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   EuGH, 14.12.1995 - C-444/93   

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https://dejure.org/1995,317
EuGH, 14.12.1995 - C-444/93 (https://dejure.org/1995,317)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1995 - C-444/93 (https://dejure.org/1995,317)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - C-444/93 (https://dejure.org/1995,317)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • EU-Kommission PDF

    Ursula Megner und Hildegard Scheffel gegen Innungskrankenkasse Vorderpfalz, devenue Innungskrankenkasse Rheinhessen-Pfalz.

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 2
    1. Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Persönlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7; Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie; Personen, die geringfügige Beschäftigungen ausüben, die durch eine ...

  • EU-Kommission

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein EG-Rechts-Verstoß durch die Sozialversicherungsfreiheit von 580-DM-Jobs ("Megner/Scheffel")

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1
    Ausschluß geringfügiger und kurzzeitiger Beschäftigungen von der Sozialversicherung: Kein Verstoß gegen Europäisches Recht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Megner u Scheffel/IKK Rheinhausen-Pfalz. Geringfügige Beschäftigung und Beitragspflicht in der Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1
    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 - Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie - Personen, die geringfügige Beschäftigungen ausüben, die durch ...

  • rechtsportal.de

    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 - Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie - Personen, die geringfügige Beschäftigungen ausüben, die durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Ausnahme von der Versicherungspflicht bei einer Beschäftigungsdauer von 15 Stunden in der Woche

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG - Geringfügige und kurzzeitige Bschäftigungen - Ausschluß von der obligatorischen Rentenversicherung, von der Krankenversicherung und von der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 446 (Ls.)
  • ZIP 1996, 38
  • MDR 1996, 612
  • NZA 1996, 131
  • NZS 1996, 117
  • BB 1996, 593
  • DB 1996, 43
 
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Wird zitiert von ... (125)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Im Urteil vom 14. Dezember 1995, Megner und Scheffel (C-444/93, Slg. 1995, I-4741), hatte sich der Gerichtshof u. a. zur Frage zu äußern, ob zwei in Deutschland als Reinigungskräfte beschäftigte Unionsangehörige, deren Arbeitszeit zehn Stunden pro Woche betrug und deren Arbeitsentgelt im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überstieg, zur Erwerbsbevölkerung im Sinne der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. 1979, L 6, S. 24) gehören.

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof das Vorbringen der deutschen Regierung, geringfügig Beschäftigte gehörten nicht zur Erwerbsbevölkerung, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht mit den geringfügigen Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit bestreiten könnten, zurückgewiesen (Urteil Megner und Scheffel, Randnrn. 17 und 18).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Tatsache, dass das Einkommen des Arbeitnehmers nicht seinen ganzen Lebensunterhalt deckt, ihm nicht die Eigenschaft eines Erwerbstätigen nimmt und dass der Umstand, dass die Bezahlung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis unter dem Existenzminimum liegt oder die normale Arbeitszeit selbst zehn Stunden pro Woche nicht übersteigt, nicht hindert, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, Slg. 2007, I-6347, Randnr. 27, sowie Megner und Scheffel, Randnr. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit oder einem nicht existenzsichernden Lohn kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (EuGH, Urteil vom 23.03.1982 - C-53/81 - Rn. 12; EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - C-444/93 - Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Derartige Regelungen sind nicht schlechthin unzulässig, sondern können durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, beispielsweise wenn das gewählte normgeberische Mittel einem legitimen Zweck der Sozialpolitik dienen soll und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (vgl. VerfGH vom 9.9.2002 VerfGHE 55, 123/130 - Einschränkung der Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand hinsichtlich in Teilzeit arbeitender Beamter und Richter; vom 20.9.2005 VerfGHE 58, 196/206 - Verlängerung der Arbeitszeit bezüglich teilzeitbeschäftigter Beamter; im Anschluss an EuGH vom 14.12.1995 BB 1996, 593/594 f. - Sozialversicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen; vom 2.10.1997 BB 1998, 161/162 - Gleichbehandlung bei Anspruch auf Befreiung von Steuerberaterprüfung; vgl. auch BVerfG vom 28.1.1992 BVerfGE 85, 191/206 - Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen; vom 18.6.2008 BVerfGE 121, 241/254 f. - Versorgungsabschlag für ehemals teilzeitbeschäftigte Beamte).
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