1379
EuGH, 03.04.2008 - C-442/05 (https://dejure.org/2008,1379)
EuGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - C-442/05 (https://dejure.org/2008,1379)
EuGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - C-442/05 (https://dejure.org/2008,1379)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhänge D und H - Begriff 'Lieferungen von Wasser' - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

  • Europäischer Gerichtshof

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhänge D und H - Begriff "Lieferungen von Wasser" - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

  • EU-Kommission PDF

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhänge D und H - Begriff "Lieferungen von Wasser" - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

  • EU-Kommission

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhänge D und H - Begriff ‚Lieferungen von Wasser‘ - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz“

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Lieferungen von Wasser" in Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2 der Richtlinie (RL) 77/388/Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom 17.05.1977; Ansehung der Verlegung einer Leitung zur Verbindung der Wasseranlage ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausanschluss - ermäßigter Umsatzsteuersatz

  • Betriebs-Berater

    Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie - Anhänge D und H - Begriff "Lieferungen von Wasser" - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Abrechnung von Wasserhausanschlüssen nur zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %

  • Judicialis

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie Art. 4 Abs. 5; ; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Anhang D Nr. 2; ; Sechste Richtlinie 77... /388/EWG Anhang H Kategorie 2

  • datenbank.nwb.de

    Gilt für das Legen des Hausanschlusses der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Legen eines Wasseranschlusses der öffentlichen Hand als unternehmerische Tätigkeit ? Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in diesen Fällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhänge D und H - Begriff "Lieferungen von Wasser" - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wasseranschluss unterliegt ermäßigtem Steuersatz

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuersatz bei Kosten für Wasserhausanschlüsse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.4.2008)

    Auch für Wasseranschlüsse gilt ermäßigte Mehrwertsteuer // Kein Wasser ohne Hausanschluss

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG § ... 12 Abs 2 Nr 1 Anl 1 Nr 34, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5 UAbs 3, EWGRL 388/77 Anh D Nr 2, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3, EWGRL 388/77 Anh H, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 5 UAbs 3, Richtlinie 77/388/EWG Anh D Nr 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3, Richtlinie 77/388/EWG Anh H
    Hausanschluss; Steuersatz; Umsatzsteuer; Wasser; Wasserversorgung

  • kurzschmuck.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Wasserhausanschlüsse: Umsatzsteuerliche Behandlung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Anhänge D Nummer 2 und H Kategorie 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 1214
  • BB 2008, 807
  • DB 2008, 1306
  • BStBl II 2009, 328
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    Da es in der Sechsten Richtlinie an einer Definition fehlt, ist daran zu erinnern, dass bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift wie Anhang D Nr. 2 dieser Richtlinie nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 25, und vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, Slg. 2006, I-6467, Randnr. 33).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    Der Wortlaut von Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie zwingt allerdings auch nicht zu der Auslegung, dass der ermäßigte Satz nur dann angewandt werden kann, wenn er sich auf alle Aspekte der "Lieferungen von Wasser" im Sinne des Anhangs H der Richtlinie bezieht, so dass eine selektive Anwendung des ermäßigten Satzes nicht ausgeschlossen ist, sofern sie keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich, C-384/01, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 27).
  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    Die Einführung und Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger sind als der in Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie festgesetzte Regelsteuersatz, sind nämlich nur zulässig, wenn sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht missachten, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt und es verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn.
  • EuGH, 06.07.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    Da es in der Sechsten Richtlinie an einer Definition fehlt, ist daran zu erinnern, dass bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift wie Anhang D Nr. 2 dieser Richtlinie nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-109/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    21 und 22, sowie vom 23. Oktober 2003, Kommission/Deutschland, C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3 soll damit sicherstellen, dass bestimmte Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten, deren Bedeutung sich aus ihrem Gegenstand ergibt, nicht deshalb von der Mehrwertsteuer befreit werden, weil sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., 231/87 und 129/88, Slg. 1989, 3233, Randnr. 26).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 25, und vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, Slg. 2006, I-6467, Randnr. 33).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    Der EuGH hat mit Urteil vom 3. April 2008 Rs. C-442/05, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Thorgau-Westelbien (UR 2008, 432, BFH/NV Beilage 2008, 212) geantwortet:.
  • BFH, 07.02.2018 - XI R 17/17

    Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses

    Aus dem EuGH-Urteil Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien vom 3. April 2008 C-442/05 (EU:C:2008:184, BStBl II 2009, 328) folge lediglich, dass die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) das Legen eines Hausanschlusses ermäßigt besteuern könne.

    bb) Der EuGH hat in seinem Urteil Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (EU:C:2008:184, BStBl II 2009, 328) entschieden, dass Art. 12 Abs. 3 Buchst. a und Anhang H Kategorie 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) dahin auszulegen sind, dass unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" auch das Legen eines Hausanschlusses fällt, das in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht (Leitsatz 2, Satz 1).

