Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.2002 - C-451/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,687
EuGH, 21.03.2002 - C-451/99 (https://dejure.org/2002,687)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - C-451/99 (https://dejure.org/2002,687)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - C-451/99 (https://dejure.org/2002,687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Cura Anlagen

  • EU-Kommission PDF

    Cura Anlagen

    Artikel 50 EG
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Geltungsbereich - Leasing - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Cura Anlagen

  • Wolters Kluwer

    Leasing von Personenkraftwagen; Zulassung von Personenkraftwagen; Technische Untersuchung; Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien - Auslegung der Artikel 49 ff. EG (bzw. 28 EG) - Nationale Rechtsvorschriften, die es den Gebietsansässigen untersagen, ein Kraftfahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat auf ein Leasingunternehmen zugelassen ist, über ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 275
  • NJW 2003, 275 (Ls.)
  • EuZW 2002, 444
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes steht Artikel 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Möglichkeit für einen Dienstleistungserbringer, von der Dienstleistungsfreiheit tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt (vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 16).

    Nach Artikel 49 EG schließt diese Freiheit auch die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 17).

  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Dazu ist festzustellen, dass ein nationales Gericht eines Mitgliedstaats, dem eine Frage nach der Auslegung des EG-Vertrags oder abgeleiteter Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane gestellt wird, den Gerichtshof gemäß Artikel 234 EG darum ersuchen kann, über diese Frage zu befinden, wenn es eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält (vgl. u. a. Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnr. 9).

    Im Rahmen dieses Vorlageverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil Leclerc-Siplec, Randnr. 10).

  • EuGH, 12.06.1986 - 50/85

    Schloh / Auto contrôle technique

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Wie sich im Übrigen aus dem Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 50/85 (Schloh, Slg. 1986, 1855, Randnrn. 13 bis 16) über den freien Warenverkehr ergibt, kann die Benutzung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach seiner letzten technischen Untersuchung es rechtfertigen, für seine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen zu überprüfen, ob es sich nicht um einen Unfallwagen handelt und ob der Erhaltungszustand gut ist, sofern die gleiche Untersuchung auch für inländische Fahrzeuge vorgeschrieben ist, wenn sie unter den gleichen Umständen zur Zulassung angemeldet werden.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-55/93

    Strafverfahren gegen Van Schaik

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Zwar stellt die Verkehrssicherheit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der diese Beeinträchtigung rechtfertigen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994, in der Rechtssache C-55/93, Van Schaik, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19), doch müssen die Mitgliedstaaten bei der Untersuchung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge die einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen beachten.
  • EuGH, 03.02.1983 - 149/82

    Robards

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, die darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82, Robards, Slg. 1983, 171, Randnr. 19, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 25).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-190/95

    ARO Lease

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Verleasen von Kraftfahrzeugen eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1; im Folgenden Sechste Richtlinie) darstellt, wobei diese Dienstleistung im Wesentlichen im Aushandeln, in der Abfassung, der Unterzeichnung und der Durchführung der Verträge sowie in der tatsächlichen Bereitstellung der betreffenden Fahrzeuge für die Kunden besteht, während die Leasinggesellschaft Eigentümerin der Fahrzeuge bleibt (Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-190/95, ARO Lease, Slg. 1997, I-4383, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Der Gerichtshof kann jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Als Ausnahme von einem grundlegenden Prinzip des Vertrages muss Artikel 46 EG nämlich so ausgelegt werden, dass sich seine Wirkung auf dasjenige beschränkt, was zum Schutz der Interessen notwendig ist, die er wahren will (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 36).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Zudem sind nach ständiger Rechtsprechung Hindernisse für die Dienstleistungsfreiheit, die sich aus unterschiedslos anwendbaren nationalen Maßnahmen ergeben, nur dann zulässig, wenn diese Maßnahmen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren, d. h. geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen angestrebten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hierfür unbedingt Erforderliche hinausgehen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 29).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, die darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82, Robards, Slg. 1983, 171, Randnr. 19, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 25).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Was erstens das Argument betrifft, es sei mit dem Unionsrecht vereinbar, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer nur den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekomme, hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass die Mitgliedstaaten bei einer fehlenden Harmonisierung der Kraftfahrzeugbesteuerung in der Union frei sind, ihre Steuerhoheit in diesem Bereich auszuüben, wobei die Zulassung als natürliche Folge der Ausübung dieser Befugnis erscheint (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195" Rn. 40 und 41).

