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   EuGH, 14.05.2012 - C-453/11 P   

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EuGH, 14.05.2012 - C-453/11 P (https://dejure.org/2012,12982)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.2012 - C-453/11 P (https://dejure.org/2012,12982)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - C-453/11 P (https://dejure.org/2012,12982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr - Ablehnung der Eintragung - Fehlende Unterscheidungskraft

  • Europäischer Gerichtshof

    Timehouse / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr - Ablehnung der Eintragung - Fehlende Unterscheidungskraft

  • EU-Kommission

    Timehouse / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in Form einer Uhr - Ablehnung der Eintragung - Fehlende Unterscheidungskraft“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 06.07.2011 - T-235/10

    'Timehouse / HABM (Forme d''une montre à bords dentelés)'

    Auszug aus EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Timehouse GmbH (im Folgenden: Timehouse) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Juli 2011, Timehouse/HABM (Form einer Uhr mit gezahntem Rand) (T-235/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009-1) zur Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen wurde.
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
    Was erstens den einzigen Rechtsmittelgrund anbelangt, ist zu beachten, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche, 102/77, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002, Philips, C-299/99, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
    Was erstens den einzigen Rechtsmittelgrund anbelangt, ist zu beachten, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche, 102/77, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002, Philips, C-299/99, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
    99 und 100, Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
    Der Umstand allein, dass jeder dieser Bestandteile für sich genommen nicht unterscheidungskräftig ist, schließt nämlich nicht aus, dass deren Kombination unterscheidungskräftig sein kann (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnrn.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 bezweckt somit, die Eintragung von Marken zu verhindern, die keine Unterscheidungskraft haben, denn diese allein macht die Marken geeignet, diese wesentliche Funktion zu erfüllen (vgl. Urteil vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 23).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 14.05.2012 - C-453/11
    Die Würdigung der Tatsachen ist somit, vorbehaltlich deren Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, Slg. 2010, I-7989, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.05.2015 - C-445/13

    Voss of Norway / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Der Umstand allein, dass jeder dieser Bestandteile für sich genommen nicht unterscheidungskräftig ist, schließt nämlich nicht aus, dass ihre Kombination unterscheidungskräftig sein kann (Beschluss Timehouse/HABM, C-453/11 P, EU:C:2012:291, Rn. 40).
  • EuGH, 10.07.2012 - C-582/11

    Rügen Fisch / HABM - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 und

    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, sofern nicht der Fall ihrer Entstellung bzw. Verfälschung vorliegt, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen würde (Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juli 2008, L & D/HABM, C-488/06 P, Slg. 2008, I-5725, Randnr. 40, und Beschluss vom 14. Mai 2012, Timehouse/HABM, C-453/11 P, Randnr. 35).
  • BPatG, 17.05.2018 - 27 W (pat) 18/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "KULINARISCHES NATIONENFEST (Wort-Bild-Marke)" -

    Bei zusammengesetzten Zeichen zunächst die Bedeutung jedes einzelnen Wortes oder einzelnen Bestandteile gesondert im Hinblick auf die Unterscheidungskraft zu prüfen, stellt keine (unzulässige) zergliedernde Betrachtungsweise dar, wenn im Ergebnis auf den beschreibenden Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke abgestellt wird (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 19. April 2007 - C-273/05 P -, MarkenR 2007, 204 Rn. 79 - CELLTECH; EuGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - C-453/11 -, MarkenR 2012, 485 Rn. 41 - Timehouse/HABM; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 64/13 -, MarkenR 2014, 503 Rn. 10 - ECR-Award; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - I ZB 39/09, GRUR 2011, 65 Rn. 10 - Buchstabe T mit Strich).
  • BPatG, 18.09.2018 - 27 W (pat) 527/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "BEAUTYLINE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Bei zusammengesetzten Wortmarken zunächst die Bedeutung jedes einzelnen Wortes oder einzelnen Bestandteile gesondert im Hinblick auf die Unterscheidungskraft zu prüfen, ist keine (unzulässige) zergliedernde Betrachtungsweise, wenn im Ergebnis auf den beschreibenden Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke abgestellt wird (vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - C-453/11 -, MarkenR 2012, 485, Rn. 41 - Timehouse/HABM; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 64/13 -, MarkenR 2014, 503, Rn. 10 - ECR-Award; jeweils m. w. N.).
  • VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19

