Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.2001 - C-449/98 P   

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https://dejure.org/2001,1349
EuGH, 17.05.2001 - C-449/98 P (https://dejure.org/2001,1349)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - C-449/98 P (https://dejure.org/2001,1349)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - C-449/98 P (https://dejure.org/2001,1349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde - Wettbewerb - Postdienste - Remailing

  • Europäischer Gerichtshof

    IECC / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    IECC / Kommission

    Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 3
    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Pflicht der Kommission, eine Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu erlassen - Nichtvorliegen - Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache - Ermessen der ...

  • EU-Kommission

    IECC / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde; Anspruch, vom Schicksal einer Beschwerde zu erfahren; Vergütungssystem für grenzüberschreitende Sendungen zwischen zum Universaldienst verpflichteten öffentlichen Postbetreibern

  • Judicialis

    EGV Art. 85 (a. F.); ; EGV Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 85 (a. F.); EGV Art. 82
    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Pflicht der Kommission, eine Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu erlassen - Nichtvorliegen - Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache - Ermessen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95, International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission - Abweisung einer Nichtigkeitsklage gegen die teilweise Zurückweisung einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 590
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 16.09.1998 - T-110/95

    IECC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3605) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Wiedner als Bevollmächtigten im Beistand von N. Forwood, QC, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die International Express Carriers Conference (IECC) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Dezember 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3605, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1995 über die Zurückweisung der Beschwerde der IECC, soweit diese die Anwendung von Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) auf die CEPT-Übereinkunft betraf (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Die IECC hat mit Klageschrift, die am 28. April 1995 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen T-110/95 eingetragen wurde, gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung erhoben.

    Die IECC beantragt mit ihrem Rechtsmittel, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - gemäß Artikel 54 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Rechtsstreit zu entscheiden und die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen; - den Streithelfern im Verfahren vor dem Gericht die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin im Verfahren vor dem Gericht im Zusammenhang mit deren Streithilfe in diesem Verfahren entstanden sind; - hilfsweise, falls der Gerichtshof nicht selbst entscheidet, die Kostenentscheidung vorzubehalten und die Rechtssache an eine Kammer des Gerichts zu verweisen, die mit anderen Richtern als denjenigen besetzt ist, die in der Rechtssache T-110/95 entschieden haben.

    Zum anderen hätten sowohl die Kommission als auch das Gericht selbst in den Randnummern 99 und 100 des am gleichen Tag wie das angefochtene Urteil verkündeten Urteils vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645) ausdrücklich anerkannt, dass dieCEPT-Übereinkunft eine Preisfestsetzungsvereinbarung sei.

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Im Licht des ... Urteils ... in der Rechtssache [T-24/90 (Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223)] meint die Kommission, dass es nicht im Gemeinschaftsinteresse läge, wenn sie ihre begrenzten Möglichkeiten dazu verwenden würde, im gegenwärtigen Stadium über den die Endvergütungen betreffenden Aspekt Ihrer Beschwerde durch eine Verbotsentscheidung zu befinden.

    Nach dem Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90 (Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223) könne die Kommission das Vorliegen eines Gemeinschaftsinteresses prüfen, um festzustellen, ob eine Beschwerde zu untersuchen sei.

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Im Übrigen ist die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag nach der Sach- und Rechtslage imZeitpunkt des Erlasses der Handlung zu beurteilen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7) und kann insbesondere nicht von nachträglichen Betrachtungen über deren Wirkungsgrad abhängen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96, Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 66).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Jedoch begründet Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 für den Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine abschließende Entscheidung der Kommission über das Vorliegen der geltend gemachten Zuwiderhandlung und verpflichtet die Kommission nicht, das Verfahren unter allen Umständen bis zu einer endgültigen Entscheidung fortzusetzen (Urteile vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 18, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 87).
  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Zwar hat ein Beschwerdeführer nach ständiger Rechtsprechung Anspruch darauf, durch eine Entscheidung der Kommission, die mit einer Klage angefochten werden kann, vom Schicksal seiner Beschwerde zu erfahren (Urteil vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 36).
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Zweitens habe das Gericht zu Unrecht die Argumentation der Rechtsmittelführerin zurückgewiesen, dass die Kommission gegen Artikel 85 verstoßen habe, indem sie die Beschwerde trotz ihrer eigenen Feststellung, dass die CEPT-Übereinkunft diesem Artikel zuwiderlaufe, zurückgewiesen habe, obwohl den Gemeinschaftsorganen untersagt sei, das Zustandekommen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen zu fördern, die dem Gemeinschaftsrecht widersprächen (Urteil vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnrn.
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 28.03.1985 - 298/83