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    b) Der EuGH hat in seinem Urteil Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien vom 3. April 2008 C-442/05 (EU:C:2008:184, BStBl II 2009, 328) entschieden, dass Art. 12 Abs. 3 Buchst. a und Anhang H Kategorie 2 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen sind, dass unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" auch das Legen eines Hausanschlusses fällt, das in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht (Leitsatz 2, Satz 1).
  • BGH, 18.04.2012 - VIII ZR 253/11

    Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hausanschlusses durch ein

    Der Begriff "Lieferungen von Wasser" in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich so auszulegen, dass auch das Legen des - für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen - Hausanschlusses darunter fällt, so dass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist (Anschluss an EuGH, 3. April 2008, C-442/05, UR 2008, 432 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien; BFH, 8. Oktober 2008, V R 61/03, BFHE 222, 176 und BFH, 8. Oktober 2008, V R 27/06, BFHE 223, 482).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009: Gerichtshof der Europäischen Union) hat entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses unter den Begriff der Lieferung von Wasser fällt (EuGH, UR 2008, 432 Rn. 38 ff., 44 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien).

  • BFH, 08.10.2008 - V R 27/06

    Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen

    Die Auffassung des FG, die streitigen Leistungen seien mit dem Regelsatz zu besteuern, kann nach dem EuGH-Urteil vom 3. April 2008 Rs. C-442/05, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (BFH/NV Beilage 2008, 212, UR 2008, 432) nicht aufrechterhalten werden.

    Der EuGH hat in dem Urteil in BFH/NV Beilage 2008, 212, UR 2008, 432 entschieden, dass Art. 12 Abs. 3 Buchst. a und Anhang H Kategorie 2 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen sind, dass unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" das Legen eines Hausanschlusses fällt, das wie im Streitfall in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht (Leitsatz 2, Satz 1).

    Allerdings hat der EuGH in dem Urteil in BFH/NV Beilage 2008, 212, UR 2008, 432 ferner entschieden, die Mitgliedstaaten könnten konkrete und spezifische Aspekte der "Lieferungen von Wasser" --wie das im Streitfall fragliche Legen eines Hausanschlusses-- mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegen, vorausgesetzt, sie beachteten den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liege (Leitsatz 2, Satz 2).

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 61/03 (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil in UR 2008, 432, BFH/NV Beilage 2008, 212).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Dass die Anwendung einer Ausnahme von einer allgemeinen Regel auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer auf konkrete und spezifische Bereiche beschränkt wird, steht im Übrigen, wie der Gerichtshof bereits in anderem Zusammenhang zu erläutern Gelegenheit hatte, im Einklang mit dem Grundsatz, dass Befreiungen oder Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich, C-384/01, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 28), vorausgesetzt, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet bleibt, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 3. April 2008, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, C-442/05, Slg. 2008, I-1817, Randnr. 43, sowie in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich, C-94/09, Slg. 2010, I-4261, Randnr. 30).
  • BFH, 02.03.2011 - XI R 65/07

    Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbandes

    Diese unionsrechtliche Bestimmung soll sicherstellen, dass bestimmte Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten, deren Bedeutung sich aus ihrem Gegenstand ergibt, nicht deshalb von der Mehrwertsteuer befreit werden, weil sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 3. April 2008 Rs. C-442/05 --Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien--, Slg. 2008, I-1817, BFH/NV Beilage 2008, 212, m.w.N.).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    22 und 23), zur Lieferung von Elektrizität und Gas, und vom 3. April 2008, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (C-442/05, Slg. 2008, I-1817, Randnr. 39), zur Lieferung von Wasser.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 K 2309/15

    Umsatzsteuerbegünstigte "Lieferung von Wasser" auch beim Legen des für die

    Die Klägerin erstrebt im Klageverfahren weiter die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes und bezieht sich auf die Entscheidungen des EuGH vom 03.04.2008 C-442/05 (BStBl II 2009, 328), des BFH vom 08.10.2008 zu den Aktenzeichen V R 61/03 (BStBl II 2009, 321) sowie V R 27/06 (BStBl II 2009, 325).

    Der EuGH hat in dem Urteil vom 03.04.2008 C-442/05 (BStBl II 2009, 328) entschieden, dass Art. 12 Abs. 3 Buchst. a und Anhang H Kategorie 2 der Sechsten EG-Richtlinie dahin auszulegen sind, dass unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" auch das Legen eines Hausanschlusses fällt, das wie im Streitfall in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-219/13

    K

    9 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (C-442/05, EU:C:2008:184, Rn. 43), Kommission/Frankreich (EU:C:2010:253, Rn. 26) sowie Pro Med Logistik und Pongratz (EU:C:2014:111, Rn. 44).

    11 - Vgl. Urteile Kommission/Frankreich (EU:C:2003:264, Rn. 25 und 26) und Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (EU:C:2008:184, Rn. 43).

