Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 11.08.1995 - C-453/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,430
EuGH, 11.08.1995 - C-453/93 (https://dejure.org/1995,430)
EuGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - C-453/93 (https://dejure.org/1995,430)
EuGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - C-453/93 (https://dejure.org/1995,430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Bulthuis-Griffioen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe g
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie; Enge Auslegung; Befreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts ...

  • EU-Kommission

    Bulthuis-Griffioen / Inspecteur der Omzetbelasting

  • Wolters Kluwer

    Handelspolitik; Umsatzsteuerbefreiung für soziale Leistungen, keine Befreiung für natürliche Personen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuerbefreiung: Leistungen sozialer Art

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Enge Auslegung - Befreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen durch Einrichtungen des öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 13
    Betrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht; Kindergarten; Steuerbefreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsames Umsatzsteuersystem - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Leistungen sozialer Art, die von einer Privatperson erbracht werden - Ausschluss.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2569
  • BB 1995, 954
  • DB 1995, 2580
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-453/93
    18 Nach ständiger Rechtsprechung stellen die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts dar (vgl. Urteil vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvöring Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM

    Herr Hoffmann und die Kommission tragen vor, dass der Gerichtshof im Urteil Gregg seine frühere, sich aus dem Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-453/93 (Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341) ergebende Rechtsprechung, wonach die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen des Artikels 13 Teil A Absatz 1 der Sechsten Richtlinie auf juristische Personen beschränkt sei, aufgegeben habe.
  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland

    So hatte der Gerichtshof vielmehr in der Rechtssache Bulthuis-Griffioen (Urteil vom 11. August 1995 - C-453/93, Slg. 1995, I-2352, EuZW 1995, 642 Rn. 21) im Gegenteil entschieden, dass nur juristische Personen, nicht aber natürliche Personen in den persönlichen Anwendungsbereich von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie fallen.

    Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass der Gerichtshof in der Rechtssache Bulthuis-Griffioen selbst 1995 noch diese Auffassung vertrat (Urteil vom 11. August 1995 aaO).

    (b) Zudem waren die Vorgaben in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie - wie ausgeführt - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs in der Rechtssache Bulthuis-Griffioen (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 aaO) und des Bundesfinanzhofs bis zur Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Gregg (Urteil vom 7. September 1999 aaO) nicht in der Weise eindeutig, dass auch natürliche Personen wie der Kläger die Befreiung der hier streitigen Leistungen von der Umsatzsteuer hätten beanspruchen können und daher von einer mangelnden Rückwirkung der nationalen Befreiungsregelung betroffen waren.

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Dies gilt auch für die spezifischen Bedingungen, von denen die Gewährung dieser Befreiungen abhängig gemacht werden, und insbesondere für diejenigen, die die Eigenschaft oder die Identität des Wirtschaftsteilnehmers betreffen, der die von der Befreiung erfassten Leistungen erbringt (EuGH-Urteil in UR 2005, 486 RandNr. 23; EuGH-Urteil vom 11. August 1995 Rs. C-453/93, Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341 RandNr.
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   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-453/93   

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https://dejure.org/1995,25444
Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-453/93 (https://dejure.org/1995,25444)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.06.1995 - C-453/93 (https://dejure.org/1995,25444)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - C-453/93 (https://dejure.org/1995,25444)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    W. Bulthuis-Griffioen gegen Inspecteur der Omzetbelasting.

    Gemeinsames Umsatzsteuersystem - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Leistungen sozialer Art, die von einer Privatperson erbracht werden - Ausschluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.03.1987 - 235/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-453/93
    ( 3 ) Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 19.
  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-453/93
    ( 4 ) Rechtssache C-348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11.
  • EuGH, 11.07.1985 - 107/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-453/93
    ( 6 ) Rechtssache 107/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 2655, Randnr. 13.
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