    Umbau und Erweiterung der Jugendherberge "Saarblick" vorläufig gestoppt

    Vor diesem Hintergrund kommt eine Planerhaltung nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. g, Nr. 3 sowie Abs. 2a Nr. 4 BauGB nicht in Betracht (vgl. Krautzberger a.a.O. mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 18. April 2013 - Rs. C-453/11 - , NVwZ 2013, 503).
  • EuG, 14.07.2016 - T-491/15

    Volkswagen / EUIPO (ConnectedWork) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Nach der Rechtsprechung kann die Prüfung der Unterscheidungskraft einer zusammengesetzten Marke zum Teil für jedes ihrer Worte oder Bestandteile gesondert erfolgen, aber muss in jedem Fall auf die Gesamtwahrnehmung der Marke durch die maßgeblichen Verkehrskreise gestützt sein und nicht hingegen auf die Vermutung, dass Bestandteile, die isoliert betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind, auch im Fall ihrer Kombination nicht unterscheidungskräftig werden können (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2012, Timehouse/HABM, C-453/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:291, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 25.11.2019 - 27 W (pat) 567/17
    Es stellt dabei auch keine (unzulässige) zergliedernde Betrachtungsweise dar, bei zusammengesetzten Wortzeichen zunächst die Bedeutung jedes einzelnen Wortes oder einzelnen Bestandteils gesondert im Hinblick auf die Unterscheidungskraft zu prüfen, wenn im Ergebnis auf den beschreibenden Gesamteindruck des zusammengesetzten Zeichens abgestellt wird (vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - C-453/11 -, MarkenR 2012, 485, Rn. 41 - Timehouse/HABM; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 64/13 -, MarkenR 2014, 503, Rn. 10 - ECR-Award; jeweils m.w.N.).
  • EuG, 10.09.2015 - T-144/14

    EE / HABM (Représentation de points blancs sur fond ivoire)

    À cet égard, la chambre de recours a relevé, à juste titre, qu'il convenait d'analyser l'impression d'ensemble produite par cette combinaison pour le public pertinent, ce qui n'est pas incompatible avec un examen successif des différents éléments de présentation du signe [arrêt du 19 septembre 2001, Procter & Gamble/OHMI (Tablette carrée blanc, tacheté de vert, et vert pâle), T-118/00, EU:T:2001:226, point 59, et ordonnance du 14 mai 2012, Timehouse/OHMI, C-453/11 P, EU:C:2012:291, point 41].
  • BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 566/17
    Dabei stellt es bei zusammengesetzten Wortzeichen keine (unzulässige) zergliedernde Betrachtungsweise dar, wenn zunächst die Bedeutung jedes einzelnen Wortes oder einzelnen Bestandteile gesondert im Hinblick auf die Unterscheidungskraft geprüft wird und dann im Ergebnis auf den beschreibenden Gesamteindruck des zusammengesetzten Zeichens abgestellt wird (vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - C-453/11 -, MarkenR 2012, 485 Rn. 41 - Timehouse/HABM; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 64/13 -, MarkenR 2014, 503 Rn. 10 - ECR-Award; jeweils m. w. N.).
  • VG Trier, 21.06.2019 - L 2043/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Umbau einer Jugendherberge

    Vor diesem Hintergrund kommt eine Planerhaltung nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. g, Nr. 3 sowie Abs. 2a Nr. 4 BauGB nicht in Betracht (vgl. Krautzberger a.a.O. mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 18. April 2013 - Rs. C-453/11 - , NVwZ 2013, 503).
  • BPatG, 17.05.2018 - 27 W (pat) 536/16
  • EuG, 10.09.2015 - T-94/14

    EE / HABM (Représentation de points blancs sur fond bleu)

  • BPatG, 15.06.2018 - 27 W (pat) 576/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Jagdmensch" - keine Unterscheidungskraft

  • EuG, 17.03.2016 - T-78/15

    Mudhook Marketing / HABM (IPVanish)

  • EuG, 12.02.2015 - T-318/13

    Vita Phone / HABM (LIFEDATA) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 10.09.2015 - T-143/14

    EE / HABM (Représentation de points blancs sur fond jaune)

  • EuG, 10.09.2015 - T-77/14

    EE / HABM (Représentation de points blancs sur fond gris)

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