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   EuGH, 07.12.2011 - C-45/11 P   

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EuGH, 07.12.2011 - C-45/11 P (https://dejure.org/2011,2196)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2011 - C-45/11 P (https://dejure.org/2011,2196)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - C-45/11 P (https://dejure.org/2011,2196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Bahn / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Bahn AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • EU-Kommission

    Deutsche Bahn / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b“

  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Anmeldung eines aus der Kombination der Farben Grau und Rot bestehenden Farbzeichens als Gemeinschaftsmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Deutschen Bahn AG gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010 in der Rechtssache T-404/09, Deutsche Bahn AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingelegt am 2. Februar 2011

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2012, 333
  • EuZW 2012, 154
  • GRUR-RR 2012, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    In Bezug auf den ersten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Begründungspflicht nach Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 den gleichen Umfang hat wie die nach Art. 296 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Randnr. 64, und Beschluss vom 9. Dezember 2008, Enercon/HABM, C-20/08 P, Slg. 2008, I-179, Randnr. 29).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den in Art. 296 AEUV aufgestellten Erfordernissen genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu beurteilen ist (vgl. Urteil KWS Saat/HABM, Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.12.2008 - C-20/08

    Enercon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke, die

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    In Bezug auf den ersten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Begründungspflicht nach Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 den gleichen Umfang hat wie die nach Art. 296 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Randnr. 64, und Beschluss vom 9. Dezember 2008, Enercon/HABM, C-20/08 P, Slg. 2008, I-179, Randnr. 29).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    Bezüglich der zweiten Rüge des vierten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes, dass das Gericht durch die Bezugnahme auf Verkehrsschilder und Bahnschranken die Tatsachen verfälscht habe, ist darauf hinzuweisen, dass eine Verfälschung der Tatsachen gegeben ist, wenn sich die Würdigung der vorliegenden Beweismittel, ohne dass neue Beweise erhoben werden müssen, als offensichtlich unzutreffend erweist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 37, und vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, Randnr. 34).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    Der Gerichtshof hat nämlich bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft keinen Unterschied zwischen Dienstleistungs- und Warenmarken gemacht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/01, Slg. 2003 I-3793, Randnr. 41, und vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 37).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    Bezüglich der zweiten Rüge des vierten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes, dass das Gericht durch die Bezugnahme auf Verkehrsschilder und Bahnschranken die Tatsachen verfälscht habe, ist darauf hinzuweisen, dass eine Verfälschung der Tatsachen gegeben ist, wenn sich die Würdigung der vorliegenden Beweismittel, ohne dass neue Beweise erhoben werden müssen, als offensichtlich unzutreffend erweist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 37, und vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, Randnr. 34).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-202/08

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, Slg. 2009, I-6933, Randnr. 53).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    Der Gerichtshof hat nämlich bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft keinen Unterschied zwischen Dienstleistungs- und Warenmarken gemacht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/01, Slg. 2003 I-3793, Randnr. 41, und vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 37).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    Zweitens enthält der Klagegrund der Verletzung von Art. 296 AEUV, der im Rahmen einer Klage nach Art. 263 AEUV geltend gemacht werden kann und mit dem eine fehlende oder unzureichende Begründung gerügt wird, den Vorwurf einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne dieser Bestimmung und stellt einen Gesichtspunkt dar, den der Unionsrichter von Amts wegen prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2000, VBA/Florimex u. a., C-265/97 P, Slg. 2000, I-2061, Randnr. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.2011 - T-409/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 07.12.2011 - C-45/11
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Deutsche Bahn AG (im Folgenden: Deutsche Bahn) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. November 2010, Deutsche Bahn/HABM (waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot) (T-409/09, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 23. Juli 2009 (Sache R 379/2009-1) über die Anmeldung eines Farbzeichens, das aus der Kombination der Farben Grau und Rot besteht, als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen wurde.
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Farbmarke für Dienstleistungen sind keine anderen Kriterien anzuwenden als im Fall von Farbmarken für Waren (EuGH, GRUR 2004, 858 Rn. 39 - Heidelberger Bauchemie; EuGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - C-45/11, GRUR Int. 2012, 333 Rn. 43 - Deutsche Bahn [Waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot]).

    Für Dienstleistungen und darauf bezogene Farbmarken gilt nichts anderes (vgl. EuGH, GRUR Int. 2012, 333 Rn. 43 - Deutsche Bahn [Waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot]; EuGH, GRUR 2004, 858 Rn. 39 - Heidelberger Bauchemie).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteil American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, Randnr. 53, und Beschluss vom 7. Dezember 2011, Deutsche Bahn/HABM, C-45/11 P, Randnr. 46).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-652/11

    Mindo / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Italienischer Markt

    Dabei fällt eine fehlende oder unzureichende Begründung unter die Verletzung wesentlicher Formvorschriften und stellt einen Gesichtspunkt dar, den der Unionsrichter von Amts wegen prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2000, VBA/Florimex u. a., C-265/97 P, Slg. 2000, I-2061, Randnr. 114, und Beschluss vom 7. Dezember 2011, Deutsche Bahn/HABM, C-45/11 P, Randnr. 57).
  • BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "QM System Navi (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Die gewählte Farbstellung mag an die von der Deutschen Telekom umfangreich benutzte Farbkombination erinnern; dass ihr von Hause aus markenmäßige Unterscheidungskraft zukommt, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. auch BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); EuGH MarkenR 2012, 66 - Deutsche Bahn).
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.02.2012 - C-45/11 P   

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EuGH, 09.02.2012 - C-45/11 P (https://dejure.org/2012,2658)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - C-45/11 P (https://dejure.org/2012,2658)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - C-45/11 P (https://dejure.org/2012,2658)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 11. November 2010, Deutsche Bahn / HABM (T-404/09), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 22.06.2011 - T-409/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-45/11
    In Randnr. 1 des Beschlusses muss es "T-404/09" anstelle von "T-409/09" heißen.
  • EuG, 12.11.2010 - T-404/09

    Deutsche Bahn / HABM () und rouge) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-45/11
    In Randnr. 1 des Beschlusses muss es "T-404/09" anstelle von "T-409/09" heißen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-421/15

    Yoshida Metal Industry / EUIPO

    14- Vgl. Beschluss vom 9. Februar 2012, Deutsche Bahn/HABM (C-45/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:69, Rn. 61), und Urteil vom 19. Juni 2014, FLS Plast/Kommission (C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 48), in denen der Gerichtshof entschieden hat, dass das Gericht den Klagegrund einer fehlenden Begründung der vor ihm angefochtenen Entscheidung zu Recht nicht von Amts wegen geprüft hat.
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