    CICCE / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Jedoch begründet Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 für den Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine abschließende Entscheidung der Kommission über das Vorliegen der geltend gemachten Zuwiderhandlung und verpflichtet die Kommission nicht, das Verfahren unter allen Umständen bis zu einer endgültigen Entscheidung fortzusetzen (Urteile vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 18, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 87).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-375/96

    Zaninotto

  • EuG, 16.09.1998 - T-133/95

    IECC / Kommission

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    32 und 33, und vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 70).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 87, sowie vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, Slg. 2011, I-7333, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    31 Vgl. u. a. Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission (15/76 und 16/76, EU:C:1979:29, Rn. 7), vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission (C-449/98 P, EU:C:2001:275, Rn. 87), und vom 17. Oktober 2013, Schaible (C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 50).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98 P, C-450/98 P   

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https://dejure.org/2001,22469
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - C-449/98 P, C-450/98 P (https://dejure.org/2001,22469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    IECC / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, La Poste, Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland und The Post Office.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 16.09.1998 - T-133/95

    IECC / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-449/98 P und C-450/98 P begehrt die International Express Carriers Conference (im Folgenden: IECC) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95(2) und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95(3).

    Am 6. April 1995 übersandte die Kommission der Rechtsmittelführerin eine Entscheidung über den zweiten Teil ihrer Beschwerde, die Gegenstand der Nichtigkeitsklage in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 war und nunmehr im Rahmen des Rechtsmittels in der Rechtssache C-450/98 P zu prüfen ist (im Folgenden: Entscheidung vom 6. April 1995).

    Dieser Rechtsakt ist mit der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-204/95, die mit der Rechtssache T-133/95 verbunden worden ist, angefochten worden und ist nunmehr im Rahmen des Rechtsmittels in der Rechtssache C-450/95 P zu prüfen (im Folgenden: Entscheidung vom 14. August 1995).

    Mit dem Urteil in den verbundenen Rechtssache T-133/95 und T-204/95 hat das Gericht die Entscheidung vom 6. April 1995 für nichtig erklärt, soweit sie materielle geschäftliche ABA-Remailsendungen betraf, und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Die Verfahrenskosten sind in der Rechtssache T-133/95 der Kommission und in der Rechtssache T-204/95 der Rechtsmittelführerin auferlegt worden.

    Noch verfehlter erscheint es, aus Randnummer 74 des angefochtenen Urteils und Randnummer 100 des Urteils in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 zu schließen, das Gericht hätte die angebliche Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 85 gebilligt.

    Die Kommission macht geltend, dieser Rechtsmittelgrund sei insgesamt unzulässig, da er neues Vorbringen in das Verfahren einführe, das die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-204/95 nicht enthalten habe.

    Da ich zu dem Ergebnis gelange, dass keiner der Rechtsmittelgründe gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 durchgreift, schlage ich vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten aufzuerlegen.