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Mitgliedstaaten nämlich ihre Befugnisse im Bereich der direkten Steuern unter Wahrung des Unionsrechts und insbesondere der vom AEU-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten ausüben (Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195" Rn. 40, und vom 25. Juli 2018, TTL, C-553/16, EU:C:2018:604" Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    33 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Gericht eines Mitgliedstaats, dem eine Frage nach der Auslegung des EG-Vertrags oder abgeleiteter Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane gestellt wird, den Gerichtshof gemäß Artikel 234 EG ersuchen kann, über diese Frage zu befinden, wenn es eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält (vgl. u. a. Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 22).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt auch, dass das nationale Gericht seinerseits auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, die darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (vgl. insbesondere Urteile Foglia, Randnrn. 18 und 20, Lourenço Dias, Randnr. 17, Bosman, Randnr. 60, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 26).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    39 Nach Artikel 234 EG kann bzw. muss ein nationales Gericht eines Mitgliedstaats, dem eine Frage nach der Auslegung des EG-Vertrags oder abgeleiteter Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane gestellt wird, den Gerichtshof darum ersuchen, über diese Frage zu befinden, wenn es eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 22, und vom 22. November 2005 in der Rechtssache C-144/04, Mangold, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 33).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    75 Trotzdem ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht über eine Frage entscheidet, die ihm zur Beurteilung der Gültigkeit eines gemeinschaftlichen Rechtsakts vorgelegt worden ist, wenn offensichtlich ist, dass die vom nationalen Gericht erbetene Beurteilung in keinem Zusammenhang mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 -

    Wie die Beteiligten in ihren Erklärungen ausführen, hat der Gerichtshof im Urteil Ciola auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen an Bootseigner aus anderen Mitgliedstaaten unter den Begriff der Dienstleistung gefasst(60) und im Urteil Cura Anlagen das Verleasen von Kraftfahrzeugen an Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten(61).

    Zur Analogie zwischen den Definitionen des Begriffs "Dienstleistung" im Primärrecht und in der Verordnung Nr. 44/2001 ist noch darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten außerdem das Urteil Cura Anlagen(65) anführen, in dem der Gerichtshof das Verleasen von Kraftfahrzeugen an Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten als "Dienstleistung" im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit angesehen hat und es also um die Vermietung beweglicher Sachen ging.

    5 - Das vorlegende Gericht verweist auf die Urteile vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, Slg. 1999, I-2517), und vom 21. März 2002, Cura Anlagen (C-451/99, Slg. 2002, I-3193).

    17 - Urteil Cura Anlagen (in Fn. 5 angeführt).

    61 - Urteil Cura Anlagen (in Fn. 5 angeführt).

    65 - Urteil Cura Anlagen (in Fn. 5 angeführt).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-242/05

    van de Coevering - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freier

    15 Unter Hinweis auf Randnummer 68 des Urteils des Gerichtshofes vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193) stellt sich das vorlegende Gericht die Frage, ob eine solche Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein könne.

    19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes steht Artikel 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Möglichkeit für einen Dienstleistungserbringer, von der Dienstleistungsfreiheit tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt (vgl. u. a. Urteile Cura Anlagen, Randnr. 29, und vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-496/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2351, Randnr. 64).

    20 Nach Artikel 49 EG schließt diese Freiheit auch die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 17, und Cura Anlagen, Randnr. 30).

    Da diese Verpflichtung demnach grenzüberschreitende Mietaktivitäten erschwert (vgl. in diesem Sinne Urteil Cura Anlagen, Randnrn.

