Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2000 - C-456/98   

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EuGH, 13.07.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,1289)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,1289)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,1289)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach der Handelsvertreterverträge, die von nicht in das Handelsvertreterregister eingetragenen Personen geschlossen worden sind, nichtig sind

  • Europäischer Gerichtshof

    Centrosteel

  • EU-Kommission PDF

    Centrosteel

    Richtlinie 86/653 des Rates
    1 Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653 - Nationale Regelung, nach der die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig ist - ...

  • EU-Kommission

    Centrosteel

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter; Nichtigkeit von Handelsvertreterverträge; Vertragsschluss durch nicht in das Handelsvertreterregister eingetragene Personen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Registereintragung darf keine Voraussetzung für die Wirksamkeit von Handelsvertreterverträgen sein

  • opinioiuris.de

    Centrosteel

  • Judicialis

    Richtlinie 86/653/EWG; ; EGV Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 86/653/EWG; EGV Art. 234
    1 Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653 - Nationale Regelung, nach der die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig ist - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Centrosteel -, Registereintragung bei HVV, richtlinienkonforme Auslegung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Brescia - Auslegung der Artikel 52 bis 66 des Vertrages (jetzt Artikel 43 EG bis 55 EG) - Nationales Gesetz, das die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Vertreters in ein dazu vorgesehenes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3267
  • NVwZ 2000, 1405 (Ls.)
  • EuZW 2000, 671
  • BB 2000, 790
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 30.04.1998 - C-215/97

    Bellone

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Auf eine ihm dazu vom Tribunale Bologna (Italien) zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig macht (Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-215/97, Bellone, Slg. 1998, I-2191).

    Da der Gemeinschaftsgesetzgeber die Frage abschließend geregelt hat, können die Mitgliedstaaten somit außer der schriftlichen Abfassung des Vertrages keine weitere Bedingung aufstellen (Urteil Bellone, Randnr. 14).

    Das vorlegende Gericht führt unter Berufung auf das Urteil Bellone aus, daß dieses Urteil nicht dazu führen könne, daß das Gesetz Nr. 204 in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit unangewandt bleibe, da Richtlinien nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes keine unmittelbare Wirkung im Verhältnis zwischen Privatpersonen hätten.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß sich der Gerichtshof im Urteil Bellone zu einer Situation geäußert hat, die mit derjenigen, die dem beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit zugrunde liegt, identisch ist, nämlich zur Gültigkeit eines dem italienischen Recht unterliegenden Handelsvertretervertrags, wenn der Handelsvertreter nicht in das Handelsvertreterregister eingetragen ist.

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eine nicht angemessen in nationales Recht umgesetzte Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für den einzelnen begründen (Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20).

    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.

  • EuGH, 27.06.2000 - C-242/98

    Salvat Editores

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 27.06.2000 - C-243/98

    Salvat Editores

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eine nicht angemessen in nationales Recht umgesetzte Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für den einzelnen begründen (Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20).
  • EuGH, 27.06.2000 - C-241/98

    Salvat Editores

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-456/98
    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    117 Im vorliegenden Fall obliegt es somit dem vorlegenden Gericht, das mit Rechtsstreitigkeiten wie den Ausgangsverfahren befasst ist, die den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/104 betreffen und auf einen nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie entstandenen Sachverhalt zurückgehen, bei der Anwendung von Bestimmungen des nationalen Rechts, die speziell zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen worden sind, diese so weit wie möglich so auszulegen, dass sie im Einklang mit den Zielen der Richtlinie angewandt werden können (in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-456/98, Centrosteel, Slg. 2000, I-6007, Randnrn.
  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

    In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass das Erfordernis einer unionsrechtskonformen Auslegung die Verpflichtung der nationalen Gerichte umfasst, eine gefestigte Rechtsprechung gegebenenfalls abzuändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit den Zielen einer Richtlinie nicht vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Centrosteel, C-456/98, EU:C:2000:402, Rn.17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2016 - C-507/15

    Agro Foreign Trade & Agency - Richtlinie 86/653/EWG - In der Türkei tätiger

    Im Urteil Centrosteel befand der Gerichtshof, dass "die Richtlinie die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eines Handelsvertretervertrags unabhängig von irgendwelchen grenzüberschreitenden Faktoren harmonisieren soll"(18).