    15 - Urteil Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien (EU:C:2008:184, Rn. 43).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-219/13

    K - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

  • EuGH, 09.03.2017 - C-573/15

    Oxycure Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Sachsen, 02.09.2014 - 3 K 808/11

    Von einem regionalen Zweckverband weitergeleitete öffentliche Zuschüsse als

  • VG München, 28.05.2009 - M 10 K 08.4263

    Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung; Anschluss an die

  • EuGH, 18.12.2008 - C-306/07

    Ruben Andersen - Unterrichtung der Arbeitnehmer - Richtlinie 91/533/EWG - Art. 8

  • VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.02460

    Kostenerstattung für die Erneuerung des Grundstücksanschlusses

  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen;

  • FG Sachsen, 16.03.2010 - 3 K 2115/05

    Konzessionsvergabe an ein Energieversorgungsunternehmen als Betrieb gewerblicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Mehrwertsteuer - Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG -

  • FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 877/08

    Regelsteuersatz für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-573/15

    Oxycure Belgium

  • VG Stuttgart, 15.12.2010 - 2 K 480/10

    Bestandskraft eines Bescheids über Wasserversorgungsbeitrag auch hinsichtlich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-360/11

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Potsdam, 09.11.2011 - 8 K 136/11

    Umsatzsteuersatz für Abnahme eines Gartenwasserzählers

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2009 - 1 M 134/09

    Kommunalabgabenrecht: Festsetzung des Abgabensatzes bei nicht vollständiger

  • VG Gießen, 09.06.2008 - 10 K 185/08

    Heranziehung zur Erstattung von Aufwendungen in Bezug auf eine

  • VG München, 21.10.2010 - M 10 K 09.5458

    Duldungsbescheid für Wasserversorgungsbeitrag; Ermessensfehler; Unterlassen der

  • VG München, 03.02.2011 - M 10 K 10.1482

    Rücknahme bestandskräftiger Abgabenbescheide; Ermessen; Änderung der

  • VG München, 11.02.2009 - M 10 S 08.4278

    Nacherhebung eines Beitrags (Wasserversorgung) bei Aufnahme der Fläche in einen

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Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05 (https://dejure.org/2007,25608)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.07.2007 - C-442/05 (https://dejure.org/2007,25608)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - C-442/05 (https://dejure.org/2007,25608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Besteuerung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 - Anhang D Nr. 2 - "Lieferungen von Wasser" - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Ermäßigter Satz - Anhang H Kategorie 2 - "Lieferungen von Wasser"

  • EU-Kommission PDF

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Besteuerung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 - Anhang D Nr. 2 - "Lieferungen von Wasser" - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Ermäßigter Satz - Anhang H Kategorie 2 - "Lieferungen von Wasser"

  • EU-Kommission

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    25 - Vgl. Urteil vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 30 mit Verweis auf das Urteil vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin, C-308/96 und C-94/97, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 24).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    25 - Vgl. Urteil vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 30 mit Verweis auf das Urteil vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin, C-308/96 und C-94/97, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 24).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    24 - Vgl. Urteil vom 27. Oktober 2005, Levob Verzekeringen und OV Bank (C-41/04, Slg. 2005, I-9433, Randnrn.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-109/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    Auf solche Waren oder Dienstleistungen ist daher ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden: vgl. Urteile vom 23. Oktober 2003, Kommission/Deutschland (C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20), und vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich (C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    Auf solche Waren oder Dienstleistungen ist daher ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden: vgl. Urteile vom 23. Oktober 2003, Kommission/Deutschland (C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20), und vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich (C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn.
  • EuGH, 06.07.2006 - C-251/05

    Talacre Beach Caravan Sales - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    23 - In ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Urteil vom 6. Juli 2006, Slg. 2006, I-6269) weist Generalanwältin Kokott allerdings darauf hin, dass der Standpunkt des Gerichtshofs in der Rechtssache C-384/01, einem Verfahren nach Art. 226 EG, nicht fehlinterpretiert werden dürfe.
  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    11 - Diesen Ansatz bezüglich Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie hat der Gerichtshof zuletzt bestätigt im Urteil vom 8. Juni 2006, Feuerbestattungsverein Halle (C-430/04, Slg. 2006, I-4999, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    9 - Vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission (C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50), und vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal (C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    5 - Vgl. Urteil vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais (C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Randnr. 15).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
    4 - Vgl. Urteil vom 13. Januar 2000, TK-Heimdienst (C-254/98, Slg. 2000, I-151, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

  • BGH, 18.04.2012 - VIII ZR 253/11

    Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hausanschlusses durch ein

    Der Begriff "Lieferungen von Wasser" in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich so auszulegen, dass auch das Legen des - für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen - Hausanschlusses darunter fällt, so dass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist (Anschluss an EuGH, 3. April 2008, C-442/05, UR 2008, 432 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien; BFH, 8. Oktober 2008, V R 61/03, BFHE 222, 176 und BFH, 8. Oktober 2008, V R 27/06, BFHE 223, 482).

    Denn der Wasseranschluss ist für den Bezug von Wasser aus dem Wasserverteilungsnetz auf Dauer notwendig (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 10. Juli 2007 in der Rechtssache C-442/05, juris Rn. 57 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien).

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