    In einem derartigen Fall muss aber die Anwendung dieser Maßnahme auch geeignet sein, die Erreichung des mit ihr angestrebten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hierfür Erforderliche hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Cura Anlagen, Randnrn.

    Die Mitgliedstaaten sind daher bei der Ausübung ihrer Steuerhoheit auf diesem Gebiet frei, sofern sie dabei das Gemeinschaftsrecht beachten (Urteil Cura Anlagen, Randnr. 40).

    24 Ein Mitgliedstaat darf eine Registrierungsgebühr für ein Fahrzeug, das einem in diesem Staat wohnenden Arbeitnehmer von einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat überlassen wird, dann erheben, wenn das Fahrzeug im Wesentlichen dauerhaft im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats genutzt werden soll oder tatsächlich so genutzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Cura Anlagen, Randnr. 42, und Beschluss vom 30. Mai 2006 in der Rechtssache C-435/04, Leroy, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 14, sowie in Bezug auf Firmenfahrzeuge, die Arbeitnehmern überlassen wurden, Urteile vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-464/02, Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-7929, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche

    Vgl. auch Urteil vom 21. März 2002, Cura Anlagen (C-451/99, EU:C:2002:195, Rn. 40), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass sich die Mitgliedstaaten "über die Abgrenzung dieser Steuerhoheit aufgrund von Kriterien wie dem Gebiet, in dem das Fahrzeug tatsächlich benutzt wird, oder dem Wohnsitz des Halters, die beide verschiedene Elemente des Territorialitätsgrundsatzes sind, verständigen" können (Hervorhebung nur hier).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    Die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr stellt insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein dem Gemeinwohl der Union dienendes Ziel dar (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile van Schaik, C-55/93, EU:C:1994:363, Rn. 19, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195, Rn. 59, Kommission/Finnland, C-54/05, EU:C:2007:168, Rn. 40, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 60, Attanasio Group, C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 50, Kommission/Portugal, C-438/08, EU:C:2009:651, Rn. 48, Grasser, C-184/10, EU:C:2011:324, Rn. 26, und Apelt, C-224/10, EU:C:2011:655, Rn. 47).
  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Nach einem seit Januar 2003 geführten Schriftwechsel und einem Treffen mit den irischen Behörden zu der Frage, ob die irische Regelung über die Zulassungssteuer mit den Grundsätzen in Einklang steht, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 21. März 2002, Cura Anlagen (C-451/99, EU:C:2002:195), und vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark (C-464/02, EU:C:2005:546), aufgestellt hat, übersandte die Kommission am 27. Januar 2011 an Irland ein Mahnschreiben.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs sei im Zusammenhang mit nationalen Regelungen entwickelt worden, die jegliche Erstattung bei der Ausfuhr ausgeschlossen hätten (Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195, und vom 23. Februar 2006, Kommission/Finnland, C-232/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:128, Beschlüsse vom 27. Juni 2006, van de Coevering, C-242/05, EU:C:2006:430, und vom 22. Mai 2008, Ilhan, C-42/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:305, sowie Urteil vom 26. April 2012, van Putten, C-578/10 bis C-580/10, EU:C:2012:246) oder aber eine solche Erstattung zwar vorgesehen, aber ihren Betrag nach Maßgabe der Dauer der Fahrzeugnutzung im Inland und ohne Verzinsung festgesetzt hätten (Beschluss vom 29. September 2010, VAV Autovermietung, C-91/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:558).

    Eine solche Verpflichtung ist geeignet, das Mieten oder Leasen von Fahrzeugen bei einem Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat gegenüber Miet- oder Leasingverträgen, die mit einem Unternehmen in Irland abgeschlossen werden, zu verteuern, weil sie insbesondere im Hinblick auf die Amortisierung der Steuer zum Nachteil von Miet- oder Leasingunternehmen in anderen Mitgliedstaaten diskriminierend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195, Rn. 69, und Beschluss vom 29. September 2010, VAV-Autovermietung, C-91/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:558, Rn. 20).