    2: - Slg. 1998, II-3605.3: - Slg. 1998, II-3645.4: - Seltsame Gebühren erwähnt Alejo Carpentier in El Siglo de las luces , dieser schönen Parabel über die Französische Revolution auf den Antillen: "Auf diese Felder der Vernichtung stießen in gierigem Sturzflug die unteren Kolonialbeamten hernieder ..., die für die Versendung eines Briefes ... den Ehering, einen Schmuckanhänger, ein eisernes Medaillon einsteckten - irgendeine Habseligkeit, verteidigt bis zur Erschöpfung wie ein letzter Anker, um noch um irgendeinen Grund zum Leben zu behalten" (Barcelona 1990, Seix Barral, 4. Auflage, S. 234).

  • EuG, 16.09.1998 - T-110/95

    IECC / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-449/98 P und C-450/98 P begehrt die International Express Carriers Conference (im Folgenden: IECC) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95(2) und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95(3).

    Zwei Tage später, am 17. Februar 1995, übermittelte die Kommission der IECC die endgültige Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde, soweit diese die Anwendung von Artikel 85 EG-Vertrag auf die CEPT-Übereinkunft betraf; diese Entscheidung war Gegenstand der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-110/95 und ist nunmehr Gegenstand des Rechtsmittels in der Rechtssache C-449/98 P (im Folgenden: Entscheidung vom 17. Februar 1995).

    Mit dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-110/95 ist die Nichtigkeitsklage nach Prüfung aller Klagegründe als unbegründet abgewiesen und demgemäß die IECC zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt worden.

    Da ich zu dem Ergebnis gelange, dass keiner der Rechtsmittelgründe gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 durchgreift, schlage ich vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten aufzuerlegen.

    2: - Slg. 1998, II-3605.3: - Slg. 1998, II-3645.4: - Seltsame Gebühren erwähnt Alejo Carpentier in El Siglo de las luces , dieser schönen Parabel über die Französische Revolution auf den Antillen: "Auf diese Felder der Vernichtung stießen in gierigem Sturzflug die unteren Kolonialbeamten hernieder ..., die für die Versendung eines Briefes ... den Ehering, einen Schmuckanhänger, ein eisernes Medaillon einsteckten - irgendeine Habseligkeit, verteidigt bis zur Erschöpfung wie ein letzter Anker, um noch um irgendeinen Grund zum Leben zu behalten" (Barcelona 1990, Seix Barral, 4. Auflage, S. 234).

  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Zweitens enthält das angefochtene Urteil nicht Erwägungen wie Randnummer 58 des Urteils des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95(33) - das durch das Urteil Ufex aufgehoben wurde -, wonach "die Untersuchung der Sache und die Feststellung früherer Zuwiderhandlungen nicht mehr dem Interesse dienen [würde], den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen zu schützen, und ... damit nicht mehr der der Kommission durch den Vertrag übertragenen Aufgabe [entspräche]", was, wie oben ausgeführt, auf eine rechtswidrige "Unterlassung" der Gemeinschaftsbehörden hindeuten könnte.

    31: - Deutsche Post, Slg. 2000, I-825.32: - Ebenda, Randnr. 50.33: - SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1.

  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Dieser Grundsatz, den das Gericht erstmals in seinem Urteil vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78(15) formulierte und der sich nicht nur aus der wörtlichen Auslegung, sondern auch aus dem Wesen des Verfahrens zur Prüfung von Zuwiderhandlungen gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 ergibt(16), betrifft in erster Linie die Befugnis der Kommission, nach der Untersuchung einerBeschwerde eine Verbotsentscheidung zu erlassen oder nicht.

    15: - GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 17.16: - Randnr. 18.17: - Ufex/Kommission, Slg. 1999, I-1341.18: - Randnr. 86. Hervorhebung von mir.

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Das Gericht habe außerdem das Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86(21) verkannt, indem es nicht die richtigen Konsequenzen aus dem dort formulierten Grundsatz gezogen habe, dass der Abschluss den Artikeln 85 Absatz 1 und 86 zuwiderlaufender Vereinbarungen in keiner Weise begünstigt werden dürfe.

