Rechtsprechung
EuGH, 14.02.2008 - C-449/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der nationalen Familienzulagen - Bestimmung des Rangs der Kinder - Kind, für das ein Anspruch auf Familienzulagen nach dem Statut besteht
- Europäischer Gerichtshof
Gysen
Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der nationalen Familienzulagen - Bestimmung des Rangs der Kinder - Kind, für das ein Anspruch auf Familienzulagen nach dem Statut besteht
- EU-Kommission
Gysen
Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der nationalen Familienzulagen - Bestimmung des Rangs der Kinder - Kind, für das ein Anspruch auf Familienzulagen nach dem Statut besteht
- EU-Kommission
Gysen
Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der nationalen Familienzulagen - Bestimmung des Rangs der Kinder - Kind, für das ein Anspruch auf Familienzulagen nach dem Statut besteht“
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit und unmittelbare Geltung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 in den europäischen Mitgliedstaaten; Gleichstellung eines Kind mit einem Anspruch auf Familienzulagen nach dem Statut der Beamten der Europäischen ...
- Judicialis
Verordnung Nr. 259/68
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verordnung Nr. 259/68
Beamtenstatut: Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der nationalen Familienzulagen - Bestimmung des Rangs der Kinder - Kind, für das ein Anspruch auf Familienzulagen nach dem Statut besteht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Gysen
Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der nationalen Familienzulagen - Bestimmung des Rangs der Kinder - Kind, für das ein Anspruch auf Familienzulagen nach dem Statut besteht
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail Brüssel (Belgien), eingereicht am 6. November 2006 - Sophiane Gysen / Groupe S - Caisse d'Assurances sociales pour indépendants
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal du travail Brüssel - Auslegung [von Artikel 67] der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-449/06
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 07.05.2009 - C-553/07
Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener …
Die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften ist Sache der nationalen Gerichte (vgl. Urteil vom 14. Februar 2008, Gysen, C-449/06, Slg. 2008, I-553, Randnr. 17). - EuGH, 04.07.2013 - C-350/11
Argenta Spaarbank - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Abzug für Risikokapital - …
Der Gerichtshof ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Beantwortung einer Vorabentscheidungsfrage, die ihm von einem Gericht eines Mitgliedstaats gemäß Art. 267 AEUV gestellt worden ist, nicht befugt, das innerstaatliche Recht dieses Mitgliedstaats auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Oktober 1993, Vanacker und Lesage, C-37/92, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 7, vom 14. Februar 2008, Gysen, C-449/06, Slg. 2008, I-553, Randnr. 17, und vom 17. Januar 2013, Zakaria, C-23/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29). - EuGH, 16.06.2011 - C-212/10
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Hierzu genügt der Hinweis, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen justiziellen Zusammenarbeit die Auslegung des nationalen Rechts durch das vorlegende Gericht in Frage zu stellen oder deren Richtigkeit zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Gysen, C-449/06, Slg. 2008, I-553, Randnr. 17, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 32). - Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-26/16
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Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nr. 43) und in der Rechtssache Lobkowicz (C-690/15, EU:C:2016:926, Fn. 14).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Gysen
Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder - Nationale Regelung über die Zulagen unterhaltsberechtigter Kinder von Selbständigen - Abhängigkeit der Höhe der Zulage von der Zahl der zulageberechtigten Kinder - ...
- EU-Kommission
Gysen
Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder - Nationale Regelung über die Zulagen unterhaltsberechtigter Kinder von Selbständigen - Abhängigkeit der Höhe der Zulage von der Zahl der zulageberechtigten Kinder - ...
- EU-Kommission
Gysen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-449/06
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13
Melchior
29 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nrn. 54 bis 61).31 - Ich habe in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Gysen (EU:C:2007:663) im Bereich der Familienzulagen eine gegenteilige Ansicht vertreten.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15
de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nr. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14
Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch - …
In gleicher Weise habe ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nrn. 54 bis 61) eine solche Abschreckungswirkung einer nationalen Regelung verneint, nach der bei der Gewährung von Familienzulagen für die unterhaltsberechtigten Kinder eines Selbständigen durch die zuständige innerstaatliche Stelle ein Kind dieses Selbständigen, für das Familienzulagen aufgrund des Statuts gezahlt wurden, für die Bestimmung des Rangs der anderen Kinder dieses Selbständigen, der nach dieser Vorschrift die Höhe der für diese Letzteren zu zahlenden Familienzulagen beeinflusste, nicht berücksichtigt wurde. - Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-26/16
Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis
Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nr. 43) und in der Rechtssache Lobkowicz (C-690/15, EU:C:2016:926, Fn. 14).