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   EuGH, 01.10.2015 - C-452/14   

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https://dejure.org/2015,26598
EuGH, 01.10.2015 - C-452/14 (https://dejure.org/2015,26598)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2015 - C-452/14 (https://dejure.org/2015,26598)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - C-452/14 (https://dejure.org/2015,26598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Doc Generici

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs - Rechtsangleichung - Arzneispezialitäten - Humanarzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen - Änderung - Gebühren - Verordnung (EG) Nr. 297/95 - Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Doc Generici

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs - Rechtsangleichung - Arzneispezialitäten - Humanarzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen - Änderung - Gebühren - Verordnung (EG) Nr. 297/95 - Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenpflicht des Genehmigungsinhabers bei Adressenänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Doc Generici

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs - Rechtsangleichung - Arzneispezialitäten - Humanarzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen - Änderung - Gebühren - Verordnung (EG) Nr. 297/95 - Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 120
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. u. a. Urteile Campina, C‑ 45/06, EU:C:2007:154, Rn. 30 und 31, sowie Fuß, C‑ 243/09, EU:C:2010:609, Rn. 39).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Fuß, C‑ 243/09, EU:C:2010:609, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
    Es ist daran zu erinnern, dass nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ein Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, seiner Vorlagepflicht nachkommen muss, wenn in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts gestellt wird, es sei denn, es hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. u. a. Urteile Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 21, sowie Boxus u. a., C‑ 128/09 bis C‑ 131/09, C‑ 134/09 und C‑ 135/09, EU:C:2011:667, Rn. 31).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-45/06

    Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. u. a. Urteile Campina, C‑ 45/06, EU:C:2007:154, Rn. 30 und 31, sowie Fuß, C‑ 243/09, EU:C:2010:609, Rn. 39).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
    Es ist daran zu erinnern, dass nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ein Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, seiner Vorlagepflicht nachkommen muss, wenn in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts gestellt wird, es sei denn, es hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. u. a. Urteile Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 21, sowie Boxus u. a., C‑; 128/09 bis C‑ 131/09, C‑ 134/09 und C‑ 135/09, EU:C:2011:667, Rn. 31).
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt oder zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - AIFA/Doc Generici).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Da mithin an der Auslegung der Richtlinie 97/7/EG keine vernünftigen Zweifel bestehen, ist eine Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union gem. Art. 267 AEUV nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - AIFA/Doc Generici).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
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