    19: - Urteil Ufex, Randnr. 79.20: - Ebenda, Randnr. 81.21: - Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Slg. 1989, 803.22: - Vgl. Randnr. 57 des angefochtenen Urteils.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-147/97

    DIE ERHEBUNG VON INLANDSGEBÜHREN IN EINEM MITGLIEDSTAAT AUF IN GROSSER ZAHL IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Februar 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-147/97 und C-148/97(31), wonach die Ausübung der Befugnisse eines öffentlichen Postbetreibers aus Artikel 25 Absatz 3 des Weltpostvertrages unter bestimmten Voraussetzungen mit den Wettbewerbsvorschriften vereinbar ist, steht einem solchen voreiligen Schluss entgegen.

    31: - Deutsche Post, Slg. 2000, I-825.32: - Ebenda, Randnr. 50.33: - SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1.

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Nach Meinung der Rechtsmittelführerin verstößt das Gericht mit dieser Feststellung gegen Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 17, der zur Einreichung von Beschwerden wegen Zuwiderhandlungen gegen die Artikel 85 und 86 bei der Kommission "Personen und Personenvereinigungen" befuge, "die ein berechtigtes Interesse darlegen"; dieser letztgenannte Begriff sei im Licht des Urteils vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76(24) auszulegen.

    23: - "Das Gericht kann nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen." 24: - Metro/Kommission (Slg. 1977, 1875, Randnr. 13).

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Im Urteil vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-114/92(12) stellte das Gericht - zu dem dortigen Vorbringen des Klägers, wenn die Kommission eine Beschwerdesache untersucht habe, dürfe sie eine Beschwerde nicht mehr mangels Gemeinschaftsinteresses zurückweisen - fest, dass die Kommission "nicht nur vor der Untersuchung einer Sache, sondern auch nach Durchführung von Untersuchungsmaßnahmen entscheiden kann, eine Beschwerde mangels eines ausreichenden Gemeinschaftsinteresses nicht weiterzuverfolgen, wenn sie sich in diesem Stadium des Verfahrens zu dieser Entscheidung bewogen sieht"(13).
  • EuG, 16.09.1998 - T-28/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION BEZÜGLICH DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98
    Am 15. Februar 1995 erhob die IECC eine im Register unter dem Aktenzeichen T-28/95 eingetragene Untätigkeitsklage, da sie der Auffassung war, dass die Kommission nicht gemäß Artikel 175 EG-Vertrag Stellung genommen habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2001 - C-450/98

    IECC / Kommission

    SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER vom 11. Januar 2001 (1) Rechtssache C-449/98 P International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften u. a. und C-450/98 P International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften u. a. "Nichtigkeitsklage - Postdienst - Remailing - Preisfestsetzungsvereinbarung - Fehlendes Gemeinschaftsinteresse".

    Mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-449/98 P und C-450/98 P begehrt die International Express Carriers Conference (im Folgenden: IECC) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95(2) und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95(3).

    Zwei Tage später, am 17. Februar 1995, übermittelte die Kommission der IECC die endgültige Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde, soweit diese die Anwendung von Artikel 85 EG-Vertrag auf die CEPT-Übereinkunft betraf; diese Entscheidung war Gegenstand der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-110/95 und ist nunmehr Gegenstand des Rechtsmittels in der Rechtssache C-449/98 P (im Folgenden: Entscheidung vom 17. Februar 1995).

    IV - Prüfung der Rechtsmittelgründe in der Rechtssache C-449/98 P.

    In der Rechtssache C-449/98 P macht die IECC neun Rechtsmittelgründe geltend.

    Wie ich bereits bei der Prüfung des zweiten Rechtsmittelgrunds in der Rechtssache C-449/98 P ausgeführt habe, ist die Bezugnahme auf das fehlende Gemeinschaftsinteresse nicht mehr als eine Kurzformel, mit der verknappt alle Situationen bezeichnet werden können, in denen die Kommission rechtmäßig von ihrem Ermessen Gebrauch machen kann, eine Beschwerde gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 nicht zu untersuchen.

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