    Das Urteil Centrosteel stellt für die vorliegende Rechtssache daher keine angemessene Antwort zur Verfügung.

    8 Vgl. Urteile vom 30. April 1998, Bellone (C-215/97, EU:C:1998:189, Rn. 10), vom 13. Juli 2000, Centrosteel (C-456/98, EU:C:2000:402, Rn. 13), vom 23. März 2006, Honyvem Informazioni Commerciali (C-465/04, EU:C:2006:199, Rn. 18), vom 26. März 2009, Semen (C-348/07, EU:C:2009:195, Rn. 14), und vom 17. Oktober 2013, Unamar (C-184/12, EU:C:2013:663, Rn. 36).

    18 Vgl. Urteil vom 13. Juli 2000, Centrosteel (C-456/98, EU:C:2000:402, Rn. 13).

    19 Vgl. Urteil vom 13. Juli 2000, Centrosteel (C-456/98, EU:C:2000:402, Rn. 13).

    27 Aus diesem Blickwinkel betrachtet steht das oben erwähnte Urteil Centrosteel zu meiner Feststellung nicht im Widerspruch.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98   

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https://dejure.org/2000,21576
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,21576)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,21576)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,21576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Centrosteel

  • EU-Kommission PDF

    Centrosteel Srl gegen Adipol GmbH.

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach der Handelsvertreterverträge, die von nicht in das Handelsvertreterregister eingetragenen Personen geschlossen worden sind, nichtig sind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98
    (15) - Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561).

    (33) - Siehe in diesem Sinne meine Schlußanträge in den oben genannten (Fußnote 15) verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Nr. 37).

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98
    "Diese Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen seines nationalen Rechts auf den Inhalt der Richtlinie abzustellen, findet ihre Grenzen, wenn eine solche Auslegung dazu führt, daß einem einzelnen eine in einer nicht umgesetzten Richtlinie vorgesehene Verpflichtung entgegengehalten wird, und erst recht dann, wenn sie dazu führt, daß auf der Grundlage der Richtlinie und in Ermangelung eines zu ihrer Umsetzung erlassenen Gesetzes die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen verschärft wird, die gegen die Richtlinienbestimmungen verstoßen (vgl. Urteil Kolpinghuis Nijmegen, Randnrn. 13 und 14).".

    Siehe das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86 (Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969).

  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98
    (32) - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-74/95 und C-129/95 (X, Slg. 1996, I-6609, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9892
Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,9892)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.03.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,9892)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. März 2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,9892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98
    Der Gerichtshof antwortete, daß nationale Gerichte das nationale Recht tatsächlich im Sinne von Gemeinschaftsrichtlinien auslegen müßten,(30) fuhr aber dann wie folgt fort:(31) "Diese Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen seines nationalen Rechts auf den Inhalt der Richtlinie abzustellen, findet ihre Grenzen, wenn eine solche Auslegung dazu führt, daß einem einzelnen eine in einer nicht umgesetzten Richtlinie vorgesehene Verpflichtung entgegengehalten wird, und erst recht dann, wenn sie dazu führt, daß auf der Grundlage der Richtlinie und in Ermangelung eines zu ihrer Umsetzung erlassenen Gesetzes die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen verschärft wird, die gegen die Richtlinienbestimmungen verstoßen (vgl. Urteil Kolpinghuis Nijmegen, Randnrn. 13 und 14).".

    Siehe das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86 (Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969).

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98
    16: - Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561).

    34: - Siehe in diesem Sinne meine Schlußanträge in den oben genannten (Fußnote 15) verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Nr. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98
    28: - Siehe z. B. oben das Urteil in der Rechtssache Wagner Miret (Fußnote 23), Randnr. 22. Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache C-262/88 (Urteil vom 17. Mai 1990, Barber, Slg. 1990, I-1889, I-1937) worin er erklärt, das Gemeinschaftsrecht zwinge die nationalen Gerichte nicht zu einer Auslegung contra legem, und die Schlußanträge des Generalanwalts Saggio vom 16. Dezember 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-240/98 und 244/98 (Océano Grupo, Randnr. 28).
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