Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1995 - C-456/93   

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https://dejure.org/1995,2533
EuGH, 29.06.1995 - C-456/93 (https://dejure.org/1995,2533)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - C-456/93 (https://dejure.org/1995,2533)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - C-456/93 (https://dejure.org/1995,2533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs / Langguth

    Verordnung Nr. 2392/89 des Rates, Artikel 40; Verordnung Nr. 3201/90 der Kommission, Artikel 3 Absätze 2 und 3 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Unterabsatz 2
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Wein; Bezeichnung und Aufmachung der Weine; "Qualitätsweine mit Prädikat"; Wiederholung der Begriffe "Kabinett", "Spätlese" oder "Auslese" auf dem Etikett als Bestandteil einer Marke; Zulässigkeit; "Qualitätsweine b. A."; ...

  • EU-Kommission

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs / Langguth

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der blickfangartigen wiederholenden Angabe der Bestandteile einer Marke bei der Etikettierung von Weinen; Gefahr von Verwechslungen oder einer Irreführung insbesondere ausserhalb Deutschlands wohnender Verbraucher

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Etikettierung von Weinen

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3201/90 Art. 3 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 3201/90 Art. 3 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 2392/89 Art. 40

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Bezeichnung und Aufmachung der Weine - "Qualitätsweine mit Prädikat" - Wiederholung der Begriffe "Kabinett", "Spätlese" oder "Auslese" auf dem Etikett als Bestandteil einer Marke - Zulässigkeit - "Qualitätsweine b. ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Bezeichnung der Weine - Wiederholung der Begriffe Kabinett, Spätlese, Auslese und Weißherbst auf dem Etikett als Bestandteil einer Marke.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1995, 903
  • BB 1995, 781
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Der Gerichtshof hat bereits mehrfach den irreführenden Charakter einer Bezeichnung, einer Marke oder einer Werbeaussage anhand der Bestimmungen des EG-Vertrags oder des abgeleiteten Rechts geprüft und diese Frage immer dann, wenn der Akteninhalt ausreichend und eine bestimmte Entscheidung zwingend erschienen, selbst gelöst, ohne die abschließende Beurteilung dem nationalen Gericht zu überantworten (vgl. u. a. Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667, vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91, Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93, Langguth, Slg. 1995, I-1737, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923).
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Schließlich hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93 (Langguth, Slg. 1995, I-1737) in bezug auf Artikel 40 der Verordnung Nr. 2392/89, der nahezu denselben Wortlaut hat wie Artikel 13 der Verordnung Nr. 2333/92, in Randnummer 28 entschieden, daß eine Marke nicht deshalb, weil sie in auffälliger Weise präsentiert wird, als geeignet angesehen werden kann, Verwechslungen oder eine Irreführung der Personen, an die sie sich richtet, hervorzurufen, und zwar auch dann nicht, wenn sie ein Wort enthält, das nach der in Rede stehenden Regelung als Angabe in der Bezeichnung eines Qualitätsweins b. A. verwendet werden kann.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 86/97

    Lorch Premium - Vorsprung durch Rechtsbruch; Irreführung/Beschaffenheit

    Aus der Entscheidung des Gerichtshofes in der Sache "Langguth Erben" (Urt. v. 29.6.1995 - Rs. C-456/93, Slg. 1995, I-1737 = GRUR Int. 1995, 903 = EuZW 1995, 842) ergibt sich lediglich, daß das Etikett eines Qualitätsweines b.A. mit einer Marke versehen werden darf, die ein Wort enthält, das - wie die für deutschen Qualitätswein zugelassenen Qualitätsangaben Kabinett, Spätlese und Auslese - als Angabe in der Bezeichnung eines Qualitätsweines b.A. verwendet werden kann (vgl. EuGH GRUR Int. 1995, 903, 905 Tz. 28 - Langguth Erben).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 192/94

    "Kessler Hochgewächs"; Vereinbarkeit der Bezeichnung von Schaumwein mit

    In die zuletzt genannte Richtung könnte auch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Juni 1995 - Rs C-456/93 - Langguth Erben (EuZW 1995, 842, 844) weisen, welche zur Weinkennzeichnung (VO [EWG] Nr. 3201/90 der Kommission v. 16.10.1990) ergangen ist.
  • EuGH, 24.10.2002 - C-81/01

    Borie Manoux

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass mit Artikel 40 der Verordnung Nr. 2392/89 hauptsächlich bezweckt wird, die Verwendung von Marken, die in Täuschungsabsicht geschieht, zu untersagen (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93, Langguth, Slg. 1995, I-1737, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1998 - C-210/96

    Gut Springenheide und Tusky

    (8) - Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93 (Slg. 1995, I-1737).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98

    Darbo

    13: - Vgl. z. B. die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-Inno-BM, Slg. 1990, I-667), vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89 (Pall, Slg. 1990, I-4827), vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91 (Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361), vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92 (Verband Sozialer Wettbewerb ["Clinique"], Slg. 1994, I-317), vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93 (Langguth, Slg. 1995, I-1737) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93 (Mars, Slg. 1995, I-1923).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 3 B 159.96

    Revisionsgerichtliche Klärung der Frage inwieweit ein Betrieb als Minderkaufmann

    Die Ausführungen der Beschwerde zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juni 1995 - Rs. C-456/93 - können auch nicht als Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache angesehen werden, weil auch in diesem Zusammenhang jede rechtliche Durchdringung des Streitstoffs fehlt.
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https://dejure.org/1995,24467
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.03.1995 - C-456/93 (https://dejure.org/1995,24467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. März 1995 - C-456/93 (https://dejure.org/1995,24467)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen Privatkellerei Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co. KG.

    Bezeichnung der Weine - Wiederholung der Begriffe Kabinett, Spätlese, Auslese und Weißherbst auf dem Etikett als Bestandteil einer Marke

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.05.1994 - C-328/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-456/93
    (48) - Zu dem allgemeinen vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aufgestellten Grundsatz vgl. unter den in letzter Zeit ergangenen Urteilen das Urteil vom 3. Mai 1994 in der Rechtssache C-328/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-1569).
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