    Insbesondere kann es ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel sein, dem Mieten oder Leasen von Fahrzeugen mit hohem Kraftstoffverbrauch entgegenzuwirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195, Rn. 68).

  • EuGH, 18.01.2018 - C-249/15

    Wind 1014 und Daell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Freier

  • EuGH, 21.02.2008 - C-425/06

    Part Service - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • EuGH, 15.12.2005 - C-151/04

    Nadin und Nadin-Lux - Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr - Begriff

  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-464/02

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 15.09.2005 - C-464/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

  • EuGH, 24.10.2008 - C-364/08

    Vandermeir - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 26.04.2012 - C-578/10

    Im Rahmen eines kurzfristigen unentgeltlichen grenzüberschreitenden Verleihs

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LEGER KÖNNEN SICH VERBRAUCHER NICHT AUF DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2011 - C-578/10

    van Putten - Abgabe auf nicht im Inland registrierte, aber Gebietsansässigen zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-151/04

    Nadin und Nadin-Lux

  • EuGH, 15.12.2005 - C-152/04

    Durré

  • EuGH, 08.05.2003 - C-111/01

    Gantner Electronic

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES

  • EuGH, 20.09.2007 - C-297/05

    Kommission / Niederlande - Identifizierung und obligatorische technische

  • EuGH, 24.03.2011 - C-194/10

    Abt u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Erheblichkeit der Frage - Unzuständigkeit

  • EuGH, 30.03.2004 - C-147/02

    Alabaster

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-365/02

    Lindfors

  • EuGH, 15.03.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • EuGH, 01.06.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • FG Nürnberg, 29.01.2007 - II 342/05

    Umsatzsteuerliche Würdigung der Kündigung eines Finanzierungs-Leasingvertrages

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2003 - C-482/01

    DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZUR BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN, DIE

  • EuGH, 10.12.2002 - C-153/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VORLAGEFRAGEN ZUR VEREINBARKEIT DER BELGISCHEN

  • EuGH, 09.09.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 25.07.2018 - C-553/16

    TTL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Besteuerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

  • EuGH, 30.05.2006 - C-435/04

    Leroy - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Leasing von

  • EuGH, 24.10.2013 - C-180/12

    Stoilov i Ko - Vorabentscheidungsersuchen - Wegfall einer Rechtsgrundlage der im

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05

    Centro Europa 7

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2006 - C-347/04

    Rewe Zentralfinanz - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Ausgleich von Verlusten

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-461/03

    Gaston Schul Douane-expediteur - Artikel 234 EG - Gültigkeit einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03

    Viacom Outdoor

  • EuGH, 11.03.2004 - C-496/01

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

  • EuGH, 17.05.2023 - C-105/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Taxation des véhicules

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2003 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • EuGH, 13.10.2011 - C-9/11

    Waypoint Aviation - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-232/01

    van Lent

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-168/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-155/01

    Cookies World

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-314/16

    Kommission / Tschechische Republik

  • EuG, 01.09.2015 - T-441/13

    Makhlouf / Rat

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-451/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17940
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-451/99 (https://dejure.org/2001,17940)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.09.2001 - C-451/99 (https://dejure.org/2001,17940)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. September 2001 - C-451/99 (https://dejure.org/2001,17940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cura Anlagen

  • EU-Kommission PDF

    Cura Anlagen GmbH gegen Auto Service Leasing GmbH (ASL).

    Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-387/01

    Weigel

    Zudem dürfte die Auffassung der Kommission kaum mit einer Feststellung des Gerichtshofes vereinbar sein, die dieser unlängst - sogar im Hinblick auf die österreichische NoVA - im Urteil Cura Anlagen getroffen hat.

    7 - In diesem Sinne zitiert die Kommission die Urteile vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-177/94 (Perfili, Slg. 1996, I-161, Randnr. 17) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92 (Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 52) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 25. September 2001 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Nrn. 37 bis 47).

    11 - Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 40).

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